Kopfschmerzen, gereizte Schleimhäute oder Atembeschwerden – treten solche Beschwerden regelmäßig in der eigenen Wohnung auf, können Schadstoffe oder Allergien die Auslöser sein. Wir geben Tipps, wie Sie die Gefahrenherde erkennen und was Sie vorbeugend gegen Schadstoffe in der Wohnung tun können.

Schadstoffe in der Wohnung: Was tun, wenn die Wohnung krank macht?
Das sagt der Experte
„Die Symptome aufgrund von Belastungen in Innenräumen sind ausgesprochen vielseitig. Sie können sich sowohl auf der Haut mit Juckreiz und Ekzem, Schleimhautreizungen der Augen, der Nase und des Rachens oder auf den Atemwegen mit Husten, verstopfter Nase, Niesreiz, Schnupfen bis hin zur akuten Atemnot manifestieren“, erläutert Dr. Mario Bauer vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig. „Bei Kindern treten noch häufiger Mittelohrentzündungen oder Bronchitis bis hin zu Asthma durch das Rauchen der Eltern in den Wohnungen auf“, so der Spezialist für Toxikologie und Umweltgesundheit.
Häufige Verursacher von Beschwerden: unerwünschte Mitbewohner
Die häufigsten Beschwerden in der Wohnung gehen nicht vom Baumaterial oder von Einrichtungsgegenständen aus. Umweltexperte Bauer sagt: „Sie werden von ‚Mitbewohnern‘ verursacht, die wir durch die Bausubstanz oder unser Wohnverhalten ungewollt einziehen lassen. Das sind zum einen Hausstaubmilben, die sich hauptsächlich von unseren Hautschuppen ernähren, zum anderen Schimmelpilze, die sich an feuchten Stellen mit organischer Substanz, wie etwa Tapeten, prächtig vermehren können.“
Hausstaubmilben-Allergie: 10 Prozent der Deutschen leiden darunter
Laut Schätzungen leiden 10 Prozent der Bevölkerung in Deutschland unter einer Hausstaubmilbenallergie und etwa 3 bis 10 Prozent sind gegenüber Schimmelpilzen sensibilisiert, sagt Bauer. Bei einer Sensibilisierung bildet das Immunsystem bereits ein Antigen, es muss aber noch nicht zwingend zu einer allergischen Reaktion kommen.

Indizien für Schadstoffe in der Wohnung
Schadstoffe in der Wohnung gefunden: Arzt aufsuchen

Bei der Suche nach der Ursache für die Beschwerden kann der Patient die Mediziner unterstützen. „Der behandelnde Arzt benötigt eine möglichst detaillierte Aufstellung, wann und wo die Beschwerden auftreten oder abklingen. Hilfreich in dem Protokoll sind auch begleitende Informationen zu eigenen Aktivitäten, Mahlzeiten oder Veränderungen wie Umzügen, Renovierungen oder neuen Gegenständen in der Wohnung“, empfiehlt Dr. Mario Bauer.
Ein Allergietest kann dann Aufschluss darüber geben, ob es sich bei den Beschwerden um eine bislang unbekannte Allergie handelt. „Wenn ich unter Haut- und Schleimhautreizungen leide, könnte eine Schimmelpilzbelastung vorliegen, die es aufzuspüren und zu beseitigen gilt“, sagt Bauer. Häufigkeit und Heftigkeit der Symptome einer Allergie unterlägen oft größeren Schwankungen oder träten nur saisonal auf. Giftstoffe verursachten eher chronische, kontinuierliche Beschwerden.
In einem Allergietagebuch, zum Beispiel einem Taschenkalender oder Zeitplaner, können Sie genau notieren, wann und unter welchen Bedingungen Symptome auftreten. Ihrem Arzt hilft das, mögliche Ursachen einzugrenzen. Folgende Informationen sollte das Allergietagebuch enthalten:
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Welche Beschwerden treten auf?
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Grenzen Sie die Symptome zeitlich und räumlich ein.
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Treten die Beschwerden vornehmlich in bestimmten Räumen auf? Prüfen Sie vor allem sensible Bereiche wie Schlafzimmer oder Kinderzimmer.
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Sind andere Personen, Tiere oder Pflanzen von Schädigungen betroffen?
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Treten offensichtliche Gefahrenträger auf (z. B. Schimmelpilz, stechende Gerüche)?
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Wurden in der Wohnung oder in Möbeln problematische Baustoffe oder Materialien verwendet (z. B. Spanplatten, Holzschutzmittel, Bleirohre)?
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Gab es einen Wasserschaden?
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Befinden sich in der Nähe Ihrer Wohnung mögliche Verursacher von Schadstoffausstößen (z. B. Fabrik, chemische Reinigung)?
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Haben Sie die Beschwerden erst, seitdem Sie in die Wohnung eingezogen sind, seit einer Renovierung oder seit einer bestimmten Neuanschaffung?
Schadstoffmessung in der Wohnung durchführen
Zwar kann der Mieter eine Schadstoffmessung durchführen lassen, aber wenn er diese selbst beauftragt, muss er das Gutachten auch bezahlen. Deshalb ist es ratsam, sich zunächst an die Kommune, zum Beispiel das Gesundheitsamt, oder die Verbraucherzentralen zu wenden, die teilweise ebenfalls solche Untersuchungen anbieten. Eine weitere Möglichkeit, auf die Ropertz vom Deutschen Mieterbund hinweist: „Denkbar ist auch eine Absprache mit dem Vermieter, die Kosten für den Gutachter zu teilen oder dass derjenige zahlt, der laut Gutachten im Unrecht ist.“
Zuletzt aktualisiert: September 2019
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