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Die E-Bike-Versicherung der R+V – Darum ist sie so wichtig
Unverzichtbarer Schutz für Ihre Elektromobilität
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Für das Versicherungsjahr 2026/27 wählen Sie im Online-Antrag bitte den 01.03.2026 als Versicherungsbeginn.
E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs werden immer beliebter und verändern die Art und Weise unserer Fortbewegung. Je nach Modell ist eine Moped-Versicherung für die Haftung bei Unfällen gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie Ihr E-Bike gegen Diebstahl und mehr versichern. Mit unseren Versicherungsangeboten finden Sie die passende freiwillige Absicherung oder gesetzlich vorgeschriebene E-Bike-Versicherung bzw. S-Pedelec-Versicherung.
| E–Bike und S-Pedelec unterliegen der Versicherungspflicht | |
| Raub aus verschlossenen Räumen | bei Teilkaskoversicherung |
| Raub aus unverschlossenen Räumen | bei Teilkaskoversicherung |
| 24-Stunden-Deckung | Ja |
| Versicherungssumme | bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes |
| Leistung bei Personenschaden | Ja |
| Leistung bei Sachschaden | Ja |
| Leistung bei Vermögensschaden | Ja |
| Teilkaskoversicherung möglich | Ja |
| Schutz vor Naturgewalten | bei Teilkaskoversicherung |
| Übernahme von Reparaturkosten | Ja |
| Mobilitätsschutz | Nein |
| Zusammenstoß mit Tieren | bei Teilkaskoversicherung |
Für Ihr E-Bike und S-Pedelec benötigen Sie eine Moped-Haftpflichtversicherung. Durch die zusätzliche Teilkaskoversicherung in der E-Bike-Versicherung der R+V (mit und ohne Selbstbeteiligung) erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Fahrräder mit Elektroantrieb sind immer beliebter. Das spiegelt sich allerdings auch in der Unfallstatistik wider, weswegen guter Versicherungsschutz über eine geeignete Fahrradversicherung für Fahrerinnen und Fahrer so wichtig ist. Im Jahr 2021 meldete die Polizei beispielsweise 17.285 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, 2014 waren es noch 2.245. Zum Vergleich: Bei nichtmotorisierten Fahrrädern ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden von 76.643 im Jahr 2014 auf 67.931 im Jahr 2021 gesunken.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt
Anna hat sich vor Kurzem ein neues E-Bike gekauft, das sie mit großer Begeisterung für Radtouren, zum Einkaufen und für die Fahrt zur Arbeit nutzt. Für die erforderliche Pflichtversicherung hat sie die R+V-E-Bike-Versicherung abgeschlossen und nach einem Tipp ihres Beraters mit der Teilkaskoversicherung für ihr hochwertiges E-Bike ergänzt. Bei jedem Stopp sichert Anna ihr Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss gegen Diebstahl. Leider schützt das Schloss aber nicht den Akku, der Anna schon nach kurzer Zeit mitten in der Nacht aus dem nicht abschließbaren Fahrradkeller ihres Mehrfamilienhauses gestohlen wird.
Doch ein Anruf bei der Versicherung beruhigt Anna: Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Neuwert des gestohlenen Akkus. Daher kann Anna ihr neues E-Bike schnell wieder wie gewohnt laden und muss sich keine Sorgen wegen des Diebstahls machen.
| Rechnung der Fahrradwerkstatt | Betrag |
| Kauf eines neuen Akkus beim Hersteller | 750 EUR |
| Einbau des neuen Akkus mit einer halben Arbeitsstunde | 40 EUR |
| Batterie-Software neu programmieren mit einer Arbeitsstunde | 80 EUR |
| Gesamtbetrag | 870 EUR |
| R+V erstattet bei einer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung | 870 EUR |
Tobias M. fährt regelmäßig mit seinem E-Bike zur Arbeit, zum Einkaufen und zum Sport. Er stellt das Bike im unverschlossenen Gemeinschaftskeller des Mehrfamilienhauses ab, in dem er wohnt. Eines Morgens stellt er fest, dass sein Fahrrad gestohlen wurde. Zum Glück hat er das Rad immer mit einem hochwertigen Schloss gesichert. So ist er dank der Teilkasko-Versicherung in der R+V-E-Bike-Versicherung schnell wieder mobil.
Inga S. fährt mit ihrem E-Bike schnell um eine Kurve und stößt mit einem anderen Radfahrer zusammen. Das Unglück führt zu schweren Verletzungen bei dem anderen Fahrer, der Schadenersatz geltend macht. Der R+V Berater beruhigt Inga, dass Personenschäden je nach gewähltem Tarif in der E-Bike-Versicherung von 7,5 Mio EUR bis max. 12 Mio EUR je geschädigte Person abgesichert sind.
Sven B. hatte beim letzten Unwetter großes Pech: Sein E-Bike wurde von einem Blitzschlag getroffen, und nun ist der Akku defekt. Die Kosten rechnet die Werkstatt direkt mit der R+V Versicherung ab.
Melden Sie den Diebstahl Ihres E-Bikes oder einen Unfall bei der Polizei. Dort erhalten Sie einen Bericht mit einer Bearbeitungsnummer. Reichen Sie den Bericht bei der Versicherung ein und füllen Sie das Schadenformular aus, um eine Erstattung zu erhalten.
Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem E-Bike haben, holen Sie bei einem Personenschaden umgehend medizinische Hilfe.
Anschließend sollten Sie den Unfallort und die Schäden am Fahrzeug fotografieren. Senden Sie der Versicherung den Schadensbericht.
Wenn Sie mit Ihrem versicherungspflichtigen E-Bike einen Schaden an einer Person oder an einer Sache verursachen, melden Sie den Schaden umgehend telefonisch oder online über die digitale Schadenmeldung Ihrem Versicherungsberater.
Wenn es sich bei Ihrem E-Bike um ein Pedelec handelt, besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrradversicherung. Es empfiehlt sich aber, das Pedelec über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl, Schäden und Reparaturen zu versichern. Auch eine Haftpflichtversicherung ist ratsam, die Sie vor Schäden schützt, die Sie anderen Personen, Sachen oder Vermögensgegenständen zufügen.
Wenn Sie ein S-Pedelec fahren, handelt es sich rechtlich um ein Kleinkraftrad. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, einen passenden Führerschein und das S-Pedelec unterliegt der Versicherungspflicht. Daher müssen Sie für das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen bei Ihrer Versicherung beantragen.
Ein E-Bike ist verkehrsrechtlich ein Kraftfahrzeug. Sie benötigen einen Führerschein und müssen das E-Bike versichern. Dabei reicht eine Haftpflichtversicherung als Moped-Versicherung oder Mofa-Versicherung aus.
Ein Pedelec, das umgangssprachlich häufig als E-Bike bezeichnet wird, kann über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Vandalismus versichert werden.
Bei der R+V bietet der Baustein E-Bike Spezial einen Rundumschutz für Ihr Pedelec. Die Versicherung beinhaltet Reparaturkosten bei Beschädigungen, die durch Stürze oder das Umfallen des Fahrrads geschehen können. Sie erhalten einen Mobilitätsschutz bis zu 250 EUR sowie einen Akkuschutz, der bei Feuchtigkeitsschäden, bei Elektronikschäden und bei Verschleiß leistet.
Sie benötigen kein klassisches Nummernschild wie für Ihr Auto, wenn Sie ein E-Bike fahren. Allerdings gilt für bestimmte elektrisch unterstützte Fahrräder eine Versicherungspflicht und Sie müssen eine Versicherungsplakette an dem Fahrzeug anbringen.
Ein Pedelec ist verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt und benötigt kein Nummernschild und keine Versicherungsplakette. Das schnellere S-Pedelec hingegen entspricht rechtlich einem Kleinkraftrad und muss eine Versicherungsplakette tragen. Dasselbe gilt für ein E-Bike, das im Verkehrsrecht einem Mofa oder Leichtmofa beziehungsweise einem Kleinkraftrad entspricht.
Die Versicherungsplakette beinhaltet drei Ziffern und drei Buchstaben. Die Gültigkeit beträgt jeweils ein Jahr. In jedem Verkehrsjahr ändert sich die Farbe der Plakette, um mit einem Blick zu sehen, ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.
Für ein Pedelec, das im Verkehrsrecht wie ein Fahrrad behandelt wird, benötigen Sie keinen Führerschein. Auch ein Helm ist keine Pflicht, wird aus Sicherheitsgründen aber empfohlen. Sie dürfen auf dem Fahrrad einen Kindersitz für Kinder bis sieben Jahre anbringen oder einen Fahrradanhänger nutzen.
Für das schnellere S-Pedelec müssen Sie einen Führerschein der Klasse AM nachweisen. Außerdem müssen Sie einen geeigneten Helm tragen und das Fahrzeug muss über eine Hupe und einen Rückspiegel verfügen.
Auch für ein E-Bike wird ein Führerschein verlangt. Es handelt sich entweder um die Mofa-Prüfbescheinigung für E-Bikes, die ohne Treten nicht schneller als 20km/h bis 25 km/h fahren, oder ebenfalls um die Fahrerlaubnis der Klasse AM bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen.
Der größte Unterschied zwischen den drei Fahrzeugtypen liegt in der Geschwindigkeit, die der Fahrer oder die Fahrerin erzielen kann: Pedelec bis zu 25 km/h und S-Pedelec sowie E-Bike bis zu 45 km/h.
Pedelecs gibt es mit und ohne Anfahr- oder Schiebehilfe. Bei einem Fahrrad ohne Anfahrhilfe unterstützt der Motor nur dann, wenn die Fahrerin oder der Fahrer in die Pedale tritt. Die zusätzliche Schiebehilfe lässt das Fahrrad bis zu 6 km/h ohne Treten fahren.
Ein S-Pedelec ist ein schnelleres Fahrrad, bei dem der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Da es sich verkehrsrechtlich um ein Kleinkraftrad handelt, muss das Fahrrad eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein.
Ein E-Bike kann wie ein Leichtmofa bis zu 20 km/h erreichen oder wie ein Mofa bis zu 25 km/h schnell werden oder wie ein Kleinkraftrad über eine Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h verfügen. In jedem Fall besteht Versicherungspflicht.
Am einfachsten ist es, wenn Sie ihren Versicherungsschutz online beantragen. Wir schicken Ihnen dann Ihre Plakette direkt mit der Post zu. Alternativ erhalten Sie Ihre Versicherungsplakette bei Ihrem R+V Profi vor Ort. Um die Plakette zu beantragen, müssen Sie einige Angaben bei der Versicherung machen. Der Berater benötigt die Fahrgestellnummer beziehungsweise die Fahrzeug-Identifikationsnummer, den Hersteller des Fahrrads, das Baujahr und die Art des Antriebs. Sie finden diese Angaben in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wenn der Fahrer oder die Fahrerin noch nicht volljährig ist, müssen seine Erziehungsberechtigten den Antrag für die Moped-Versicherung ebenfalls unterschreiben.
Um zu zeigen, ob sich eine aktuelle Versicherungsplakette an Ihrem E-Bike befindet, ändert sich die Farbe des Kennzeichens alle drei Jahre. Die Plaketten sind abwechselnd blau, grün und schwarz. Sie müssen das Schild hinten am Fahrzeug mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn und unterhalb des Rücklichts anbringen.
Durch die immer weiter steigende Anzahl an E-Bikes auf den Straßen steigt auch das Bedürfnis nach den passenden Versicherungen. Dabei müssen verschiedene Risiken versichert werden, um den Besitzern einen Rundumschutz für Ihr Bike zu garantieren.
Eine Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem S-Pedelec oder E-Bike Anderen zufügen. Mit der Teilkasko-Versicherung erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz auch bei Schäden durch Naturgewalten, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl. Damit das Rad gegen Diebstahl versichert ist, muss es mit einem Schloss gesichert sein.
Die Kosten und der Preis von E-Bike-Versicherungen setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Bei einem E-Bike oder S-Pedelec mit einer verpflichtenden Haftpflicht hängen die monatlichen Kosten von der gewünschten Höhe der Deckungssumme ab. Außerdem kann ein zusätzlicher Betrag für eine Teilkaskoversicherung hinzukommen. Dieser Beitrag hängt davon ab, ob Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden oder ob Sie eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wählen.
Ein E-Bike ist nicht für jedes Alter geeignet. Das gilt sowohl für die Sicherheit im Straßenverkehr als auch für die Vorgaben des Gesetzgebers. Durch die unterschiedliche Einordnung der umgangssprachlich E-Bikes genannten Fahrzeuge ergeben sich verschieden Altersgruppen:
Ein Pedelec darf jede Fahrerin oder jeder Fahrer ohne Altersbegrenzung nutzen. Allerdings sollten Kinder aus Sicherheitsgründen nicht mit der elektronischen Unterstützung fahren.
Für ein S-Pedelec muss der Fahrende mindestens 15 Jahre alt sein. Das liegt an den Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis der Klasse AM, die für S-Pedelecs Pflicht ist.
Bei E-Bikes kommt es auf die Höchstgeschwindigkeit an: Bis zu 25 km/h gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Prüfbescheinigung. Bei einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h beträgt das Mindestalter 15 Jahre und die Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Allerdings gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, wo die Fahrzeuge fahren dürfen. Einige Bundesländer haben vor allem für S-Pedelecs Sonderregelungen getroffen.
Ein Pedelec, das Sie ohne Führerschein fahren können, muss immer gekennzeichnete Radwege nutzen. Sonstige Radwege dürfen Sie auf Wunsch ebenfalls befahren.
Mit einem S-Pedelec dürfen Sie in der Regel nicht auf dem Radweg oder einer Fahrradstraße fahren. Lediglich in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist das Fahren auf extra freigegebenen Radwegen erlaubt.
Ein E-Bike gehört auf die Straße, da es nicht durch Treten, sondern über einen Gashebel betrieben wird. Sie dürfen aber Radwege mit den Zusatzschildern "Mofas frei" oder "E-Bikes frei" ebenfalls nutzen.
Gute Schlösser haben ihren Preis. Die richtige Auswahl eines Schlosses für ein E-Bike hängt sowohl von der persönlichen Nutzung als auch von den Versicherungsbedingungen ab.
Die gängigsten Schlösser für Pedelecs sind u-förmige Bügelschlösser aus Metall, bewegliche Faltschlösser oder Gelenkschlösser oder Kettenschlösser und Kabelschlösser, die ausreichend dick sein sollten. Außerdem gibt es Rahmenschlösser und GPS-Schlösser. Das am Fahrrad angebrachte Rahmenschloss dient nur als zusätzliche Sicherheit. Ein Fahrradschloss mit einem GPS-Tracker hilft dabei, das Fahrzeug nach einem Diebstahl wiederzufinden.
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie für den elektrischen Tretroller wird je nach gewähltem Tarif und den enthaltenen Leistungen berechnet. Unterschiedliche Tarife bieten unterschiedliche Deckungsumfänge, die sich auf die Prämienhöhe auswirken. Bei der R+V startet der Versicherungsschutz bereits ab 28,20 EUR im Monat, die genaue Prämie hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der gewählten Police ab.
Schaden dokumentieren
Machen Sie Fotos oder Videos der Schäden, um die genaue Situation zu dokumentieren. Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Informationen, einschließlich Zeugenaussagen, falls möglich, sammeln.
Schaden melden
Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, um den Schaden zu melden. Wir sind rund um die Uhr unter unserer Schadenhotline 0800 533-1111 erreichbar oder nutzen Sie unser Schaden-Formular.
Auszahlung abwarten
Wir kümmern uns um die Abwicklung Ihres Schadensfalls und erstatten Ihnen Ihre Kosten so schnell wie möglich.
Teilnahmebedingungen der Gutscheinaktion für die KFZ-Versicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette von R+V Allgemeine Versicherung AG
I. Veranstalter
Veranstalter der o. g. Gutscheinaktion ist R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, nachfolgend R+V genannt.
II. Voraussetzungen für den Erhalt eines Gutscheins
Bei Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette erhält der Kunde einen Einkaufsgutschein (BestChoice-Gutschein) in Höhe von 10 EUR.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Neukunden, die eine KFZ-Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette von R+V abschließen. Neukunden sind Kunden, deren Vorversicherer nicht R+V ist sowie R+V Kunden, deren KFZ-Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette zum 28.02.2026 ausläuft. Die KFZ-Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette von R+V muss für private Zwecke abgeschlossen werden.
Bedingung für den Erhalt des Gutscheins ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie, dass der KFZ-Haftpflichtvertrag für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen/-plakette über die Website www.ruv.de abgeschlossen und nicht unmittelbar im Anschluss an sein Zustandekommen wieder aufgehoben wird. Aufhebungsgründe sind insbesondere die Ausübung des gesetzlichen, 14-tägigen Widerrufsrechts durch den Versicherungsnehmer oder das Weiterbestehen eines älteren Versicherungsvertrags mit R+V oder einem anderen Vorversicherer.
Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die R+V das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden.
III. Aktionszeitraum
Die Gutscheinaktion beginnt am 01.02.2026 und endet am 31.03.2026 um 23:59 Uhr.
IV. Eingabe des Aktionscodes
Der teilnahmeberechtigte Kunde nimmt an der Gutscheinaktion teil, indem er den Gutschein-Code FAHRSPASS2026 in das hierfür vorgesehene Gutscheinfeld der Online-Antragsstrecke von R+V eingibt und eine KFZ-Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette abschließt. Die nachträgliche Angabe (z.B. Übermittlung durch E-Mail oder Post) eines Aktionscodes nach Abschluss der Versicherung ist nicht möglich.
V. Zustellung des Gutscheins
Der teilnahmeberechtigte Kunde erhält den Einkaufsgutschein ca. vier Monate nach Vertragsbeginn per E-Mail an die bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse. Der Versand erfolgt unter der Einschaltung des Dienstleisters cadooz GmbH.
Beispiel: Wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen/-plakette am 16.02.2026 mit Versicherungsbeginn zum 01.03.2026 abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihren Einkaufsgutschein spätestens Anfang Juli 2026.
VI. Kooperation
Kunden, die im Rahmen der Aktion Anspruch auf den Best-Choice-Gutschein erlangt haben, erhalten die Gutscheine von der cadooz GmbH. Damit der Versand erfolgen kann, weisen wir Sie darauf hin, dass R+V den Vornamen, den Familiennamen sowie die E-Mail-Adresse der berechtigten Kunden an die cadooz GmbH weitergibt. Die angegebenen Daten werden einzig und allein für den Versand des Gutscheins verwendet. Die cadooz GmbH kann nur eingeschränkt anhand des von R+V vorgegebenen Gutscheinwerts einen Rückschluss auf das abgeschlossene Produkt ziehen. Die cadooz GmbH ist als Dienstleister der R+V dazu verpflichtet, die erhaltenen personenbezogenen Daten binnen 6 Monaten nach deren Übermittlung zu löschen.
VII. Service & Kontaktanfragen
Der Versand erfolgt unter der Einschaltung unseres Dienstleisters cadooz.
Allgemeine Fragen zum Versand der Gutscheine, Reklamationen o.ä. bitten wir zu adressieren an: Kontaktformular: www.cadooz.com/kontakt/
Telefon: +49 40 27 14 82-30 (Mo - Fr 9-18 Uhr). Adresse: cadooz GmbH, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg
VIII. Schlussbestimmungen
Der Gutschein gilt nur für Privatkunden. Der im Einkaufsgutschein genannte Betrag ist nicht in bar auszahlbar oder anderweitig umwandelbar. Diese Gutscheinaktion ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen von R+V. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nur für kurze Zeit belohnen wir Ihre Entscheidungsfreudigkeit mit tollen Wertgutscheinen! Egal, wo Ihre Präferenzen liegen: Mit unseren attraktiven BestChoice-Einkaufsgutscheinen bleibt kein Wunsch offen.
Der BestChoice-Einkaufsgutschein ist ein universeller Wertgutschein, den Sie bei über 200 namhaften Handelspartnern einlösen können. Entscheiden Sie selbst, wo Sie sparen möchten! Egal ob Prämienpunkte an der Tankstelle, Cashback, Gutscheine, Coupons, Rabatt-Codes oder Meilen. Sie interessieren sich für Mode, Kosmetik oder Technik? Dann sind Sie mit einem Einkaufsgutschein von H&M, Douglas, Rossmann, Tchibo, Media Markt oder IKEA perfekt beraten. Oder Sie lösen Ihren Gutschein einfach bei Amazon oder Zalando ein.