Mit dem Eintritt ins Rentenalter vermindert sich in der Regel das Einkommen - doch die Fixkosten bleiben. Sorgen Sie deshalb schon heute vor, um die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Alter zu senken. Und das ohne Leistungseinschränkung. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie die Beitragsentlastung im Alter in Ihren Versicherungsschutz einschließen.
Die Beitragsentlastung bietet Ihnen:
• Verringerung des monatlichen Beitrags im Rentenalter: Ihr Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung wird ab dem 65. Lebensjahr um einen fest vereinbarten Betrag reduziert.
• Flexibilität: Die monatliche Beitragsentlastung kann jederzeit flexibel in Stufen von je 5 EUR vereinbart werden. Maximal können 80 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuellen Beitrages für die Tarife, die mit Alterungsrückstellung kalkuliert sind, abgesichert werden.
• Steuerfreiheit und Arbeitgeberzuschuss: Die Leistung aus der Beitragsentlastung ist steuerfrei. Ihr Arbeitgeber übernimmt bis zu 50 % des Beitrages, denn der Beitrag ist wie der Beitrag für die private Krankenversicherung arbeitgeberzuschussfähig.