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    Rund ums Wohnen

    Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Sonderurlaub beim Umzug?

    Die meisten Deutschen ziehen im Laufe ihres Lebens wenigstens zwei- oder dreimal um. Umzüge sind dabei häufig mit viel Stress verbunden – die Einrichtung muss eingepackt und abtransportiert werden, die alte Wohnung muss gleichzeitig auf Vordermann gebracht werden, damit die Nachmieter einziehen können usw. Berufstätige nehmen sich im besten Fall Urlaub, damit sie sich die Zeit nehmen können, um in Ruhe sämtliche Vorkehrungen für den Wohnungs- oder Häuserwechsel treffen zu können. Doch was, wenn alle Urlaubstage bereits verplant sind? Haben Werktätige Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug? Das klären wir im Folgenden.

    Was ist ein gesetzlicher Sonderurlaub?

    Als gesetzlicher Sonderurlaub wird eine bezahlte Freistellung von der Arbeit bezeichnet. In Ausnahmefällen dürfen Angestellte sich also freinehmen, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird.

    Solche Fälle sind beispielsweise:

    • Geburten

    • Todesfälle naher Verwandter

    • Umzüge

    • Hochzeiten

    • Arztbesuche, wenn die Behandlung nur während der Arbeitszeit möglich ist

    • Pflege oder Betreuung eines erkrankten Kindes

    Umzug aus privaten Gründen

    Ob der Sonderurlaub für einen privaten Umzug oder Ähnliches genehmigt wird, hängt im Einzelfall immer von den speziellen Regelungen des Unternehmens ab, bei dem Sie angestellt sind.

    Unter welchen Voraussetzungen bekommen Sie beim Umzug Sonderurlaub zugesprochen?

    Mann mit Kalender

    Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Sonderurlaub bei einem Umzug genehmigen.

    Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Umzug muss während der Arbeitszeit stattfinden und der Umzug hängt direkt mit ihrem Beruf zusammen.

    Festgelegt sind diese im Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entsprechend muss der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlen, sofern eine Arbeitsverhinderung nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde und einen relativ kurzen Zeitraum umfasst.

    Erfüllt der Umzug diese Bedingungen, steht Ihnen ein Tag Sonderurlaub zu. Ist die Entfernung zum neuen Wohnort beträchtlich, sind auch mehrere Tage möglich.

     

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    So bekommen Sie auch ohne Sonderurlaub frei

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    • Wenn Sie rechtzeitig einen Umzug-Urlaubstag einreichen, können Sie Ihren regulären Urlaub nutzen. So haben Sie mehr als genug Zeit und müssen sich nicht hetzen.

    • Auch eine unbezahlte Freistellung ist möglich – fragen Sie einfach bei Ihren Vorgesetzten nach, ob Sie einen Tag unbezahlten Urlaub für den Umzug bekommen.

    • Sie arbeiten viel und haben einen Haufen Überstunden angesammelt? Geht es um einen Umzug, können Sie diese für einen oder zwei freie Tage nutzen und so abbauen.

    Kann man Umzugsurlaub bekommen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind?

    Selbst wenn Sie vertraglich keinen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug haben, ist es trotzdem empfehlenswert, einen Antrag einzureichen. Im besten Fall erklären Sie im persönlichen Gespräch mit Ihren Vorgesetzten, warum Sie Urlaub bei dem Umzug dringend benötigen.

    Dabei kommt es selbstverständlich auf das Verhältnis zu Ihrem Chef oder Ihrer Chefin an sowie auf die allgemeine Arbeitslage. In diesen Fällen ist es aber nicht unüblich, dass sich der Arbeitgeber kulant zeigt und Sonderurlaub für den Umzug genehmigt.

    Wichtig ist, dass Sie eine gute Begründung haben. Beispielsweise könnten Sie eine lange Betriebstreue als Argument vorbringen oder darauf verweisen, dass Sie häufiger Urlaubsvertretungen für Kollegen übernehmen, keine oder wenige Krankentage angesammelt haben über die Jahre u. Ä.

    Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub für Ihren Umzug genehmigt. Auch ein halber Urlaubstag kann übrigens schon helfen.

    Sonderregelungen für Beamte und den öffentlichen Dienst

    Regelungen für Beamte und Beamtinnen

    Für Beamte wie Bundesbeamte oder Richter gelten Sonderregelungen. Diese können sich auf die sogenannte Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) berufen.

    Regelungen für Angestellte im öffentlichen Dienst

    Bei Angestellten im öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag. So haben diese einen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug, wenn sie aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen an einen anderen Ort ziehen.

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    Zuletzt aktualisiert: August 2024

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