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R+V PflegeBerater

Finanzierung der Pflege zu Hause oder vollstationär: Übersicht aller Pflegeleistungen & Zuschüsse der Pflegekasse

Die Pflege eines Angehörigen kann sehr schnell teuer und überwältigend werden. Viele fragen sich: Welche Leistungen gibt es von der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche Zuschüsse kann ich nutzen und welche Pflegesätze fallen im Seniorenheim an? Auf dieser Seite finden Sie verständlich erklärt, welche gesetzliche Unterstützung Ihnen zusteht, damit Sie die Pflege finanzieren können, ohne den Überblick zu verlieren.

Zudem haben Sie nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung, um sich zum Thema Pflege zu informieren. Dort wird u.a. Pflegegrade im Detail besprochen und mit welchem Pflegebedarf zu rechnen ist. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

Die Pflege zu Hause finanzieren

Die Finanzierung der Kosten für die häuslichen Pflege ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein zentrales Thema. Je nach Pflegegrad haben Betroffene einen Anspruch auf Pflegeleistungen, die sowohl die Pflege von Angehörigen zu Hause finanzieren als auch die ambulante Pflege durch professionelle Pflegekräfte umfassen können. Außerdem: Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, dass die Pflege im eigenen Zuhause gelingt. Wichtig ist, dass rechtzeitig ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, damit die notwendige Pflegetätigkeit – egal ob durch eine Pflegeperson aus der Familie oder durch professionelle Dienste – finanziell abgesichert werden kann. Außerdem stehen nahen Angehörigen eine Pflegezeit zu, wenn sie für die Arbeit für die Pflegetätigkeit zeitweise unterbrechen müssen

In den folgenden Abschnitten finden Sie zu jedem dieser Bereiche eine detaillierte Übersicht mit allen wichtigen Informationen, damit Sie die Pflege Zuhause bezahlen können. 

Die Finanzierung der stationären Pflege 

Die Pflegeversicherung bietet pflegebedürftigen Personen auch finanzielle Unterstützung, um die teilstationäre Pflege bzw. die Kosten der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen zu stemmen. Während die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegeleistungen finanziert, müssen Pflegeheimkosten, also Kosten für Unterkunft und Verpflegung, in der Regel selbst getragen werden. Dabei ist es wichtig, die Entwicklung der Eigenanteile im Blick zu behalten, um die persönliche finanzielle Belastung realistisch einzuschätzen.

In den folgenden Abschnitten finden Sie zu jedem dieser Themenbereiche eine detaillierte Übersicht, damit Sie sich umfassend informieren und die passende Unterstützung für Ihre Situation finden können.

Rechtzeitig vorsorgen und Hilfe zur Pflege sichern

Es ist wichtig, frühzeitig vorzusorgen und das eigene Vermögen mit einer Pflegezusatzversicherung abzusichern, damit im Pflegefall die Kosten nicht zur finanziellen Belastung werden. Wie Sie sich optimal schützen und welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie in den einzelnen Artikeln mit praxisnahen Tipps.

FAQs

Häufige Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Krankenkasse

Auch wenn die Pflegekasse organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt ist, übernimmt sie andere Aufgaben. Die Pflegeversicherung unterstützt bei Themen rund um Pflegebedürftigkeit im Alltag, während die gesetzliche Krankenversicherung alles rund um die medizinische Versorgung (auf ärztliche Verordnung) übernimmt. So wissen Sie: Beide Stellen gehören zusammen, kümmern sich aber um unterschiedliche Bereiche.

 

Wenn jemand pflegebedürftig wird, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Die Höhe und Art der verschiedenen Leistungen hängt von den Pflegegraden ab. Einige Leistungen stehen oft erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Das betrifft sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 gibt es außerdem den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für z. B. eine Haushaltshilfe oder einen Alltagshelfer. Eine weitere Hilfeleistung sind Pflegehilfsmittel oder Verbrauchsmaterialien. Letztere können bis zu einem Wert von 42 € monatlich abgerufen werden, bspw. in Form von Hygieneartikeln. Auch die Unterbringung in ein Pflegeheim wird von der Pflegekasse übernommen.

Stemmt man die Pflege Zuhause allein oder mit der Hilfe von Angehörigen, kann man das Pflegegeld in Anspruch nehmen. Das wird von der Pflegeversicherung finanziert und landet direkt auf das private Bankkonto des pflegebedürftigen Menschen.

Nimmt man sich Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, dann werden die Pflegesachleistungen dafür verwendet. Es ist zu beachten, dass sich durch die Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen das Pflegegeld reduziert. Das heißt: je mehr professionelle Pflege man in Anspruch nimmt, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss zu den Ausgaben. Zusätzlich wird mit der Zeit ein immer größerer Teil des Eigenanteils übernommen. 

Falls Probleme in der Finanzierung auftauchen, zum Beispiel weil sich der Pflegeumfang erhöht hat, kann man prüfen, ob ein höherer Pflegegrad möglich ist. Hierfür ist der Medizinische Dienst zuständig. Außerdem ist es sinnvoll zu klären, ob eine Pflegezusatzversicherung vorhanden ist. Darüber hinaus kann zur Sicherstellung der Pflege Wohngeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe beantragt werden. Es ist jedoch das sogenannte Elternunterhalt zu beachten, da in bestimmten Fällen die Kinder an den Kosten für die Pflege herangezogen werden können.

Kinder sind erst dann für die Finanzierung der Pflegekosten ihrer Eltern zuständig, wenn die gesetzlichen Leistungen sowie Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen. Seit 2020 gilt dabei eine Entlastung: Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Verdienen sie weniger, sind sie nicht unterhaltspflichtig. Zuständig ist dann das Sozialamt, das zunächst einspringt („Hilfe zur Pflege“) und anschließend prüft, ob Kinder einen Teil der Kosten übernehmen müssen.

Die Pflegekasse finanziert nur einen kleinen Teil der Pflegekosten. Durch eine Pflegezusatzversicherung können zusätzliche ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden oder hohe Eigenanteile in Pflegeheime finanziell gestemmt werden. Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge.

Zuletzt aktualisiert: September 2025