Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie bei Leistungen häufig zuzahlen, mancher Behandlungen werden erst gar nicht übernommen. Auch auf Termine bei Ihrem Arzt müssen Sie oft länger warten als privat Versicherte. Mit Kostenerstattung ambulant profitieren Sie bei ambulanten Behandlungen von den Vorteilen eines Privatpatienten.
Mit Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) ändern Sie bei ambulanten Behandlungen ganz einfach Ihren Status von „Kassenpatient“ zu „Privatpatient“ – und zwar so:
Als gesetzlich Krankenversicherter entscheiden Sie sich bei Ihrer GKV für die Option der Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Der Tarif AGU bietet Ihnen jetzt Zuschüsse zu den Kosten für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen (ausgenommen Zahnersatz und Kieferorthopädie) sowie Arznei- und Heilmittelversorgung.
Sie nutzen bei Ihrem Arztbesuch nicht mehr Ihre Krankenkassenkarte. Stattdessen bekommen Sie wie ein Privatpatient eine Rechnung, die Sie Ihrem Arzt bezahlen. Die erstattungsfähigen Kosten erhalten Sie dann von uns im tariflichen Umfang zurück.
Mit Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) sichern Sie sich Zuschüsse für:
Die Vorteile von Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU)
Mit Kostenerstattung ambulant können Sie als gesetzlich Versicherter bei ambulanter Behandlung die Vorteile eines Privatpatienten genießen. Damit sichern Sie sich Leistungen, die Ihnen für Ihre Gesundheit wichtig sind, unabhängig vom Sparzwang der Krankenkassen.

Privatärztliche Behandlung trotz Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Entscheiden Sie sich bei Ihrer GKV für die Option der Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung, werden Sie beim Arzt oder Zahnarzt wie ein Privatpatient behandelt – unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ihr Arzt stellt Ihnen für die Behandlung eine Rechnung aus, die Sie zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer GKV ein. Die GKV erstattet Ihnen dann den Betrag, den sie für die Leistungen bei Behandlung mit der Krankenversicherungskarte übernommen hätte, wenn Sie sich für einen Kassenarzt entschieden haben. Davon abgezogen wird ein Abschlag für Verwaltungskosten.
Alle Zusatzkosten, die aus dieser höherwertigen Behandlung resultieren, müssten nun eigentlich von Ihnen selbst getragen werden. Mit dem Tarif Kostenerstattung ambulant werden Ihnen die Restkosten zu 80 % von der R+V erstattet. Zuzahlungen und die durch die Wahl der Kostenerstattung entstandenen Abschläge bei Ihrer GKV werden zu 100 % übernommen. Erhalten Sie von Ihrer GKV keine Leistungen, weil z. B. der gewählte Arzt keine Kassenzulassung hat, dann erstatten wir 40 % der Kosten. Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind nicht im Tarif enthalten.
Keine Budgetbindung für Ihren Arzt
Für die kassenärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Deshalb gibt es in vielen Bereichen, wie z. B. für Medikamente, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen oder Logopädie) oder Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte oder Rollstühle), Richtgrößen je Quartal, die ein Kassenarzt grundsätzlich nicht überschreiten darf. Deshalb sind manche Ärzte bei Verordnungen zurückhaltend oder schieben Leistungen ins nächste Quartal.
Mit dem Tarif Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) muss Ihr Arzt nicht auf sein Budget achten: er kann Sie ohne Sparzwang so behandeln, wie es für Sie am besten ist.

Leistungsbeispiel für eine privatärztliche ambulante Behandlung
Bei Wahl der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AGSinnvolle Ergänzungen zur Kostenerstattung ambulant
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