Tag für Tag werden in Deutschland rund 730 Fahrraddiebstähle registriert. Da längst nicht alle Diebstähle bei der Polizei angezeigt werden, liegt die tatsächliche Zahl viel höher. Nur die wenigsten Diebstähle werden aufgeklärt – in Berlin etwa liegt die Aufklärungsquote bei 4,6 Prozent. Experten sagen, wie Sie Ihr Fahrrad sicher abstellen und sich gegen Fahrraddiebstahl versichern können.
Fahrraddiebstahl: So können Sie sich absichern
Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 2022 genau 265.562 Fahrraddiebstähle bei der Polizei angezeigt wurden – das sind 727 Fahrräder pro Tag.
Nach einer Opferbefragung (Deutscher Viktimisierungssurvey 2017) ist die Dunkelziffer allerdings wesentlich höher, denn nur jeder zweite Fahrraddiebstahl wird bei der Polizei gemeldet.
Grund genug für Zweiradfreunde, ihr Fahrrad möglichst sicher abzustellen und gegebenenfalls gegen Fahrrad-Diebstahl zu versichern. Kolja Oppel und Roland Huhn vom ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. geben wertvolle Tipps.
Wie sollte man das Fahrrad anschließen?
Wo sollte das Rad stehen?
Was zeichnet ein gutes Fahrradschloss aus?
Fahrrad-Codierung schreckt Diebe ab
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Sichtbarkeit:
Stellen Sie Ihr Rad, wenn Sie unterwegs sind, möglichst an hellen, belebten Orten ab.
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Geschlossene Räume:
Wenn Sie die Möglichkeit haben, deponieren Sie Ihr Fahrrad zuhause am besten in abschließbaren Räumen wie Keller oder Garage.
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Abwechslung:
Schließen Sie Ihr Fahrrad nicht immer an derselben Stelle ab, sondern sorgen Sie für Abwechslung. So erschweren Sie potenziellen Dieben die Arbeit.
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Anschließen statt Abschließen:
Schließen Sie Ihr Fahrrad stets an fest verankerte Gegenstände an, am besten mit beiden Rädern und Rahmen. Verwenden Sie nur schwere, stabile Schlösser.
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Fahrradpass:
Halten Sie möglichst viele Details Ihres Fahrrads (Rahmennummer, Fabrikat, Farbe usw.) in einem Fahrradpass fest. Den gibt es bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung.
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Codierung:
Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren – die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des gestohlenen Rads ist.
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Fahrräder versichern die Hausratsversicherungen und einige Spezialversicherer.“ Huhn weiter: „Die Versicherung von Fahrrädern zusammen mit dem gesamten Haushalt ist meist eine gute Wahl, zumal alle im Haushalt befindlichen Räder versichert sind.“ Ersatz wird zunächst dann geleistet, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder dem eigenen Keller durch Einbruchdiebstahl entwendet wird.
Huhn weiter: „Ohne Einbruch in Wohnung oder Keller ist das Fahrrad nachts – von 22 bis 6 Uhr – nur dann versichert, wenn es in der Nacht noch benutzt werden soll. Einige Hausratversicherer verzichten in neuen Verträgen inzwischen auf diese problematische Nachtzeitklausel.“
Die Hausratversicherer verlangen meistens nur, dass das Fahrrad „in verkehrsüblicher Weise“ gesichert war, also durch ein eigenständiges Schloss. Spezialanbieter stellen in der Regel höhere Sicherheitsforderungen.
Wer eine Hausratversicherung bei der R+V hat, kann sein Fahrrad gegen einen geringen Zusatzbeitrag zu besonders guten Konditionen gegen den einfachen Fahrraddiebstahl mitversichern:
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Die Höhe der Entschädigungsgrenze kann individuell festgelegt werden.
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Keine Nachtzeiteinschränkung – Versicherungschutz besteht rund um die Uhr.
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Das Fahrrad muss durch ein Schloss gegen Diebstahl gesichert sein.
Haben Sie Fragen? Unsere Ansprechpartner sind gerne für Sie da und beraten Sie individuell.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V-Team
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