Vor und nach einem Umzug sind viele Dinge zu erledigen. Wichtig ist, den Wohnungswechsel rechtzeitig vorzubereiten. Vieles können Sie bequem schon vor dem Umzug planen. Wir haben für Sie Umzugs-Checklisten vorbereitet – von der Erstellung der Umzugsliste bis zur Ummeldung nach dem Umzug. Damit Sie an alles denken und im Umzugsstress den Überblick behalten.

Checklisten Umzug: von der Planung bis zur Ummeldung
Sie haben Ihre alte Wohnung gekündigt und der Countdown läuft. Spätestens jetzt sollten Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen beziehungsweise die privaten Helfer über Ihren Umzug informieren. Außerdem heißt es jetzt vor allem: aufräumen, planen, anmelden. Diese Dinge können Sie bereits acht Wochen vor dem Umzug erledigen.
Möbel und andere Dinge, die noch gut erhalten sind, die Sie aber nicht mehr benötigen, verschenken oder verkaufen. Alles andere landet auf dem Sperrmüll.
Kinder im Kindergarten und der neuen Schule anmelden sowie im alten Kindergarten und der alten Schule abmelden.
Denken Sie daran, Ihre Versicherung(en) rechtzeitig über Ihren Umzug
zu informieren.
Tipp: Einige Versicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung, orientieren sich an der Wohnungsgröße. Bei einem Umzug ist es dann nötig, Ihre Versicherung entsprechend anzupassen.
Sind Sie bei der R+V versichert? Dann können Sie uns Ihre Adressänderung ganz einfach online im R+V-Kundenportal mitteilen. Oder Sie rufen das R+V-Servicecenter unter 0800 533-1112 (kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen) an – und wir erledigen den Rest für Sie.
Wem müssen Sie die neue Adresse/Telefonnummer mitteilen, zum Beispiel Arbeitgeber und Krankenkasse?
Wenn Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie die zuständige Elterngeldstelle zeitnah informieren. Meistens ist das online möglich.
Umzugsunternehmen vergleichen und beauftragen. Falls Sie mit der Hilfe von Freunden/Familie umziehen möchten, informieren Sie diese rechtzeitig.
Ihre Service-Anbieter können Sie in der Regel online von Ihrer Adressänderung in Kenntnis setzen. Prüfen Sie, ob der Service auch an Ihrem neuen Wohnort zur Verfügung steht.
Wenn Sie Wohngeld beziehen, müssen Sie Ihre zuständige Wohngeldstelle informieren und einen neuen Wohngeldantrag stellen.
Der Grund: Der Wohngeldanspruch ist immer objektbezogen. Bei einem Umzug prüft die Wohngeldstelle erneut die Angemessenheit des Wohnraums. Wenn Sie Wohngeld beziehen und einen Umzug nicht melden, kann es zu hohen Strafen kommen.
Langsam wird es ernst. Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben, bleibt Ihnen zwar nicht die ganze, aber doch viel Arbeit erspart. Für alle anderen beginnt jetzt der Endspurt. Hiermit sollten Sie spätestens drei Wochen vor Ihrem Umzug beginnen:
Umzugskartons, Packpapier, Tragegurte, Abdeckmaterial und andere Hilfsmittel besorgen.
Umzugsliste schreiben. Möbel und gepackte Kartons abzählen und abfotografieren.
Bei Bedarf beim Straßenverkehrsamt eine Sondergenehmigung beantragen, damit Parkraum vor der Wohnung abgesperrt werden darf – sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung.
Gegenstände, die Sie nicht mehr benötigen, schon jetzt verpacken.
Babysitter für Kinder und Haustiere für die Zeit des Umzugs organisieren.
Sie müssen sich nur dann beim Einwohnermeldeamt des alten Wohnorts abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen. Ansonsten reicht es aus, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Diesen Service der Deutschen Post können Sie online beauftragen.
Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, müssen Sie die Arbeitsagentur über Ihre neue Anschrift informieren.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Arbeitsagentur an den Umzugskosten.
Ob Sie mit einem professionellen Umzugsunternehmen oder mit der Hilfe von Freunden und Familie umziehen: Sorgen Sie in jedem Fall für ausreichend Getränke und eventuell auch eine kleine Verpflegung am Umzugstag.
Der wichtigste Ratschlag zuerst: Alles gut verstauen und die Nerven behalten. Wenn Sie bisher die zeitliche Planung einhalten konnten, steht am Umzugstag vor allem eines an – schleppen und den Überblick behalten.
Möbelwagen zuerst mit den Dingen bepacken, die man in der neuen Wohnung nicht sofort benötigt.
Bargeld, Wertgegenstände und wichtige Dokumente immer selbst transportieren.
Namensschilder von Briefkasten und Klingel in der alten Wohnung entfernen und in der neuen Wohnung anbringen.
Überprüfen, ob Telefon und Internet in der alten Wohnung abgeschaltet sind, damit der Nachmieter keine Kosten verursachen kann.
Zählerstände in der alten und in der neuen Wohnung ablesen und abfotografieren.
Zustand der Wohnungen in einem Übergabe-Protokoll festhalten und unterzeichnen lassen.
Am besten informieren Sie diese persönlich über Ihre neue Anschrift.
Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, müssen Sie der Arbeitsagentur spätestens am Umzugstag Ihre neue Anschrift mitteilen. Am besten erledigen Sie das aber wesentlich früher.
- Beziehen Sie BAföG? Dann genügt eine formlose E-Mail an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Zahlen Sie BAföG zurück? Dann informieren Sie das Bundesverwaltungsamt.
Hier müssen Sie nichts unternehmen. Arbeitgeber und Krankenkasse informieren die Rentenversicherung automatisch.
Sie können sich nur persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter ummelden. Erledigen Sie die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen, sonst kann ein Bußgeld fällig werden. Diese Unterlagen müssen Sie zum Einwohnermeldeamt mitbringen: Personalausweis, Reisepass, ausgefüllte Wohnungsgeber-Bescheinigung (bieten viele Gemeinden zum Download an).
Tipps:
- Beantragen Sie Ihren Anwohner-Parkausweis bei der Anmeldung gleich mit.
- Manche Einwohnermeldeämter und Bürgerbüros erledigen die Ummeldung Ihres Kfz bei einem Umzug innerhalb des Landkreises mit.
Wenn Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie die zuständige Elterngeldstelle zeitnah informieren. Meistens ist das online möglich.
Lesen Sie die Zählerstände und -nummern ab und informieren Sie die zuständigen Versorgungsunternehmen. Meistens ist das online möglich.
Eine Mitteilung per E-Mail an an Ihr altes Finanzamt reicht aus. Geben Sie dabei auch Ihre Steuernummer an.
Viele Banken und Sparkassen bieten einen Umzugsservice für Bankkonten an.
Bringen Sie zur Ummeldung Ihres Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle diese Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Personalausweis, Reisepass
- Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgas-Untersuchung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung
- Nummernschilder (optional): Seit 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen nacheinem Umzug behalten. Wenn Sie neue Kennzeichen wünschen, müssen Sie zur Zulassungsstelle das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und ihre alten Nummernschilder mitbringen.
Tipps: Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile eine Terminvergabe online an. Bei einigen Städten und Gemeinden können Sie Ihr Kfz auch online umschreiben lassen. Das geht unter folgenden Voraussetzungen: Sie besitzen einen neuen Personalausweis mit eID-online-Funktion. Fahrzeugschein und -brief müssen verdeckte Sicherheitscodes haben.
Entscheiden Sie selbst, welche Anbieter Sie über Ihren Umzug informieren möchten. Vielleicht ist das eine gute Gelegenheit, einmal „auszumisten“.
Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Ihrer nächsten Online-Bestellung in den „Kontoeinstellungen“.
Tipp: Falls noch Warenlieferungen zu Ihnen auf dem Weg sind, informieren Sie den betreffenden Online-Dienst zeitnah.
Ihre neue Adresse können Sie online melden.
Erstellen Sie eine Liste mit allen Institutionen, bei denen Sie Mitglied sind. Meistens können Sie diese telefonisch oder online informieren.
In der Regel können Sie Verlagen, bei denen Sie ein Abo haben, Ihre neue Adresse online mitteilen.
Informieren Sie Ihre Versicherung(en) rechtzeitig über Ihren Umzug.
Tipp: Einige Versicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung, orientieren sich an der Wohnungsgröße. Bei einem Umzug ist es dann nötig, Ihre Versicherung entsprechend anzupassen.
Sind Sie bei der R+V versichert?
Dann können Sie uns Ihre Adressänderung ganz einfach online in unserem Kundenportal mitteilen.
Wenn Sie Wohngeld beziehen, müssen Sie Ihre zuständige Wohngeldstelle informieren und einen neuen Wohngeldantrag stellen.
Der Grund: Der Wohngeldanspruch ist immer objektbezogen. Bei einem Umzug prüft die Wohngeldstelle erneut die Angemessenheit des Wohnraums. Wenn Sie Wohngeld beziehen und einen Umzug nicht melden, kann es zu hohen Strafen kommen.
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2022
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