Ein Notar ist neutral. Seine Aufgabe ist es unter anderem, beide Seiten vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Mit der richtigen Vorbereitung wissen Sie genau, was im Vertrag steht und wie der Termin abläuft. So unterschreiben Sie den Kaufvertrag für Ihre Immobilie mit einem guten Gefühl.
Den Entwurf für den Kaufvertrag bekommen Sie einige Tage vor dem Termin. Prüfen Sie ihn in Ruhe. Diese Punkte gehören in den Vertrag:
- Angaben zur Immobilie: Grundstück, Lage und Grundbuchdaten beschreiben das Objekt eindeutig.
- Kaufpreis und Fälligkeit: Der Vertrag hält den Preis, die Zahlungsfrist und den Übergabetermin fest.
- Zustand und Mängel: Bei Bestandsimmobilien schließen Verkäufer die Gewährleistung meist aus. Bekannte Mängel gehören trotzdem in den Vertrag.
- Übergabe: Der Vertrag regelt, wann Nutzen, Lasten und Risiko auf Sie übergehen.
Beim Kauftermin liest der Notar den Vertrag vor und beantwortet Ihre Fragen. Mit den Unterschriften ist der Kauf bindend. Anschließend sichert der Notar Ihren Anspruch über die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und beantragt nach Ihrer Zahlung die Eigentumsumschreibung.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt es beim Immobilienkauf nicht. Aus dem Vertrag kommen Sie danach nur in wenigen Ausnahmen wieder heraus:
- Vereinbartes Rücktrittsrecht: Sie können im Vertrag ein Rücktrittsrecht festhalten, zum Beispiel einen Finanzierungsvorbehalt für den Fall, dass Ihre Bank die Finanzierung ablehnt.
- Arglistige Täuschung: Wenn der Verkäufer einen bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat, können Sie den Kaufvertrag anfechten.
- Einvernehmliche Aufhebung: Sind sich beide Seiten einig, lässt sich der Kaufvertrag gemeinsam wieder auflösen.
Wie geht es nach dem Notartermin weiter? Der Vertrag ist unterschrieben, aber noch ist nicht alles erledigt. Die tatsächliche Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel erst Wochen später, wenn Sie den Kaufpreis überwiesen haben. Halten Sie dann den Zustand der Immobilie und die aktuellen Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe unbedingt in einem Übergabeprotokoll fest. Das sorgt für Klarheit auf beiden Seiten.