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    Rund ums Wohnen

    Wohngebäudeversicherung: Übergang bei Hausverkauf

    Es ist geschafft! Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und vertraglich ist nun alles unter Dach und Fach. Doch was geschieht eigentlich mit der vorhandenen Wohngebäudeversicherung Ihres neu erworbenen Hauses. Was viele nicht wissen ist, dass diese Gebäudeversicherung an das Haus gebunden ist und beim Hausverkauf auf den Käufer übergeht. Die Änderung oder der Neuabschluss der Wohngebäudeversicherung ist für Sie als Käufer ein wichtiger Punkt auf Ihrer To-do-Liste.

    Eigentumswechsel: Das sollten Sie als neuer Hauseigentümer wissen

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    Verkäufer und Käufer wissen oftmals gar nicht, dass sie den Besitzwechsel mitteilen müssen, denn nicht nur das Haus geht durch die Grundbucheintragung über, sondern auch die Wohngebäudeversicherung - und zwar im gesamten - so, wie sie derzeit beim Verkäufer besteht.

    Viele Hauskäufer gehen davon aus, dass mit Schlüssel-/Geldübergabe auch die Versicherung automatisch beendet ist, diese bleibt aber bestehen. Nur der Käufer als neuer Eigentümer kann den Vertrag ändern.

    Die Umschreibung oder Kündigung kann dann in der Regel erst mit Einreichung des Grundbuchauszuges (erste Abteilung) erfolgen, was mehrere Wochen/Monate dauern kann. Dem Verkäufer ist oft nicht klar, dass er sich mit dem Käufer bezüglich der noch anstehenden bzw. bereits gezahlten Versicherungsprämie einigen muss.

    Das ist für Sie als Käufer oder Verkäufer wichtig

    • Setzen Sie sich als Käufer schnellstmöglich mit der R+V in Verbindung, um eine reibungslose Weiterführung des Vertrages zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass Vertragslücken in der Wohngebäudeversicherung verhindert werden, denn die Abdeckung aller Schäden muss gewährleistet sein.

    • Sie als Hauskäufer haben ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat (ab Grundbucheintragung).

    • Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch sehr zu empfehlen. Unsere R+V Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatzbaustein Naturgefahren Plus ist unverzichtbar.

    • Wenn die Eintragung im Grundbuch noch nicht stattgefunden hat und der Vertrag beim Mitbewerber besteht, kann der Mehrwertschutz (siehe nächster Punkt) angewendet werden.

    • Erklärung Mehrwertschutz:
      Besteht für den Versicherungsnehmer eine gleichartige Versicherung bei einem anderen Versicherer (Fremdversicherung), kann die R+V-PrivatPolice mit Mehrwertschutz-Deckung abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass bei R+V mindestens die gleichen Risiken bzw. für versicherte Sachen die gleiche(n) Gefahr(en) abgedeckt werden. Wir treten ein, wenn die Fremdversicherung ihre Entschädigungsleistung ablehnt, kürzt oder vollständig ausgeschöpft hat und der Schaden über unseren Vertrag bedingungsgemäß versichert ist. Der Mehrwertschutz gilt nur im Flächenmodell.

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    Wenn der Verkäufer dem Versicherer mitteilt, dass er sein Gebäude verkauft hat, werden grundsätzlich die Käuferdaten benötigt, damit wir auch den Käufer über das Bestehen des Vertrages und seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel informieren können. Unabhängig davon, ob eine Übernahme des Vertrages möglich ist oder nicht, benötigen wir auf jeden Fall eine Kopie des Grundbuchauszuges, Erste Abteilung.

    Ihr Haus bestens versichert

    Wenn es um die eigenen vier Wände geht, brauchen wir Sicherheit und wollen für Notsituationen gewappnet sein. Als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie bietet Ihnen die R+V-Wohngebäudeversicherung den geeigneten Versicherungsschutz für Ihr Eigentum. 

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    Bei weiteren Fragen zur Wohngebäudeversicherung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zur Verfügung.

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    Gebäudeversicherung beim Hauskauf: Was Sie als Käufer wissen müssen

    Wenn Sie ein Haus kaufen, gibt es viele Aspekte zu beachten. Einer davon ist die Gebäudeversicherung. Dieser Artikel klärt alle wichtigen Fragen rund um die Gebäudeversicherung beim Hauskauf und Eigentümerwechsel. Er ist ein Muss für jeden, der den Traum vom eigenen Heim verwirklichen will und dabei gut abgesichert sein möchte.

    Eine Gebäudeversicherung ist eine Art Versicherungsschutz, der Schäden am Gebäude abdeckt, die durch bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen können. Beim Kauf einer Immobilie ist die Gebäudeversicherung besonders wichtig, da sie die finanziellen Folgen von Schäden abdeckt, die am Wohngebäude entstehen können.

    Laut dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht die bestehende Gebäudeversicherung beim Hauskauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser Schritt schützt den Käufer und stellt sicher, dass das Gebäude kontinuierlich versichert bleibt.

    Nach dem Kauf einer Immobilie muss der neue Eigentümer die Versicherungsprämie für die Gebäudeversicherung zahlen. Der Käufer kann die Gebäudeversicherung allerdings mit sofortiger Wirkung kündigen oder bei Bedarf den Anbieter wechseln.

    Ja, sowohl der Verkäufer als auch der Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht, das sie innerhalb eines Monats nach dem Eigentümerwechsel ausüben können. Dies kann per formloses Schreiben erfolgen und wird in der Regel am Ende des Versicherungsjahres wirksam.

    Bei der Zwangsvollstreckung einer Immobilie geht die Gebäudeversicherung nicht automatisch auf den Erwerber über. In diesem Fall ist der Erwerber dazu verpflichtet, eine eigene Gebäudeversicherung abzuschließen.

    Wenn der neue Eigentümer die Gebäudeversicherung nicht übernimmt, kann der Versicherer die Versicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.

    In der Regel bleibt der Versicherungsschutz beim Eigentümerwechsel erhalten. Die Gebäudeversicherung wird vom Vorbesitzer auf den neuen Eigentümer übertragen und gilt ab dem Moment der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

    Der neue Eigentümer kann seine Gebäudeversicherung wechseln, indem er seinen bestehenden Vertrag mit dem Versicherer kündigt und einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließt. Dies ist in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Eigentümerwechsel möglich.

    Alle Fakten zum Thema „Hauskauf und Wohngebäudeversicherung“

    • Die Gebäudeversicherung ist beim Hauskauf von entscheidender Bedeutung und bietet Schutz vor finanziellen Schäden am Gebäude.

    • Beim Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über, der dann für die Zahlung der Versicherungsprämie verantwortlich ist.

    • Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben das Recht, die Gebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach dem Eigentümerwechsel zu kündigen.

    • Bei einer Zwangsvollstreckung geht die Gebäudeversicherung nicht automatisch auf den Erwerber über.

    • Wenn der neue Eigentümer die Gebäudeversicherung nicht übernimmt, kann der Versicherer die Versicherung kündigen.

    • Der neue Eigentümer kann seine Gebäudeversicherung wechseln, indem er den bestehenden Vertrag kündigt und einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließt.

    • Der Versicherer muss über den Eigentümerwechsel informiert werden und hat die Pflicht, den neuen Eigentümer zu informieren.

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    Zuletzt aktualisiert: Mai 2023

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