Sie haben alles für Ihren Umzug vorbereitet – Möbel wurden im Umzugswagen verstaut, sämtliche Habseligkeiten in Kartons verpackt und Haus oder Wohnung auf die Übernahme vorbereitet? Doch wie geht es dann nach dem Umzug weiter? Schließlich gilt es, die Behörden über den Wohnungswechsel zu informieren. Bei welchen Ämtern müssen Sie sich jetzt melden und welche Fristen sollten im Auge behalten, wenn Sie sich nach dem Umzug ummelden? Die Antworten finden Sie hier.
Nach dem Umzug ummelden: Alles, was Sie wissen müssen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz gewechselt haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden. So sagt es das Bundesmeldegesetz. Für den Start der Fristen ist das Einzugsdatum ausschlaggebend (zwei Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum weist die Vermieterbescheinigung aus.
Um sich nach dem Umzug umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich beim Bürgeramt des neuen Wohnorts erscheinen. Aber es gibt in einigen Gemeinden inzwischen auch die Möglichkeit, sich online an- bzw. umzumelden.
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Ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass):
Für Deutsche gilt die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen müssen.
Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.
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Eine Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbescheinigung:
Die Bescheinigung Ihres Vermieters bestätigt, dass und wann Sie Ihre Wohnung tatsächlich bezogen haben.
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Ein Anmeldeformular für den Wohnungswechsel:
Dieses Formular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.
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Gebühren für die Ummeldung:
In der Regel kostet es nichts, die Adresse nach dem Umzug umzumelden, sofern die Ummeldung innerhalb der vorgegeben Frist erfolgt. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Diese beträgt üblicherweise nicht mehr als zehn Euro. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Einwohnermeldeamtes.
Ihren Behördengang sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug vornehmen. Ansonsten kann ein Bußgeld fällig werden.
Dem Bußgeldkatalog zufolge, können das bis zu 1.000 Euro werden, falls Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, wie viel Zeit Sie nach dem Umzug haben verstreichen lassen. Haben Sie die Frist nur um einige Tage überschritten, drücken die Behörden in der Regel ein Auge zu – kleine Verspätungen werden mit höchstens 30 Euro geahndet. Verspäten Sie sich allerdings um mehrere Monate, können saftige Bußgelder auf Sie zukommen.
Wenn Sie einen Krankenschein oder etwas Vergleichbares vorlegen, das die verspätete Ummeldung erklärt, entfällt das Ordnungsgeld häufig.
Bringen Sie zur Ummeldung Ihres Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle diese Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgas-Untersuchung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung. (Die eVB ist nicht immer erforderlich, z. B. bei einem Umzug ohne Halterwechsel benötigt der Kunde keine eVB. Mehr dazu auf den Internet-Seiten der Zulassungsstellen.)
- Falls Sie in eine andere Stadt ziehen, benötigen Sie zusätzlich eine Versicherungsbestätigungskarte von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer. Diese müssen Sie der Zulassungsstelle vorlegen.
Alternativ können Sie mit dem Online-Kfz-Zulassungsservice der R+V Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause aus anmelden, ummelden oder einen Halterwechsel vornehmen.
Auch Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie zeitnah darüber informieren, dass sich Ihre Anschrift geändert hat. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Versicherung checken und anpassen.
Eine Mitteilung per E-Mail an an Ihr altes Finanzamt reicht aus. Geben Sie dabei auch Ihre Steuernummer an.
Auch die Ihre Bank oder Bausparkasse sollten Sie informieren, wenn Sie sich nach dem Umzug ummelden. Viele Banken und Sparkassen bieten einen Umzugsservice für Bankkonten an.
Lesen Sie die Zählerstände ab und informieren Sie die Versorgungsunternehmen, bei denen Sie einen Vertrag haben. Wenn Sie Ihren Anbieter nach dem Umzug kündigen wollen, lohnt sich beispielsweise ein Stromtarif-Vergleich, um den günstigsten Anbieter zu finden. Haben Sie ihn erfolgreich gewechselt, meldet Sie Ihr neuer Anbieter bei Ihrem bisherigen Stromversorger ab.
Ihr Telefon und Ihr Internet sollten Sie rechtzeitig ummelden. Ähnlich wie beim Strom stellt sich dabei die Frage, ob Sie – wenn Sie sich nach dem Umzug ummelden – Ihren Anbieter behalten und übernehmen oder wechseln.
Entscheidend ist dabei, ob Ihr Internet-Tarif auch an der neuen Adresse verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, greift das Sonderkündigungsrecht.
Zuletzt aktualisiert: März 2024
R+V-Team
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