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    Rund ums Wohnen

    Stromerzeugung auf kleinstem Raum: Balkonkraftwerke im Fokus

    Wegen der immer weiter steigenden Stromkosten wünschen sich viele Menschen, mithilfe erneuerbarer Energien ihren Strom selbst zu produzieren und dadurch Kosten zu senken. Lange Zeit hatten Mieter keine Chance, sich eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen, da ihnen der benötigte Platz gefehlt hat oder die hohen Kosten für eine Photovoltaik-Anlage abschreckend gewirkt haben. Mit einem Balkonkraftwerk ist es jetzt möglich, einen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten, da die Anbringung auf dem eigenen Balkon, an der Hausfassade oder auf der Garage möglich ist. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Balkonkraftwerk, der Anschaffung, den Kosten und der Versicherung.

    Was sind Balkonkraftwerke und wie funktionieren sie?

    Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die praktisch überall aufgebaut werden kann. Es besteht aus ein bis zwei Solarpaneelen, Wechselrichtern und einem Netzanschluss. Treffen die Sonnenstrahlen auf die Solarmodule, wird die Energie in Gleichstrom umgewandelt. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, sodass Sie Ihren selbst produzierten Strom auch direkt nutzen können.

    Die Installation ist im Gegensatz zu einer herkömmlichen Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach einfach und schnell mithilfe der dazu gelieferten Anleitung zu erledigen.

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    Der Weg zur Anlage

    Vor Inbetriebnahme muss laut VDE-Norm eine Balkon-Solaranlage wie jede andere Solaranlage beim Netzbetreiber, sprich bei den Stadtwerken oder dem Energiebetreiber, angemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist ein passender Zähler. Denn wenn Sie einmal mehr Strom erzeugen, als Sie verbrauchen, kann es bei älteren Zählern dazu kommen, dass diese rückwärts laufen - das ist in Deutschland nicht erlaubt.

    Das heißt, dass der Stromzähler mit dem tatsächlichen vom Stromanbieter bezogenen Strom nicht übereinstimmt. Der letzte Schritt ist die Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, dies erfolgt in wenigen Schritten online.

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    Benötige ich für meine Balkon-Solaranlage eine Genehmigung?

    Eine Genehmigung ist erst ab 600 Watt nötig, da gemäß Arbeitsrichtlinie VDE-AR-N 4105 ein Wechselrichter mit einer maximalen Ausgangsleistung von 600 Watt keiner Genehmigung bedarf. Zu empfehlen ist es jedoch, vor der Montage, Absprache mit dem Vermieter zu halten. 

    In jedem Fall ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber verpflichtend, da Sie sonst als Besitzer ihrer eigenen Balkon-Solaranlage mit Bußgeldern rechnen müssen.

    Weitere Informationen sowie Rechte und Pflichten können Sie bei der Bundesnetzagentur nachlesen.

    Die passende Versicherung für Ihre Solaranlage

    Für Ihre Mini-Photovoltaik-Anlage ist grundsätzlich kein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig, in der Regel aber trotzdem sinnvoll.

    Das deckt die R+V-Hausratversicherung ab

    Ihr Balkonkraftwerk ist Naturgewalten wie Sturm, Hagel, weiteren Naturgefahren und Blitzschlag ausgesetzt. Kommt es durch solche wetterbedingten Situationen zu Schäden an Ihrer Balkon-Solaranlage, greift hier Ihre R+V-Hausratversicherung.

    Zur R+V-Hausratversicherung

    Das deckt die private Haftpflichtversicherung der R+V

    Die private Haftpflichtversicherung der R+V versichert Schäden an Dritten verursacht durch Ihre Solaranlage. 

    Zur R+V-Haftpflichtversicherung

    Vor- und Nachteile des Balkonkraftwerks

    Vorteile

    • Schnelle und kostengünstige Möglichkeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

    • Einfache Installation.

    • Mieter können auch ihren eigenen Strom produzieren.

    • Für das Balkonkraftwerk fällt keine Mehrwertsteuer an.

    • Grundsätzlich keine zusätzliche Balkonkraftwerkversicherung notwendig, da Schutz durch die Hausrat- oder Privat-Haftpflichtversicherung besteht.

    Nachteile

    • Stromproduktion abhängig von der Sonneneinstrahlung und Lage des Balkons.

    • Zusätzliche Kosten, wenn ein Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden muss.

    • Der erzeugte Strom ist nur direkt nutzbar, ein Speicher ist möglich, häufig aber wirtschaftlich nicht sinnvoll.

    • Keine Vergütung für Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.

    Weitere Fragen zum Thema Balkonkraftwerk

    Obwohl die Mini-Photovoltaik-Anlage kleiner und somit auch günstiger als die herkömmliche großflächige Photovoltaik-Anlage ist, muss man trotzdem mit einer Anfangsinvestition von ca. 1.000 Euro für Module, Kabel, Wechselrichter und Befestigung rechnen. Die Amortisationsdauer beträgt um die sechs bis sieben Jahre, abhängig vom individuellen Strombedarf, den Strompreisen aber auch von der Sonneneinstrahlung.

     

    Die Menge des produzierten Stroms und somit auch die Einsparung sind abhängig von der Sonneneinstrahlung, aber auch der Lage eines Balkonkraftwerks. Werfen Nachbarhäuser oder Bäume Schatten auf die Anlage, beeinträchtigt das die Stromproduktion. Geht man von einem Strompreis von ca. 40 Cent pro Kilowattstunde aus, kann man bei Idealbedingungen Kosten von rund 100 bis 200 Euro im Jahr einsparen.

    Gegen einen Ertragsausfall beim Balkonkraftwerk kann man sich nicht versichern lassen, da es keine Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Netz gibt.

    Grundsätzlich kann man das Balkonkraftwerk dank der leichten Installation auch selbst anschließen. Fehlerhaft angeschlossene Anlagen können jedoch die Ursache von zukünftigen Schäden darstellen. Benötigen Sie bei der Installation Hilfe, empfiehlt sich die Beauftragung eines Elektrikers. 

    Hängt die Anlage an der Fassadenaußenwand sind Schäden auch durch die Wohngebäudeversicherung der R+V abgedeckt.

    Im Rahmen der Hausratversicherung sind Schäden am Balkonkraftwerk durch Feuer, Sturm, Hagel, weitere Naturgefahren und Blitzschlag versichert. Wir bieten darüber hinaus auch Versicherungsschutz gegen Diebstahl, wenn Ihr Balkonkraftwerk ausschließlich der versicherten Wohnung dient und sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet.

    Als Besitzer eines Balkonkraftwerks müssen Sie bestimmte gesetzliche Regelungen und Pflichten beachten. Dazu gehört unter anderem die Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur.

    Als Mieter sollten Sie vor der Installation eines Balkonkraftwerks das Einverständnis des Vermieters einholen und prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung eventuell entstehende Schäden abdeckt.

    Nein. Die R+V bietet Ihnen in der Privathaftpflicht-Versicherung und der Hausratversicherung entsprechenden Versicherungsschutz für Ihr Balkonkraftwerk. Eine separate Absicherung ist nicht mehr erforderlich.

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    Zuletzt aktualisiert: März 2024

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