Viele Versicherte wissen nicht genau , was ihre Hausratversicherung beinhaltet. Bei welchen Schadenfällen tritt die Hausratversicherung ein und welche Schäden sind nicht versichert? Anhand von Schadenfällen aus der täglichen Praxis erhalten Sie hier einen Überblick.
Die Hausratversicherung: Welche Schäden sind versichert?
Die Hausratversicherung schützt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch und kann individuell ergänzt werden.
Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, die das Gebäude und die damit fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen usw.) versichert, deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung, etwa an Möbeln und Geräten, ab. Einfach gesagt: Alles, was ich bei einem Umzug mitnehmen kann, kann ich über die Hausratversicherung absichern. Die versicherten Gefahren sind bei den Versicherern gleich, je nach Gesellschaft gibt es individuelle Zusatzleistungen und Ausprägungen.
Wir haben in diesem Artikel typische Schadenbeispiele und deren Regulierung zusammengestellt und geben Tipps, was im Schadenfall zu tun ist.
-
Brand
-
Blitzschlag
-
Explosion
-
Implosion
-
Raub
-
Vandalismus nach einem Einbruch
-
Leitungswasser
-
Sturm/Hagel
-
Eine Absicherung gegen Überspannung durch Blitzschlag lohnt sich, wenn Sie besonders teure Geräte wie Computer oder Fernseher besitzen.
-
Haben Sie sehr hochwertige Fahrräder, dann können Sie eine Zusatzversicherung gegen Fahrraddiebstahl abschließen. Diese sichert Ihr Fahrrad und Ihren Fahrradanhänger unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb des Versicherungsortes ab. Vorteil für den Kunden: Der Versicherungsschutz besteht dann rund um die Uhr, eine zeitliche Begrenzung von 22 abends bis 6 Uhr morgens, wie es sie früher einmal gab, entfällt.
-
Schäden durch weitere Naturgefahren, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Teilüberschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Lawinen ausgelöst werden, können nach individueller Risikoprüfung ebenfalls gegen Beitragszuschlag versichert werden.
-
Für einen geringen Mehrbeitrag bietet die R+V-Hausratversicherung attraktive Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch weitere comfort-Leistungen und comfort-Zusatzbausteine (z. B. Hausrat auf Reisen, Sportausrüstung für Reit- und Golfsport).
-
Durch einen Kurzschluss wird ein Fernseher zerstört:
Der direkte Kurzschlussschaden am Gerät ist nicht versichert, das heißt, der Fernseher wird nicht ersetzt. Löst der Kurzschluss jedoch einen Brand aus, dann ist der Brandschaden versichert.
-
Der dreijährige Kai setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser:
Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Hausratversicherung.
-
Steigendes Grundwasser hat das Kellerinventar beschädigt:
Schäden durch Grundwasser sind von der Hausratversicherung ausgenommen.
Was müssen Versicherungsnehmer beachten, um Schäden zu vermeiden?
Damit die Versicherung im Schadenfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. Diese sind in den jeweils dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt.
So hilft die R+V weiter
- Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung, vor allem bei Brand- oder Leitungswasserschäden: Hier hilft der R+V-Kooperationspartner Sprint-Sanierung GmbH.
- Kurzfristige Besichtigung durch eigene Regulierer.
- Bei größeren Schäden – Einsatz externer Sachverständiger.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2021
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.