Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar für jeden Gebäudeeigentümer. Doch viele Versicherte wissen nicht genau, was ihre Wohngebäudeversicherung eigentlich beinhaltet. Anhand von Schadenfällen aus der täglichen Praxis erhalten Sie hier einen Überblick.
Rund ums Wohnen
Die Wohngebäudeversicherung: Welche Schäden sind versichert?
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z. B. Türen, Fenster und Treppen, ab – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert.
Einfach gesagt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, weil es zum Gebäude gehört, kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern. Die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern ähnlich, lediglich bei besonderen Zusatzvereinbarungen können Unterschiede bestehen. Wir haben im Folgenden mögliche Schadenbeispiele und deren Regulierung aufgelistet und geben Tipps, was im Schadenfall zu tun ist.
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Brand
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Überspannung durch Blitz
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Explosion
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Leitungswasser
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Rohrbruch
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Sturm/Hagel
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Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (ohne zusätzliche Prüfung, wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung bei R+V abgeschlossen haben)
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Schäden am Gebäude bzw. dessen Bestandteilen, die durch blitzbedingte Überspannung entstehen, können zusätzlich mit eingeschlossen werden (Überspannungsschäden).
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Schäden durch „Weitere Naturgefahren“, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Teilüberschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Lawinen ausgelöst werden, können nach individueller Risikoprüfung ebenfalls gegen Beitragszuschlag versichert werden.
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Für einen geringen Mehrbeitrag bietet die R+V-Wohngebäudeversicherung attraktive Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch weitere comfort-Leistungen, wie z. B. die Absicherung der Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks oder von Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung und comfort-Zusatzbausteine (z. B. Schäden durch wildlebende Tiere oder Diebstahl, Vandalismus und Graffiti).
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Durch einen Kurzschluss entsteht ein Wohnungsbrand:
Entsteht durch den Kurzschluss ein Brand, so ist der Brandschaden versichert. Nicht versichert ist jedoch der direkte Kurzschlussschaden an einem Gerät – bei der Wohngebäudeversicherung z. B. der Kurzschluss an der Heizungssteuerung.
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Der dreijährige Kai setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser:
Das Wasser dringt durch den Boden in die darunter liegende Wohnung. Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Wohngebäudeversicherung.
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Steigendes Grundwasser hat die Kellerwände beschädigt:
Schäden durch Grundwasser sind im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert.
Was müssen Versicherungsnehmer beachten, um Schäden zu vermeiden?
Damit die Versicherung im Schadenfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. Diese sind in den jeweils dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt. Hier ein paar Beispiele:
- Das Gebäude muss immer in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Das bedeutet, dass regelmäßige Wartungsarbeiten und alle erforderlichen Reparaturen durchzuführen sind.
- In der kalten Jahreszeit muss ausreichend geheizt werden.
- Leerstehende Gebäude sind regelmäßig zu kontrollieren und im Winter frostfrei zu halten.
- Bei leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäudeteilen müssen die Wasserleitungen entleert werden.
So hilft die R+V weiter
- Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung, vor allem bei Brand- oder Wasserschäden: Hier hilft der R+V-Kooperationspartner Sprint-Sanierung GmbH.
- Kurzfristige Besichtigung durch eigene Reguliererorganisation.
- Bei größeren Schäden – Einsatz externer Sachverständiger.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2021
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.