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R+V PflegeBerater

Plötzlich Pflegefall: Checkliste für pflegende Angehörige

Ein Pflegefall kündigt sich nicht immer an: Oft stehen Sie als Angehöriger ganz plötzlich vor einer großen Verantwortung. Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein und begleiten Sie mit hilfreichen Tipps durch die ersten Schritte. Nutzen Sie außerdem unsere kostenlose Checkliste für einen schnellen Überblick über Aufgaben und wichtige Anlaufstellen.

Traue ich mir zu, die Pflege zu übernehmen?

Vielleicht ist ein naher Angehöriger direkt aus dem Krankenhaus nach Hause gekommen – plötzlich zum Pflegefall geworden – und Sie stehen vor einer völlig neuen Situation. Ein plötzlicher Pflegefall verändert das Leben von heute auf morgen und wirft viele Fragen auf: Womöglich fragen Sie sich, wer welche Aufgaben übernimmt oder wo Sie Unterstützung finden. Diese Gedanken sind ganz normal. Wichtig ist, dass Sie ehrlich prüfen, ob Sie die Pflege Ihres Angehörigen stemmen können.

Überlegen Sie, wie viel Zeit und Kraft Sie aufbringen können. Berücksichtigen Sie dabei Ihren eigenen Gesundheitszustand und Ihre familiäre Situation, insbesondere wenn unterhaltspflichtige Angehörige beteiligt sind.

Manche Angehörige unterschätzen, wie viel Hilfe im Alltag tatsächlich benötigt wird. Dazu gehören:

  • Körperliche Unterstützung
  • Organisation von Terminen
  • Medizinische Versorgung
  • Häusliche Pflege

Aber auch wichtige Entscheidungen kommen auf Sie zu. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Pflegebedürftigkeit: Kann Ihr Familienmitglied selbstständig essen, sich bewegen oder die Körperpflege erledigen? Vielleicht braucht es lediglich Hilfe beim Anziehen, Kochen oder anderen alltäglichen Aufgaben – oder doch eine umfassendere Betreuung. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie sich nicht alles allein zutrauen. Denn je nach Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu, die Sie entlasten. Außerdem gibt es ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte und weitere Anlaufstellen, die Ihnen beratend zur Seite stehen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad und was passiert bei der Begutachtung?

Sobald ein Pflegefall eintritt, sollten Sie den Pflegebedarf schnellstmöglich melden. Nehmen Sie dazu direkt formlos Kontakt mit der Pflegekasse Ihres Angehörigen auf: Eine einfache Mail reicht vollkommen aus. So sichern Sie sich zu, dass die Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung gezahlt werden.

Die Pflegekasse Ihres Angehörigen sendet Ihnen anschließend Unterlagen zu, mit denen Sie einen Pflegegrad offiziell beantragen können. Im weiteren Verlauf besucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder einer anderen Organisation in der gewohnten Umgebung Ihres Angehörigen. Ziel ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei wird die vorhandene Selbstständigkeit Ihres Angehörigen geprüft – vom Bewegen über die Ernährung bis hin zur medizinischen Versorgung.

Die Begutachtung stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen genau die Hilfe erhalten, die sie brauchen. So können Sie als pflegender Angehöriger die Unterstützung planen, die im Alltag notwendig ist. Schon während dieser Prozess angestoßen wird, können Sie einen ambulanten Pflegedienst oder andere Hilfen zur Pflege einsetzen, um erste Entlastung zu schaffen.

Welche Hilfen kann ich bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können auf vielfältige Unterstützung zurückgreifen. Die Leistungen der Pflegeversicherung helfen, den Pflegealltag finanziell zu erleichtern. So lassen sich finanzielle Mittel für die Finanzierung von Hilfsmitteln, Haushaltshilfen oder zusätzlichen Betreuungsangeboten nutzen.

Ab Pflegegrad zwei können Sie auch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Dieser unterstützt Sie nicht nur bei der medizinischen Versorgung, sondern auch bei alltäglichen Aufgaben zu Hause. Für Zeiten, in denen Sie als Angehöriger eine Pause benötigen, gibt es Angebote wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

Auch der Besuch im Pflegeheim kann eine temporäre oder dauerhafte Option sein, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr leistbar ist. Ein Pflegestützpunkt oder Sozialdienst in Kliniken bietet hierbei wertvolle Beratung, um die passende Lösung zu finden.

Welche Vorsorgevollmachten und Verfügungen benötige ich im Pflegefall?

Im Pflegefall müssen oft wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden. Damit Sie handlungsfähig bleiben, ist es wichtig, dass notwendige Vollmachten und Verfügungen geklärt sind: So kann sichergestellt werden, dass eine nahestehende Person die Vorsorge für den Pflegebedürftigen übernimmt. Frühzeitig solche Dokumente zu regeln, verschafft Ihnen und Ihrem Angehörigen Sicherheit. Sie wissen genau, wer im Pflegefall Entscheidungen trifft, und können sich auf die tatsächliche Pflege konzentrieren, ohne von rechtlichen Fragen überfordert zu werden.

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es Ihnen, im Namen des Pflegebedürftigen zu handeln – zum Beispiel bei Behördengängen oder finanziellen Angelegenheiten. Sie wird unmittelbar nach Abschluss wirksam. Mit ihr lässt sich die Betreuung Ihres Angehörigen auch ohne Zutun des Betreuungsgerichtes regeln. Als Betreuer mit Vorsorgevollmacht unterstehen Sie keinen fortlaufenden Prüfungen.

Falls keine Vollmacht vorliegt, greift die Betreuungsverfügung: Auch sie verfügt darüber, wer im Notfall als Betreuer eingesetzt wird. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn ein konkreter Betreuungsbedarf vorliegt. Mit ihr kann im Vorfeld geregelt werden, wer in einem Pflegefall vom Betreuungsgericht als Betreuungsperson eingesetzt wird. Als eingesetzte Betreuungsperson unterstehen Sie regelmäßigen gerichtlichen Prüfungen.

Ergänzend zur Klärung der Betreuung, gibt eine Patientenverfügung klare Vorgaben für gesundheitliche Maßnahmen, die der Betroffene wünscht oder ablehnt. Mit ihr wird sichergestellt, dass der Wille des Patienten umgesetzt wird, auch wenn er ihn aktuell nicht selbst äußern kann. Auch die Patientenverfügung wird vorbeugend für Notfälle festgelegt: Lassen Sie sich in Bezug auf konkrete Inhalte ärztlich beraten.

Warum ist Altersvorsorge für pflegende Angehörige besonders wichtig?

Pflegende Angehörige setzen viel Zeit und Energie ein, um ihre nahen Angehörigen zu unterstützen. Dabei kann die eigene Zukunft schnell aus dem Blick geraten. Verminderte Arbeitszeiten und Rentenzahlungen, die Finanzierung der Pflege über Rücklagen: Langfristig kann sich die Pflegesituation auch auf die eigene Altersvorsorge auswirken.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Pflegezeiten bei der Rentenversicherung anmelden, um Rentenansprüche geltend zu machen. Um die entstandene Rentenlücke vollständig auszugleichen, ist jedoch meist eine zusätzliche private Altersvorsorge notwendig. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. Hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung, mit der Sie sich voll auf die Pflege konzentrieren können und für das eigene Alter abgesichert sind.

Illustration einer glücklichen Frau, über deren Kopf gesundheitliche Services und Angebote als Icons eingeblendet sind.

Plötzlich Pflegefall: Kostenlose Checkliste für pflegende Angehörige

Damit Sie in der neuen Situation nicht den Überblick verlieren, haben wir eine praktische Liste erstellt. Sie hilft Ihnen, die ersten Schritte im Pflegefall zu strukturieren und wichtige Aufgaben gezielt zu erledigen. Die Checkliste steht Ihnen kostenlos als Download zur Verfügung:

FAQs

Häufige Fragen zum plötzlichen Pflegefall

Grundsätzlich kann jede Person die Pflege übernehmen, die sich körperlich und mental dazu in der Lage fühlt. Scheuen Sie sich nicht, das Umfeld um Hilfe zu bitten – auch kleine Entlastungen im Alltag machen einen großen Unterschied.

Kontaktieren Sie die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen: Hierzu reicht zunächst ein formloses Schreiben via E-Mail. Erklären Sie darin, dass ein Pflegebedarf vorliegt. Üblicherweise erhalten Sie im Anschluss ein Formular, mit dem Sie einen offiziellen Antrag auf Pflege stellen und einen Pflegegrad beantragen können.

Es ist wichtig, dass Sie schon frühzeitig formlos einen Bedarf via E-Mail oder Brief anmelden: Sofern der anschließende Antrag gestellt wird, erhalten Sie rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme die entsprechenden Pflegeleistungen.

Neben dem direkten Kontakt mit der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Anlaufstellen, die bei einem plötzlichen Pflegefall helfen können. Dazu zählen der sogenannte Pflegestützpunkt oder Pflegeberatungsstellen, die in jedem Bundesland vertreten sind. Darüber hinaus bieten auch Pflegedienste, kommunale Stellen oder Einrichtungen der Wohlfahrtspflege wie die Caritas eine Pflegeberatung und Unterstützung an.

Mit dem offiziellen Antrag auf Pflege wird die Bestimmung des Pflegegrads durch ein Gutachterverfahren angestoßen. Sobald dieser feststeht, ergeben sich daraus die Pflegeleistungen, die Ihrem Angehörigen zustehen: Darunter auch das Pflegegeld, mit dem die Kosten für die Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung teilfinanziert werden können.

Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung bestimmt. Hierzu sucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes im gewohnten Umfeld des Pflegebedürftigen auf und macht sich ein Bild vom typischen Pflegealltag und dem aktuellen Pflegebedarf.

Ziel des Termins ist es, die optimale Unterstützung Ihres Angehörigen zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die vorhandene Selbstständigkeit bestmöglich zu fördern. Es ist wichtig, dass Fragen ehrlich beantwortet werden. So bekommt Ihr Familienmitglied genau die Unterstützung, die es braucht, ohne dabei unnötig eingeschränkt zu werden.

Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, im Pflegefall Entscheidungen für Ihren Angehörigen zu treffen. Ohne diese Dokumente können wichtige Entscheidungen eventuell nicht mehr von Ihnen getroffen werden. Mit einer Vollmacht sind Sie rechtlich abgesichert und können sicherstellen, dass die Wünsche Ihres Familienmitglieds respektiert werden.

 

Zuletzt aktualisiert: September 2025