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    Rund ums Bauen

    Keine Angst vor Mietnomaden mit der R+V-Miet­schutz­versicherung

    Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietnomaden, oft mit hohen Kosten durch Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung. Mit der R+V-Mietschutzversicherung können Sie sich gegen die Folgen absichern.

    Schäden durch Mietnomaden: ein Fallbeispiel

    Der Hauseigentümer Hubert D. hat es geschafft. Nach vielen Monaten Baulärm, Dreck und Staub ist sein Mehrfamilienhaus endlich komplett saniert. Auch die letzte Wohnung konnte er vor drei Monaten vermieten. Erstaunlich nur, dass er seinen jungen Mieter Frank T. schon länger nicht mehr angetroffen hat. Was er noch nicht weiß: Frank T. ist ein sogenannter Mietnomade, der seine Sachen längst gepackt hat und unbekannt verzogen ist. Die erst vor wenigen Monaten frisch renovierte Wohnung ist verdreckt, der Parkettboden zerkratzt und das Konto weist einen Mietrückstand von zwei Monatsmieten auf. Der Gesamtschaden für die Renovierung und den Mietausfall beläuft sich auf insgesamt 5.500 Euro.

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    Mietnomaden sind kein Einzelfall

    Das beschriebene Beispiel ist kein Einzelfall, wie eine Studie der Forschungsstelle für
    Immobilienrecht der Universität Bielefeld
     zeigt. Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietbetrügern, die oft auch mit falschen Bonitätsnachweisen auftreten. Kommt es dann zu Mietrückständen, sprechen die Vermieter erst spät die Kündigung aus. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren.

    Wenn die Vermieter Pech haben, können Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung die Folge sein.

    R+V leistet bei Mietrückstand sofort

    Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Sie als Vermieter schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die R+V-Mietschutzversicherung sichert private Vermieter von wohnwirtschaftlich genutztem Wohnraum umfassend gegen solche Risiken ab. Der Versicherungsschutz wird sofort bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen geboten, auch bei Erstbezug der Wohnung. Er greift dann unmittelbar nach dem ersten Mietrückstand.

    Die R+V-Mietschutzversicherung übernimmt für die versicherte Wohneinheit:
     

    • Mietrückstände einschließlich Nebenkosten, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht, und für die Zeit vor der Kündigung.

    • Vorschusszahlungen für Miete und Nebenkosten, noch bevor die Forderungen gerichtlich festgestellt wurden.

    • Kosten für die Sanierung, Renovierung und Entrümpelung.

    • Schadenersatz für beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtungs- Gegenstände.

    • Mietausfälle für die Zeit der Renovierung aufgrund von Beschädigungen.

    Ihre Fragen zum Thema Mietschutzversicherung beantworten wir Ihnen gerne auch perönlich:

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    Zuletzt aktualisiert: März 2019

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