Sie haben alles für Ihren Umzug vorbereitet – Möbel wurden im Umzugswagen verstaut, sämtliche Habseligkeiten in Kartons verpackt und Haus oder Wohnung auf die Übernahme vorbereitet? Doch wie geht es dann nach dem Umzug weiter? Schließlich gilt es, die Behörden über den Wohnungswechsel zu informieren. Aber bei welchen Ämtern muss man sich denn nun melden und welche Fristen sollte man im Auge behalten, wenn man sich nach dem Umzug ummelden möchte? Das klären wir im Text.

Nach dem Umzug ummelden – alles, was Sie dazu wissen müssen

Haben Sie Ihren Wohnsitz gewechselt, besagt das deutsche Meldegesetz, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden müssen. Es gilt das Einzugsdatum für den Start der Fristen (2 Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum weist in der Regel die Vermieterbescheinigung aus.
Um sich nach dem Umzug umzumelden, müssen Sie persönlich beim Bürgeramt des neuen Wohnorts erscheinen.
Wollen Sie sich bei Ihrem Umzug ummelden, müssen Sie eine Anzahl von Dokumenten zur Hand haben. Dazu gehören:
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Ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Für Deutsche gilt die Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.
Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.
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Eine Vermieterbescheinigung/Wohnungsgeberbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung)
Diese bestätigt, dass Sie Ihre Wohnung tatsächlich bezogen haben.
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Ein Anmeldeformular für den Wohnungswechsel
Dieses bekommen Sie beim zuständigen Amt.
In der Regel kostet es nichts, die Adresse nach dem Umzug umzumelden – in Ausnahmefällen fällt allerdings eine Gebühr an. Diese beträgt aber üblicherweise nicht mehr als zehn Euro. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Einwohnermeldeamtes.
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Der Vorteil: Statt der Gesamtkautionssumme zahlen Sie eine geringe Gebühr monatlich. So schaffen Sie sich schnell und einfach finanzielle Spielräume und müssen sich nicht finanziell verausgaben.
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Laufende Kosten
Nicht jeder schafft es, die relativ knapp bemessene Frist bei der Ummeldung einzuhalten. Allerdings sollten Sie sich bemühen, Ihren Behördengang innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem Umzug vorzunehmen, ansonsten drohen nämlich Bußgelder.
Dem Bußgeldkatalog zufolge, können im Falle des Falles bis zu 500 € fällig werden. Die Höhe der Strafe richtet sich allerdings danach, wie viel Zeit Sie nach dem Umzug haben verstreichen lassen. Haben Sie die Frist nur um einige Tage überschritten, drücken die Behörden in der Regel ein Auge zu – kleine Verspätungen werden mit höchstens 30 € geahndet.
Verspäten Sie sich allerdings um mehrere Monate, kommen saftige Strafen auf Sie zu.
Können Sie einen Krankenschein vorlegen oder etwas Ähnliches, das die verspätete Ummeldung erklärt, entfällt das Ordnungsgeld übrigens.

Ein Wohnungswechsel in Deutschland geht mit viel planerischem Aufwand einher. Besonders nervtötend kann es sein, die vielen verschiedenen Behörden und Dienstleister einzeln zu informieren.
Leicht machen Sie es sich, wenn Sie unsere praktische Checkliste abarbeiten.
Wichtig ist es, dass Sie zeitnah nach dem Umzug Ihr Kfz ummelden und Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen.
Dazu benötigen Sie eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Ihren Personalausweis sowie Ihren Fahrzeugschein und -brief. Diese legen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vor, um dort nach dem Umzug die Adresse ändern zu lassen.
Auch Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie zeitnah darüber informieren, dass sich Ihre Anschrift geändert hat. Vorsichtshalber sollten Sie vorausschauend Ihre Versicherung checken und anpassen, damit diese auch zu Ihrer zukünftigen Lebenssituation passt.
Falls Sie in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie zusätzlich eine Versicherungsbestätigungskarte von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer. Diese müssen Sie der Zulassungsstelle vorlegen.
Wichtig: Eine konkrete Frist gibt es für die Fahrzeug-Ummeldung nicht. Allerdings sollten Sie trotzdem nicht trödeln. Falls Sie Ihr Auto nämlich nach dem Umzug nicht unverzüglich ummelden, drohen Strafen in Höhe von bis zu 15 €.
Das Finanzamt zu informieren, ist nur dann nötig, wenn Sie in einen anderen Ort ziehen. Dabei genügt es, wenn Sie der Behörde die neue Anschrift mitteilen.
Auch die Ihre Bank oder Bausparkasse sollten Sie informieren, wenn Sie sich nach dem Umzug ummelden. Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt um, reicht es, sich bei der neuen Filiale anzumelden.
Wechseln Sie die Stadt, informieren Sie Ihre alte Filiale über den Wohnortwechsel.
Möchten Sie sich nach dem Umzug ummelden, können Sie sich entscheiden, ob Sie Gas oder Strom wechseln möchten.
Falls Sie Ihren Strom nach dem Umzug kündigen wollen, lohnt sich beispielsweise ein Stromtarif-Vergleich, um den günstigsten Anbieter zu finden.
Haben Sie ihn erfolgreich gewechselt, meldet Sie Ihr neuer Anbieter bei Ihrem bisherigen Stromversorger ab.
Tipp: Schließen Sie den Vertrag rechtzeitig, bevor Sie umziehen. Der Bearbeitungszeitraum kann nämlich durchaus zwischen vier bis sechs Wochen schwanken.
Auch der Rentenversicherung müssen Sie mitteilen, dass sich Ihre Adresse geändert hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch berufstätig sind oder bereits aktiv Rente beziehen.
Die Adressänderung teilen Sie der zuständigen Rentenversicherung entweder online oder per Formular mit.
Als Rentenempfänger wenden Sie sich direkt an den Rentenservice der Deutschen Post.
Das Wichtigste hätten wir beinahe vergessen: Auch Ihr Internet sollten Sie frühzeitig ummelden! Ähnlich wie beim Strom stellt sich dabei die Frage, ob Sie – wenn Sie sich nach dem Umzug ummelden – Ihren Anbieter behalten und übernehmen oder wechseln.
Entscheidend ist dabei, ob Ihr Internet-Tarif auch an der neuen Adresse verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, greift das Sonderkündigungsrecht.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Anbieter frühzeitig informieren.
Nach dem Umzug ummelden: Weitere Stellen, die zu informieren sind
Neben den genannten gibt es verschiedene andere Stellen, die Sie informieren müssen, wenn Sie bestimmte Leistungen erhalten. Dazu gehören:
- Die Elterngeldstelle
- Die Kindergeldstelle
- Die Agentur für Arbeit
- Das Jobcenter
Sie möchten sich einen schnellen Überblick über alle wichtigen Punkte verschaffen? Werfen Sie einen Blick in unsere Checkliste zum Ummelden nach dem Umzug.
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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2022
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