Eine erfolgreiche Wohnungsbewerbung steht und fällt mit den richtigen Unterlagen. Neben Gehaltsnachweisen und einer SCHUFA-Auskunft gehört eine Mieterselbstauskunft in jede Bewerbungsmappe. Denn mit einer gut vorbereiteten und vollständigen Mieterselbstauskunft erhöhen Sie Ihre Chancen auf Ihre Wunschwohnung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Informationen in die Mieterselbstauskunft gehören und worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten. Außerdem erhalten Sie eine Vorlage für die Mieterselbstauskunft zum kostenlosen Download.

Mieterselbstauskunft: Mit kostenloser PDF-Vorlage beim Vermieter punkten
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Transparenz für Vermieter
Die Mieterselbstauskunft ist für viele Vermieter ein wichtiges Dokument bei der Wohnungsbewerbung. Mit einer vollständigen Selbstauskunft weisen Sie Ihre Bonität und Zuverlässigkeit nach und erhöhen Ihre Chancen auf eine Zusage.
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Inhalte der Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft enthält persönliche Daten wie Name, Anschrift und Familienstand sowie Informationen zu Ihrem beruflichen Status, Einkommen, Ihrer Wohnhistorie sowie Haustierhaltung.
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Ehrlichkeit zählt
Sie sollten die Fragen in der Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Ausnahmen gelten bei Fragen, die für das Mietverhältnis nicht relevant sind.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein standardisierter Fragebogen, mit dem Vermieter wichtige Informationen über potenzielle Mieter sammeln. Die rechtliche Grundlage für die Mieterselbstauskunft fußt auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 311 BGB). Demnach sind Vermieter grundsätzlich berechtigt, Mietinteressenten vor der Vermietung Fragen zu stellen. Anhand der Angaben in der Mieterselbstauskunft prüfen sie, wer ihre Immobilie übernimmt.
Nein, als Mieter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mieterselbstauskunft auszufüllen. Doch Mietinteressenten, die die Angaben verweigern, erhalten in der Praxis häufig eine Absage. Deshalb füllen die meisten das Dokument aus. Das kann sich durchaus lohnen: Mit einer offenen und ehrlichen Selbstauskunft schaffen Sie Vertrauen, geben Ihrem Vermieter Sicherheit und verbessern Ihre Chancen, die gewünschte Wohnung zu erhalten.
Auf dem Weg zum unterschriebenen Mietvertrag zählen zwei Dinge: eine überzeugende Mieterselbstauskunft und eine smarte Lösung für die Mietkaution. Mit einer Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur klassischen Kaution sparen Sie Geld und zeigen gleichzeitig finanzielle Flexibilität – die perfekte Kombination für einen gelungenen Start ins neue Zuhause.
MietkautionsBürgschaft für finanziellen Spielraum
Zur R+V-MietkautionsBürgschaftChancenCheck zur Übernahme der Mietkaution
Zum ChancenCheckIn der Mieterselbstauskunft sind nur Fragen erlaubt, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Mietverhältnis stehen. Dazu zählen zum Beispiel Angaben, die helfen, Ihre finanzielle Situation sowie die Nutzung der Wohnung zu beurteilen. Fragen, die in Ihre privaten oder sensiblen Bereiche eingreifen und keinen Bezug zum Mietverhältnis haben, darf Ihr Vermieter hingegen nicht stellen. Die strenge Eingrenzung der Fragen hilft, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Vermieters und der Privatsphäre des zukünftigen Mieters zu gewährleisten.
Unzulässige Fragen? Das müssen Sie nicht hinnehmen
Als Mietinteressent müssen Sie unzulässige Fragen nicht beantworten und dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Stattdessen riskiert Ihr potenzieller Vermieter rechtliche Konsequenzen, wenn er solche Fragen stellt. Dazu gehören Schadensersatzansprüche oder Bußgelder wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO Artikel 5) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Vor oder bei der Wohnungsbesichtigung
Nach der Besichtigung der Wohnung
Bei Vertragsabschluss:
Mieterselbstauskunft zum DownloadWenn Sie unwahre Angaben in der Mieterselbstauskunft machen, kann das ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß §123 Abs. 1 BGB bzw. § 119 BGB darf Ihr Vermieter den Mietvertrag anfechten, wenn Sie wichtige Informationen absichtlich falsch angegeben haben. Außerdem kann er Ihnen nach § 543 BGB kündigen, wenn Ihre Lüge die Grundlage des Mietverhältnisses erheblich beeinträchtigt. Die Kündigung gilt auch dann, wenn Sie die Miete stets pünktlich bezahlt haben. Besonders bei Angaben zur Bonität, zur Nutzung der Wohnung (private/gewerbliche Nutzung) oder der Anzahl der Personen, die einziehen, sind korrekte Angaben entscheidend.
Bestimmte Fragen darf Ihr Vermieter gar nicht stellen. Falls er dies doch tut, dürfen Sie die Antwort verweigern oder eine falsche Antwort geben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Dazu zählen Fragen zu Religion, politischer Zugehörigkeit, Familienplanung, Gesundheitszustand oder Privatleben. Diese Themen verletzen die Privatsphäre und müssen gemäß § 242 BGB nach Treu und Glauben weder wahrheitsgemäß noch überhaupt beantwortet werden.
Nach einer Absage: Was passiert mit Ihrer Mieterselbstauskunft?
Wenn kein Mietvertrag zustande kommt, muss der Vermieter Ihre Mieterselbstauskunft vernichten. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie ein Recht auf die Löschung Ihrer Daten.
Sie möchten bei Ihrem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung punkten und sich von anderen Mitbewerbern abheben? Mit den folgenden Tipps präsentieren Sie sich optimal und steigern Ihre Chancen auf eine Wohnungszusage deutlich:
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Hervorstechende Bewerbungsmappe erstellen
Erstellen Sie eine Bewerbungsmappe, in der Sie relevante Unterlagen für Ihren Vermieter bereits im Vorfeld zusammenstellen. Verwenden Sie eine übersichtliche und gut strukturierte Mappe mit einem professionellen Deckblatt. Auf diese Weise können Sie Ihre Unterlagen ordentlich und optisch ansprechend präsentieren.
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Unterlagen vollständig zusammenstellen
Verfassen Sie ein höfliches Anschreiben, in dem Sie sich vorstellen und Ihre Zuverlässigkeit hervorheben. Neben dem Anschreiben gehört auch die Mieterselbstauskunft in die Bewerbungsmappe. Einkommensnachweise, die SCHUFA-Bonitätsauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine Empfehlung des bisherigen Vermieters können Sie freiwillig beifügen. Rechtlich brauchen Sie diese Dokumente erst im späteren Bewerbungsprozess einreichen. Denken Sie auch daran, Ihren Personalausweis zur Vorlage mitzunehmen.
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Mieterselbstauskunft sorgfältig ausfüllen
Füllen Sie die Mieterselbstauskunft vor der Besichtigung vollständig, korrekt und gut leserlich aus und unterschreiben Sie das Dokument.
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Pünktlich und vorbereitet zur Besichtigung erscheinen
Bringen Sie alle Unterlagen direkt zur Besichtigung mit. Seien Sie höflich, freundlich und zeigen Sie echtes Interesse an der Wohnung. Betonen Sie Ihre Zuverlässigkeit und Ihr langfristiges Interesse.
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Finanzielle Sicherheit vermitteln
Bieten Sie Ihrem Vermieter als Sicherheit eine Mietkautionsbürgschaft an. Mit einer Mietkautionsbürgschaft zeigen Sie, dass Ihre Bonität geprüft wurde und Ihr Vermieter im Ernstfall abgesichert ist. Außerdem bleiben Sie finanziell flexibel, weil Sie keine hohe Kaution direkt hinterlegen müssen.
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Schnell reagieren
Bedanken Sie sich nach der Besichtigung und reichen Sie fehlende Unterlagen sofort nach. Bleiben Sie für Rückfragen erreichbar. Fragen Sie Ihren Vermieter höflich nach einer Entscheidung, wenn diese länger dauert.
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Einkommens- bzw. Gehaltsnachweise
Mit dem Gehaltsnachweis weisen Sie Ihr Einkommen bei Ihrem Vermieter nach. Sie erhalten diesen Nachweis in der Regel monatlich von Ihrem Arbeitgeber oder können ihn bei Bedarf direkt anfordern. Für die Wohnungsbewerbung werden meist die letzten drei Gehaltsnachweise benötigt, die Sie in der Phase der Vertragsanbahnung oder spätestens beim Vertragsabschluss vorlegen sollten.
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SCHUFA-Bonitätsauskunft
Die SCHUFA-Auskunft bewertet Ihre Bonität und zeigt, ob Sie finanziell zuverlässig und kreditwürdig sind. Sie können die Auskunft direkt bei der SCHUFA oder über andere Online-Dienste beantragen. Der Nachweis wird oft vor Vertragsabschluss verlangt. Er gibt Ihrem Vermieter Gewissheit über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit.
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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt, dass Sie als Mieter keine Mietrückstände haben und wird von Ihrem aktuellen oder früheren Vermieter ausgestellt. Als Teil der Bewerbungsunterlagen bei der Wohnungssuche wird sie oft vor Vertragsunterzeichnung verlangt. Sollte Ihr aktueller Vermieter keine Bescheinigung ausstellen, können Sie alternativ Kontoauszüge oder Quittungen über vergangene Mietzahlungen einreichen.
Der Schufa-Eintrag enthält wesentliche Daten zur finanziellen Situation eines Mieters, die für die Vermieter relevant sind. Dazu zählen persönliche Angaben, Informationen zu laufenden Verträgen, Zahlungshistorien und eventuelle Negativmerkmale. Diese Daten helfen Ihrem Vermieter, das Risiko von Mietausfällen besser einzuschätzen. Folgende Informationen beinhaltet der Eintrag im Detail:
Fazit: Mit einer vollständigen Mieterselbstauskunft steigern Sie Ihre Erfolgschancen
Mit einer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Mieterselbstauskunft erhöhen Ihre Erfolgschancen bei der Wohnungssuche. Am besten füllen Sie die Mieterselbstauskunft bereits vor der Besichtigung aus und reichen sie mit weiteren Unterlagen wie Gehaltsnachweisen, einer SCHUFA-Auskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung in einer Bewerbungsmappe ein.
Beantworten Sie alle zulässigen Fragen wahrheitsgemäß. Doch denken Sie daran, dass Sie nicht jede Frage beantworten müssen. Fragen zu Ihrer Familienplanung, Religion, Ihren politischen Ansichten, Ihrem Gesundheitszustand oder Mitgliedschaften in Vereinen sind beispielsweise tabu. Füllen Sie die Mieterselbstauskunft achtsam, sorgfältig und korrekt aus. So zeigen Sie Professionalität und Seriosität, ohne unzulässige Informationen preiszugeben.
Eine Mieterselbstauskunft-Vorlage ist ein standardisiertes Formular, das Mietinteressenten vor einer Wohnungsbesichtigung ausfüllen können, um ihre Chancen auf eine Mietwohnung zu erhöhen. Es enthält wichtige Informationen über Ihre Person und hilft Ihrem Vermieter, Ihre Eignung als Mieter für seine Immobilien besser einzuschätzen. Mieter können eine Mieterselbstauskunft als PDF-Vorlage auf der Seite der R+V kostenlos herunterladen, um sie bequem auszufüllen und an den Vermieter weiterzuleiten. Tipps zum Ausfüllen der Selbstauskunft erhalten Sie in diesem Ratgeberartikel.
Die Mieterselbstauskunft enthält neben persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum, Angaben zur beruflichen Situation wie Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis und Einkommen sowie Details zur Haushaltsgröße, einschließlich der Anzahl der einziehenden Personen und möglicher Haustiere. Zudem werden häufig frühere Wohnverhältnisse abgefragt, etwa der aktuelle Vermieter und die Mietdauer. Ergänzt werden diese Angaben durch Bonitätsnachweise, Hinweise auf Mietschulden oder Kredite sowie Erklärungen zur Zahlungszuverlässigkeit und zu etwaigen gerichtlichen Forderungen.
Mit der Mieterselbstauskunft erhält ihr Vermieter wichtige Informationen über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit, Ihre berufliche Situation und Ihre Haushaltsgröße. Gleichzeitig zeigt eine gut vorbereitete und vollständige Selbstauskunft, dass Sie als Mietinteressent organisiert, zuverlässig und an einer reibungslosen Abwicklung interessiert sind. Das schafft Transparenz und Vertrauen auf beiden Seiten. Als Mietinteressent erhöhen Sie Ihre Chancen, die Wohnung zu erhalten. Vermietern schafft die Mieterselbstauskunft Klarheit und erleichtert die Entscheidung im Bewerbungsprozess.
In der Regel füllen Sie als zukünftiger Mieter die Mieterselbstauskunft aus, wenn Ihr Vermieter sie anfordert. Rechtlich sind Sie zwar nicht verpflichtet, das Formular auszufüllen, aber eine vollständige und wahrheitsgemäße Selbstauskunft kann Ihre Chancen erheblich erhöhen. Manche Mietinteressenten füllen die Selbstauskunft freiwillig bereits vor der Besichtigung der Immobilie aus und bringen sie zusammen mit weiteren Unterlagen mit, um einen guten und organisierten Eindruck zu hinterlassen.
Die Fragen in der Mieterselbstauskunft sollten Sie sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Idealerweise füllen Sie die Auskunft gut lesbar aus, entweder digital oder handschriftlich, und reichen sie zusammen mit weiteren Unterlagen wie Gehaltsnachweisen, einer SCHUFA-Auskunft oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ein. Vergessen Sie nicht, Ihre Mieterselbstauskunft zu unterschreiben. Ohne Unterschrift erkennen Vermieter das Dokument meist nicht an.
Ja, als Mieter dürfen Sie unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft verweigern. Dazu gehören Fragen zu Familienstand, Religion, politischer Einstellung, Gesundheitszustand, Nationalität oder Vorstrafen, da sie gegen Ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen und für das Mietverhältnis irrelevant sind. Obwohl Sie diese Fragen ablehnen können, könnte das beim Vermieter einen negativen Eindruck hinterlassen. Erklären Sie stattdessen höflich, dass diese Fragen rechtlich unzulässig sind und keine Relevanz für das Mietverhältnis haben. Zulässige Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen oder Ihrer Haushaltsgröße sollten Sie hingegen wahrheitsgemäß beantworten, da falsche Angaben zu einer Kündigung führen können.
Ja, die Mieterselbstauskunft ist bindend. Denn Vermieter nutzen die darin gemachten Angaben als Hilfe für ihre Entscheidung, bevor sie die Wohnung vermieten. Falsche oder unvollständige Angaben des Mieters, insbesondere zu relevanten Punkten wie Einkommen oder Bonität, können rechtliche Konsequenzen für Sie haben. Ihr Vermieter kann beispielsweise den Mietvertrag anfechten oder sogar eine fristlose Kündigung ausstellen. Unzulässige Fragen müssen Sie jedoch nicht beantworten. Diese dürfen Sie auslassen, ohne dass dies negative Folgen hat.
Eine kostenlose Mieterselbstauskunft zum Ausfüllen können Sie in diesem R+V-Ratgeberartikel als PDF digital herunterladen und direkt an Ihren Vermieter weiterleiten. Alternativ stellt Ihr zukünftiger Vermieter oder Ihre Hausverwaltung das Formular im Rahmen des Bewerbungsprozesses bereit.
Die Mieterselbstauskunft ist in der Regel kostenlos, wenn Sie die R+V-Vorlage online herunterladen oder direkt vom Vermieter oder der Hausverwaltung erhalten. Falls Sie zusätzliche Nachweise wie eine SCHUFA-Bonitätsauskunft benötigen, können hierfür Kosten entstehen.
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Sie als Mietinteressent ausfüllen. Es enthält persönliche Angaben, Informationen zum Einkommen, zur Haushaltsgröße und zur beruflichen Situation. Mit der Mieterselbstauskunft geben Sie Ihrem Vermieter einen allgemeinen Überblick über Ihre Eignung als Mieter und somit eine Hilfe zur Entscheidungsfindung vor dem Vermieten.
Der SCHUFA-Bonitätscheck hingegen ist ein offizielles Dokument, das von der SCHUFA ausgestellt wird. Es beinhaltet detaillierte Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit, wie Zahlungshistorien oder laufende Kredite.
Der Hauptunterschied liegt darin, dass die Mieterselbstauskunft auf Ihren Angaben als Mietinteressent beruht, während der SCHUFA-Bonitätscheck von einer unabhängigen Institution erstellt wird und ausschließlich auf verifizierten Daten basiert. Beide Dokumente zusammen liefern Ihrem Vermieter eine umfassende Einschätzung über Ihre Zuverlässigkeit.
Grundsätzlich gilt: Vermieter sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit den sensiblen Informationen aus der Mieterselbstauskunft umzugehen. Ihre Bewerberdaten aus der Mieterselbstauskunft darf Ihr Vermieter für die Mieterauswahl verwenden. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist er verpflichtet, Ihr Daten vertraulich zu behandeln. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens muss er die Daten derer Bewerber löschen – es sei denn, die Bewerber haben einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt. Für die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte benötigt Ihr Vermieter hingegen Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Eine Mieterselbstauskunft ist rechtlich nicht verpflichtend. Vermieter verlangen sie jedoch in der Praxis häufig, um eine fundierte Entscheidung über die Vermietung treffen zu können. Die Fragen in der Mieterselbstauskunft sollten Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Als Mietinteressent füllen Sie die Mieterselbstauskunft selbstständig aus. Sie enthält Angaben zu ihrer Person, ihrem Einkommen, zur Nutzung der Wohnung sowie weitere relevante Informationen, die für den Vermieter von Bedeutung sind.
Vermieter können die Angaben in der Mieterselbstauskunft überprüfen, beispielsweise durch Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, SCHUFA-Auskunft oder Rückfragen beim vorherigen Vermieter. Persönliche Angaben kann Ihr Vermieter mit Ihrem Personalausweis abgleichen.
Zuletzt aktualisiert: April 2025
R+V-Team
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