RatenschutzPolice

    Mit einem Kredit können Träume wahr werden.

    • Kreditabsicherung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit oder Tod
    • Beiträge für die RatenschutzPolice können im Rahmen des Darlehens mitfinanziert werden
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    RatenschutzPolice

    Ihre Restschuldversichung bei R+V

    Mit einem Kredit können Träume wahr werden. Aber was, wenn ein Teil des gewohnten Einkommens weg fällt, z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit? Dann hilft die RatenschutzPolice der R+V. Mit dieser Ratenschutzversicherung bzw. Restschuldversicherung können Sie Ihren Kredit absichern und sich und Ihre Familie schützen.

    Mit einer Restkreditversicherung wie der R+V-RatenschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle: Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert diese Kreditversicherung Ihr Darlehen bis zu 100.000 EUR ab.

    Die R+V-RatenschutzPolice schließen Sie ab, wenn Sie Ihren Kredit aufnehmen. Die Vertragslaufzeit entspricht der Laufzeit des Kredites, maximal zehn Jahre.

    Welche Finanzierungen schützt die RatenschutzPolice?

    • Konsumentenkredite

    • Privatdarlehen

    • Baufinanzierungen

    • Investitionsdarlehen

    • Festdarlehen

    Wann schützt die RatenschutzPolice?

    Monatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit

    Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit übernehmen wir nach einer Karenzzeit von 3 Monaten bis zu 2.500 EUR monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 24 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erneut bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.

    Einmalbetrag bei Scheidung

    Wir zahlen nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbetrag von bis zu 15.000 EUR.

    Monatliche Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

    Wir zahlen für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit bis zu 2.500 EUR monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Die Zahlungen setzen nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein.

    Einmalbetrag bei Todesfall

    Wir zahlen 110 % der aktuellen Versicherungssumme, unabhängig vom in Anspruch genommenen Kreditrahmen.

    Ihre Fragen zur RatenschutzPolice

    Die RatenschutzPolice, manchmal auch Restschuldversicherung oder Kreditschutz genannt, übernimmt Ihre monatlichen Rückzahlungsraten für Ihren Kredit, wenn Sie es nicht können. Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit nicht mehr den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können, sichert Sie die RatenschutzPolice ab. Im Todesfall sind Ihre Hinterbliebenen mit einer Versicherungssumme von bis zu 100.000 EUR gesichert.

    Ob eine RatenschutzPolice für Sie Sinn macht, kann Ihnen unser Experte vor Ort genau sagen. Die folgenden Fragen können Ihnen aber helfen, sich selbst einen ersten Eindruck zu verschaffen:

    1. Welche finanziellen Konsequenzen treffen Sie persönlich, bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit?
    2. Welche Alternativen haben Sie, um Ihre Einkommensminderung im Ernstfall auszugleichen?
    3. Wie halten Sie Ihren Lebensstandard, wenn Ihnen jeden Monat x Euro fehlen?
    4. Wie wird Ihr Kredit weiter bedient, wenn Ihnen etwas zustößt?

     

    Die Absicherung von mindestens einem Risiko halten 95 % der Finanzierungsnutzer für sinnvoll.

    Quelle: IPSOS für Bankenfachverband | Restkreditversicherung 2019 | Repräsentativ für die deutsche Bevölkerung | Basis: Finanzierungsnutzer 2019 n=639

    Die abgesicherten Risiken, die Kredithöhe und die Vertragslaufzeit bestimmen den Beitrag für Ihre R+V-RatenschutzPolice. Er wird entweder über den Kredit mitfinanziert (einmalig) oder in Raten über die ganze Vertragslaufzeit bezahlt (unterjährig). Ihr Experte vor Ort erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

    Im Vergleich zu einer Lebensversicherung können Sie die RatenschutzPolice ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Stattdessen vereinbaren Sie eine so genannte Ausschlussklausel. Dadurch ist mit Ihrer Unterschrift sofortiger Versicherungsschutz gewährleistet. Nur innerhalb der Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.

    Ihre Vorteile beim Abschluss einer R+V-RatenschutzPolice:

    • Finanzielle Entlastung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit
    • Bei Tod des Kreditnehmers wird die Familie nicht zusätzlich belastet
    • Mitfinanzierung des Beitrags/auf Kundenwunsch auch unterjährige Zahlungsweise möglich
    • Sofortiger Versicherungsschutz mit Unterschrift unter den Versicherungsvertrag und Versicherungsbeginn (Ausnahme: nur innerhalb der Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Scheidung besteht eine Wartezeit von 3 Monaten)
    • Für den Vertragsabschluss ist keine Gesundheitsprüfung nötig

    Die R+V-RatenschutzPolice richtet sich ganz nach Ihrem individuellen Bedarf – einfach, flexibel und transparent. Sie kann nicht nur nachträglich abgeschlossen, sondern auch jederzeit erweitert werden. Und natürlich können Sie sie monatlich kündigen.

    Auch als Selbstständiger oder Gewerbetreibender schützt Sie die R+V-RatenschutzPolice. Sie sichert sie ab für den Fall eines finanziellen Engpasses durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung – oder Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. Wenden Sie sich am besten direkt an unseren Experten vor Ort.

    Service Hotlines

    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Vertragsservice

    0611 533-3531

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.