Auslandsreise-Kranken­versicherungen

    Immer sicher unterwegs.

    • Absicherung bei Auslandsreisen, weltweit
    • Schutz bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen
    • Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte
    • 24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
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    Inhalt:

    Darum ist eine Auslands­reise-Kranken­versicherung wichtig

    Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder eine Platz­wunde in der Türkei. Schnell können Sie im Urlaub auf medi­zinische Hilfe angewiesen sein. Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) die im Ausland entste­henden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozial­versi­che­rungs­ab­kommen besteht. Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, welche das obliga­torische Kranken­versich­erungs­system des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheits­fall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versor­gungs­standard in Deutsch­land deutlich unter­scheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privat­ärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Kranken­haus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetz­lichen Kranken­kasse prinzipiell nicht übernommen.

    Mit den R+V-Auslands­reise-Kranken­versicherungen gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen – Sie sind im Krankheits­fall jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslands­aufenthalts vor hohen Kosten geschützt.

    Sofortiger Versicherungsschutz möglich

    Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen

    24/7-Info- und Notruf-Hotline

    +49 (0) 611 533-6290

    Rund ums Jahr sorglos ins Ausland reisen

    Bis zu 45 Tage pro Reise abgesichert

    Unsere FernWeh-Tarife

    Ein attraktiver Schutz vor allem für Viel- und Spontan­reisende – mit auto­matischer Vertrags­ver­längerung

    Der Vertrag verlängert sich auto­matisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versiche­rungs­schutz mit dem 31.12. des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalender­jahres gekündigt werden.

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    Tarif FernWeh für Einzelpersonen (ARED)

    bis einschließlich 64 Jahre

    10,80 EUR/Jahr

    Tarif FernWeh für Einzelpersonen bis 64 Jahre (ARED)

    Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 2,50 EUR/Tag

    Tarif FernWeh für Einzelpersonen (ARED)

    ab 65 Jahre

    46,80 EUR/Jahr

    Tarif FernWeh für Einzelpersonen ab 65 Jahre (ARED)

    Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 6,50 EUR/Tag

    Tarif FernWeh für Familien (ARFD)

    Schützt Sie und Ihre Familie

    22,80 EUR/Jahr

    Tarif FernWeh für Familien (ARFD)

    Sie können Ihren Partner (bis 64 Jahre) sowie bis zu acht Ihrer Kinder (bis 24 Jahre) mitversichern – wenn Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

    Die Leistungen im Überblick

    Versicherungsschutz für 45 Tage

    Bei jeder Auslands­reise sind die ersten 45 Tage versichert, unab­hängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unter­nehmen. Wenn Sie länger verreisen, können Sie eine Verlän­gerung der Versiche­rungs­dauer von bis zu 730 Tagen verein­baren – gegen einen ent­sprechenden Beitrag.

    Ambulante Behandlungen

    Stationäre Behandlung in Krankenhäusern

    Zahnärztliche Leistungen

    Transportkosten

    Bestattungskosten im Ausland

    • Leistung bei: Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise

    • Versicherungsschutz im Ausland: Bis 45 Tage pro Reise, Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich (auch für Tarife FernWeh über die Kalender­jahres-Police)

    • Ambulante Behandlung: 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­kompli­­kationen, Fehl- und Frühgeburten

    • Arznei- und Verbandmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet

    • Heilmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)

    • Hilfsmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Seh­hilfen und Hör­geräte

    • Zahnärztliche Behandlung: 100 % für schmerz­stillende Zahn­behandlung, für Zahn­füllungen und konfektionierte Kurzzeit­provisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz

    • Stationäre Behandlung: 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­kompli­kationen, Fehl- und Früh­geburten. Alternativ Zahlung eines Ersatz­kranken­haus­tagegeldes von 40 EUR/Tag

    • Rooming-in: 100 % für die zusätzlichen Unterbringungs­kosten für Eltern/Kinder

    • Transport im Ausland: 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächst­gelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungs­transport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft

    • Krankenrücktransport: 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rück­transport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleit­person, wenn medizinisch notwendig

    • Leistung bei Transportunfähigkeit: 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist

    • Bestattungs- oder Überführungskosten: 100 %, im notwendigen Umfang

    Direkt beim Berater:­ Die Kalender­jahres-Police (JR)

    Der passende Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen

    Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch darüber hinaus Versicherungsschutz bis maximal 45 Tage bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.

    Beratungstermin vereinbaren

    Kalenderjahrespolice für Einzelpersonen (JR)

    bis einschließlich 64 Jahre

    14,50 EUR/Jahr

    Kalenderjahrespolice für Einzelpersonen bis 64 Jahre (JR)

    Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 2,50 EUR/Tag

    Kalenderjahrespolice für Einzelpersonen (JR)

    ab 65 Jahre

    99,00 EUR/Jahr

    Kalenderjahrespolice für Einzelpersonen ab 65 Jahre (JR)

    Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 6,50 EUR/Tag

    Kalenderjahrespolice für Familien (JR)

    Schützt Sie und Ihre Familie

    34,50 EUR/Jahr

    Kalenderjahrespolice für Familien (JR)

    Sie können Ihren Partner (bis 64 Jahre) und Ihre Kinder (bis 18 Jahre) mitversichern – wenn Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

    Was ist nicht versichert bzw. ausgeschlossen? (Beispiele)

    Nicht versichert

    • Behandlungen im Aus­land, die ein Grund für die Reise waren

    • Behandlungen im Aus­land, von denen bei Reise­antritt feststand, dass sie während des Auslands­aufent­halts stattfinden mussten. Sie erhal­ten die versicherten Leis­tungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Ange­hörigen unter­nehmen

    • Honorare für die Behand­lungen durch Ehe­gatten, Lebens­gefährten, Lebens­partner, Kinder, Eltern und Eigen­behand­lungen

    • Erkrankungen oder Be­schwer­den, die vor Reise­beginn behan­delt wurden und weiter­­behandlungs­bedürftig sind

    • Sehhilfen, Hör­geräte, End­versor­gung mit Zahn­ersatz, Kiefer­ortho­pädie sowie Arznei-, Heil­mittel und Hilfs­mittel, die nicht von einem Arzt ver­ordnet wurden

    Tipp für Privat­versicherte

    Auch privat versicherte Personen erhalten oft keinen 100%igen Schutz. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre PKV alle Kosten im Ausland abdeckt. In vielen Tarifen ist z. B. der medizinische notwendige Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen. Selbst wenn Ihre private Kranken-Vollversicherung Leistungen im Ausland beinhaltet, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.

    Ihre Auslands­reise-Kranken­versicherung und die Corona-Pandemie

    Das müssen Sie wissen.

    Im Rahmen Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland wegen COVID-19 im tariflichen Leistungsumfang versichert. Wir erstatten Ihnen auch einen erforderlichen Rücktransport, soweit er in Ihrem Tarif versichert ist. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Fall wegen möglicher Reisebeschränkungen oder fehlendem medizinischen Personal zu Verzögerungen kommen kann.

    Ist Ihre Heimreise bis zum Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes (45 Tage oder einer darüber hinaus gegen Beitragszuschlag vereinbarten Zeitspanne) nicht möglich wegen

    • einer im Ausland eingetretenen COVID-19-Erkrankung, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, solange Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
    • eines Corona-Ausbruchs in Ihrem Reiseort, von dem Sie gesundheitlich nicht betroffen sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Sie erreichen uns unter der 24-Stunden-Hotline 0049 611 533-6290 oder per E-Mail unter gesundheit-weltweit@ruv.de. Sie können Ihren Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag von 2,50 EUR/Tag für Personen bis 64 Jahre sowie 6,50 EUR/Tag für über 64-Jährige bis maximal 730 Tage bei der R+V Krankenversicherung AG verlängern.

    Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der R+V haben, bekommen Sie diese Versicherungsbestätigung für Ihre Reise in ein bestimmtes Land ganz einfach von uns. Wir schicken sie Ihnen gerne zu. So können Sie die Bestätigung beantragen:

    Sie nutzen bereits unser Kundenportal „Meine R+V“? Dann können Sie eine Versicherungsbestätigung ganz bequem über unseren Self-Service bestellen. Diese Option finden Sie im Bereich Services unter der Kategorie „Gesundheit + Pflege“.

    Sie können die Versicherungsbestätigung auch per Telefon oder E-Mail bestellen.

    Tel.: +49 611 533-6290

    E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

     

    Bitte ergänzen Sie wenn möglich in Ihrer E-Mail

    • bis wann Sie die Bestätigung brauchen
    • das geplante An- und Abreisedatum
    • das Reiseland
    • Ihre Versicherungsnummer
    • für wen Sie die Bestätigung benötigen (wenn bspw. mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind).

    Bitte denken Sie daran, dass wir entstehende Mehrkosten für eine wegen Corona verschobene Rückreise oder ein anderes Verkehrsmittel nicht erstatten. Dies gilt auch für zusätzliche Kosten wegen einer angeordneten Quarantäne, wenn Sie selbst nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind oder aber trotz einer Infektion keiner Behandlung bedürfen. Kosten für den Kauf von Medikamenten, die Sie schon vor Reiseantritt regelmäßig einnehmen mussten, sowie für regelmäßig notwendige Untersuchungen/Kontrollen wegen bereits vor der Reise bestehender Krankheiten und Beschwerden übernehmen wir nicht.

    Informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel und halten Sie auch im Ausland die Abstands- und Hygieneregeln ein.

    Denken Sie immer daran: Nicht überall ist das Gesundheitssystem so gut und leistungsfähig wie hier in Deutschland.

    Versorgen Sie sich rechtzeitig vor der Reise mit ausreichend Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen müssen und berücksichtigen Sie hierbei, dass sich Ihre Rückreise eventuell verzögern kann.

    Fühlen Sie sich nicht ganz gesund oder leiden unter einer chronischen Erkrankung, klären Sie Ihre Reisefähigkeit mit dem Arzt Ihres Vertrauens ab.

    Als genossenschaftlicher Versicherer ist es uns wichtig, dass Sie sich und Ihre Familie schützen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher raten wir Ihnen von Gebieten mit einer Reisewarnung ab.

    Gut zu wissen: Hohe Behandlungs­kosten im Ausland

    In außereuro­päischen Ländern, und in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, bleiben Sie ohne Auslands­reise-Kranken­versicherung in jedem Fall komplett auf den Kosten sitzen. Für einen Klinik­aufenthalt in den USA können z. B. mehrere tausend Euro täglich fällig werden. Gegen Vor­kasse, versteht sich. Und selbst bei unseren euro­päischen Nach­barn können hohe Eigen­anteile auf Sie zukommen. In Öster­reich z. B. rechnen auf Ski­unfälle speziali­sierte Kliniken für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab wie ein deutsches Kranken­haus für die gleiche Behand­lung. So können bei jeder Aus­lands­reise auch in die EU oder Länder mit Sozial­versicherungs­abkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Denn durch die gesetz­liche Kranken­kasse sind Sie nur auf dem Niveau des Sozial­versicherungs­systems vor Ort versichert.

    Pech im Urlaub: Zwei Leistungsbeispiele

    Ein Skiunfall in Österreich

    Viel Sonne, viel Schnee und beste Pisten­verhält­nisse. Leider lag auf der Strecke von Werner K. doch ein Stück der Abfahrt im Schatten – und war vereist. Die Folge: Er rutschte im vollen Schwung weg, stürzte und erlitt dabei eine Schien­bein­kopf­fraktur. Zum Glück war schnell professio­nelle Hilfe da. Nach dem Trans­port mit dem Heli­kopter ins Kranken­haus wurde er ein paar Tage in Öster­reich privat­ärztlich behandelt und dann zur weiteren Behand­lung zurück nach Deutsch­land gebracht.

    Ohne R+V Auslands­reise­kranken­versicherung wäre Werner K. auf den Kosten für diesen Ski­unfall in Höhe von 14.092 EUR sitzen­geblieben.

     

    Beispiel für einen Ski­unfall mit Schien­bein­kopf­frak­tur in Öster­reich
    Erst­ver­sor­gung und Pis­ten­ret­tung 200 EUR
    Trans­port im Heli­kopter (insge­samt 30 Minuten) 3.196 EUR
    Erst­versor­gung im Heli­kopter 62 EUR
    Privat­ärztl­iche Behand­lung im Kranken­haus ein­schließ­lich chirur­gischer Versor­gung der Fraktur 9.468 EUR
    Not­wen­diger Rück­trans­port nach Deutsch­land zur stationären Weiter­behand­lung 1.166 EUR
    Eigen­anteil 14.092 EUR
    R+V erstattet aus einer Auslands­reise-Kranken­versiche­rung 14.092 EUR
    Die Behand­lung kostet statt 14.092 EUR keinen Cent

     

    Eine Platzwunde in der Türkei

    Der lang ersehnte Urlaub in der Türkei sollte für Familie W. eine erholsame Abwechs­lung zum stressigen Alltag werden. Ganz ohne Aufregung verlief der Urlaub aber leider nicht: Beim Spielen am Hotel­pool rutschte der jüngste Spröss­ling Luca aus, fiel hin und schlug sich das Kinn auf. Die Folge: Eine Platz­wunde, die ärztlich behandelt und genäht werden musste.

    Nach dem ersten Schreck stand aber fest: Die Eltern brauchten sich keine Sorgen zu machen. Luca wurde gut versorgt und konnte den Urlaub weiterhin mit Spielen verbringen. Auch im Hinblick auf die Rechnung, welche sich auf 450 EUR summierte, konnten sie sich entspannt zurücklehnen. Dank der Erstattung ihrer R+V-Auslands­reise-Kranken­versicherung kostete sie die Behand­lung am Ende 0 EUR.

     

    Beispiel für eine Behand­lung wegen einer Platz­wunde am Kinn in der Türkei
    Unter­suchung und Nähen der Wunde 450 EUR
    Eigen­anteil 450 EUR
    R+V erstattet aus einer Auslands­reise- Kranken­versiche­rung 450 EUR
    Die Behand­lung kostet statt 450 EUR keinen Cent

     

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