R+V Infocenter: Verbraucherthemen für die Medien

    31 Mai
    Bauen, Wohnen & Technik

    Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden

    Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Wichtig ist, dass Betroffene Beschädigungen und Verluste sofort melden.
    Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden.
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