gebaeudeschaeden-header

    Rund ums Wohnen

    Die Wohngebäude­versicherung: Welche Schäden sind versichert?

    Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar für jeden Gebäudeeigentümer. Doch viele Versicherte wissen nicht genau, was ihre Wohngebäudeversicherung eigentlich beinhaltet. Anhand von Schadenfällen aus der täglichen Praxis erhalten Sie hier einen Überblick.

    Das deckt die Wohngebäude­versicherung ab

    46_09_2016_538048010.jpg

    Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z. B. Türen, Fenster und Treppen, ab – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert.

    Einfach gesagt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, weil es zum Gebäude gehört, kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern. Die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern ähnlich, lediglich bei besonderen Zusatzvereinbarungen können Unterschiede bestehen. Wir haben im Folgenden mögliche Schadenbeispiele und deren Regulierung aufgelistet und geben Tipps, was im Schadenfall zu tun ist.

    Wie gut sind Sie abgesichert?

    Die persönliche Lebenssituation ändert sich schneller, als man denkt. Da kann man schon einmal vergessen, die Versicherungen entsprechend anzupassen.

    Zur Wohngebäudeversicherung

    Unsere Ansprechpartner überprüfen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren Versicherungsschutz.

    Jetzt Beratungstermin vereinbaren

    Diese Schäden können versichert werden

    • Brand

    • Überspannung durch Blitz

    • Explosion

    • Leitungswasser

    • Rohrbruch

    • Sturm/Hagel

    • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (ohne zusätzliche Prüfung, wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung bei R+V abgeschlossen haben)

    Diese Schäden können zusätzlich versichert werden

    Naturgefahr, Hochwasser
    • Schäden am Gebäude bzw. dessen Bestandteilen, die durch blitzbedingte Überspannung entstehen, können zusätzlich mit eingeschlossen werden (Überspannungsschäden).

    • Schäden durch „Weitere Naturgefahren“, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Teilüberschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Lawinen ausgelöst werden, können nach individueller Risikoprüfung ebenfalls gegen Beitragszuschlag versichert werden.

    • Schäden durch weitere Naturgefahren, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Teilüberschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Lawinen ausgelöst werden, können nach individueller Risikoprüfung ebenfalls gegen Beitragszuschlag versichert werden.

    • Für einen geringen Mehrbeitrag bietet die R+V-Wohngebäudeversicherung attraktive Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch weitere comfort-Leistungen, wie z. B. die Absicherung der Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks oder von Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung und comfort-Zusatzbausteine (z. B. Schäden durch wildlebende Tiere oder Diebstahl, Vandalismus und Graffiti).

      Informationsblatt Wohngebäudeversicherung ►

    So hilft die R+V-Wohngebäudeversicherung

    2017_wohngebaeude_schaden5.jpg
    2017_wohngebaeude_schaden4.jpg
    2017_wohngebaeude_schaden3.jpg
    2017_wohngebaeude_schaden2.jpg
    2017_wohngebaeude_schaden1.jpg
    2017_wohngebaeude_schaden5.jpg

    Schadenbeispiel 5: Bei Frau Müller gerät der Fernseher in Brand

    Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den angekokelten Holzdielenboden.

    2017_wohngebaeude_schaden4.jpg

    Schadenbeispiel 4: Bei Familie Krüger gerät erst der Adventskranz und dann das Wohnzimmer in Brand

    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den Parkettboden.

    2017_wohngebaeude_schaden3.jpg

    Schadenbeispiel 3: Ein Sturm deckt das Dach von Herrn Meiers Haus ab

    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und für die Reparatur der Regenrinne.

    2017_wohngebaeude_schaden2.jpg

    Schadenbeispiel 2: Nach Stürmen mit anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Lang überflutet

    Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Kosten auf.

    2017_wohngebaeude_schaden1.jpg

    Schadenbeispiel 1: Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Neumann unter Wasser

    Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten hierfür.

    Welche Schäden deckt die Wohngebäude­versicherung nicht ab?

    • Durch einen Kurzschluss entsteht ein Wohnungsbrand:

      Entsteht durch den Kurzschluss ein Brand, so ist der Brandschaden versichert. Nicht versichert ist jedoch der direkte Kurzschlussschaden an einem Gerät – bei der Wohngebäudeversicherung z. B. der Kurzschluss an der Heizungssteuerung.

    • Der dreijährige Kai setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser:

      Das Wasser dringt durch den Boden in die darunter liegende Wohnung. Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Wohngebäudeversicherung.

    • Steigendes Grundwasser hat die Kellerwände beschädigt:

      Schäden durch Grundwasser sind im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert.

    Was müssen Versicherungsnehmer beachten, um Schäden zu vermeiden?

    Damit die Versicherung im Schadenfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. Diese sind in den jeweils dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt. Hier ein paar Beispiele:

    • Das Gebäude muss immer in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Das bedeutet, dass regelmäßige Wartungsarbeiten und alle erforderlichen Reparaturen durchzuführen sind.
    • In der kalten Jahreszeit muss ausreichend geheizt werden.
    • Leerstehende Gebäude sind regelmäßig zu kontrollieren und im Winter frostfrei zu halten.
    • Bei leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäudeteilen müssen die Wasserleitungen entleert werden.

    Was im Schadenfall zu tun ist

    • Führen Sie Schadenminderungs-Maßnahmen durch. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Wasserrohrbruch das Wasser so schnell wie möglich aufgewischt wird, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

    • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.

    *Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

    Wie gut sind Sie geschützt?

    Machen Sie den Versicherungs-Check.

    Jetzt Termin vereinbaren

    So hilft die R+V weiter

    • Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung, vor allem bei Brand- oder Wasserschäden: Hier hilft der R+V-Kooperationspartner Sprint-Sanierung GmbH.
    • Kurzfristige Besichtigung durch eigene Reguliererorganisation.
    • Bei größeren Schäden – Einsatz externer Sachverständiger.

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zuletzt aktualisiert: Januar 2021

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.