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    E-Bike Versicherung

    Sicheres Radeln: Absicherung im Schadenfall für E-Bike und S-Pedelec

    • Die Versicherungssumme bis zu 100 Mio. EUR
    • auf Wunsch Teilkasko mit und ohne Selbstbeteiligung
    • Schutz schon ab 62,90 EUR im Jahr*
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    *Bei Deckungssumme 100 Millionen EUR – weit über der gesetzlichen Mindestdeckung
    Inhalt:

    R+V-E-Bike-Versicherung – Darum ist sie so wichtig

    Unverzichtbarer Schutz für Ihre Elektromobilität

    E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs werden immer beliebter und verändern die Art und Weise unserer Fortbewegung. Je nach Modell ist eine Moped-Versicherung für die Haftung bei Unfällen gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie Ihr E-Bike gegen Diebstahl und mehr versichern. Mit unseren Versicherungsangeboten finden Sie die passende freiwillige Absicherung oder gesetzlich vorgeschriebene E-Bike-Versicherung bzw. S-Pedelec-Versicherung.

    Der Fahrzeugtyp entscheidet über die Versicherung

    E-Bike, S-Pedelec oder Pedelec?

    E-Bike

    Ein E-Bike ist ein elektrisch unterstütztes Fahrzeug, das nur durch einen Motor angetrieben wird. Der Fahrer oder die Fahrerin muss nicht in die Pedale treten, um das E-Bike zu bewegen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt zwischen 20 km/h und 45 km/h. Rechtlich gilt es bis 25 km/h als Mofa und Sie benötigen einen Mofa-Führerschein, darüber als Kleinkraftrad und Sie benötigen einen Führerschein der Klasse AM. Helmpflicht gilt ab 25 km/h.

    S-Pedelec

    Ein S-Pedelec fährt bis zu 45 km/h und ist verkehrsrechtlich ein Kleinkraftrad, das Sie nur mit einem Führerschein der Klasse AM fahren dürfen. Der Begriff steht für “Speed Pedal Electric Cycle”, sodass es sich hierbei um eine spezifische Form von E-Bikes handelt. Rechtlich handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Es besteht Helmpflicht. Bei allen E-Bikes und S-Pedelecs verlangt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette. Hier ist die R+V-E-Bike-Versicherung die richtige Wahl, optional mit Teilkasko, die das Fahrzeug mitversichert.

    Pedelec 

    Ein Pedelec ist verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt und benötigt keine Versicherung und keine Versicherungsplakette. Nicht versicherungspflichtige Pedelecs können Sie aber über die Zusatzbausteine der R+V-Hausratversicherung absichern.

    Ein E-Bike ist ein elektrisch unterstütztes Fahrzeug, das nur durch einen Motor angetrieben wird. Der Fahrer oder die Fahrerin muss nicht in die Pedale treten, um das E-Bike zu bewegen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt zwischen 20 km/h und 45 km/h. Rechtlich gilt es bis 25 km/h als Mofa und Sie benötigen einen Mofa-Führerschein, darüber als Kleinkraftrad und Sie benötigen einen Führerschein der Klasse AM. Helmpflicht gilt ab 25 km/h.

    Ein S-Pedelec fährt bis zu 45 km/h und ist verkehrsrechtlich ein Kleinkraftrad, das Sie nur mit einem Führerschein der Klasse AM fahren dürfen. Der Begriff steht für “Speed Pedal Electric Cycle”, sodass es sich hierbei um eine spezifische Form von E-Bikes handelt. Rechtlich handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Es besteht Helmpflicht. Bei allen E-Bikes und S-Pedelecs verlangt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette. Hier ist die R+V-E-Bike-Versicherung die richtige Wahl, optional mit Teilkasko, die das Fahrzeug mitversichert.

    Ein Pedelec ist verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt und benötigt keine Versicherung und keine Versicherungsplakette. Nicht versicherungspflichtige Pedelecs können Sie aber über die Zusatzbausteine der R+V-Hausratversicherung absichern.

    Unterschiede anzeigen schließen

    Ihre Vorteile bei der R+V-E-Bike-Versicherung

    Diese Vorteile bietet Ihnen die E-Bike-Versicherung der R+V für das E-Bike und S-Pedelec

    Versicherungsschutz für alle

    Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer

    Teilkaskoversicherung

    auf Wunsch zusätzlich Teilkasko mit und ohne Selbstbeteiligung

    100% digital

    Abschluss und Schadensmeldungen schnell und einfach online erledigen

    Besondere Leistungen

    Zuschlagsfrei mit­ver­sicher­tes Zubehör wie z. B. Ladekabel.

    Die R+V ist Spitzenreiter

    Fairster Schadenregulierer

    R+V-KfzPolice premium: FFF+ hervorragend

    Die Leistungen der R+V-E-Bike-Versicherung im Überblick

    E–Bike und S-Pedelec unterliegen der Versicherungspflicht
    Raub aus ver­schlossenen Räumen bei Teilkasko­versicherung
    Raub aus unver­schlossenen Räumen bei Teilkasko­versicherung
    24-Stunden-Deckung Ja
    Versicherungs­summe bis zur Höhe des Wieder­be­schaf­fungs­­wer­tes
    Leistung bei Personenschaden Ja
    Leistung bei Sachschaden Ja
    Leistung bei Ver­mögens­schaden Ja
    Teilkasko­versicherung möglich Ja
    Schutz vor Naturgewalten bei Teilkasko­versicherung
    Übernahme von Reparaturkosten Ja
    Mobilitätsschutz Nein
    Zusammenstoß mit Tieren bei Teilkasko­versicherung

     

    Extra-Schutz für Ihr E-Bike und S-Pedelec: Die Teilkaskoversicherung.

    Für Ihr E-Bike und S-Pedelec benötigen Sie eine Moped-Haftpflichtversicherung. Durch die zusätzliche Teilkaskoversicherung in der E-Bike-Versicherung der R+V (mit und ohne Selbstbeteiligung) erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

     

    Versicherte Gefahren

    Versicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Die Moped-Haftpflicht-Versicherung zahlt zum Beispiel Reparaturkosten und Schmerzensgeld an eine verletzte Person

    Schutz bei Einbruchdiebstahl

    Der Diebstahlschutz der R+V-Teilkaskoversicherung ersetzt Ihr E-Bike bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Schutz bei Schäden durch Naturgewalten

    Schützen Sie Ihr E-Bike vor Kosten bei Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung durch Einschluss der Teilkaskoversicherung in die R+V-E-Bike-Versicherung

    Zusammenstoß mit Tieren

    Die Teilkaskoversicherung beinhaltet Leistungen bei Zusammenstößen oder einem Sturz durch ein freilaufendes Tier

    Brand oder Explosion

    Brand oder Explosion Bei einem Feuer übernimmt die E-Bike-Teilkaskoversicherung die Beschädigungen am Bike

    E-Bike-Versicherung: Was ist versichert, was nicht?

    Was ist versichert:

    • Die E-Bike-Versicherung als verpflichtende Kfz-Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem S-Pedelec oder E-Bike Anderen zufügen.

    • Die optionale Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem S-Pedelec oder E-Bike, die z. B. durch einen Unfall oder durch Sturmhagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Diebstahl, Brand oder Explosion entstanden sind.

    • Zudem beinhaltet die optionale Teilkaskoversicherung die Neuwertentschädigung für Akkus bis 24 Monate nach Erwerb bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust.

    Was ist nicht versichert:

    • Schäden am eigenen Fahrzeug: Schäden, die im Zuge eines Unfalls am eigenen Fahrzeug entstanden sind, sind über die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

    • Schäden durch Alkohol- oder Drogeneinfluss: Kommt es durch Alkohol oder Drogen zu einem Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht oder nur sehr stark eingeschränkt.

    • Bei Fahrerflucht: Wer sich mit seinem E-Bike oder S-Pedelec vom Unfallort entfernt und den Unfall nicht sofort bei der Polizei anzeigt, begeht Fahrerflucht. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung nicht.

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    • 14 Tage Widerrufsrecht

    Warum guter Versicherungsschutz bei Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes so wichtig ist

    Unfälle von Fahrrädern mit Elektromotor in der Statistik

    Fahrräder mit Elektroantrieb sind immer beliebter. Das spiegelt sich allerdings auch in der Unfallstatistik wider, weswegen guter Versicherungsschutz über eine geeignete Fahrradversicherung für Fahrerinnen und Fahrer so wichtig ist. Im Jahr 2021 meldete die Polizei beispielsweise 17.285 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, 2014 waren es noch 2.245. Zum Vergleich: Bei nichtmotorisierten Fahrrädern ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden von 76.643 im Jahr 2014 auf 67.931 im Jahr 2021 gesunken.

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Fahrrad ohne Motor
    Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen
    Fußgänger
    Pedelecs
    E-Scooter
    Wir lassen Sie nicht allein

    Schadenbeispiele

    Annas Akku wird gestohlen

    Anna hat sich vor Kurzem ein neues E-Bike gekauft, das sie mit großer Begeisterung für Radtouren, zum Einkaufen und für die Fahrt zur Arbeit nutzt. Für die erforderliche Pflichtversicherung hat sie die R+V-E-Bike-Versicherung abgeschlossen und nach einem Tipp ihres Beraters mit der Teilkaskoversicherung für ihr hochwertiges E-Bike ergänzt. Bei jedem Stopp sichert Anna ihr Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss gegen Diebstahl. Leider schützt das Schloss aber nicht den Akku, der Anna schon nach kurzer Zeit mitten in der Nacht aus dem nicht abschließbaren Fahrradkeller ihres Mehrfamilienhauses gestohlen wird.

    Doch ein Anruf bei der Versicherung beruhigt Anna: Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Neuwert des gestohlenen Akkus. Daher kann Anna ihr neues E-Bike schnell wieder wie gewohnt laden und muss sich keine Sorgen wegen des Diebstahls machen.

    Annas Kostenaufstellung für den neuen Akku

    Rechnung der Fahrradwerkstatt Betrag
    Kauf eines neuen Akkus beim Hersteller  750 EUR
    Einbau des neuen Akkus mit einer halben Arbeitsstunde 40 EUR
    Batterie-Software neu programmieren mit einer Arbeitsstunde 80 EUR
    Gesamtbetrag 870 EUR
    R+V erstattet bei einer Haftpflicht- und Teilkasko­versicherung ohne Selbst­beteiligung 870 EUR

     

    Weitere Schadensfälle

    Tobias M. fährt regelmäßig mit seinem E-Bike zur Arbeit, zum Einkaufen und zum Sport. Er stellt das Bike im unverschlossenen Gemeinschaftskeller des Mehrfamilienhauses ab, in dem er wohnt. Eines Morgens stellt er fest, dass sein Fahrrad gestohlen wurde. Zum Glück hat er das Rad immer mit einem hochwertigen Schloss gesichert. So ist er dank der Teilkasko-Versicherung in der R+V-E-Bike-Versicherung schnell wieder mobil.

    Inga S. fährt mit ihrem E-Bike schnell um eine Kurve und stößt mit einem anderen Radfahrer zusammen. Das Unglück führt zu schweren Verletzungen bei dem anderen Fahrer, der Schadenersatz geltend macht. Der R+V Berater beruhigt Inga, dass Personenschäden je nach gewähltem Tarif in der E-Bike-Versicherung von 7,5 Mio EUR bis max. 12 Mio EUR je geschädigte Person abgesichert sind.

    Sven B. hatte beim letzten Unwetter großes Pech: Sein E-Bike wurde von einem Blitzschlag getroffen, und nun ist der Akku defekt. Die Kosten rechnet die Werkstatt direkt mit der R+V Versicherung ab.

    Starkes Trio: Moped-Versicherung, Rechtsschutz und Unfallversicherung

    Mit der E-Bike-Versicherung der R+V sind Sie bei Unfällen vor Haftungsrisiken geschützt und können über die Teilkasko auch Ihr E-Bike oder S-Pedelec gegen Schäden absichern. Entscheiden Sie sich für den Rundumschutz, indem Sie die E-Bike-Versicherung mit Rechtsschutz und einer privaten Unfallversicherung ergänzen.

    Die E-Bike-Versicherung um Rechtsschutz ergänzen

    Ein anderer Radfahrer meint, Sie hätten ihn geschnitten oder er sei deshalb zu Fall gekommen? Oder ein Autofahrer behauptet, Sie hätten sein Fahrzeug mit Ihrem E-Bike beschädigt? Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung der R+V sind Sie abgesichert. Die Versicherung überprüft zunächst die Rechtmäßigkeit der Forderungen und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hat das keinen Erfolg, unterstützen wir Sie vor Gericht.

    Zur Verkehrsrechtsschutzversicherung

    Eine Risiko-Unfallversicherung erhöht den Schutz

    Ein Unfall geschieht immer plötzlich und unerwartet. Das gilt vor allem für E-Bike-, Pedelec-, und S-Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer, die dank der elektrischen Unterstützung schneller als sonstige Radfahrerinnen und -fahrer unterwegs sind. Wenn Sie wegen Unfallfolgen länger ausfallen oder dauerhafte Schäden erleiden, hilft Ihnen die R+V-Risiko-Unfallversicherung. Mit dem Zusatzbaustein "HilfePlus" erhalten Sie außerdem schnell und unkompliziert das passende Reha-Management und eine Hilfe im Alltag.

    Zur Risiko-Unfallversicherung

    Worauf Sie bei Abschluss der R+V-E-Bike-Versicherung achten sollten

    Wichtige Tipps zur Wahl Ihrer E-Bike-, Pedelec- und S-Pedelec-Versicherung

    Die richtige Haftpflicht-Versicherung auswählen
    Wann muss ich mein E-Bike pflichtversichern?

    Wann muss ich mein E-Bike pflichtversichern?

    Die verpflichtende Moped-Versicherung ist für E-Bikes und S-Pedelecs erforderlich. Für nicht versicherungspflichtige Pedelecs können Sie aber über die R+V-Privathaftpflichtversicherung sowie die R+V-Hausratversicherung mit den Zusatzbausteinen "Fahrrad und E-Bike" sowie "E-Bike Spezial" umfassenden Schutz erhalten.

     

    Wann muss ich mein E-Bike pflichtversichern?

    Die verpflichtende Moped-Versicherung ist für E-Bikes und S-Pedelecs erforderlich. Für nicht versicherungspflichtige Pedelecs können Sie aber über die R+V-Privathaftpflichtversicherung sowie die R+V-Hausratversicherung mit den Zusatzbausteinen "Fahrrad und E-Bike" sowie "E-Bike Spezial" umfassenden Schutz erhalten.

     

    Es gibt keine Vollkasko in der E-Bike-Versicherung
    Aber für versicherungspflichtige Fahrzeuge gibt es optional die Teilkasko-Versicherung.

    Es gibt keine Vollkasko in der E-Bike-Versicherung

    Mit der R+V-E-Bike-Versicherung für versicherungspflichtige Fahrzeuge können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Für nicht versicherungspflichtige Pedelecs können Sie aber über die R+V-Privathaftpflichtversicherung sowie die R+V-Hausratversicherung mit den Zusatzbausteinen "Fahrrad und E-Bike" sowie "E-Bike Spezial" umfassenden Schutz erhalten.

     

    Es gibt keine Vollkasko in der E-Bike-Versicherung

    Mit der R+V-E-Bike-Versicherung für versicherungspflichtige Fahrzeuge können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Für nicht versicherungspflichtige Pedelecs können Sie aber über die R+V-Privathaftpflichtversicherung sowie die R+V-Hausratversicherung mit den Zusatzbausteinen "Fahrrad und E-Bike" sowie "E-Bike Spezial" umfassenden Schutz erhalten.

     

    Bei Pedelecs an Haftpflicht und Unfallversicherung denken
    Schützen Sie sich selbst mit einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung der R+V.

    Bei Pedelecs an Haftpflicht und Unfallversicherung denken

    Auch ohne gesetzliche Versicherungspflicht ist es sinnvoll, sich als Fahrerin oder Fahrer eines E-Bikes abzusichern. Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, schützt Sie die R+V-Privathaftpflicht vor den finanziellen Folgen. Die R+V-Unfallversicherung schützt vor Kosten, die Ihnen selbst nach einem Unfall in der Freizeit entstehen und von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind.

    Bei Pedelecs an Haftpflicht und Unfallversicherung denken

    Auch ohne gesetzliche Versicherungspflicht ist es sinnvoll, sich als Fahrerin oder Fahrer eines E-Bikes abzusichern. Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, schützt Sie die R+V-Privathaftpflicht vor den finanziellen Folgen. Die R+V-Unfallversicherung schützt vor Kosten, die Ihnen selbst nach einem Unfall in der Freizeit entstehen und von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind.

    Was tun bei Raub, Unfall oder Schaden am E-Bike?

    Melden Sie den Diebstahl Ihres E-Bikes oder einen Unfall bei der Polizei. Dort erhalten Sie einen Bericht mit einer Bearbeitungsnummer. Reichen Sie den Bericht bei der Versicherung ein und füllen Sie das Schadenformular aus, um eine Erstattung zu erhalten.

    Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem E-Bike haben, holen Sie bei einem Personenschaden umgehend medizinische Hilfe.

    Anschließend sollten Sie den Unfallort und die Schäden am Fahrzeug fotografieren. Senden Sie der Versicherung den Schadensbericht.

    Wenn Sie mit Ihrem versicherungspflichtigen E-Bike einen Schaden an einer Person oder an einer Sache verursachen, melden Sie den Schaden umgehend telefonisch oder online über die digitale Schadenmeldung Ihrem Versicherungsberater.

    Braucht Ihr Fahrzeug eine Versicherungsplakette?

    Eine Versicherungsplakette bedeutet, dass für das Fahrzeug durch den Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben ist. Das ist für S-Pedelecs und für E-Bikes der Fall, die als Kleinkrafträder oder Mofas eingestuft werden und für die Sie einen entsprechenden Führerschein benötigen. Pedelecs gelten als Fahrräder und fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Sie können Ihre Haftungsrisiken über die R+V-Privathaftpflichtversicherung abdecken.

    Holen Sie sich Ihre Versicherungsplakette

    Für Ihr S-Pedelec und E-Bike benötigen Sie in der Regel eine Versicherungsplakette als Nachweis, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
    haben. Bestellen Sie dieses einfach online. Nach Abschluss der Versicherung schicken wir Ihnen die Plakette direkt per Post zu. Oder Sie holen sich Ihre Plakette in einer R+V Generalagentur oder in einer Volksbank oder Raiffeisenbank in Ihrer Nähe.

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    FAQs

    Die wichtigsten Fragen zur E-Bike-Versicherung

    Wenn es sich bei Ihrem E-Bike um ein Pedelec handelt, besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrradversicherung. Es empfiehlt sich aber, das Pedelec über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl, Schäden und Reparaturen zu versichern. Auch eine Haftpflichtversicherung ist ratsam, die Sie vor Schäden schützt, die Sie anderen Personen, Sachen oder Vermögensgegenständen zufügen.

    Wenn Sie ein S-Pedelec fahren, handelt es sich rechtlich um ein Kleinkraftrad. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, einen passenden Führerschein und das S-Pedelec unterliegt der Versicherungspflicht. Daher müssen Sie für das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen bei Ihrer Versicherung beantragen.

    Ein E-Bike ist verkehrsrechtlich ein Kraftfahrzeug. Sie benötigen einen Führerschein und müssen das E-Bike versichern. Dabei reicht eine Haftpflichtversicherung als Moped-Versicherung oder Mofa-Versicherung aus.

    Ein Pedelec, das umgangssprachlich häufig als E-Bike bezeichnet wird, kann über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Vandalismus versichert werden.

    Bei der R+V bietet der Baustein E-Bike Spezial einen Rundumschutz für Ihr Pedelec. Die Versicherung beinhaltet Reparaturkosten bei Beschädigungen, die durch Stürze oder das Umfallen des Fahrrads geschehen können. Sie erhalten einen Mobilitätsschutz bis zu 250 EUR sowie einen Akkuschutz, der bei Feuchtigkeitsschäden, bei Elektronikschäden und bei Verschleiß leistet.

    Das E-Bike im Straßenverkehr – wie ist es verkehrsrechtlich einzuordnen?

    Sie benötigen kein klassisches Nummernschild wie für Ihr Auto, wenn Sie ein E-Bike fahren. Allerdings gilt für bestimmte elektrisch unterstützte Fahrräder eine Versicherungspflicht und Sie müssen eine Versicherungsplakette an dem Fahrzeug anbringen.

    Ein Pedelec ist verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt und benötigt kein Nummernschild und keine Versicherungsplakette. Das schnellere S-Pedelec hingegen entspricht rechtlich einem Kleinkraftrad und muss eine Versicherungsplakette tragen. Dasselbe gilt für ein E-Bike, das im Verkehrsrecht einem Mofa oder Leichtmofa beziehungsweise einem Kleinkraftrad entspricht.

    Die Versicherungsplakette beinhaltet drei Ziffern und drei Buchstaben. Die Gültigkeit beträgt jeweils ein Jahr. In jedem Verkehrsjahr ändert sich die Farbe der Plakette, um mit einem Blick zu sehen, ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

    Für ein Pedelec, das im Verkehrsrecht wie ein Fahrrad behandelt wird, benötigen Sie keinen Führerschein. Auch ein Helm ist keine Pflicht, wird aus Sicherheitsgründen aber empfohlen. Sie dürfen auf dem Fahrrad einen Kindersitz für Kinder bis sieben Jahre anbringen oder einen Fahrradanhänger nutzen.

    Für das schnellere S-Pedelec müssen Sie einen Führerschein der Klasse AM nachweisen. Außerdem müssen Sie einen geeigneten Helm tragen und das Fahrzeug muss über eine Hupe und einen Rückspiegel verfügen.

    Auch für ein E-Bike wird ein Führerschein verlangt. Es handelt sich entweder um die Mofa-Prüfbescheinigung für E-Bikes, die ohne Treten nicht schneller als 20km/h bis 25 km/h fahren, oder ebenfalls um die Fahrerlaubnis der Klasse AM bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen.

    E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Wo liegen die Unterschiede?

    Der größte Unterschied zwischen den drei Fahrzeugtypen liegt in der Geschwindigkeit, die der Fahrer oder die Fahrerin erzielen kann: Pedelec bis zu 25 km/h und S-Pedelec sowie E-Bike bis zu 45 km/h.

    Pedelecs gibt es mit und ohne Anfahr- oder Schiebehilfe. Bei einem Fahrrad ohne Anfahrhilfe unterstützt der Motor nur dann, wenn die Fahrerin oder der Fahrer in die Pedale tritt. Die zusätzliche Schiebehilfe lässt das Fahrrad bis zu 6 km/h ohne Treten fahren.

    Ein S-Pedelec ist ein schnelleres Fahrrad, bei dem der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Da es sich verkehrsrechtlich um ein Kleinkraftrad handelt, muss das Fahrrad eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein.

    Ein E-Bike kann wie ein Leichtmofa bis zu 20 km/h erreichen oder wie ein Mofa bis zu 25 km/h schnell werden oder wie ein Kleinkraftrad über eine Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h verfügen. In jedem Fall besteht Versicherungspflicht.

    Am einfachsten ist es, wenn Sie ihren Versicherungsschutz online beantragen. Wir schicken Ihnen dann Ihre Plakette direkt mit der Post zu. Alternativ erhalten Sie Ihre Versicherungsplakette bei Ihrem R+V Profi vor Ort. Um die Plakette zu beantragen, müssen Sie einige Angaben bei der Versicherung machen. Der Berater benötigt die Fahrgestellnummer beziehungsweise die Fahrzeug-Identifikationsnummer, den Hersteller des Fahrrads, das Baujahr und die Art des Antriebs. Sie finden diese Angaben in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wenn der Fahrer oder die Fahrerin noch nicht volljährig ist, müssen seine Erziehungsberechtigten den Antrag für die Moped-Versicherung ebenfalls unterschreiben.

    Um zu zeigen, ob sich eine aktuelle Versicherungsplakette an Ihrem E-Bike befindet, ändert sich die Farbe des Kennzeichens alle drei Jahre. Die Plaketten sind abwechselnd blau, grün und schwarz. Sie müssen das Schild hinten am Fahrzeug mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn und unterhalb des Rücklichts anbringen.

    Durch die immer weiter steigende Anzahl an E-Bikes auf den Straßen steigt auch das Bedürfnis nach den passenden Versicherungen. Dabei müssen verschiedene Risiken versichert werden, um den Besitzern einen Rundumschutz für Ihr Bike zu garantieren.

    Eine Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem S-Pedelec oder E-Bike Anderen zufügen. Mit der Teilkasko-Versicherung erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz auch bei Schäden durch Naturgewalten, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl. Damit das Rad gegen Diebstahl versichert ist, muss es mit einem Schloss gesichert sein.

    Die Kosten und der Preis von E-Bike-Versicherungen setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.

    Bei einem E-Bike oder S-Pedelec mit einer verpflichtenden Haftpflicht hängen die monatlichen Kosten von der gewünschten Höhe der Deckungssumme ab. Außerdem kann ein zusätzlicher Betrag für eine Teilkaskoversicherung hinzukommen. Dieser Beitrag hängt davon ab, ob Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden oder ob Sie eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wählen.

    Ein E-Bike ist nicht für jedes Alter geeignet. Das gilt sowohl für die Sicherheit im Straßenverkehr als auch für die Vorgaben des Gesetzgebers. Durch die unterschiedliche Einordnung der umgangssprachlich E-Bikes genannten Fahrzeuge ergeben sich verschieden Altersgruppen:

    Ein Pedelec darf jede Fahrerin oder jeder Fahrer ohne Altersbegrenzung nutzen. Allerdings sollten Kinder aus Sicherheitsgründen nicht mit der elektronischen Unterstützung fahren.

    Für ein S-Pedelec muss der Fahrende mindestens 15 Jahre alt sein. Das liegt an den Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis der Klasse AM, die für S-Pedelecs Pflicht ist.

    Bei E-Bikes kommt es auf die Höchstgeschwindigkeit an: Bis zu 25 km/h gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Prüfbescheinigung. Bei einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h beträgt das Mindestalter 15 Jahre und die Fahrerlaubnis der Klasse AM.

    Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Allerdings gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, wo die Fahrzeuge fahren dürfen. Einige Bundesländer haben vor allem für S-Pedelecs Sonderregelungen getroffen.

    Ein Pedelec, das Sie ohne Führerschein fahren können, muss immer gekennzeichnete Radwege nutzen. Sonstige Radwege dürfen Sie auf Wunsch ebenfalls befahren.

    Mit einem S-Pedelec dürfen Sie in der Regel nicht auf dem Radweg oder einer Fahrradstraße fahren. Lediglich in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist das Fahren auf extra freigegebenen Radwegen erlaubt.

    Ein E-Bike gehört auf die Straße, da es nicht durch Treten, sondern über einen Gashebel betrieben wird. Sie dürfen aber Radwege mit den Zusatzschildern "Mofas frei" oder "E-Bikes frei" ebenfalls nutzen.

    Gute Schlösser haben ihren Preis. Die richtige Auswahl eines Schlosses für ein E-Bike hängt sowohl von der persönlichen Nutzung als auch von den Versicherungsbedingungen ab.

    Die gängigsten Schlösser für Pedelecs sind u-förmige Bügelschlösser aus Metall, bewegliche Faltschlösser oder Gelenkschlösser oder Kettenschlösser und Kabelschlösser, die ausreichend dick sein sollten. Außerdem gibt es Rahmenschlösser und GPS-Schlösser. Das am Fahrrad angebrachte Rahmenschloss dient nur als zusätzliche Sicherheit. Ein Fahrradschloss mit einem GPS-Tracker hilft dabei, das Fahrzeug nach einem Diebstahl wiederzufinden.

    Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie für den elektrischen Tretroller wird je nach gewähltem Tarif und den enthaltenen Leistungen berechnet. Unterschiedliche Tarife bieten unterschiedliche Deckungsumfänge, die sich auf die Prämienhöhe auswirken. Bei der R+V startet der Versicherungsschutz bereits ab 28,20 EUR im Monat, die genaue Prämie hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der gewählten Police ab.

    Die Versicherungsbedingungen für die R+V-E-Bike-Versicherung

    Unsere Ratgeber passend zum Thema

    Unser Schutz für Ihre Mobilität

    Die Kfz-Versicherungen der R+V und die ergänzenden Versicherungen unterstützen Sie bei Ihren Plänen.

    Wir sind für Sie da. Online und persönlich!

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    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Vertragsservice

    0800 533-1112

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

    Schadenservice

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    Im Schadensfall kümmern wir uns sofort um die Abwicklung - schnell und zuverlässig.

    Was müssen Sie im Schadensfall tun:

    Schaden dokumentieren

    Machen Sie Fotos oder Videos der Schäden, um die genaue Situation zu dokumentieren. Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Informationen, einschließlich Zeugenaussagen, falls möglich, sammeln.

    Schaden melden

    Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, um den Schaden zu melden. Wir sind rund um die Uhr unter unserer Schadenhotline 0800 533-1111 erreichbar oder nutzen Sie unser Schaden-Formular.

    Auszahlung abwarten

    Wir kümmern uns um die Abwicklung Ihres Schadensfalls und erstatten Ihnen Ihre Kosten so schnell wie möglich.

    Schenken Sie uns Ihr Vertrauen

    Die R+V ist einer der größten Versicherer Deutsch­lands und Teil der Genos­senschaft­lichen Finanz­Gruppe Volks­banken Raiffeisen­banken.

    Über 100 Jahre Erfahrung
    Seit 1922.

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    1 große Gemeinschaft
    Weil Gemeinschaft mehr schafft.

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