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Junge Frau sitzt entspannt in ihrem Zimmer nach dem Abschluss eines Untermietvertrags
Rund ums Wohnen

Welcher Versicherungs­schutz gilt bei einem Untermietvertrag?

Privatunterkunft statt Hotelzimmer – das liegt im Trend. Immer mehr Menschen vermieten ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer an Untermieter. Das bedarf allerdings einiger Vorbereitung: vom Untermietvertrag über rechtliche und steuerliche Aspekte bis hin zu Haftungs- und Versicherungsfragen. Wir geben einen Überblick.

Untermietvertrag: Ein Modell mit vielen Vorteilen

Auf dem letzten Holland-Trip mit ihrem Freund kam Lisa die Idee: Mark und sie hatten über eine Plattform für Untervermietung von privat ein Häuschen mit eigenem Bootssteg gemietet. Lisa war nicht nur von der Unterkunft begeistert, sondern auch von der Gastfreundschaft ihrer Vermieter.

Eine Portion Vertrauen gehört schon dazu, das eigene Heim mehr oder weniger fremden Menschen zu überlassen – über Nacht, für ein paar Tage oder gar für Wochen und Monate.

Vor allem in Großstädten mit hohem Mietniveau lässt sich heute leicht eine private Unterkunft als Hotelalternative finden – oder selbst mit dem eigenen Zuhause etwas Geld dazuverdienen.

Wann lohnt sich ein Untermietvertrag?

Eine Untervermietung lohnt sich vor allem, wenn man viel unterwegs ist oder noch ein Zimmer frei hat. Neben den monetären Vorteilen ist es eben auch spannend, auf diese Weise Menschen aus der ganzen Welt kennenzulernen – oder eben auch nur deren Zuhause.

Bekannte Untervermietungsportale sind zum Beispiel:

Untermiete als Zuverdienst

Lisa arbeitet als freiberufliche Designerin in Düsseldorf und verbringt mindestens die Hälfte ihrer Wochenenden bei Mark in Hamburg. Sie kann überall arbeiten, wo ihr Laptop Strom findet.

Für ein größeres Agenturprojekt zieht sie im Frühling für 6 Monate nach Berlin. Und wie praktisch: Es ist näher an Hamburg. Ihre schöne Wohnung in Düsseldorf möchte sie nicht aufgeben. Eine zweite Miete aufzubringen, das ist bei dem Mietniveau in der Großstadt aber auch kaum möglich.

Untermietvertrag

Schäden am Eigentum absichern

Beim Umzug fragt sich Lisa auch, was passiert, wenn während ihrer Abwesenheit Schäden an ihrem Eigentum entstehen. Ihre Möbel, Bücher und die neue Küche sind ihr wichtig – materiell wie ideell. Verursacht der Untermieter einen Schaden, müsste dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

Doch was ist bei Brand, Einbruch oder einem Wasserschaden durch die Nachbarn? Ihr Freund Mark rät ihr deshalb zu einer R+V-Hausratversicherung, um sich gegen solche Risiken abzusichern.

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Untervermietung: Ist das hier erlaubt?

Aus vagen Vorstellungen werden konkrete Ideen. Zuerst muss Lisa die Rechte und Pflichten kennen, die man als Hauptmieter sowohl dem vermietenden Eigentümer als auch dem eigenen Untermieter gegenüber hat. Dazu muss sie die regionalen Regelungen beachten und erst einmal herausfinden, ob sie in ihrer Stadt überhaupt Wohnraum z. B. via Airbnb vermieten darf. In vielen großen deutschen Städten gibt es ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot, d. h. dass die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung bzw. dessen gewerbliche Nutzung verboten ist. Das Wohnungsamt gibt Auskunft, ob Untervermietung erlaubt ist.

Kein Untermietvertrag ohne Genehmigung des Vermieters

Nun muss Lisa ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, sofern die Untermiete im Hauptmietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Sie hat einen guten Draht zu dem netten älteren Herrn, er erlaubt ihr spontan, Untermietverträge zu schließen, sowohl tageweise als auch für die Zeit ihrer Projektarbeit in Berlin. Vielleicht weiß er aber auch, dass er solch ein Ansinnen seiner Mieter nicht einfach so ablehnen darf.

Wenn Lisa ein berechtigtes Interesse und vernünftige, nachvollziehbare Gründe für eine Untervermietung hat – beispielsweise, weil sie die Mietwohnung sonst finanziell nicht halten  – kann ihr der Vermieter nicht von Vornherein verbieten, die Wohnung unterzuvermieten. Hier greift der § 553 BGB. Allerdings darf der Vermieter ablehnen, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar ist, insbesondere im Hinblick auf Überbelegung, Störungen oder unbekannte Untermieter. 

Auch bei Eigentumswohnungen Untermietvertrag nicht ohne Zustimmung

Selbst wenn Lisa die Eigentümerin der Düsseldorfer Wohnung wäre, so wäre eine Untermietung nicht ohne Rücksprache möglich. Eine Eigentümergemeinschaft kann sich mehrheitlich gegen eine touristische Nutzung aussprechen, wenn z. B. die Befürchtung besteht, dass durch die Gäste Lärm und Beschädigungen des Flurs entstehen könnten.

Zum Glück helfen die Möglichkeit der persönlichen Kontaktaufnahme vorab bei Online-Portalen wie Airbnb, 9flats und Wimdu dabei, sich ein Bild vom künftigen Untermieter zu machen. Schließlich möchte man sich mit der Vermietung wohlfühlen und auch noch in guter Nachbarschaft wohnen, wenn die Untermieter längst fort sind.

Ihre Versicherung, Ihr Schutz

Die Hausratversicherung, die Lisa bei der R+V abgeschlossen hat, schützt ihr bewegliches Eigentum bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Über Lisas Sachen hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch die beweglichen Besitztümer einer Person, die mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Vermietet Lisa ihr Gästezimmer längerfristig, sollte sie mit der Versicherung besprechen, ob und wie sie die angegebenen Werte anpassen sollte, um einen ausreichenden Schutz zu garantieren.

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Die R+V-Hausratversicherung können Sie ganz einfach online abschließen.

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Unbedingt einen Untermietvertrag schließen

Wann immer jemand zur Untermiete bei ihr wohnt, sollte Lisa einen Untermietvertrag schließen, um auf der sicheren Seite zu ein.

Ein schriftlicher Vertrag mit den Eckdaten zu Mietverhältnis, Höhe der Miete und Fragen aus dem Mietrecht hilft, allen Seiten in jeder Lage Klarheit und Rechtssicherheit zu geben. Auch, wenn ein solcher Vertrag nicht zwingend schriftlich sein muss, ist es aus Beweisgründen dringend zu empfehlen.

Was sagt das Gesetz zur Unter­vermietung und was der Mietvertrag?

Das sagt das Mietrecht: § 540 Absatz 1 BGB besagt, dass der Hauptmieter beim Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung einholen muss. Ohne diese Zustimmung ist eine Untervermietung nicht zulässig. Eine unerlaubte Untervermietung kann nicht nur eine ordentliche Kündigung der Wohnung durch den Vermieter nach sich ziehen, sondern sogar eine fristlose Kündigung.

Der Vermieter kann seine Erlaubnis zur Untervermietung jedoch nicht grundlos verweigern. Er muss einen guten Grund, ein berechtigtes Interesse angeben, das allerdings erst nach Beginn des Mietverhältnisses entstanden sein darf.

Kündigungsfristen: Wenn der Hauptmieter und sein Untermieter einen unbefristeten Untermietvertrag abgeschlossen haben, gilt hier für die Kündigung die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Wenn der Hauptmieter seinem Mieter nur ein möbliertes Zimmer in der von ihm selbst bewohnten Wohnung überlässt, so gilt eine kürzere Kündigungsfrist.

Wenn der Untermieter eine weitere Person in seinem gemieteten Zimmer aufnehmen möchte, braucht er dazu die ausdrückliche Zustimmung des Hauptmieters.

Für Schäden durch Wetter, Einbruch oder Rohrbrüche haftet während der gesamten Untermietszeit der Hauptmieter für sein Eigentum. Werden also Einrichtungsgegenstände, Kleidung oder Elektrogeräte durch vorgenannte Ereignisse beschädigt, kann Sie nur eine Hausratversicherung vor hohen Folgekosten bewahren.

Gut zu wissen

Handtücher können als Indiz für Gewerbebetrieb gewertet werden

Wenn Lisa Einkünfte aus der Untervermietung ihrer Wohnung hat, hat sie die Pflicht, diese in der Einkommensteuererklärung im Themenkomplex „Vermietung und Verpachtung“ anzugeben. Als Hauptmieter muss man Einnahmen aus der Untervermietung versteuern.

Wer als Gastgeber in einer Unterkunft zusätzliche Serviceleistungen, wie frische Handtücher, bereitstellt oder eine Gebühr für die Endreinigung bekommt, wird möglicherweise steuerlich als Gewerbebetrieb eingestuft – also quasi als Hotel. Private Unternehmung und Hotelbetrieb sind nicht immer trennscharf voneinander abzugrenzen, man sollte jedoch vorsichtig sein und entsprechend zurückhaltend vermieten, wenn man nicht gewerbesteuerpflichtig werden möchte. Die Gewerbesteuer macht eine Untervermietung über Plattformen wie Airbnb finanziell deutlich weniger lohnenswert.

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Zuletzt aktualisiert: November 2025

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