Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder eine Platzwunde in der Türkei. Schnell können Sie im Urlaub auf medizinische Hilfe angewiesen sein. Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.
Mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen – Sie sind im Krankheitsfall jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.
Unsere FernWeh-Tarife
Ein attraktiver Schutz vor allem für Viel- und Spontanreisende – mit automatischer Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31.12. des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Jetzt Beitrag berechnenDie Leistungen im Überblick
Versicherungsschutz für 45 Tage
Bei jeder Auslandsreise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Wenn Sie länger verreisen, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer von bis zu 730 Tagen vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
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Leistung bei: Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise
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Versicherungsschutz im Ausland: Bis 45 Tage pro Reise, Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich (auch für Tarife FernWeh über die Kalenderjahres-Police)
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Ambulante Behandlung: 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten
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Arznei- und Verbandmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet
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Heilmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)
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Hilfsmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Sehhilfen und Hörgeräte
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Zahnärztliche Behandlung: 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
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Stationäre Behandlung: 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten. Alternativ Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes von 40 EUR/Tag
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Rooming-in: 100 % für die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern/Kinder
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Transport im Ausland: 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft
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Krankenrücktransport: 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig
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Leistung bei Transportunfähigkeit: 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist
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Bestattungs- oder Überführungskosten: 100 %, im notwendigen Umfang
Was ist nicht versichert bzw. ausgeschlossen? (Beispiele)
Tipp für Privatversicherte
Auch privat versicherte Personen erhalten oft keinen 100%igen Schutz. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre PKV alle Kosten im Ausland abdeckt. In vielen Tarifen ist z. B. der medizinische notwendige Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen. Selbst wenn Ihre private Kranken-Vollversicherung Leistungen im Ausland beinhaltet, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.
Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung und die Corona-Pandemie.
Das müssen Sie wissen.
Im Rahmen Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland wegen COVID-19 im tariflichen Leistungsumfang versichert. Wir erstatten Ihnen auch einen erforderlichen Rücktransport, soweit er in Ihrem Tarif versichert ist. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Fall wegen möglicher Reisebeschränkungen oder fehlendem medizinischen Personal zu Verzögerungen kommen kann.
Ist Ihre Heimreise bis zum Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes (45 Tage oder einer darüber hinaus gegen Beitragszuschlag vereinbarten Zeitspanne) nicht möglich wegen
- einer im Ausland eingetretenen COVID-19-Erkrankung, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, solange Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
- eines Corona-Ausbruchs in Ihrem Reiseort, von dem Sie gesundheitlich nicht betroffen sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Sie erreichen uns unter der 24-Stunden-Hotline 0049 611 533-6290 oder per E-Mail unter gesundheit-weltweit@ruv.de. Sie können Ihren Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag von 2,50 EUR/Tag für Personen bis 64 Jahre sowie 6,50 EUR/Tag für über 64-Jährige bis maximal 730 Tage bei der R+V Krankenversicherung AG verlängern.
Bitte denken Sie daran, dass wir entstehende Mehrkosten für eine wegen Corona verschobene Rückreise oder ein anderes Verkehrsmittel nicht erstatten. Dies gilt auch für zusätzliche Kosten wegen einer angeordneten Quarantäne, wenn Sie selbst nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind oder aber trotz einer Infektion keiner Behandlung bedürfen. Kosten für den Kauf von Medikamenten, die Sie schon vor Reiseantritt regelmäßig einnehmen mussten, sowie für regelmäßig notwendige Untersuchungen/Kontrollen wegen bereits vor der Reise bestehender Krankheiten und Beschwerden übernehmen wir nicht.
Informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel und halten Sie auch im Ausland die Abstands- und Hygieneregeln ein.
Denken Sie immer daran: Nicht überall ist das Gesundheitssystem so gut und leistungsfähig wie hier in Deutschland.
Versorgen Sie sich rechtzeitig vor der Reise mit ausreichend Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen müssen und berücksichtigen Sie hierbei, dass sich Ihre Rückreise eventuell verzögern kann.
Fühlen Sie sich nicht ganz gesund oder leiden unter einer chronischen Erkrankung, klären Sie Ihre Reisefähigkeit mit dem Arzt Ihres Vertrauens ab.
Als genossenschaftlicher Versicherer ist es uns wichtig, dass Sie sich und Ihre Familie schützen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher raten wir Ihnen von Gebieten mit einer Reisewarnung ab.
Gut zu wissen: Hohe Behandlungskosten im Ausland
In außereuropäischen Ländern, und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung in jedem Fall komplett auf den Kosten sitzen. Für einen Klinikaufenthalt in den USA können z. B. mehrere tausend Euro täglich fällig werden. Gegen Vorkasse, versteht sich. Und selbst bei unseren europäischen Nachbarn können hohe Eigenanteile auf Sie zukommen. In Österreich z. B. rechnen auf Skiunfälle spezialisierte Kliniken für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab wie ein deutsches Krankenhaus für die gleiche Behandlung. So können bei jeder Auslandsreise auch in die EU oder Länder mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Denn durch die gesetzliche Krankenkasse sind Sie nur auf dem Niveau des Sozialversicherungssystems vor Ort versichert.
Pech im Urlaub: Zwei Leistungsbeispiele

Ein Skiunfall in Österreich
Viel Sonne, viel Schnee und beste Pistenverhältnisse. Leider lag auf der Strecke von Werner K. doch ein Stück der Abfahrt im Schatten – und war vereist. Die Folge: Er rutschte im vollen Schwung weg, stürzte und erlitt dabei eine Schienbeinkopffraktur. Zum Glück war schnell professionelle Hilfe da. Nach dem Transport mit dem Helikopter ins Krankenhaus wurde er ein paar Tage in Österreich privatärztlich behandelt und dann zur weiteren Behandlung zurück nach Deutschland gebracht.
Ohne R+V Auslandsreisekrankenversicherung wäre Werner K. auf den Kosten für diesen Skiunfall in Höhe von 14.092 EUR sitzengeblieben.

Eine Platzwunde in der Türkei
Der lang ersehnte Urlaub in der Türkei sollte für Familie W. eine erholsame Abwechslung zum stressigen Alltag werden. Ganz ohne Aufregung verlief der Urlaub aber leider nicht: Beim Spielen am Hotelpool rutschte der jüngste Sprössling Luca aus, fiel hin und schlug sich das Kinn auf. Die Folge: Eine Platzwunde, die ärztlich behandelt und genäht werden musste.
Nach dem ersten Schreck stand aber fest: Die Eltern brauchten sich keine Sorgen zu machen. Luca wurde gut versorgt und konnte den Urlaub weiterhin mit Spielen verbringen. Auch im Hinblick auf die Rechnung, welche sich auf 450 EUR summierte, konnten sie sich entspannt zurücklehnen. Dank der Erstattung ihrer R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung kostete sie die Behandlung am Ende 0 EUR.

Die R+V-ArztSuche: Weltweit medizinische Hilfe finden.
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Service Hotlines
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