Zahn classic
Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt einen festgelegten Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz. Egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, wir verdoppeln diese Summe bis zu den erstattungsfähigen Restkosten.
Zahn comfort
Bei hochwertigem Zahnersatz, wie Implantaten, zahlen wir 70 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, ein GKV-Zuschuss wird von der Leistung abgezogen, Ihr Eigenanteil beträgt 30 % der erstattungsfähigen Kosten. (Auf die Leistungen angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.)
Mindestens verdoppeln wir aber den Festzuschuss der GKV, maximal bis zu 100 % der erstattungsfähigen Restkosten.
Benötigen Ihre Kinder eine kieferorthopädische Behandlung, übernehmen wir einmalig
- bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5) 70 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 500 EUR
- ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) 70 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR
Zahn premium
Bei hochwertigem Zahnersatz, wie Implantaten, zahlen wir 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, ein GKV-Zuschuss wird von der Leistung abgezogen, Ihr Eigenanteil beträgt nur 10 % der erstattungsfähigen Kosten. (Auf die Leistungen angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.)
Mindestens verdoppeln wir aber den Festzuschuss der GKV, maximal bis zu 100 % der erstattungsfähigen Restkosten.
Benötigen Ihre Kinder eine kieferorthopädische Behandlung, übernehmen wir einmalig
- bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5) 90 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR
- ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) 90 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 2.000 EUR
In den ersten vier Kalenderjahren insgesamt bis zu 10.000 EUR Leistung
Für die Tarife Zahn comfort und Zahn premium gilt in den ersten vier Kalenderjahren eine Zahnstaffel. Sie regelt, wie viel die R+V für Zahnersatz übernimmt:
Leistungshöchstgrenze für Zahnersatz (außer bei Unfällen)
- im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR
- im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR
- im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR
- im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR
In den ersten vier Kalenderjahren übernimmt R+V somit insgesamt bis zu 10.000 EUR.
Ab dem 5. Kalenderjahr entfällt die Zahnstaffel.