Zahnzusatz­­versicherungen

    Wir bringen Sie zum Strahlen – ab 5,80 EUR im Monat

    • bis zu 90 % Erstattung für Zahnersatz
    • bis zu 10.000 EUR Leistung schon in den ersten 4 Jahren
    • ohne Wartezeit, sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn
    Jetzt Beitrag berechnen

    Zahnzusatz­versicherungen - darum sind sie so wichtig

    Schöne, gesunde Zähne sollen kein Luxus sein.

    Manche Leistungen für Zahnbe­handlungen, wie z. B. professionelle Zahn­reinigung, Parodontose­behandlungen oder Kunststoff-Füllungen, werden von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nur zum Teil oder gar nicht übernommen. Ähnlich sieht es beim Zahnersatz aus. Für Zahn­prothesen, Kronen oder Implantate zahlt die gesetzliche Krankenkasse lediglich einen befund­bezogenen Festzuschuss. Mit den Tarifen ZahnVorsorge und Zahn können Sie sich eine Ihren Wünschen entsprechende Versorgung der Zähne leisten und Zuzahlungen deutlich verringern.

    Ihre Vorteile bei den R+V-Zahnzusatz­versicherungen

    Ohne Wartezeit

    Schutz sofort ab Versicherungsbeginn

    Keine Gesundheitsfragen

    bei Antragstellung

    Leistungsstarke Zahnstaffel

    in den ersten 4 Jahren

    R+V-Scan App

    Kostenbelege bequem per App einreichen

    Inklusive Alterungsrückstellungen

    Ihr Beitrag wird nicht wegen des Älterwerdens steigen

    Die Tarife für Zahnersatz im Vergleich

    Sie entscheiden, welcher Schutz am besten zu Ihnen passt.

    Unsere Empfehlung: Jeden Tarif können Sie mit der R+V-ZahnVorsorge ergänzen - für gesunde, strahlend schöne Zähne.

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    Zahn classic

    (Z3U)

    Zahn comfort

    (Z2U)

    Zahn premium

    (Z1U)

     

    ab 5,80 EUR¹

    monatlich

    ab 11,88 EUR¹

    monatlich

    ab 36,05 EUR¹

    monatlich

    Zahnersatz, Regelvorsorge 100 % GKV-Zuschuss, max. ver­blei­ben­der Eigen­anteil 100 % GKV-Zuschuss,
    max. verblei­bender Eigen­anteil
    100 % GKV-Zuschuss,
    max. verblei­bender Eigen­anteil
    Zahnersatz, privatärztliche, höherwertige Versorgung 100 % GKV-Zuschuss, max. ver­blei­ben­der Eigen­anteil 70 %² unter An­rechnung des GKV-Zuschusses³ 90 %² unter An­rechnung des GKV-Zuschusses³
    Kiefer­orthop­ädische Leistungen (bei Behand­lungs­beginn bis spätes­tens zum Ende des Kalender­jahres, in dem die versi­cherte Person 18 Jahre wird) -- 70 %¹ bis zu einem Erstat­tungs­betrag von 1.000 EUR (KIG 1-2)⁴ oder 500 EUR (KIG 3-5)⁵ für eine Behand­­lung wäh­rend der gesamten Vertrags­dauer 90 %¹ bis zu einem Erstat­tungs­betrag von 2.000 EUR (KIG 1-2)⁴ oder 1.000 EUR (KIG 3-5)⁵ für eine Behand­­lung wäh­rend der gesamten Vertrags­dauer
    ¹ z. B. bei Eintritts­alter 18 Jahre
    ² der erstattungs­fähigen Kosten.
    ³ jedoch mindestens 100 % GKV-Zuschuss (Sie erhalten mindestens den gleichen Betrag wie von der GKV), max. verblei­bender Eigen­anteil
    ⁴ Kiefer­orthopä­dische Indikations­gruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehl­stellungen, keine Kosten­über­nahme durch die GKV.
    ⁵ Kiefer­ortho­pädische Indikations­gruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehl­stellungen, teil­weise Kosten­über­nahme durch die GKV.


    • Einfacher Online-Abschluss
    • SSL-Verschlüsselt
    • 14 Tage Widerrufsrecht

     

    Sie möchten für Ihre Kinder oder eine andere Person eine Zahn­zusatz­versiche­rung abschließen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere R+V-Spezia­listen vor Ort.

    Zahn classic

    Ihre gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zahlt einen festgelegten Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz. Egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, wir verdoppeln diese Summe bis zu den erstattungs­fähigen Restkosten.

    Zahn comfort

    Bei hochwertigem Zahnersatz, wie Implantaten, zahlen wir 70 % des erstattungs­fähigen Rechnungs­betrages, ein GKV-Zuschuss wird von der Leistung abgezogen, Ihr Eigen­anteil beträgt 30 % der erstattungs­fähigen Kosten. (Auf die Leistungen angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.)

    Mindestens verdoppeln wir aber den Festzu­schuss der GKV, maximal bis zu 100 % der erstattungs­fähigen Rest­kosten.

    Benötigen Ihre Kinder eine kiefer­orthopädische Behandlung, übernehmen wir einmalig

    • bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5) 70 % der erstattungs­fähigen Kosten bis maximal 500 EUR
    • ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) 70 % der erstattungs­fähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR

    Zahn premium

    Bei hochwertigem Zahn­ersatz, wie Implantaten, zahlen wir 90 % des erstattungs­fähigen Rechnungs­betrages, ein GKV-Zuschuss wird von der Leistung abgezogen, Ihr Eigen­anteil beträgt nur 10 % der erstattungs­fähigen Kosten. (Auf die Leistungen angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.)

    Mindestens verdoppeln wir aber den Fest­zuschuss der GKV, maximal bis zu 100 % der erstattungs­fähigen Rest­kosten.

    Benötigen Ihre Kinder eine kiefer­orthopädische Behandlung, übernehmen wir einmalig

    • bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5) 90 % der erstattungs­fähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR
    • ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) 90 % der erstattungs­fähigen Kosten bis maximal 2.000 EUR

    In den ersten vier Kalender­­jahren insgesamt bis zu 10.000 EUR Leistung

    Für die Tarife Zahn comfort und Zahn premium gilt in den ersten vier Kalender­jahren eine Zahnstaffel. Sie regelt, wie viel die R+V für Zahnersatz übernimmt:

    Leistungs­höchstgrenze für Zahnersatz (außer bei Unfällen)

    • im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR
    • im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR
    • im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR
    • im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR

    In den ersten vier Kalender­jahren übernimmt R+V somit insgesamt bis zu 10.000 EUR.

    Ab dem 5. Kalender­jahr entfällt die Zahnstaffel.

    Zahnersatz: Was ist versichert, was nicht?

    Versichert sind:

    • Leistungen für bei Vertrags­abschluss vorhandene natürliche oder dauerhaft ersetzte Zähne.

    • Zahnersatz­maßnahmen bzw. kiefer­ortho­pädische Behand­lungen, die nach Vertrags­abschluss begonnen, angeraten und geplant werden.

    • Zähne, die noch nicht durch­ge­brochen sind oder wegen des natürlichen Zahn­wechsels bei Kindern fehlen.

    Versichert sind nicht:

    • Zähne, die vor Vertrags­abschluss bereits fehlten oder nicht angelegt sind (Zähne, die wegen eines genetischen Fehlers nicht vorhanden sind) und noch nicht dauerhaft ersetzt sind (z. B. Provi­sorien).

    • Zahnersatz­­maßnahmen bzw. kiefer­ortho­pädische Behand­lungen, die vor Vertrags­abschluss bereits von Ihrem Zahn­arzt angeraten, geplant oder sogar begonnen wurden.

    • Zahnersatz, von dem sich erst nach Vertrags­schluss herausstellt, dass er notwendig ist, wenn die Behand­lung der ursächlichen Erkrankung vor Vertrags­schluss begonnen wurde.

    Unverhofft kommt oft: Ein Leistungs­beispiel.

    Heike M. passt immer gut auf ihre Zähne auf und geht regel­mäßig zur Kon­troll­unter­suchung. Doch eines Nach­mittags beim Tee beißt sie auf den Kirsch­kern im Obst­kuchen, ihr Zahn bricht ab. Ihr Zahn­arzt stellt fest: Ein Implan­tat mit Krone und vorherigem Knochen­aufbau sind nötig. Der Gesamt­betrag beläuft sich auf 3.300 EUR. Ihre GKV zahlt einen Fest­zuschuss von 480 EUR. Ohne eine Zahnzusatz­versiche­rung müsste Heike M. einen Eigenanteil von 2.820 EUR zahlen. Da sie aber mit dem Tarif Zahn premium der R+V versichert ist, bleibt für sie nur noch ein Eigen­anteil von 330 EUR.

     

    Beispiel für einen hoch­wertigen Zahn­ersatz: Implantat mit Knochen­aufbau.

    Heike M. passt immer gut auf ihre Zähne auf und geht regel­mäßig zur Kon­troll­unter­suchung. Doch eines Nach­mittags beim Tee beißt sie auf den Kirsch­kern im Obst­kuchen, ihr Zahn bricht ab. Ihr Zahn­arzt stellt fest: Ein Implan­tat mit Krone und vorherigem Knochen­aufbau sind nötig. Der Gesamt­betrag beläuft sich auf 3.300 EUR. Ihre GKV zahlt einen Fest­zuschuss von 480 EUR. Ohne eine Zahnzusatz­versiche­rung müsste Heike M. einen Eigenanteil von 2.820 EUR zahlen. Da sie aber mit dem Tarif Zahn premium der R+V versichert ist, bleibt für sie nur noch ein Eigen­anteil von 330 EUR.

    Beispiel für einen hoch­wertigen Zahn­ersatz: Implantat mit Knochen­aufbau.

    Gesamtkosten 3.300 EUR, Krankenkassen-Zuschuss 480 EUR, Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 2.820 EUR
    * inkl. 15 % Bonus durch lückenloses Zahnpflege-Bonusheft in den letzten 10 Jahren

    Unsere Empfehlung: Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit der R+V-ZahnVorsorge

    Die Leistungen im Überblick

     

    ZahnVorsorge

    (ZV)

    Zahn­medi­­zinische Prophylaxe
    100 %, 1 x pro Kalender­jahr
    Kunststoff-Füllungen
    100 % inkl. Akupunktur zur Schmerz­behandlung
    Paro­dontose­behand­lung,
    Wurzel­behand­lung
    100 % inkl. Akupunktur zur Schmerz­behandlung⁶

     

    ⁶ Wir erstatten keine Kosten, wenn Sie von der Krankenkasse für einen Teil der Maßnahmen Leistungen erhalten können. Eine Leistung der Krankenkasse ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.

    • Einfacher Online-Abschluss
    • SSL-Verschlüsselt
    • 14 Tage Widerrufsrecht

    Zahn­medi­zinische Prophy­laxe: 100 % Erstattung, 1 x pro Kalenderjahr

    Das sind:

    • professionelle Zahn­reinigung inkl. Politur und Fluoridierung zur Zahn­schmelz­härtung
    • Erstellung des Mund­hygiene­status inkl. Beratung und Anleitung zur Vorbeugung von Karies und Paro­dontose
    • Behand­lung von überempfind­lichen Zahn­flächen
    • Fissuren­versiegelung

    Zahn­behand­lungen inkl. zuge­höriger Akupunktur zur Schmerz­therapie

    Dazu gehören:

    • Kunststoff-Füllungen: 100 % Erstattung
    • Wurzel- und Paro­dontose­behand­lung: 100 % Erstattung, wenn keine Leistungs­pflicht der GKV besteht und diese nicht, auch nicht teilweise, geleistet hat

    Leistungs­höchst­grenze für Zahn­vorsorge (außer bei Unfällen)

    • im 1. Kalenderjahr bis zu 250 EUR
    • im 2. Kalenderjahr bis zu 500 EUR

    In den ersten 2 Kalender­jahren übernimmt R+V somit insgesamt bis zu 750 EUR.

    Ab dem 3. Kalender­jahr entfällt die Zahnstaffel.

    Damit das Lächeln Ihrer Kinder auch in Zukunft strahlt

    Zahnfehl­stellungen beein­trächtigen das Lächeln Ihres Kindes. Doch nicht immer zahlt die Kranken­kasse die Kosten für Kiefer­orthopädie. So erbringt sie zum Beispiel keine Leis­tungen bei den kiefer­ortho­pädischen Indikations­gruppen (KIG) 1 und 2. In diese werden jedoch die meisten Kinder eingestuft.

    Sie möchten für Ihre Kinder eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen? Bitte wenden Sie sich an unsere R+V-Spezia­listen vor Ort.

    Jetzt Vorsorge-Check starten!

    Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Vorsorge-Check und blicken gemeinsam auf die drei relevanten Vorsorgefelder: Einkommensschutz, Altersvorsorge und Gesundheitsvorsorge.

    Zum Vorsorge-Check

    Versicherungs­bedin­gun­gen für die private Kranken­versicherung

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG

    Belege einfach einreichen - mit der R+V-Scan-App

    Mit der R+V-Scan App können Sie die papier­lose Ein­reichung von Leistungs­belegen für Ihre Zahn­zusatz­versiche­rungen durch­führen.

    Die App ist für iPhone und Android verfügbar.

    Jetzt gleich downloaden.

    Zusätzliche Vorsorge­möglichkeiten

    Sehhilfen + Vorsorge

    Mit den Tarifen Blick + Check sichern Sie sich Zuschüsse z. B. für hoch­wertige Gläser, moderne Brillen­fassungen oder bei einer Augen-Laser-Operation. Außerdem können Sie viele ambulante Vorsorge­unter­suchungen nutzen, z. B. Gesund­heits­unter­suchungen, Hautkrebs-Screening oder Krebs­vorsorge­unte­rsuchungen.

    Beitrags­vorteile gegen­über Einzel­tarifen

    Unsere Tarife plus kombinieren die Leistungen für Zahn­ersatz, Seh­hilfen und Vorsorge. Damit können Sie gegenüber den Einzel­tarifen spürbar sparen.
    Die Tarife Mitglieder bieten für Mitglieder von Genossen­schaften sowie der R+V BKK Beitrags­vorteile. Durch die Kombi­nation der Leistungen für Zahn­ersatz, Vorsorge, Sehhilfen und Zahn­prophylaxe ist eine deutliche Ersparnis gegen­über den Einzel­tarifen möglich.

    Wir sind für Sie da. Online und offline!

    Service Hotlines

    Vertragsservice

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungs­verträgen.

    0800 533-1121*

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    Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt. (*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)

    Im Leistungsfall

    Bei Fragen zur Leistung z. B. Leistungs­abrechnung oder Beitrags­rücker­stattung.

    0800 533-1122*

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    Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt. (*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.)

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    Sie erreichen uns auch per E-Mail unter gesundheit@ruv.de.

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