Bis zu drei Jahre AU-Rente für Sie
Wenn Sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, erhalten Sie während der Vertragslaufzeit insgesamt maximal 36 Monate Ihre AU-Rente. Dabei gelten Sie ab dem ersten Tag der Krankschreibung als arbeitsunfähig. Wir zahlen rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Betrag entspricht der Höhe Ihrer vereinbarten BU-Rente.
Einfacher Nachweis
Als Nachweis genügt eine ärztliche Bescheinigung. Mindestens eine Bescheinigung muss ein Facharzt für die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit ausstellen.
Ein Beispiel: Handelt es sich um eine Krankheit, die normalerweise ein Facharzt für Allgemeinmedizin behandelt, so wird auch dessen Attest akzeptiert. Handelt es sich aber z. B. um eine schwere Depression, wird das Attest eines Psychiaters oder Ähnliches erwartet.