Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie bei Leistungen häufig zuzahlen, manche Behandlungen werden erst gar nicht übernommen. Auch auf Termine bei Ihrem Arzt müssen Sie oft länger warten als privat Versicherte. Mit Kostenerstattung ambulant profitieren Sie bei ambulanten Behandlungen von den Vorteilen eines Privatpatienten.
Mit Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) ändern Sie bei ambulanten Behandlungen ganz einfach Ihren Status von „Kassenpatient“ zu „Privatpatient“ – und zwar so:
Als gesetzlich Krankenversicherter entscheiden Sie sich bei Ihrer GKV für die Option der Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Der Tarif AGU bietet Ihnen jetzt Zuschüsse zu den Kosten für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen (ausgenommen Zahnersatz und Kieferorthopädie) sowie Arznei- und Heilmittelversorgung.
Sie nutzen bei Ihrem Arztbesuch nicht mehr Ihre Krankenkassenkarte. Stattdessen bekommen Sie wie ein Privatpatient eine Rechnung, die Sie Ihrem Arzt bezahlen. Die erstattungsfähigen Kosten erhalten Sie dann von uns im tariflichen Umfang zurück.