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10 EUR mtl. Förderung vom Staat ge­plant
10 EUR mtl. Förderung vom Staat ge­plant
Geplant für 01. Januar 2026

Frühstart-Rente: Früh vorsorgen mit staatlicher Unterstützung

Inhalt:

Die Frühstart-Rente ist ein zentrales Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag und soll Eltern dabei unterstützen, frühzeitig für die Altersvorsorge ihrer Kinder ab 6 Jahren vorzusorgen. Mit einem geplanten staatlichen Zuschuss von 10 EUR monatlich will die Bundesregierung einen gezielten Anreiz setzen: Wer früh beginnt, kann langfristig Vermögen aufbauen. Auf dieser Seite erklären wir, wie die Frühstart-Rente funktioniert.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderinstrument, mit dem der Staat die frühzeitige private Altersvorsorge für Kinder unterstützen will: Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter können demnach einen Altersvorsorgevertrag für ihre Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren abschließen – und erhalten dafür eine monatliche Förderung von 10 EUR vom Staat. Dieses Geld soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot“ fließen. 

Ziele der geplanten Frühstart-Rente sind unter anderen:

  • Möglichst früh mit dem Vermögensaufbau für die Altersvorsorge von Kindern beginnen. 

  • Die Kapitaldeckung in der Rente stärken. 

  • Chancengleichheit beim Vorsorgestart erhöhen. 

  • Junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen. 

Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren. 

Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?

  • Geplanter Start ist der 01. Januar 2026. 
  • Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich aktuell in der Ausarbeitung. 
  • Eine endgültige gesetzliche Verabschiedung wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. 

Erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kann die Förderung tatsächlich beantragt und genutzt werden. 

Sobald es neue Infos zur Frühstart-Rente gibt, melden wir uns direkt bei Ihnen.

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Wer kann die Frühstart-Rente beantragen?

Nach dem bisherigen Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese können die Förderung für ihre minderjährigen Kinder beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Antragsberechtigt sind voraussichtlich:

  • Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland. 

  • Personen, die für das Kind einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen. 

  • Je nach Ausgestaltung des Gesetzes möglicherweise auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte. 

Voraussetzungen für die Förderung

Die konkreten Förderkriterien sind noch nicht gesetzlich finalisiert. Der Koalitionsvertrag und erste Entwürfe deuten jedoch auf folgende Voraussetzungen hin:

  • Das Kind muss minderjährig sein und in Deutschland leben. Begünstigt sind voraussichtlich alle Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen (Schule, Studium, Berufsschule). 

  • Es muss ein Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt abgeschlossen werden. 

  • Die Vertragslaufzeit soll langfristig angelegt sein: Das bedeutet, dass eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes möglich sein soll. 

Beachten Sie bitte: Die Frühstart-Rente ist noch nicht endgültig beschlossen.

Die Frühstart-Rente befindet sich derzeit noch in der Planung. Es existieren noch keine finalen gesetzlichen Grundlagen. Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf dem aktuellen Stand aus dem Koalitionsvertrag und auf vorläufigen Entwürfen. Eine verbindliche Aussage zu Voraussetzungen, Anspruch und Umsetzung kann erst nach Verabschiedung des Gesetzes getroffen werden. Sobald das geschehen ist, wird die R+V Familien innovative Lösungen bieten, die optimal zur neuen Förderung passen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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So funktioniert die Förderung

Der Staat zahlt monatlich 10 EUR pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. Der Förderbetrag wird dann vermutlich direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Kindes überwiesen – ähnlich wie bei der Riester-Zulage. 

Die staatlichen Einzahlungen erfolgen über 12 Jahre (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr). Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff ist nicht möglich. Die Erträge aus dem Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. 

So könnte der Ablauf aussehen

Die Eltern schließen einen Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt für ihr Kind ab.
Sie stellen einen Antrag auf die staatliche Förderung.
Die Förderung wird monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.

Welche Produkte wird die Frühstart-Rente voraussichtlich fördern?

Die Frühstart-Rente setzt auf kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgeprodukte, die langfristig Vermögensaufbau ermöglichen sollen. Gefördert werden vor allem breit gestreute Kapitalmarktprodukte wie ETFs, Aktienfonds oder andere Wertpapierdepots, die von privaten Anbietern verwaltet werden. 

Mit der R+V Versicherung die Frühstart-Rente sichern

Die R+V Versicherung verfolgt die Pläne zur Frühstart-Rente mit großem Interesse. Sobald die gesetzlichen Details feststehen, möchten wir Familien innovative Lösungen bieten, die optimal zur neuen Förderung passen. Unsere Experten prüfen bereits, wie wir die staatlichen Zuschüsse clever in zukunftsorientierte Vorsorgeprodukte für Kinder integrieren können.

Hinweis: Eine endgültige Ausgestaltung hängt vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren ab und kann sich noch ändern. Wir informieren Sie:

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Vorteile der Frühstart-Rente

  • 10 EUR monatlich staatliche Förderung pro Kind 

    Für jedes Kind zwischen 6 und 18, das in Deutschland eine Bildungseinrichtung besucht, zahlt der Staat monatlich 10 EUR in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. 

  • Früher Einstieg und langer Anlagezeitraum 

    Bereits ab dem 6.  Lebensjahr wird für jedes Kind ein Vorsorgedepot angelegt, sodass der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden kann. 

  • Kapitalmarktbasierte Renditechancen 

    Die Einzahlungen werden in breit gestreute Kapitalmarktprodukte wie ETFs oder Fonds investiert, was langfristig höhere Renditen ermöglicht. 

  • Steuerfreie Erträge 

    Während der Ansparphase bleiben alle Erträge bis zum Renteneintritt steuerfrei. 

  • Einkommensunabhängigkeit 

    Die Förderung erfolgt unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern. 

  • Zweckgebundener Vermögensaufbau zur Altersvorsorge 

    Das angesparte Kapital ist bis zum Renteneintritt geschützt und kann nicht vorzeitig entnommen werden. 

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Häufige Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente

Das Gesetz zur Frühstart-Rente befindet sich noch im Entwurfsstadium. Ab dem 1. Januar 2026, so der Plan, will der Staat jedem Kind zwischen 6 und 18 monatlich 10 EUR zur Verfügung stellen. Dieser Betrag muss in ein Altersvorsorge-Produkt investiert. Das Depot wird auf den Namen des Kindes geführt. 

Die Förderung erhalten Eltern oder Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland, die ein förderfähiges Vorsorgeprodukt für ein minderjähriges Kind abschließen. 

Geplant ist ein Start zum 01.01.2026. Gesetzliche Grundlagen werden noch im Laufe des Jahres 2025 erwartet. 

Voraussichtlich Produkte mit Kapitalgarantie oder staatlich anerkannten Sicherungskonzepten. Details folgen mit dem Gesetz. 

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