Umzugskosten vom Finanzamt zurückholen – das geht, denn einen Teil des Aufwands für den Umzug können Mieter und Eigentümer steuerlich geltend machen, auch wenn es sich um einen Umzug aus privaten Gründen handelt. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann außerdem die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten absetzen.
Umzug aus beruflichen Gründen
Um einen Umzug aus beruflichen Gründen handelt es sich, wenn einer der folgenden Faktoren für den Wohnortwechsel ausschlaggebend ist: