Wer ein Elektroauto fährt, spart im Alltag CO₂ ein – und genau diese Einsparungen können sich auszahlen. Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) lassen sich die eingesparten Emissionen vermarkten und in eine Prämie umwandeln. Seit 2022 profitieren auch private Halter davon. In Kooperation mit unserem Partner carbonify können Sie Ihre THG-Quote einfach registrieren und dafür eine Prämie erhalten. Wir erklären Ihnen, was hinter der THG-Prämie steckt und wie Sie die Quote für Ihr Elektroauto nutzen können.
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THG Prämie: Elektromobilität fördern und dabei Geld verdienen
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Die THG-Quote ermöglicht Ihnen als Halter eines Elektrofahrzeugs, Ihre eingesparten CO₂-Emissionen zu vermarkten und dafür eine THG-Prämie zu erhalten.
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Grundlage ist die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote: Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen ihre CO₂-Emissionen senken oder können dafür die eingesparten Emissionen von Elektrofahrzeugen erwerben.
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Halter von rein batterieelektrischen Fahrzeugen können die THG-Quote einmal pro Kalenderjahr beantragen und dafür eine Prämie erhalten.
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- In 3 Schritten zur Prämie
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument in Deutschland, das Unternehmen verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Vor allem Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Umlauf bringen, müssen ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz senken.
Erfüllen sie diese Vorgaben nicht, wird eine Strafzahlung pro Tonne CO₂ fällig. Halter von rein batterieelektrischen Fahrzeugen können dabei eine besondere Rolle spielen: Die eingesparten Emissionen von Elektroautos werden pauschal berechnet und können über die sogenannte THG-Prämie an verpflichtete Unternehmen verkauft werden. Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage stellt das Umweltbundesamt (UBA) bereit.
Seit 2022 dürfen auch Sie als Halterin oder Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen, ihre THG-Quote verkaufen.
Dazu zählen unter anderem folgende Fahrzeugtypen:
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E-Auto
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E-Kleintransporter
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Elektromotorräder
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E-Roller
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Elektrobus
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E-Lkw
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Ladestation
Achtung:
Diese Form der E-Mobilität-Förderung gilt nicht für Hybridfahrzeuge. Der THG-Quotenhandel ist sowohl für private als auch gewerbliche Fahrzeughalter möglich.
Mit der THG-Quote können Halter von Elektrofahrzeugen am Quotenhandel teilnehmen und dafür die THG-Prämie erhalten. Wie viel Geld Sie dafür bekommen, hängt unter anderem von der Fahrzeugklasse und der gewählten Prämienoption ab.
Damit Sie Ihre THG-Quote verkaufen und die Prämie erhalten können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind vor allem die Fahrzeugart, die Zulassung und Ihre Rolle als Halter des Fahrzeugs:
- Fahrzeugart: Berechtigt sind ausschließlich Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV), zum Beispiel E-Autos, E-Transporter, E-Busse oder E-Motorräder. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
- Zulassung: Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Als Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Haltereigenschaft: Sie müssen als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen sein. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde.
Für die Auszahlung Ihrer THG-Quote haben Sie die Wahl zwischen Express- und Klassik-Prämie. Mit der Klassik-Prämie erhalten Sie 280 Euro für Ihr E-Auto, Motorrad oder Ihren Roller innerhalb von zwei Wochen nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Haben Sie die Express-Prämie gewählt, erhalten Sie Ihre THG-Prämie in Höhe von 250 EUR innerhalb einer Woche nach Antragstellung. Es gelten die Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von carbonify.
Die Laufzeit der THG-Prämie beträgt ein Jahr. Sie können die THG-Quote einmal pro Kalenderjahr beantragen. Eine Beantragung für frühere Jahre ist nicht möglich. Gesetzlich ist das Instrument bis einschließlich 2030 vorgesehen.
Die Bescheinigung der THG-Quote kann bis zum 15.11 des jeweiligen Kalenderjahres beim Umweltbundesamt beantragt werden. Wenn Sie Ihre THG-Quote über einen Anbieter vermarkten möchten, gelten häufig frühere Fristen, damit dieser den Antrag rechtzeitig beim Umweltbundesamt einreichen kann. Auch über carbonify können Sie Ihre THG-Quote deshalb nur bis zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres registrieren.
Für die Beantragung der THG-Quote brauchen Sie:
- Einen aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren Namen
- Ihre Bankverbindung (IBAN)
Die Bankverbindung können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Die THG-Quote ist nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge verfügbar. Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Die THG-Quote kann geltend gemacht werden, wenn das Elektrofahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist bzw. war. Zudem darf die THG-Quote für das gleiche Fahrzeug innerhalb des Jahres nicht bereits von einer anderen Person verkauft und geltend gemacht worden sein.
Ja. Für jedes Elektrofahrzeug kann die THG-Quote einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Besitzen Sie mehrere E-Fahrzeuge, können Sie für jedes Fahrzeug eine eigene THG-Prämie erhalten, sofern Sie als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind.
Ja, die THG-Quote kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die auf ein Unternehmen zugelassen sind. Die THG-Prämie erhält immer der eingetragene Halter des Fahrzeugs. Bei Firmenfahrzeugen ist das in der Regel das Unternehmen. Wer anspruchsberechtigt ist, erkennen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), in welcher der Halter des Fahrzeugs eingetragen ist.
Ja, auch wenn Sie als Leasingnehmer nicht der Eigentümer eines Fahrzeugs sind, können Sie die THG-Quote verkaufen. Voraussetzung ist, dass Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Hat der bisherige Halter die THG-Prämie bereits beantragt, kann der neue Halter für dieses Jahr keine weitere Quote geltend machen. Das Umweltbundesamt bestätigt die THG-Quote immer vollständig für den ersten Antragsteller.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder abmelden, sollten Sie dies im Profilbereich von carbonify entsprechend hinterlegen. Wählen Sie dafür beim jeweiligen Kfz „Fahrzeug abmelden“ und tragen Sie das Datum des Verkaufs oder der Abmeldung ein. Informieren Sie außerdem den neuen Halter darüber, ob die THG-Quote für dieses Jahr bereits beantragt wurde.
Nein, jeder Fahrzeughalter eines E-Autos, E-Rollers etc. kann eine THG-Quote beantragen und diese verkaufen.
Wenn Sie Ihre THG-Quote für Ladestationen verkaufen wollen, erfolgt die Beantragung unabhängig vom Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat ursprünglich vorgesehen, dass nur diejenigen die THG-Quote erhalten, die Strom der Öffentlichkeit zugänglich machen (zum Beispiel Stromanbieter oder Betreiber von Ladestationen). In der Praxis reicht es aber vollkommen aus, dass auf Sie ein E-Fahrzeug zugelassen ist.
Sollten Sie eine öffentliche Wallbox besitzen, können Sie die THG-Quote ebenfalls nutzen. Voraussetzung hierfür sind:
- Ihre Ladesäule ist öffentlich zugänglich (informieren Sie sich über die aktuelle Ladesäulenverordnung).
- Sie haben Ihre Ladesäule bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
Die THG-Quote ist ein unabhängiges politisches Instrument, welches durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist. Sie können als Halter eines Elektrofahrzeugs somit den Umweltbonus, wie auch die THG-Quote separat voneinander beantragen.
Die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) ist aktuell nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Die R+V und carbonify dürfen keine Steuerberatung erbringen. Bitte besprechen Sie die Besteuerung Ihrer Geschäftsfahrzeuge mit Ihrem Steuerberater.
Theoretisch könnten Sie beim Umweltbundesamt eine THG-Quote beantragen und diese anschließend verkaufen. In der Praxis ist dies nicht sinnvoll, denn Quotenverpflichtete können in der Praxis nur in großen Mengen einkaufen. carbonify bündelt Ihre Quote und gibt Ihnen die Chance, den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Nichts. Wenn Sie Ihre THG-Quote nicht verkaufen und die Prämie demnach verfallen lassen, entstehen Ihnen keine Nachteile – abgesehen davon, dass Sie eine Auszahlung ungenutzt lassen.
Nein, alle Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote verkaufen.
Wenn Sie Ihre THG-Quote verkaufen, wird die Prämie von unserem Kooperationspartner carbonify an Sie überwiesen. Sobald Ihr THG-Quotenantrag vom Umweltbundesamt geprüft wurde, informieren wir Sie umgehend über die Bestätigung oder Ablehnung durch das Umweltbundesamt. Sobald Sie diese Information erhalten, wird Ihnen im Falle eines erfolgreichen Antrags, die THG-Prämie innerhalb von 30 Werktagen ausgezahlt. Als Unternehmenskunde erhalten Sie für Ihre Unterlagen eine Gutschrift mit Ausweis der Ust. (iSv § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG).
Für die verschiedenen Prämienoptionen gibt es unterschiedliche Auszahlungszeiträume. Die Express-Prämie wird innerhalb von 7 Werktagen ausgezahlt. Die Klassik-Prämie wird innerhalb von 2 Wochen nach Bescheinigung durch das Umweltbundesamt ausgezahlt.
Bereits ausgezahlte Prämien müssen zurückgezahlt werden, wenn der Antrag vom Umweltbundesamt abgelehnt wird. Mit der Registrierung werden Sie gefragt, ob die THG-Prämie bereits beantragt wurde. Es können ausschließlich Fahrzeuge für das laufende Verpflichtungsjahr registriert werden, die noch keine THG-Prämie in Anspruch genommen haben.
Die R+V THG-Quote ist ein Angebot der carbonify GmbH.
Über den Button "Jetzt THG-Prämie sichern" erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite unseres Kooperationspartners carbonify GmbH, für deren Inhalte die carbonify GmbH verantwortlich ist. Mit Abschluss des THG-Quotenvertrags wird ein Vertragsverhältnis mit der carbonify GmbH geschlossen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung der carbonify GmbH.
Bei Anfragen zur Ihrer THG-Quote steht Ihnen carbonify jederzeit zur Verfügung.