Vermögensübertragung

    Zukunft mitgestalten. Werte weitergeben.

    • zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensanlage
    • Zuzahlungen und Entnahmen möglich
    • attraktive Steuervorteile
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen
    Inhalt:

    Darum ist eine durchdachte Vermögensübertragung so wichtig

    Sie sind stolz auf das, was Sie im Leben erreicht haben. Auch, wenn es um Ihre Geldanlage geht. Jetzt möchten Sie etwas an die Menschen weitergeben, die Ihnen am Herzen liegen. Mit den R+V-Lösungen für die Vermögensübertragung geht das ganz leicht.

    Damit legen Sie eindeutig fest, wer Ihr angelegtes Vermögen erhält – und zwar ganz ohne Testament oder notarielle Hilfe. Gleichzeitig bleiben Sie rundum flexibel: Können beispielsweise Ihr Geld auch wieder aus dem Vertrag rausnehmen, wenn Sie es für sich selbst brauchen. Oder später doch eine andere Person als Bezugsberechtige benennen. Sie entscheiden, wer Ihr Geld bekommt.

     

    Ihre Vorteile bei der R+V-Vermögensübertragung

    Freie Wahl

    Vermögensübertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im Todesfall

    Attraktive Geldanlage

    Wahl zwischen Sicherheit und Chance

    Kontrolle behalten

    Sie können weiterhin über das angelegte Vermögen verfügen

    Einfache Vermögensübertragung

    Ohne Testament, ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeit

    Attraktive Steuervorteile

    • keine Ertragsteuer während der Vertragslaufzeit
    • keine Einkommensteuerpflicht im Erbfall und im Rahmen der Freibeträge auch keine Erbschaftsteuer

    Konfigurieren Sie jetzt Ihre individuelle Vermögensübertragung

    Für das gute Gefühl, bestmöglich versorgt und abgesichert zu sein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

    Diese Optionen bietet Ihnen die R+V-Vermögensübertragung

    Sie legen fest, wie Ihr Geld angelegt wird:

    Sicherheitsorientierte bis flexible Geldanlage:
    • Mindestens die Hälfte Ihrer Geldanlage fließt bei diesem Anlagetyp in das sichere Kapital 

    • Für den übrigen Anteil können Sie die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital frei wählen und nach Bedarf anpassen

    Chancenorientierte Geld­an­lage
    • Sie investieren in eine fondsgebundene Kaptialversicherung

    • freie Auswahl aus einer attraktiven Fondspalette oder Anlagestrategien (inkl. RBA-Spezialfonds)

    • attraktive Ertragschancen durch Partizipation an der Wertentwicklung der Kapitalmärkte

    Sie legen fest, wann Ihr Geld übertragen wird:

    Übertragung zu einem Termin
    • Sie bestimmen einen Termin, zu dem Ihr Anlagebetrag weitergegeben wird
    • Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Ablauftermin, auch wenn der Versicherte vor diesem Termin verstirbt

    Übertragung im Todesfall
    • Sie legen eindeutig fest, wer Ihr Anlagevermögen erhält – ganz ohne Testament oder notarielle Hilfe

    • Auszahlung wird bei Tod des Versicherten sofort fällig

    Sie legen fest, wer Ihr Geld erhalten soll:

    Be­zugs­be­rech­tigte
    • Sie können einen oder mehrere Bezugberechtigte frei bestimmen
    • der oder die Bezugsberechtigte wird durch den Versicherungsnehmer namentlich festgelegt und erhält die Todesfall-Leistung
    • Wechsel des Bezugsberechtigten ist möglich
    Bezugsberechtigt können sein
    • Ehegatten bzw. Partner, Kinder
    • Verwandte oder andere nahestehende Menschen
    • ein Bezugsrecht für Minderjährige ist auch ohne Unterschrift der Eltern möglich

    So legen wir Ihr Geld an

    Die Zukunft Ihrer Lieben mitgestalten, Werte weitergeben.

    Mit der chancenorientierten Geldanlage der R+V bleiben Sie rundum flexibel: Wir legen Ihr Geld für Sie in Fonds unseres Partners Union Investment an. Die Auswahl und Ausrichtung dieser Fonds können Sie selbst bestimmen und immer wieder anpassen, ganz nach Ihren persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen. Selbstverständlich bietet der Vertrag auch Möglichkeiten, wie Sie wieder Geld entnehmen können. Zuzahlungen sind ebenfalls möglich. Das angelegte Vermögen entwickelt sich und wird erst zum festgelegten Zeitpunkt an die von Ihnen bestimmte Person weitergegeben. 

    Die Zukunft Ihrer Lieben mitgestalten, Werte weitergeben.

    Mit der sicherheitsorientierten bis flexiblen Geldanlage der R+V müssen Sie sich nicht festlegen. Sie können die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital frei wählen und nach Bedarf anpassen, wobei mindestens die Hälfte in das sichere Kapital fließt.  

    Selbstverständlich bietet der Vertrag auch Möglichkeiten, wie Sie wieder Geld entnehmen können. Zuzahlungen sind ebenfalls möglich. Das angelegte Vermögen entwickelt sich und wird erst zum festgelegten Zeitpunkt an die von Ihnen bestimmte Person weitergegeben. 

    Die Zukunft Ihrer Lieben mitgestalten, Werte weitergeben.

    Mit der sicherheitsorientierten bis flexiblen Geldanlage der R+V müssen Sie sich nicht festlegen. Sie können die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital frei wählen und nach Bedarf anpassen, wobei mindestens die Hälfte in das sichere Kapital fließt.  

    Selbstverständlich bietet der Vertrag auch Möglichkeiten, wie Sie wieder Geld entnehmen können. Zuzahlungen sind ebenfalls möglich. Das angelegte Vermögen entwickelt sich und wird erst zum festgelegten Zeitpunkt an die von Ihnen bestimmte Person weitergegeben. 

    Die Vermögensübertragung der R+V im Detail

    Einfache Ver­mö­gens­über­tra­gung

    • ohne Testament oder Zustimmung Dritter

    • keine Gesundheitsfragen (bis 1 Mio. EUR Einmalbeitrag)

    • keine Wartezeit. Todesfallschutz ab Beginn

    Flexibilität & Kontrolle

    • Änderungen des Verhältnisses Sicheres Kapital zu Chancenkapital (in der sicheren Geldanlage) oder Fondswechsel (in der chancenorientierten Geldanlage) zu Lebzeiten jederzeit möglich

    • Zuzahlungen und Entnahmen zu Lebzeiten möglich

    • Begünstigte können jederzeit neu bestimmt werden

    Steuervorteile, auch für Andere

    • einkommensteuerfreie Ansammlung der Erträge im Versicherungsvertrag (Sparer-Freibetrag wird nicht belastet)

    • Leistungen bei Tod an den Begünstigten (Erbschaftssteuer) sind einkommensteuerfrei

    Vermögensübertragung oder Schenkung zu Lebzeiten. Was ist für Sie besser?

    Vererben zu Lebzeiten und so die Vermögensnachfolge und -übertragung aktiv steuern zu können ist heute vielen Menschen wichtig. Eine Möglichkeit ist dabei die Schenkung zu Lebzeiten. Doch durch z. B. Schenkungen an Kinder vor dem Tod besteht die Gefahr, bereits zu Lebzeiten das Vermögen endgültig aus der Hand zu geben. Denn was passiert, wenn Sie zum Beispiel im Pflegefall auf Ihr Vermögen zugreifen wollen?

    Durch Vermögensübertragung behalten Sie die Kontrolle über Ihr Vermögen. Und bleiben flexibel. Sie können jederzeit unbürokratisch den Begünstigten ändern und Ihr Vermögen kann sich auch in Zukunft chancenorientiert weiterentwickeln.

    Vermögensübertragung: Wissenswertes aus dem Steuerrecht

    Vielen Menschen ist es bei der Weitergabe ihres Vermögens an Ihr Kind oder andere Erben wichtig, nach Möglichkeit Steuern zu sparen. Am besten geht das mit einer guten Planung, um Freibeträge auszuschöpfen. 

    Bei einer Schenkung zu Lebzeiten kann der Freibetrag, für den keine Schenkungssteuer anfällt, nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Die Höhe des Freibetrags und auch die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und der begünstigten Person ab. Am höchsten ist der Freibetrag für Ehepartnerinnen und Ehepartner (500.000 EUR, Stand 2024) und für Kinder (400.000 EUR, Stand 2024). Die Schenkungssteuer, die anfällt, wenn der Freibetrag überschritten wird, ist am geringsten, wenn Sie Vermögen an Ihren Mann, Ihre Frau, Ihr Kind oder an Enkel verschenken.

    Steuervorteile

    • 0 % Kapitalertragssteuer während der Vertragslaufzeit (keine Besteuerung der Erträge, solange keine Entnahme erfolgt!)
    • Sparerfreibetrag wird nicht belastet
    • 0 % Einkommensteuer im Todesfall
    • 0 % Erbschaftssteuer unterhalb der Freibeträge
    Kundenbeispiel

    Finanzwerte schützen und Weitergabe regeln:

    Thomas (63 Jahre) steht kurz vor dem Ruhestand. Im Laufe seines Berufslebens hat er einiges angespart und möchte einen Großteil davon seiner Tochter Anna zum 50. Geburtstag zukommen lassen – möglichst unkompliziert und mit steuerlichen Vorteilen. Für den Fall, dass Thomas das Kapital in der Zwischenzeit selbst benötigt, möchte er dabei flexibel bleiben. 

    Thomas entscheidet sich dafür, 150.000 EUR in das R+V-GenerationenKonzept Invest-Plus zu investieren. So kann er sein Vermögen weiter vermehren, nach Wunsch Zuzahlungen tätigen und bei Bedarf flexibel Geld entnehmen. An ihrem 50. Geburtstag bekommt Anna den gesamten Vertragswert einkommensteuerfrei ausgezahlt. Soll Anna das Geld erst mit Thomas‘ Tod erhalten, ist dies ebenfalls möglich, zum Beispiel mit dem R+V-GenerationenPlan Invest-Plus.

     

    Vermögensnachfolge: Was Sie über das Erbrecht wissen sollten

    1. Grundsätzlich können Sie Ihre Vermögensnachfolge selbst bestimmen, zum Beispiel in Ihrem Testament. Vollkommen frei können Sie Ihre Erben aber nicht wählen: Das Erbrecht sieht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge immer einen Pflichtteil der Erbschaft für nahe Verwandte vor. Dazu gehören insbesondere Ehepartner, Kinder, Enkelkinder und unter Umständen auch Eltern.

    2. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die ab § 1924 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist. Dadurch kann es zu einer Erbengemeinschaft kommen. Um Streitigkeiten vorzubeugen und Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu verteilen, ist eine rechtzeitige Planung der Vermögensnachfolge sinnvoll. 

    3. Die Erbfolge bestimmt auch Freibeträge und Erbschaftssteuer. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag und desto niedriger die Erbschaftssteuer für den Wert, der den Freibetrag übersteigt. 

      Möchten Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod weitergeben, können Sie mit der R+V Vermögensübertragung bestimmen, wer es erhalten soll – ganz ohne Testament und Rechtsanwälte. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, gelten die Freibeträge und Steuersätze, die im Erbrecht festgesetzt sind. 

    FAQs

    Die häufigsten Fragen zur Vermögensübertragung

    Allgemeines zur Vermögensübertragung

    Eine Vermögensübertragung bezeichnet den Transfer von Vermögenswerten von einer Person oder einem Unternehmen auf eine andere Person oder Organisation. Dabei gehen Werte bzw. Güter wie Immobilien, Geld, Wertpapiere oder Unternehmensanteile von einem Vermögensinhaber auf einen Empfänger oder eine Empfängerin über. Eine Gegenleistung gibt es in den meisten Fällen nicht. Die Vermögensübertragung bzw. Vermögensnachfolge spielt eine wichtige Rolle im privaten Bereich, aber auch eine Unternehmensnachfolge kann zu Vermögensübertragungen gehören. Gemäß § 175 UmwG (Umwandlungsgesetz) kann ein Rechtsträger sein Vermögen auf einen anderen Rechtsträger übertragen.

    Es gibt verschiedene Formen der Vermögensübertragung. Im privaten Bereich sind insbesondere folgende zu erwähnen: 

    Bei einer Schenkung wird Vermögen zu Lebzeiten des oder der Übertragenden ohne Gegenleistung an den Empfänger oder die Empfängerin übertragen. Es kann sich dabei um Geld, Immobilien oder einen anderen Wert handeln. Hier kann unter Umständen eine Schenkungssteuer fällig werden, es gibt im Steuerrecht aber Freibeträge. 

    Eine Erbschaft ist die Vermögensübertragung nach dem Tod des Vermögensinhabers. Das Erbe wird gemäß einem Testament oder den gesetzlichen Regelungen verteilt, die das Erbrecht bestimmt. Hierin wird auch die Erbfolge definiert, also wer im Erbfall welches Anrecht auf die Vermögensnachfolge hat, sofern es kein Testament gibt. Die Erbfolge ist besonders für nahe Verwandte wichtig, insbesondere Ehepartnerinnen und -partner, Eltern und Kinder. Auch für den Nachlass gibt es Freibeträge. Werden sie überschritten, kann Erbschaftssteuer anfallen.

    Bei der Vermögensnachfolge geht es darum, das Vermögen einer Person entweder zu Lebzeiten oder nach deren Tod an die gewünschten Begünstigten weiterzugeben. Das ist oft das eigene Kind oder die Enkel, aber auch Eltern oder nichtverwandte Personen können begünstigt werden. Um welche Art der Vermögensübertragung es sich in der Praxis handelt, etwa eine Schenkung zu Lebzeiten oder einen Erbfall, ist dabei unerheblich.

    Es ist sinnvoll, bei der Vermögensnachfolge einige Aspekte zu berücksichtigen, besonders aus dem Steuer- und Erbrecht.

    Steueroptimierung: Mit einer gut geplanten Vermögensnachfolge können Sie Steuern sparen, etwa indem Sie Schenkungen aufteilen und so Freibeträge optimal nutzen.

    Regelung der Erbfolge: Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie festlegen, wer welchen Teil des Vermögens erben soll. So können Sie Konflikte unter Erben vermeiden und die Verteilung des Vermögens nach Ihren Wünschen steuern. Bedenken Sie aber, dass das Erbrecht gewisse Pflichtteilansprüche für Ehepartner und Kinder sowie unter Umständen auch Enkel und Eltern vorsieht. Lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten. Ein Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann Ihnen bei der Regelung der Erbfolge helfen. 

    Unternehmensnachfolge: Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Regelung der Vermögensnachfolge besonders wichtig, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Übertragung kann an Familienmitglieder oder externe Nachfolger erfolgen, und es gibt steuerliche Begünstigungen für die Unternehmensnachfolge. Auch hier helfen Rechtsanwälte, die Nachfolge im Einklang mit dem Erbrecht wie gewünscht zu regeln.

    Eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich und kann steuerliche Vorteile bieten. 

    Eine Schenkung zu Lebzeiten ist für Ihr Kind bis zu 400.000 EUR steuerfrei (Daten aus Oktober 2024). Möchten Sie einen höheren Betrag weitergeben bzw. verschenken, können Sie ihn auch aufteilen. Denn von dem Freibetrag kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter alle zehn Jahre erneut profitieren. Eine gute Planung für die Vermögensnachfolge kann hier also sinnvoll sein, um Steuern zu sparen. 

    Wenn Sie eine Immobilie übertragen, können Sie von einem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht Gebrauch machen. So können Sie ein Haus oder eine Wohnung weiterhin nutzen, auch wenn Sie die Immobilie bereits übertragen haben.

    Eine Schenkung hat einige Vorteile im Vergleich zur Erbschaft. Dazu gehören insbesondere diese: 

    Bei Schenkungen können alle zehn Jahre Freibeträge ausgeschöpft werden. Bei Bedarf kann eine Schenkung also auch aufgeteilt werden. Mit einer guten Planung können Sie Steuern sparen. 

    Eine Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, die Vermögensnachfolge genau zu bestimmen. Sie entscheiden, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Wert von Ihnen erhält. Sie behalten die Kontrolle und den Überblick und vermeiden Erbstreitigkeiten, die über Rechtsanwälte geregelt werden müssen. Darüber hinaus können Sie Kinder, Enkel oder andere Begünstigte schon früher finanziell unterstützen, damit sie sich zum Beispiel ein Eigenheim finanzieren können. 

    Der größte Nachteil einer Schenkung ist, dass Ihnen das einmal übertragene Vermögen nicht mehr zur Verfügung steht. Sollten Sie selbst in eine finanzielle Notlage geraten, haben Sie keinen Anspruch auf die übertragenen Werte. 

    Vermögensübertragung: Steuern & Rechtliches

    Das deutsche Steuerrecht sieht sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften grundsätzlich eine Abgabe vor. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Geld, Immobilien oder andere Werte handelt. Es gibt bei den verschiedenen Formen der Vermögensübertragung aber einige steuerrechtliche Unterschiede. 

    Es gelten Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen. Sie variieren, je nachdem ob Sie Ihr Vermögen an Ihre Ehepartnerin oder Ihren Partner, Tochter oder Sohn, entferntere Verwandte oder auch nicht verwandte Personen vererben bzw. verschenken. Wenn der Freibetrag überschritten wird, hängt auch die Höhe des Steuersatzes vom Verwandtschaftsgrad ab. 

    Während eine Erbschaft einmalig komplett angerechnet und entsprechend besteuert wird, können Sie eine Schenkung aufteilen. Hier kann der zulässige Freibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden. 

    Beachten Sie, dass eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Bei einem komplexen Nachlass hilft ein Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin.

    Ja, bei Vermögensübertragungen in Form von Schenkungen und Erbschaften gibt es in Deutschland Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Sie reichen von 20.000 EUR für nichtverwandte Personen sowie Geschwister, Nichten und Neffen bis hin zu 400.000 EUR für Kinder und 500.000 EUR für Ehepartnerinnen und Ehepartner (Daten aus Oktober 2024). 

    Bei Schenkungen ist der Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzbar.

    Bei der Vermögensübertragung im Todesfall regelt das Testament, wie das Vermögen der Erblasserin oder des Erblassers nach dessen Tod auf die Erben verteilt wird. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, nach der Ehepartner und Verwandte nach einem vorgegebenen Schema erben. Diese ist im Erbrecht definiert.

    Wie hoch die Schenkungssteuer in Deutschland ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten sowie der Höhe des übertragenen Vermögens ab. 

    Wird der jeweils gültige Freibetrag überschritten, wird eine Schenkungssteuer fällig. Am niedrigsten ist sie für Ehepartner, Kinder und Enkel, wenn der Freibetrag um höchstens 75.000 EUR überschritten wird. In diesem Fall beträgt sie 7 %. Die Schenkungssteuer kann maximal 50 % betragen, wenn der oder die Begünstigte nicht mit der schenkenden Person verwandt ist und der übertragene Wert den Freibetrag um 13 Millionen EUR überschreitet (Daten aus Oktober 2024). 

    Für detaillierte Informationen zu Steuern bei der Vermögensnachfolge kontaktieren Sie am besten einen Steuerberater. 

    Weitere Informationen und Downloads

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