Beispielsweise fällt bei einer Dachgeschosswohnung, die Mieter nach der DIN-Norm 277 ausmessen, die Wohnfläche deutlich größer aus als bei einer Berechnung nach der seit 2004 geltenden Wohnflächenverordnung – es können Abweichungen von bis zu 40 Prozent entstehen. Der Grund dafür ist, dass die Raumhöhe eine entscheidende Rolle spielt: Bei der Wohnflächenverordnung werden Räume, die zwischen einem und 1,99 Meter hoch sind, nur zu 50 Prozent gezählt. Die Fläche unter einer Schräge bis zu einem Meter Raumhöhe wird gar nicht mit eingerechnet. Bei der DIN-Norm-Berechnung ist die Grundfläche hingegen identisch zur Wohnfläche, egal ob Dachschrägen, Treppen oder freistehende Säulen in der Wohnung vorhanden sind.