Die meisten Deutschen ziehen im Laufe ihres Lebens wenigstens 2 oder 3-mal um. Umzüge sind dabei häufig mit viel Stress verbunden – die Einrichtung muss eingepackt und abtransportiert werden, die alte Wohnung muss gleichzeitig auf Vordermann gebracht werden, damit die Nachmieter einziehen können usw. Berufstätige nehmen sich im besten Fall Urlaub, damit sie sich die Zeit nehmen können, um in Ruhe sämtliche Vorkehrungen für den Wohnungs- oder Häuserwechsel treffen zu können. Doch was, wenn alle Urlaubstage bereits verplant sind? Haben Werktätige Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug? Das klären wir im Folgenden.
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Sonderurlaub beim Umzug?
-
Sonderurlaub ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug besteht meist nur dann, wenn der Wohnungswechsel beruflich bedingt ist und während der Arbeitszeit stattfindet.
-
Private Umzüge sind oft Kulanzsache
Bei einem privaten Umzug entscheiden viele Arbeitgeber individuell, ob sie einen oder mehrere freie Tage gewähren.
-
Alternativen zum Sonderurlaub nutzen
Wenn kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, können regulärer Urlaub, Überstundenabbau oder eine unbezahlte Freistellung eine gute Lösung sein.
Als gesetzlicher Sonderurlaub wird eine bezahlte Freistellung von der Arbeit bezeichnet. In Ausnahmefällen dürfen Angestellte sich also freinehmen, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird.
Solche Fälle sind beispielsweise:
-
Geburten
-
Todesfälle naher Verwandter
-
Umzüge
-
Hochzeiten
-
Arztbesuche, wenn die Behandlung nur während der Arbeitszeit möglich ist
-
Pflege oder Betreuung eines erkrankten Kindes
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Sonderurlaub bei einem Umzug genehmigen.
Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Umzug muss während der Arbeitszeit stattfinden und der Umzug hängt direkt mit ihrem Beruf zusammen.
Festgelegt sind diese im Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entsprechend muss der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlen, sofern eine Arbeitsverhinderung nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde und einen relativ kurzen Zeitraum umfasst.
Erfüllt der Umzug diese Bedingungen, steht Ihnen ein Tag Sonderurlaub zu. Ist die Entfernung zum neuen Wohnort beträchtlich, sind auch mehrere Tage möglich.
-
Wenn Sie rechtzeitig einen Umzug-Urlaubstag einreichen, können Sie Ihren regulären Urlaub nutzen. So haben Sie mehr als genug Zeit und müssen sich nicht hetzen.
-
Auch eine unbezahlte Freistellung ist möglich – fragen Sie einfach bei Ihren Vorgesetzten nach, ob Sie einen Tag unbezahlten Urlaub für den Umzug bekommen.
-
Sie arbeiten viel und haben einen Haufen Überstunden angesammelt? Geht es um einen Umzug, können Sie diese für 1 oder 2 freie Tage nutzen und so abbauen.
Selbst wenn Sie vertraglich keinen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug haben, ist es trotzdem empfehlenswert, einen Antrag einzureichen. Im besten Fall erklären Sie im persönlichen Gespräch mit Ihren Vorgesetzten, warum Sie Urlaub bei dem Umzug dringend benötigen.
Dabei kommt es selbstverständlich auf das Verhältnis zu Ihrem Chef oder Ihrer Chefin an sowie auf die allgemeine Arbeitslage. In diesen Fällen ist es aber nicht unüblich, dass sich der Arbeitgeber kulant zeigt und Sonderurlaub für den Umzug genehmigt.
Wichtig ist, dass Sie eine gute Begründung haben. Beispielsweise könnten Sie eine lange Betriebstreue als Argument vorbringen oder darauf verweisen, dass Sie häufiger Urlaubsvertretungen für Kollegen übernehmen, keine oder wenige Krankentage angesammelt haben über die Jahre u. Ä.
Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub für Ihren Umzug genehmigt. Auch ein halber Urlaubstag kann übrigens schon helfen.
Regelungen für Beamte und Beamtinnen
Regelungen für Angestellte im öffentlichen Dienst
Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nur bei beruflich bedingten Umzügen. Bei privaten Umzügen entscheidet meist der Arbeitgeber individuell.
Oft wird ein Tag Sonderurlaub gewährt. Bei einem weiter entfernten oder beruflich notwendigen Umzug können auch mehrere Tage möglich sein.
Ja, beispielsweise durch regulären Urlaub, Überstundenabbau oder eine unbezahlte Freistellung nach Absprache mit dem Arbeitgeber.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.