Im Fall der Dienstunfähigkeit (DU) müssten Sie Ihren Job aufgeben – mit erheblichen finanziellen Einbußen.
Als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit und nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit darf Sie Ihr Dienstherr vorzeitig in den Ruhestand schicken, wenn Sie für längere Zeit z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihrer Tätigkeit nachzugehen und dienstunfähig sind.
Die Mindestversorgung beträgt ca. 1.800 EUR*, d.h. auch hier kann es zu einer Versorgungslücke kommen. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder Probe werden bei einer Dienstunfähigkeit in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen und haben keinen Anspruch auf eine Pension. Gerade hier kann es zu einem echten finanziellen Problem kommen. Umso wichtiger ist daher ein Berufsunfähigkeitsschutz, der die finanziellen Folgen Ihres Arbeitskraftverlustes bei Dienstunfähigkeit ausgleichen kann.