Rund ums Wohnen

    Brandgefahr auf Speichern und in Kellern

    Sie sind sich nicht sicher, ob im Keller oder auf dem Speicher Ihres Hauses Brandgefahren lauern? Nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ lagern hier manchmal Dinge, an die man sich kaum noch erinnert. Doch das kann gefährlich sein – vor allem wenn brennbarer Sperrmüll neben leicht entzündlichen Flüssigkeiten, Farben oder Gasen steht.

    Auf dem Dachboden: Brandgefahr durch angesammelte Altlasten

    Ein Kurzschluss in der Elektroinstallation, ein Blitzschlag oder ein Feuerwerkskörper: ein kleiner Funke genügt, und der Dachboden kann in Flammen stehen. Darum gehören Dachstuhl- und Speicherbrände zum Alltag von Feuerwehr und Rettungskräften. Häufige Ursache dafür: ein unübersichtliches Sammelsurium von leicht entzündbaren Materialien wie Altpapier, Textilien, Möbel und anderem Sperrmüll, bei dem das Feuer leichtes Spiel hat. Der Brand breitet sich schnell aus und zerstört das Dach. Rauch und Löschwasser machen die darunterliegenden Wohnungen oft unbewohnbar

    Falsche Lagerung von Materialien erhöht Brandgefahr zusätzlich

    • Oft wird das Material in offenen Dachräumen so gelagert, dass keine ausreichende Bewegungsfreiheit besteht. Auch der Zugang zum Kamin ist oft verstellt. Im Notfall behindert das die Arbeit der Rettungskräfte.

    • Bitte achten Sie auch auf Ihre Kinder, dass sie nicht ohne Aufsicht auf dem Dachboden spielen. Laut Feuerwehr handelt es sich bei dem Verursacher jeder vierten fahrlässigen Brandstiftung um ein Kind unter 14 Jahren. Experten raten daher, den Zugang zu verschließen.

    • Hinzu kommt: Wohnungseigentümer und Mieter erhöhen das Risiko, wenn sie in den Speicherräumen offenes Feuer entzünden oder rauchen. Die Wärmeisolierung sollte daher unbedingt aus unbrennbarem Material bestehen.

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    Das eigene Dach über dem Kopf mit vertrautem Eigentum ist einer der schützenswertesten Orte.

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    Im Keller geht die Brandgefahr ebenfalls von vollgepackten Räumen aus. Hinzu kommt, dass hier oft auch der Heizkessel steht.

    Welche Brandgefahr besteht im Keller?

    Bei Neubauten sorgen bauliche Vorschriften dafür, dass die Kellerräume vom übrigen Wohngebäude abgegrenzt sind. Dazu zählen feuerbeständige Wände und Decken sowie feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Entwickelt sich hier ein Brand, kann das Feuer nicht so leicht auf die restlichen Etagen übergreifen.

    Dennoch kann die Rauchbildung für die Bewohner gefährlich werden und Panik auslösen – vor allem wenn die Kellertür offen steht. Etwa zwei Drittel aller Brandopfer sterben durch das Einatmen von giftigem Brandrauch. Daher schreiben viele Bundesländer den Einsatz von Rauchwarnmeldern vor – jedoch nicht für den Kellerbereich. Sind die Kellerfenster mit Gerümpel zugestellt, können sie im Notfall nicht als Rauchabzug dienen.

    So werden Sie Ballast los

    Trennen Sie sich von ungenutzten Dingen und entrümpeln Sie regelmäßig den Dachboden und die Kellerräume. Das kann die Brandgefahr spürbar eingrenzen. Doch wohin mit den brennbaren Stoffen?

    • Tapetenreste, Teppichstücke, Fahrradreifen und Glühbirnen mit Glühdraht gehören beispielsweise in den Restmüll.

    • Energiesparlampen, Neonröhren sowie Farblackdosen, Benzinkanister und alte Feuerlöscher müssen dagegen zu den Sammelstellen für Sondermüll gebracht werden.

    • Altlasten einfach zum Recyclinghof in Ihrer Nähe bringen – für eine geringe Gebühr und oftmals sogar kostenlos.

    Explosive Kombination birgt Brandgefahr

    Sperrmüll ist nicht das einzige Problem auf Dachböden und in Kellerräumen. Für eine erhöhte Brandgefahr sorgt die Kombination aus brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen. Farben, Lacke, Verdünnungsmittel oder Benzin werden gern auf diese Abstellflächen verbannt. Treibstoffe und Lösungsmittel sollten aber grundsätzlich nicht offen stehen gelassen werden. Auch mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten muss man stets vorsichtig umgehen, weil sie schneller verdampfen. Treten diese aus dem Behälter aus, geraten sie bereits durch Erhitzung auf relativ niedrige Temperaturen – wie z. B. durch Heizkörper – oder durch einen Funken in Brand. Vermischen sich die Dämpfe der Flüssigkeiten mit der Raumluft, besteht zusätzlich zur Brandgefahr ein Explosionsrisiko. Außerdem können die Mittel beim Einatmen zum Teil zu Reizungen, Schwindel und Atemwegsproblemen führen.

    Wie viele brennbare Flüssigkeiten sind im Keller und unter dem Dach zulässig?

    Um die Brandgefahr einzugrenzen, gibt es außerdem genaue Vorschriften bezüglich der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten. So dürfen laut Gesetz unter dem Dach keine und im ganzen Keller höchstens 20 Liter davon aufbewahrt werden. Diese sollten sich möglichst nicht in zerbrechlichen Gefäßen befinden. Die Aufbewahrung von Druck- und Flüssiggasbehältern wie Camping-Gasflaschen oder Spraydosen im Kellerraum ist sogar komplett verboten. Da die meisten brennbaren Dämpfe schwerer sind als Luft, sammeln sie sich zusätzlich im tief gelegenen Keller an und sorgen für ein Explosionsrisiko.

    Brandgefahr durch brennbare Flüssigkeiten auch in der Garage

    Gerümpel und brennbare Flüssigkeiten findet man auch in vielen Garagen. Sie werden zum Abstellplatz für Lackdosen, Holz, Reifen und Gartenzubehör. Für die Lagerung in Garagen bis 100 m² gilt laut Garagenverordnung daher: maximal 200 Liter Dieselkraftstoff und maximal 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. Sonstige brennbare Flüssigkeiten nutzt man in der Garage am besten nur für direkte Tätigkeiten und verstaut sie dort nicht langfristig.

    Wenn es brennt muss der Rettungsweg frei sein

    Treppenhäuser und Flure sind wichtige Flucht- und Rettungswege, aber keine Lagerflächen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen hier generell nicht gelagert werden. Oft stehen hier Fahrräder, Kinderwagen oder Schuhschränke, die im Notfall zur Todesfalle werden können. Zudem behindern sie die Rettungskräfte und sorgen für eine weitere Brandgefahr: Das Feuer kann auf diese Gegenstände übergreifen und sich so seinen Weg durch die Etagen des Gebäudes bahnen.

    Was tun, wenn es brennt?

    Verständigen Sie die Feuerwehr unter 112

    Antworten Sie bitte auf folgende Fragen:

    • Wo ist etwas passiert?

      Geben Sie den Brandort mit Straße, Hausnummer und Etage bekannt.

    • Was ist passiert?

      Schildern Sie die Situation so genau wie möglich.

    • Wie viele Betroffene?

      Geben Sie an, ob und wie Menschen oder Tiere betroffen sind.

    • Wer spricht?

      Nennen Sie nun Ihren Namen.

    • Warten Sie auf Rückfragen und Anweisungen des Feuerwehrbeamten.

      Beenden Sie nie das Gespräch von sich aus – erst nach deutlicher Aufforderung.

    Handeln Sie umsichtig

    • Informieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie Kindern, Menschen mit Einschränkungen und älteren Menschen.

    • Benutzen Sie Flucht- und Rettungswege.

    • Benutzen Sie niemals Aufzüge.

    • Umgehen Sie stark verrauchte und/oder brennende Räume. Falls dies nicht möglich ist, halten Sie sich ein Tuch vor Nase und Mund, gehen Sie geduckt unter den Rauchschwaden hindurch ins Freie. Wenn nötig, kriechen Sie. Kohlenmonoxid und andere Gase können in wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit führen.

    • Wenn keine Fluchtmöglichkeit besteht, versuchen Sie sich am Fenster bemerkbar zu machen. Bei Rauchentwicklung im Raum legen Sie sich auf den Boden und atmen Sie flach über dem Boden.

    • Laufen Sie nicht zurück, um Ihr Hab und Gut zu retten. Sie können sich damit in Lebensgefahr bringen!

    Unterstützen Sie die Einsatzkräfte vor Ort

    • Erklären Sie, wo sich der Brandort befindet.

    • Erklären Sie, wo sich möglicherweise noch Personen in Gefahrenbereichen befinden.

    • Informieren Sie – sofern Sie Kenntnis darüber haben – welche Besonderheiten das Gebäude hat: Baustellen, weitere Zugänge, gefährliche, giftige oder explosive Stoffe, Gasleitungen.

    • Vermeiden Sie alle Behinderungen der Einsatzkräfte und befolgen Sie deren Anweisungen.

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    Checkliste zum Download Was tun, wenn es brennt?

    Informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung

    Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, wenn Sie eine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.

    Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über mögliche Sanierungsmaßnahmen.

    Sind Sie bei der R+V versichert? Dann wenden Sie sich im Schadensfall direkt an die R+V-Schaden-Hotline 0800 533-1111* oder melden Sie den Schaden online.

    Räumen Sie den Brandort erst nach einer Freigabe durch Ihre Versicherung auf. Machen Sie Fotos vom Brandort und folgen Sie den Weisungen Ihres Versicherers.

     

     

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

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