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    Sehhilfen + Vorsorge

    Mehr Durchblick, mehr Vorteile.

    • bis zu 400 EUR Zuschuss für Sehhilfen oder eine Augen-Laser-Operation
    • bis zu 400 EUR Zuschuss für ambulante Vorsorgeuntersuchungen
    • ohne Wartezeit, sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Sehhilfen + Vorsorge

    Doppelt profitieren mit den Tarifen Blick + Check.

    Für Sehhilfen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist nichts oder nur geringe Zuschüsse. Außerdem werden nur bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet. Mit einer Zusatzversicherung für Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen der R+V sorgen Sie vor und schützen sich vor hohen Zuzahlungen.

    Die Leistungen der Tarife Blick + Check

    Zur individuellen Absicherung können Sie aus verschiedenen Tarifen wählen - entscheiden Sie selbst, welcher zu Ihnen passt.

    classic
    (BC3U)
    Topseller
    comfort
    (BC2U)
    premium
    (BC1U)

    Sehhilfen, Augen-Laser-Operation

    Bis 100 EUR
    innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Bis 200 EUR
    innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Bis 400 EUR
    innerhalb von 2 Kalenderjahren

    Vorsorgeuntersuchungen

    Bis 100 EUR
    innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Bis 200 EUR
    innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Bis 400 EUR
    innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Optimale Versorgung Ihrer Augen

    Wir zahlen Ihnen bis zu 400 EUR für Sehhilfen alle zwei Jahre oder einmalig bei einer Augen-Laser-Operation.

    Erstattung wichtiger Vorsorgeuntersuchungen

    Beispiele dafür sind:

    • Gesundheitsuntersuchung (Blutbild, EKG, Lungenfunktionsprüfung etc.)
    • Hautkrebs-Screening mit Auflichtmikroskop
    • Frühe Krebsvorsorgeuntersuchungen oder zusätzliche Leistungen, wie Mammographie und PSA-Test
    • Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft (zum Beispiel Fruchtwasseruntersuchung oder Ersttrimester-Screening)
    • Hirnleistungs-Check zur Früherkennung von Demenz
       

    Hier haben wir eine Liste mit häufigen, erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen und die jeweiligen Leistungen der GKV für Sie zusammengestellt.

    Darum reicht die gesetzliche Krankenversicherung nicht aus.

    Wenn es um die Sehkraft geht, sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Die GKV bezu­schusst bei Kurz- oder Weit­sichtigkeit von Erwach­senen nur Brillen­gläser ab sechs Dioptrien bzw. ab vier Dioptrien bei zusätz­licher Horn­haut­ver­krüm­mung. Zuschüsse für Kontakt­linsen gibt es nur im Ausnahme­fall. Auch wenn es um hochwertige Fassungen oder die Entscheidung für Glas- oder Kunst­stoff­gläser, einfach oder mehrfach ent­spiegelt geht, können schnell hohe Kosten für Sie entstehen.

    Ähnlich sieht es bei Vorsorge­unter­suchungen aus. Regel­mäßige Vorsorge­unter­suchungen ermög­lichen oft eine recht­zeitige und erfolg­reiche Behand­lung. Die GKV erstattet nur bestimmte Vorsorge­unter­suchungen. Obwohl es häufig gilt: je früher, desto besser muss man oft ein gewisses Alter erreicht haben, um Unter­suchungen wahrnehmen zu können. Wünschen Sie eine frühere Unter­suchung oder möchten ein neueres Unter­suchungs­verfahren in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten häufig selbst tragen.

    Unverhofft kommt oft: Zwei Leistungs­beispiele

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    *Die GKV beteiligt sich an Kosten für Brillen nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei schwerer Fehlsichtigkeit.

    Rico M. ist kurzsichtig und hat drei Dioptrien. Seine Sehhilfe braucht er, seit er 18 ist. Die letzte Brille bekam er vor etwas über zwei Jahren. Die Sehstärke hat sich in der Zwischenzeit zwar nicht verändert, die Gläser sind inzwischen aber schon ziemlich verkratzt. Kurz: eine neue Brille ist fällig. Rico geht gleich bei seinem Optiker vorbei und sucht sich zu den Gläsern auch noch eine neue Fassung aus.

    Fassung und Gläser kosten 480 EUR. Die GKV zahlt einen Festzuschuss von 0 EUR.

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    Frau Regine S. arbeitet in einem Architektur­büro. Das Thema des Tages ist ein Kollege, bei dem durch eine Vorsorge­unter­suchung Krebs festgestellt wurde. Gerade noch recht­zeitig. Auch Regine S. wollte schon lange zur Vorsorge­unter­suchung, hat es aber immer wieder verschoben. Damit soll jetzt Schluss sein, sie ruft ihren Arzt an und macht gleich Termine. Als sie einige Wochen später die Ergebnisse bekommt, stellt sie erleichtert fest: alles in Ordnung.

    Die Unter­suchungen, die ihr Arzt empfohlen hat und die die GKV nicht übernimmt, kosten 231 EUR.

    Versicherungs­bedin­gun­gen für die private Kranken­versicherung

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG

    Zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten

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    Zahnzusatzversicherung

    Mit unseren Zahnzusatz­versiche­rungen können Sie sich vor hohen Zuzahlungen bei Zahn­prophylaxe und Zahn­ersatz schützen. Die Tarife Zahn und Zahn­Vorsorge sichern Ihnen z. B. Zuschüsse für Inlays und Kronen oder bei zahn­medizinischer Prophylaxe.

    Beitragsvorteile gegenüber Einzeltarifen

    Unsere Tarife plus kombinieren die Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge. Damit können Sie gegenüber den Einzeltarifen spürbar sparen.
    Die Tarife Mitglieder bieten für Mitglieder von Genossenschaften sowie der R+V BKK Beitragsvorteile. Durch die Kombination der Leistungen für Zahnersatz, Vorsorge, Sehhilfen und Zahnprophylaxe ist eine deutliche Ersparnis gegenüber den Einzeltarifen möglich.

    Service Hotlines

    Vertragsservice

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen

    0800 533-1121*

    Vertragsservice

    Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt. (*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)

    Im Leistungsfall

    Bei Fragen zur Leistung z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung.

    0800 533-1122*

    Im Leistungsfall

    Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt. (*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)

    E-Mail

    Sie erreichen uns auch per E-Mail unter gesundheit@ruv.de.

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