Wenn es um die Sehkraft geht, sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Die GKV bezuschusst bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von Erwachsenen nur Brillengläser ab sechs Dioptrien bzw. ab vier Dioptrien bei zusätzlicher Hornhautverkrümmung. Zuschüsse für Kontaktlinsen gibt es nur im Ausnahmefall. Auch wenn es um hochwertige Fassungen oder die Entscheidung für Glas- oder Kunststoffgläser, einfach oder mehrfach entspiegelt geht, können schnell hohe Kosten für Sie entstehen.
Ähnlich sieht es bei Vorsorgeuntersuchungen aus. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen oft eine rechtzeitige und erfolgreiche Behandlung. Die GKV erstattet nur bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Obwohl es häufig gilt: je früher, desto besser muss man oft ein gewisses Alter erreicht haben, um Untersuchungen wahrnehmen zu können. Wünschen Sie eine frühere Untersuchung oder möchten ein neueres Untersuchungsverfahren in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten häufig selbst tragen.