Umzugskosten vom Finanzamt zurückholen – das geht, denn einen Teil des Aufwands für den Umzug können Mieter und Eigentümer steuerlich geltend machen, auch wenn es sich um einen Umzug aus privaten Gründen handelt. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann außerdem die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten absetzen.
Mit Umzugskosten Steuern sparen
-
Beruflicher Umzug
Die Umzugskosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
-
Umzug aus privaten Gründen
Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
-
Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Hier können Sie die Umzugskosten als„außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.
-
Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
-
Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
-
Ihr Arbeitgeber hat Sie an einen anderen Standort versetzt.
-
Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
-
Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
-
Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
-
Umzug wegen Erstausbildung oder Studium.
Wenn einer der genannten Gründe auf Sie zutrifft, können Sie die mit dem Umzug verbundenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu den Werbungskosten gehören alle Kosten, die entstehen, um Geld zu verdienen. Absetzen können Sie also alle beruflich veranlassten Ausgaben, sofern Ihr Arbeitgeber Sie Ihnen nicht steuerfrei erstattet hat.
Zu den Transportkosten zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar. Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen.
Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis.
Während des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungspauschalbeträge für sich und die Haushaltsangehörigen mit den Pauschalbeträgen wie bei einer Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen. Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, sind auch diese absetzbar.
Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits in der neuen Wohnung leben, können Sie die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen für bis zu sechs Monate (das gilt übrigens auch für die Nebenkosten). Wenn Sie umgekehrt die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.
Müssen Sie aufgrund des Umzugs einen neuen Herd anschaffen, können Sie Aufwendungen bis zu 230 Euro als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung eintragen. Für die Anschaffung von Heizöfen kann zusätzlich ein Betrag von bis zu 164 Euro je Zimmer geltend gemacht werden. Dis gilt allerdings nur für Umzüge bis zum 1. Juni 2020, danach nicht mehr.
Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.181 Euro von der Steuer absetzen.
Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale, für die kein Nachweis in Form von Belegen erforderlich ist. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, der kann seine „sonstigen Umzugskosten“ auch einfach über die sogenannte Umzugskostenpauschale geltend machen. Die Pauschale für sonstige Umzugskosten, kann jeder Steuerzahler einmal pro Umzug in seiner Steuererklärung nutzen – mit ihr werden sonstige Aufwendungen während des Umzugs abgegolten. Unter die Umzugspauschale fallen:
-
Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fallen auch die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für ihre Mithilfe zum Essen einladen.
-
Wer für den fachgerechten An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten Handwerker beauftragt, kann diese Kosten absetzen.
-
Ebenfalls absetzbar sind Kosten für das fachgerechte Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
-
Auch Gebühren für die Ummeldung beim Meldeamt sind absetzbar.
-
Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind, können Sie ebenfalls in Ihre Steuererklärung eintragen.
Zeitpunkt des Umzugs | Pauschale für die Person, die berufsbedingt umzieht | Pauschale für Partner | Pauschale für jede weitere Person |
ab 01.03.24 | 964 Euro | 643 Euro | 643 Euro |
ab 01.04.22 | 886 Euro | 590 Euro | 590 Euro |
ab 01.04.21 | 870 Euro | 580 Euro | 580 Euro |
ab 01.06.20 | 860 Euro | 573 Euro | 573 Euro |
ab 01.03.20 | 820 Euro | 819 Euro | 361 Euro |
ab 01.04.19 | 811 Euro | 811 Euro | 357 Euro |
Alleinerziehende mit Kind, Verwitwete und Geschiedene erhalten den Partnerbetrag. Die Pauschale erhöht sich für jedes weitere Kind oder sonstigen Angehörigen. Wer zu den sonstigen Angehörigen im Detail gehört, ist im Bundesumzugskostengesetz geregelt. Dieses Gesetz gilt für Staatsdiener und regelt deren Umzugskostenvergütung. Es gilt aber genauso für Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft, sofern deren Umzug beruflich bedingt ist.
Für Umzüge ab März 2024 gelten neue Umzugskostenpauschalen. Grundlage hierfür ist das BMF-Schreiben vom 28.12.2023.
Ab April 2021 kann ein Berechtigter 870 Euro ansetzen, ab dem 1. April 2022 sind es 886 Euro und ab dem 1. März 2024 dann 964 Euro. Für jede andere Person kommen 580 Euro hinzu; ab April 2022: 590 Euro, ab März 2024: 590 Euro. Andere Personen sind z.B. Ehepartner, Lebenspartner, ledige Kinder und auch Stief- und Pflegekinder, die nach dem Umzug in der häuslichen Gemeinschaft leben.
Auch wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, können Sie die Kosten dafür zum Teil steuerlich geltend machen. Im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie pro Jahr 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro absetzen.
Zuletzt aktualisiert: August 2024
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.