Sie möchten Ihre Mietkaution nicht in bar hinterlegen? Mit einer Bankbürgschaft können Sie Ihr Kapital schonen und zugleich Vermieter überzeugen. In unserem Ratgeber beantworten wir Fragen rund um die Bankbürgschaft: Wie sie funktioniert, was sie kostet und worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich für eine Bankbürgschaft entscheiden.

Bankbürgschaft für die Mietkaution: Vorteile, Nachteile, Kosten, Tipps
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Wie eine Bankbürgschaft Vermieter absichert
Eine Bankbürgschaft garantiert, dass die Bank bei Schäden an der Wohnung einspringt. Anders als bei der Barkaution bleibt Ihr eigenes Kapital unangetastet – eine gute Lösung für mehr finanzielle Flexibilität.
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Für wen eine Bankbürgschaft infrage kommt
Eine Bankbürgschaft eignet sich für Mieter mit guter Bonität, die ihre Liquidität erhalten wollen – etwa Berufstätige, Selbstständige und Studierende mit sicherem Einkommen.
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Was eine Bankbürgschaft kostet
Viele Vermieter schätzen die Sicherheit einer Bankbürgschaft. Im Vergleich zu einer Mietkautionsbürgschaft (auch als Mietkautionsversicherung bezeichnet) sind die Kosten allerdings oft höher. Prüfen Sie deshalb, ob eine Alternative wie die R+V-MietkautionsBürgschaft besser zu Ihrer Situation passt.
Was ist eine Bankbürgschaft für die Mietkaution?
Eine Bankbürgschaft für die Mietkaution dient als Mietsicherheit und ist eine Alternative zur klassischen Barkaution. Der Mieter überweist die Kaution nicht auf ein Konto – stattdessen stellt eine Bank dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus. Diese garantiert, dass die Bank im Schadensfall einspringt, etwa bei Schäden an der Wohnung. Für Sie als Mieter bedeutet das: Sie müssen kein Kapital binden und bleiben finanziell flexibel. Die Bank prüft vorab Ihre Bonität und verlangt üblicherweise eine Gebühr für die Bürgschaft.
Wichtig: Der Vermieter muss der Bankbürgschaft zustimmen – ein gesetzlicher Anspruch auf diese Form der Kautionsleistung besteht nicht. Besprechen Sie daher frühzeitig mit dem Vermieter, ob er diese Form der Bürgschaft akzeptiert.
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Bürgschaft beantragen
Stellen Sie bei Ihrer Bank einen Antrag und machen Sie Angaben zum Mietvertrag, zu Ihrem Einkommen und zu Ihrer Bonität. Oft möchte die Bank auch Gehaltsnachweise und einen Entwurf des Mietvertrags sehen.
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Bankbürgschaftsurkunde erhalten
Nach positiver Prüfung stellt die Bank Ihnen die Bürgschaftsurkunde aus. Diese geben Sie Ihrem Vermieter als Sicherheit.
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Provisionszahlung leisten
Für die Bürgschaft zahlen Sie der Bank monatlich oder jährlich eine Gebühr – unabhängig davon, ob der Vermieter sie in Anspruch nimmt.
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Bei Schäden an der Wohnung zahlt die Bank
Im Schadensfall zahlt die Bank an den Vermieter. Sie fordert den Betrag anschließend von Ihnen zurück.
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Die Bürgschaft endet mit dem Mietverhältnis
Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen und der Vermieter keine Ansprüche hat, gibt dieser die Bürgschaftsurkunde an Sie zurück. Die Bürgschaft wird beendet und Sie zahlen keine weiteren Gebühren mehr.
Tipp: Eine Bankbürgschaft funktioniert auch als Übergangslösung
Wenn Ihre finanzielle Situation es erlaubt, können Sie die Bankbürgschaft auch vorzeitig beenden und die Kaution selbst hinterlegen, um Gebühren zu sparen.
Vorteile der Bankbürgschaft für Mieter
Vorteile der Bankbürgschaft für Vermieter
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Bonität
Ihre finanzielle Situation muss stabil sein. Dazu gehören ein regelmäßiges Einkommen und eine positive Schufa-Auskunft.
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Einkommensnachweise
Meistens verlangt die Bank Gehaltsabrechnungen oder andere Nachweise über Ihr Einkommen.
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Vertrag oder Angebot
Oft müssen Sie eine Kopie des Mietvertrags oder zumindest ein konkretes Wohnungsangebot vorlegen.
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Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
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Keine negativen Schufa-Einträge
Ein negativer Eintrag kann zur Ablehnung der Bürgschaft führen.
Möchten Sie wissen, ob anstelle einer Bankbürgschaft eine MietkautionsBürgschaft der R+V für Sie möglich ist? Machen Sie jetzt den unverbindlichen Check:
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So wird die Höhe der Bürgschaftssumme festgelegt
Die Bürgschaftssumme entspricht der im Mietvertrag vereinbarten Kaution – diese darf bis zu 3 Nettokaltmieten betragen. Diesen Betrag zahlt die Bank im Schadensfall an den Vermieter.
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Die Kosten für eine Bankbürgschaft
Für eine Bankbürgschaft zahlen Mieter eine jährliche Gebühr. Die Kosten hängen von der Bank und der Bürgschaftssumme ab und werden üblicherweise jährlich fällig.
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Gültigkeitsdauer einer Bankbürgschaft
Die Bürgschaft gilt grundsätzlich so lange, wie das Mietverhältnis besteht. Erst wenn der Vermieter schriftlich bestätigt, dass keine Ansprüche mehr bestehen, wird die Bürgschaft aufgehoben und die Zahlungsverpflichtung endet.
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Wie schnell erfolgt die Auszahlung der Bürgschaft an den Vermieter?
Kommt es zu berechtigten Forderungen, zahlt die Bank in der Regel innerhalb weniger Tage. Der Vermieter muss dafür seine Ansprüche schriftlich nachweisen. Anschließend fordert die Bank das Geld vom Mieter zurück.
Haftung der Bank: Bedeutung für Mieter und Vermieter
Bankbürgschaften werden in der Regel als selbstschuldnerische Bürgschaften ausgestaltet. Das bedeutet: Die Bank haftet direkt gegenüber dem Vermieter – ohne dass dieser seine Forderung zuvor gegenüber dem Mieter durchsetzen muss (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Oft wird zusätzlich die „Zahlung auf erstes Anfordern“ vereinbart. In diesem Fall zahlt die Bank sofort, sobald der Vermieter Ansprüche geltend macht – ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit. Mieter können sich gegen unberechtigte Forderungen dann nur nachträglich rechtlich wehren.
- Mietrückstände
Wenn es noch Mietrückstände oder offene Forderungen aus Nebenkosten-Abrechnungen gibt, kann der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Rückstände direkt bei der Bank geltend machen. - Schäden in der Wohnung
Wenn es in der Wohnung zu Schäden gekommen ist, die der Mieter verschuldet hat und die er nicht beseitigt, übernimmt die Bank die Kosten im Rahmen der Bürgschaft.
Neben der Bürgschaft für die Mietkaution kann auch eine Bankbürgschaft für die Mieter als ergänzende Sicherheit für den Vermieter vereinbart werden. Vor allem bei einem höherem Mietrisiko nehmen Vermieter dies gern in Anspruch – etwa bei möblierten Wohnungen oder wenn Mieter noch keine langfristige Bonität nachweisen können.
Die zusätzliche Bürgschaft deckt Risiken ab, die über die Kaution hinausgehen, zum Beispiel:
- Mietrückstände, die über der Kautionssumme liegen
- Vertragsverletzungen mit finanziellen Folgen (z. B. unerlaubte Untervermietung)
- Größere Sachschäden bei Auszug, die nicht vollständig durch die Kaution abgedeckt sind
Der Ablauf ist ähnlich wie bei einer klassischen Mietkautionsbürgschaft: Der Mieter beantragt die Bürgschaft bei seiner Bank, die nach einer Bonitätsprüfung eine Bürgschaftsurkunde ausstellt. Die Urkunde übergibt der Mieter dem Vermieter. Im Schadensfall kann der Vermieter auf beide Sicherheiten zurückgreifen.
Wichtig: Eine solche Zusatzbürgschaft muss im Mietvertrag klar geregelt und von beiden Seiten akzeptiert sein.
Eine beliebte Alternative zur Bankbürgschaft ist eine Mietkautionsbürgschaft, zum Beispiel die MietkautionsBürgschaft der R+V. Bei der Bankbürgschaft schließt der Mieter einen Vertrag mit der Bank, bei der Mietkautionsbürgschaft schließt er einen Vertrag mit einer Versicherung.
Eine Mietkautionsbürgschaft funktioniert ähnlich wie eine Bankbürgschaft und bietet dem Vermieter Sicherheit – und ist im Vergleich zur Bankbürgschaft für Mieter aber oft günstiger und einfacher abzuschließen.
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Funktionsweise
Beide Varianten ersetzen die Barkaution. Statt Geld zu hinterlegen, erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde.
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Kosten
Bankbürgschaften sind oft teurer als eine Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung.
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Verpflichtung
Bei beiden Varianten haftet der Mieter im Schadensfall bei berechtigten Forderungen durch den Vermieter. Die Bank bzw. die Versicherung zahlt an den Vermieter und fordert den Betrag anschließend vom Mieter zurück.
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Akzeptanz
Bankbürgschaften gelten als die klassische Lösung mit hoher Akzeptanz bei Vermietern. Auch Mietkautionsbürgschaften werden in der Regel gern akzeptiert.
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Kapitalbindung
Beide Modelle erhalten die Liquidität des Mieters, da keine Kaution direkt in bar hinterlegt werden muss.
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Einfluss auf den Kreditrahmen
Eine Bankbürgschaft kann sich negativ auf den verfügbaren Kreditrahmen des Mieters auswirken. Bei einer Versicherung besteht dieses Risiko nicht.
Die MietkautionsBürgschaft der R+V ist eine flexible und unkomplizierte Alternative zur Bankbürgschaft: Die Mietkautionsbürgschaft hat keinen Einfluss auf Ihren Kreditrahmen und bindet kein Kapital. Die R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie ganz einfach online abschließen:
Fazit: Die Bankbürgschaft ist eine sinnvolle Alternative zur Barkaution – aber nicht die einzige
Eine Bankbürgschaft als Alternative zum klassischen Kautionskonto bietet Mietern mehr finanziellen Spielraum und schützt Vermieter zuverlässig bei Ausfällen. Sie ersetzt die Barkaution, bringt aber Gebühren mit sich und kann Ihren Kreditrahmen als Mieter einschränken.
Als Alternative hat sich die Mietkautionsbürgschaft etabliert: Sie bietet ähnliche Sicherheiten, ist meist einfacher abzuschließen – und hat keinen Einfluss auf Ihre Bonität. Die R+V-MietkautionsBürgschaft bietet Ihnen und Ihrem Vermieter alle Sicherheiten einer Bankbürgschaft, damit Sie sich ganz auf Ihr neues Zuhause konzentrieren können.
Sie können eine Bankbürgschaft als Mietsicherheit nutzen, anstatt die Mietkaution direkt an Ihren Vermieter zu überweisen. Dafür stellt eine Bank dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus: Sie garantiert, dass offene Forderungen (zum Beispiel wegen Schäden oder ausstehenden Mieten) bis zu einem festgelegten Betrag übernommen werden.
Für Sie als Mieter bedeutet das:
- Keine doppelte Belastung: Sie sparen sich die Kautionszahlung und binden Ihr Geld nicht auf einem Kautionskonto.
- Mehr finanzieller Spielraum: Gerade bei einem Umzug, wenn einige Anschaffungen anstehen, ist das ein wichtiger Vorteil.
- Sicherheit für den Vermieter: Dieser hat im Schadensfall einen zuverlässigen Anspruch auf Zahlung.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine einfache und praktische Alternative zur Bankbürgschaft und zur Barkaution.
Bei einer Bankbürgschaft für die Mietkaution übernimmt eine Bank die Rolle des Bürgen. Das bedeutet: Sie zahlen keine Barkaution an Ihren Vermieter, sondern übergeben ihm als Mietsicherheit eine Bürgschaftsurkunde. Diese garantiert, dass im Schadensfall offene Forderungen – etwa wegen Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung, für die der Mieter verantwortlich ist – bis zur Höhe der vereinbarten Kaution beglichen werden. Der Ablauf ist ganz einfach:
- Sie stellen einen Antrag auf die Bürgschaft.
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Urkunde.
- Diese Urkunde geben Sie Ihrem Vermieter als Sicherheit.
- Im Schadensfall springt die Bank als Bürge ein – und Sie erstatten der Bank den Betrag anschließend zurück.
Für die Beantragung einer Bankbürgschaft benötigen Sie folgende Angaben und Unterlagen:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Angaben zur Mietwohnung (Adresse, Name des Vermieters, Höhe der Kaution)
- Kopie des Mietvertrags (zur Prüfung der Kautionshöhe und Mietbedingungen)
- Nachweis über Ihr Einkommen oder andere Bonitätsangaben (abhängig von der Bank bzw. dem Anbieter)
Die Kosten für eine Bankbürgschaft trägt die Person, die sie in Anspruch nimmt, also Sie als Mieter. Sie zahlen einen jährlichen Beitrag an die Bank. Für den Vermieter entstehen keine Kosten.
Eine Bankbürgschaft endet, wenn der Vermieter die Bürgschaftsurkunde zurückgibt – in der Regel nach dem Auszug, sobald alle offenen Forderungen geklärt sind.
Sie können die Bürgschaft auch schon während des laufenden Mietverhältnisses kündigen – zum Beispiel, wenn Sie entscheiden, die Kaution doch lieber in bar zu hinterlegen oder eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Voraussetzung ist auch hier die Zustimmung Ihres Vermieters und die Rückgabe der Urkunde.
Ohne Rückgabe der Urkunde bleibt die Bürgschaft bestehen und es fallen weiterhin Beiträge an. Nach Rückgabe endet die Bürgschaft automatisch – es entstehen keine weiteren Kosten.
Ja, Ihr Vermieter kann selbst entscheiden, ob er eine Bankbürgschaft für die Mietkaution akzeptiert oder nicht. Gesetzlich ist er nicht verpflichtet, diese Form der Sicherheit anzunehmen – auch wenn sie genauso zuverlässig ist wie eine Barkaution.
Fragen Sie Ihren Vermieter am besten vor Unterzeichnung des Mietvertrags, ob er eine Bankbürgschaft akzeptiert. Wenn dem so ist, lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen – etwa im Mietvertrag oder per E-Mail.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2025
R+V-Team
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