Junge Frau trinkt einen Kaffee auf ihrem Balkon in der Stadt.

    Mietkautions­bürgschaft

    Flexibilität für mich. Sicherheit für meinen Vermieter.

    • Bereits ab 4,17 EUR* im Monat
    • Mehr Geld für Umzug und Einrichtung
    • Günstiger Jahresbeitrag - auch bei hoher Mietkaution
    Jetzt Beitrag berechnen
    * Berechnungsgrundlage: 50 EUR/ jährlich, Kautionssumme 1.000 EUR, Zahlweise jährlich

    MietkautionsBürgschaft

    Die Alternative zur Mietkaution in bar

    Ein Umzug ist auch immer mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Die erste Monatsmiete und Kaution für die neue Wohnung sind fällig, die alte Kaution ist noch nicht ausgezahlt, und dann möchte man gerne noch neue Möbel kaufen. Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft schaffen Sie sich schnell finanzielle Spielräume, schon ab 4,17 EUR monatlich.

    thumbnail thumbnail

    Ihre Vorteile der R+V-MietkautionsBürgschaft

    Als Mieter

    • Sie sparen sich die Kaution in bar oder als Sparbuch

    • Es entfällt die Doppelbelastung, falls die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerstattet wurde

    • Die Bürgschaft für Ihre Mietkaution hat keine feste Vertragslaufzeit und kann jederzeit zurückgegeben werden

    • Wenn Sie als Mieter bereits eine Kaution in bar oder als Sparbuch hinterlegt haben, können Sie diese jederzeit durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzen

    • Es fallen keine weiteren Gebühren oder Beiträge an, zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Mietbürgschaft

    • Als Mieter können Sie die Bürgschaft innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung beitragsfrei zurück geben

    Als Vermieter

    • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution

    • Es fallen keine Gebühren für den Vermieter an

    • Im Schadensfall haben Sie schnell und unkompliziert Zugriff auf die Mietkaution

    • Deutlich geringerer Verwaltungsaufwand als bei einem Kautionssparbuch

    • Das Risiko des Abwohnens der Kaution ist durch den Mieter nicht mehr möglich

    • Die Abwicklung der Schadenmeldung kann auch digital erfolgen

    mietkaution-erklaert_V1

     

    So funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs - für neue genauso wie für bestehende Mietverhältnisse! Dabei leistet die R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an uns zurück.

    FAQs

    Die wichtigsten Fragen zur Mietkautions­Bürgschaft

    • die Kautionssumme zwischen 500 EUR und 15.000 EUR liegt
    • sich das Mietobjekt innerhalb Deutschlands befindet
    • Ihr Mietvertrag unbefristet ist oder die Befristung bei mindestens 18 Monaten liegt
    • es sich um privatgenutzten Wohnraum handelt
    • Sie das Objekt als Mieter selbst bewohnen.

    Gar nicht. Anders als bei vielen anderen Anbietern, steht Ihnen als Mieter die Bürgschaft bei uns schnell und direkt bereits nach dem Online-Abschluss digital zur Verfügung.

    Die Mietbürgschaft befreit Sie als Mieter nicht aus der Verpflichtung, berechtigten Forderungen Ihres Vermieters wegen Sachschäden, Rückständen bei Miete oder Nebenkostennachzahlungen nachzukommen. Die R+V bezahlt bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme in der Mietbürgschaft, maximal jedoch die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten. Wenn die R+V an Ihren Vermieter leistet, dann müssen Sie als Mieter den, von der R+V gezahlten Betrag, erstatten.
    Gut zu wissen: Einige Haftpflichtversicherungen decken Mietsachschäden ab. Prüfen Sie daher Ihre Haftpflichtversicherung oder schließen Sie hier eine private Haftpflichtversicherung der R+V ab.

    Mit einer R+V-MietkautionsBürgschaft sind Sie als Mieter maximal flexibel, denn der Kautionsvertrag ist nicht an eine feste Laufzeit gebunden. Ihre Mietbürgschaft bei uns steht Ihnen schnell und direkt bereits nach dem Online-Abschluss digital zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Mietbürgschaft nicht mehr benötigen, z. B. weil Sie umziehen und das Mietverhältnis endet, schicken Sie uns einfach die Kopie Ihrer Kündigungsbestätigung oder das Übergabeprotokoll. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr, die Mietbürgschaft kostet Sie kein Geld mehr. Sobald Sie uns die von Ihrem Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung auf der Mietbürgschaft einreichen, wird die Bürgschaft aufgehoben.

    Wenn Sie als Mieter bereits eine R+V-MietkautionsBürgschaft beantragt haben, dann können Sie diese innerhalb von 30 Tagen kostenfrei zurückgeben.

    Ja, wenn Sie als Mieter bereits eine Barkaution hinterlegt haben, können Sie diese durch eine R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzen, wenn der Vermieter einverstanden ist.

    Nein, da es sich hierbei um einen Service der R+V handelt. Der von Ihnen gezahlte Beitrag wird für den Service, die Bereitstellung der Mietbürgschaft, fällig. Wenn die R+V aus der Bürgschaft an Ihren Vermieter leistet, dann müssen Sie diesen Geld-Betrag für Sachschäden, Mietrückstände oder Nebenkostennachzahlungen an R+V zurückzahlen.

    Anna und Stefan haben ihre Traumwohnung gefunden: 3 Zimmer, beste Lage, 640 EUR Miete (kalt). Der Vermieter verlangt drei Monatskaltmieten als Kaution, macht 1.920 EUR. Anna und Stefan möchten sich den finanziellen Spielraum bewahren und ihr gespartes Geld lieber in eine neue Küche investieren. Daher schließen sie eine R+V-MietkautionsBürgschaft ab - für sie eine gute Alternative zur Kaution in bar. Ihre Bürgschaft steht ihnen schnell und direkt bereits nach dem Online-Abschluss digital zur Verfügung. Für unter 100 EUR im Jahr stellt jetzt die R+V die Kaution in Form einer Bürgschaft.

    Einige Jahre später, inzwischen zu dritt, ziehen Anna und Stefan in ein kleines Häuschen im Grünen. Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten.

    Der Vermieter geht direkt auf die R+V zu, wir informieren die Mieter Anna und Stefan. Wenn der Anspruch des Vermieters korrekt ist, können sie jetzt den Schaden selbst wieder in Ordnung bringen. Oder wir zahlen für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten). Anschließend fordert R+V die Rückzahlung des Betrags von Anna und Stefan.
    Natürlich können Anna und Stefan auch den Betrag von ihrem Vermieter zurückfordern, sollten seine Ansprüche nicht berechtigt sein.

    Nein, die R+V-MietkautionsBürgschaft ist keine Bürgschaft auf erstes Anfordern.  Auf erstes Anfordern bedeutet, dass der Bürge (z.B. ein Versicherer) berechtigt ist, die Forderung des Vermieters (im Schadenfall) ohne vorherige Prüfung zu begleichen. Im Anschluss fordert der Bürge das Geld vom Mieter zurück.

    Bei uns erhält der Mieter vor Auszahlung die Gelegenheit, Stellung zu dem vom Vermieter eingereichten Schaden zu beziehen.

    Aval ist der Obergriff sowohl für Bürgschaften als auch Garantien. Mit Mietaval ist im Allgemeinen eine Mietkautionsbürgschaft gemeint.

    Die Mietkautionsversicherung wird ebenfalls umgangssprachlich als Synonym für die Mietkautionsbürgschaft verwendet. Rechtlich ist der Begriff Mietkautionsversicherung jedoch nicht korrekt:

    Wenn eine Versicherung eine Bürgschaft ausstellen soll, wird zunächst ein Kautionsversicherungsvertrag abgeschlossen. Auf Basis des Kautionsversicherungsvertrags stellt die Versicherung die Bürgschaft(en) aus. Wenn von einer Mietkautionsversicherung oder auch Kautionsversicherung die Rede ist, ist in den meisten Fällen eine Mietkautionsbürgschaft gemeint, mit der Sie als Mieter Ihre Mietkaution hinterlegen.

    Eine Frage, die beim Abschluss des Mietvertrags immer wieder aufkommt, betrifft die Mietsicherheit und deren Höhe. Grundsätzlich sind Vermieter berechtigt, eine Mietsicherheit zu verlangen. In Deutschland ist die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft oder Barkaution üblich. Die Höhe der Sicherheitsleistung  ist gesetzlich geregelt:

    Laut § 551 Absatz 1 BGB darf die Mietsicherheit – und damit auch die Mietkautionsbürgschaft - höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen. Das heißt: Dreimal die Grundmiete für die Wohnung ohne Betriebskosten und Abschlagszahlungen für Strom, Wasser usw. Die Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

    In den meisten Fällen übergeben Mieter die Kaution beim Abschluss des Mietverhältnisses in bar oder überweisen sie auf ein Konto. Der Vermieter zahlt die Kaution dann zinsbringend auf ein eigenständiges Kautionskonto z. B. einem Sparkonto ein, dass als Konto des Mieters gekennzeichnet ist. Der Vermieter darf die hinterlegte Kaution nicht auf sein privates Girokonto einzahlen oder sie in bar aufbewahren. Die Zinsen, die die Mietkaution erbringt, gehören ebenfalls dem Mieter. Eine Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter und keine Einnahmequelle.

    Für den Mieter bedeutet dies, dass er – sofern vereinbart - zusätzlich zur ersten Miete noch bis zu drei Monats-Kaltmieten zahlen muss. Eine hohe finanzielle Belastung für den Mieter und ein hoher Verwaltungsaufwand für den Vermieter.

    Eine Alternative dazu ist die Mietkautionsbürgschaft. Schnell, günstig und mit vielen Vorteilen für Mieter und Vermieter.

    Der Vermieter darf die Mietsicherheit grundsätzlich erst nach Ende des Mietverhältnisses verwenden, um ausstehende Zahlungen abzurechnen oder Reparaturen zu bezahlen. Ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt Forderungen des Vermieters.

    Ansprüche des Vermieters ergeben sich häufig durch:

    • Mietschulden (einschließlich offener Nebenkostenvorauszahlungen)
    • Nachzahlungen aufgrund der Nebenkostenabrechnung
    • Mängel wegen vom Mieter verursachte Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
    Versicherungsbedingungen für die R+V-MietkautionsBürgschaft
    Bedingungsheft für die MietkautionsBürgschaft
    Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer MietkautionsBürgschaft:

    Was immer Sie absichern möchten, wir haben die passenden Versicherungslösungen für Sie.

    Service-Hotline - 0611 533-3019*

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet.

    Das Service-Telefon ist Montags bis Freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie besetzt.

    buehne-service_Stage_Large

    Service-Hotline

    0611 533-3019

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

    Kosten­frei aus allen deutschen Fest- und Mobil­funk­netzen.