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    Rund ums Wohnen

    Die Hausrat­versicherung: Welche Schäden sind versichert?

    Viele Versicherte wissen nicht genau , was ihre Hausratversicherung beinhaltet. Bei welchen Schadenfällen tritt die Hausratversicherung ein und welche Schäden sind nicht versichert? Anhand von Schadenfällen aus der täglichen Praxis erhalten Sie hier einen Überblick.

    Das deckt die Hausratversicherung ab

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    Die Hausratversicherung schützt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch und kann individuell ergänzt werden.

    Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, die das Gebäude und die damit fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen usw.) versichert, deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung, etwa an Möbeln und Geräten, ab. Einfach gesagt: Alles, was ich bei einem Umzug mitnehmen kann, kann ich über die Hausratversicherung absichern. Die versicherten Gefahren sind bei den Versicherern gleich, je nach Gesellschaft gibt es individuelle Zusatzleistungen und Ausprägungen.

    Wir haben in diesem Artikel typische Schadenbeispiele und deren Regulierung zusammengestellt und geben Tipps, was im Schadenfall zu tun ist.

    Einfache Faustregel zur Hausratversicherung

    Stellen Sie sich einmal Folgendes bildlich vor: Sie heben Ihr Haus (oder Ihre Wohnung) hoch, drehen es um und schütteln es gut aus. Alles, was unten rausfällt, ist in der Hausratversicherung versichert.

    Mit anderen Worten: Eine Hausratversicherung schützt das bewegliche Hab und Gut in den eigenen vier Wänden.

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    Versichert sind Schäden durch

    • Brand

    • Blitzschlag

    • Explosion

    • Implosion

    • Raub

    • Vandalismus nach einem Einbruch

    • Leitungswasser

    • Sturm/Hagel

    Diese Schäden können zusätzlich versichert werden

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    • Eine Absicherung gegen Überspannung durch Blitzschlag lohnt sich, wenn Sie besonders teure Geräte wie Computer oder Fernseher besitzen.

    • Haben Sie sehr hochwertige Fahrräder, dann können Sie eine Zusatzversicherung gegen Fahrraddiebstahl abschließen. Diese sichert Ihr Fahrrad und Ihren Fahrradanhänger unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb des Versicherungsortes ab. Vorteil für den Kunden: Der Versicherungsschutz besteht dann rund um die Uhr, eine zeitliche Begrenzung von 22 abends bis 6 Uhr morgens, wie es sie früher einmal gab, entfällt.

    • Schäden durch weitere Naturgefahren, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Teilüberschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Lawinen ausgelöst werden, können nach individueller Risikoprüfung ebenfalls gegen Beitragszuschlag versichert werden.

    • Für einen geringen Mehrbeitrag bietet die R+V-Hausratversicherung attraktive Erweiterungen des Versicherungsschutzes durch weitere comfort-Leistungen und comfort-Zusatzbausteine (z. B. Hausrat auf Reisen, Sportausrüstung für Reit- und Golfsport).

    Wie gut sind Sie abgesichert?

    Die persönliche Lebenssituation ändert sich schneller, als man denkt. Da kann man schon einmal vergessen, die Versicherungen entsprechend anzupassen. 

    Unsere Ansprechpartner überprüfen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren Versicherungsschutz.

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    So hilft die R+V-Hausrat­versicherung

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    Schadenbeispiel 5: Durch Stürme mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Lang überflutet

    Die Möbel und Sportgeräte, die im Keller standen sind unbrauchbar und werden ersetzt.

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    Schadenbeispiel 4: Ein Sturm deckt das Dach von Herrn Meiers Haus ab

    Regen und Hagel dringen in die ausgebaute Dachgeschosswohnung ein und zerstören das Mobiliar in einem Zimmer. Für die Schäden an den kaputten Möbeln kommt die Hausratversicherung auf.

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    Schadenbeispiel 3: Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Neumann unter Wasser

    Die unbrauchbaren Möbel und Geräte, Lebensmittel und andere Haushaltsvorräte werden ersetzt.

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    Schadenbeispiel 2: Bei Familie Krüger wird eingebrochen

    Als Krügers nach einem Wochenendtrip nach Hause kommen, ist die Tür aufgebrochen und Schmuck, drei Lederjacken und Bargeld in Höhe von 500 Euro fehlen. Auch hier tritt die Versicherung für den Ersatz ein.

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    Schadenbeispiel 1: Bei Frau Müller gerät der Fernseher in Brand

    Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Hausratversicherung ersetzt die zerstörte Wohnzimmereinrichtung und auch verbrannte Bücher, Kleidung und sonstige Gegenstände.

    Wie viel kostet die R+V-Hausrat­versicherung?

    Um finanzielle Verluste im Schadenfall zu vermeiden, ist es nicht nur wichtig, eine Hausratversicherung zu haben. Sie sollte auch dem Wert Ihres Hausrates angepasst sein.

    Mit unserem Tarifrechner erhalten Sie schnell und unverbindlich eine Prämienauskunft.

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    Welche Schadenursachen deckt die Hausratversicherung nicht ab?

    • Durch einen Kurzschluss wird ein Fernseher zerstört:

      Der direkte Kurzschlussschaden am Gerät ist nicht versichert, das heißt, der Fernseher wird nicht ersetzt. Löst der Kurzschluss jedoch einen Brand aus, dann ist der Brandschaden versichert.

    • Der dreijährige Kai setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser:

      Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Hausratversicherung.

    • Steigendes Grundwasser hat das Kellerinventar beschädigt:

      Schäden durch Grundwasser sind von der Hausratversicherung ausgenommen.

    Was müssen Versicherungsnehmer beachten, um Schäden zu vermeiden?

    Damit die Versicherung im Schadenfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. Diese sind in den jeweils dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt.

    Was im Schadenfall zu tun ist

    • Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich, am besten sofort.
    • Haben Sie bereits eine Hausratversicherung bei der R+V? Dann wenden Sie sich im Schadenfall direkt an die R+V-Schaden-Hotline: 0800 533-1111* oder Sie melden den Schaden ganz bequem online.
    • Führen Sie Maßnahmen zur Schadenminderung durch. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Rohrbruch das Wasser so schnell wie möglich aufgewischt wird, um zu verhindern, dass dieses durch die Decke der Nachbarn dringt.
    • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
    • Bei Einbruchdiebstahl: Melden Sie den Einbruch sofort der Polizei und erstellen Sie eine ausführlicher Liste aller gestohlenen Gegenstände.

    *Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

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    So hilft die R+V weiter

    • Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung, vor allem bei Brand- oder Leitungswasserschäden: Hier hilft der R+V-Kooperationspartner Sprint-Sanierung GmbH.
    • Kurzfristige Besichtigung durch eigene Regulierer.
    • Bei größeren Schäden – Einsatz externer Sachverständiger.

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2021

    R+V-Team

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