Der Umzug von einer alten in eine neue Wohnung ist mit diversen Kosten verbunden: zum Beispiel, wenn Sie bei einem größeren Umzug eine Umzugsfirma beauftragen oder wenn Sie für Ihre neue Wohnung eine neue Küche oder neue Möbel benötigen. Ein weiterer hoher Kostenpunkt ist in der Regel die Mietkaution. Doch wie verhält es sich mit der Mietkaution und den damit verbundenen Zinsen? Wir erklären, die aus Miete- und aus Vermietersicht interessanten Fakten und erklären, ob und wie die Mietkaution verzinst werden muss.
Bedingungen für die Mietkaution: Zinsen, Zeiträume, Anspruch
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Die Mietkaution dient als finanzielle Sicherheit
Vermieter können eine Mietkaution verlangen, um sich gegen Mietschäden, offene Mietzahlungen oder ausstehende Nebenkosten abzusichern.
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Die Mietkaution muss verzinst angelegt werden
Die Kaution muss getrennt vom Privatvermögen der Vermieter auf einem separaten Konto angelegt werden. Die erwirtschafteten Zinsen stehen nach dem Auszug den Mietern zu.
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Mietkautionsbürgschaften schaffen finanzielle Flexibilität
Mit einer Mietkautionsbürgschaft bleibt die Kautionssumme als finanzieller Spielraum erhalten, statt mehrere Monatsmieten auf einem Kautionskonto zu hinterlegen.
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Vermieter können von den Mietern eine Kaution verlangen. Eine gesetzlich definierte Pflicht für eine Mietkaution gibt es nicht.
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Die Mietkaution dient den Eigentümern einer Wohnung als finanzielle Sicherheit. Mit diesem Geld können Vermieter Mietschäden in der Wohnung beheben lassen, die möglicherweise während des Mietverhältnisses entstanden sind.
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Die Höhe dieser Mietsicherheit darf maximal 3 Netto-Kaltmieten betragen.
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Die Mietkaution muss nicht auf einmal in vollem Umfang gezahlt werden. Die Mieter können sie in 3 gleichen monatlichen Raten entrichten. Die erste Rate müssen Mieter mit dem Beginn des Mietverhältnisses zahlen. Die 2 verbleibenden Raten sind unmittelbar mit den darauf anschließenden Monatsmieten fällig.
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Wenn die Mieter die Wohnung verlassen, ohne dass es zu Schäden gekommen ist, erhalten sie die Kautionssumme inklusive Zinsen wieder zurück.
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Immobilienbesitzer sind dazu verpflichtet, die Mietkaution auf einem separaten Kautionskonto anzulegen. Dies ist in § 551 BGB „Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“ gesetzlich festgelegt.
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Das Kautionskonto wird bei einem Kreditgeber eröffnet. Hierfür gibt es 2 Varianten: Die Vermieterin oder der Vermieter können die Kaution entweder als Sparanlage auf ein Sparbuch oder auf ein Festgeldkonto einzahlen.
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Hieraus ergibt sich schnell die Frage, ob die Wohnungseigentümerin oder der Vermieter die Kaution verzinsen muss.
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Das Mietkautionskonto mit Zinsen muss von allen anderen Ein- und Ausgängen bzw. vom Privatvermögen der Vermieter isoliert sein.
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Wie hoch und damit wie gut der Zinssatz für Mietkaution ausfällt, legt die Bank fest.
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Der Prozentsatz, der für die Verzinsung einer Kaution herangezogen wird, ist immer vom aktuellen Zinssatz abhängig, der sich am derzeitigen Leitzins orientiert. Je nach wirtschaftlicher Lage können Zinsen eher hoch oder niedrig ausfallen.
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Vermieter müssen die Mietkaution inklusive Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht direkt an ihre Mieter zurückzahlen. Für die Auszahlung steht Wohnungseigentümern ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu.
Wem gehört am Ende die Mietkaution inklusive Zinsen?
Höhe und Umfang: Die Verzinsung der Mietkaution berechnen
Die herkömmliche Form der Mietkaution mit Anlage auf einem Sparbuch ist nicht mehr rentabel. Hier spielen unterschiedliche Aspekte mit hinein:
- Die Zinsen sind so gering, dass die Kaution nicht weiter anwächst.
- Zudem verlangen viele Banken Gebühren für Kautionskonten. Diese Kosten werden allerdings nicht über die Kautionssumme gedeckt, sondern müssen vom Kontoinhaber, sprich der Vermieterin bzw. dem Vermieter getragen werden.
- Daraus resultiert, dass die Kaution nicht mehr anwächst, sondern im Gegenteil auch noch weitere Kosten erzeugt.
Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie als Vermieter diese Kosten umgehen und unnötige Ausgaben vermeiden. Und Mieter freuen sich, dass sie die Kautionssumme als liquides Mittel behalten können.
Bei einem Umzug fallen diverse Kosten an: zum Beispiel für neue Möbel oder eine Umzugsfirma. Hinzu kommt in den allermeisten Fällen noch die Kaution.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: „Ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen?“. Die Antwort hierzu lautet eindeutig „Ja“. Das Geld muss auf einem separaten Bankkonto hinterlegt werden, auf dem die Mietkaution mit Zinsen versehen ist. Werden beim Auszug keine Schäden festgestellt, steht die Mietkaution inklusive Zinsen den Mietern zu. Dies sollten Sie besonders dann wissen, wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung mieten.
Haben Sie Ihren alten Mietvertrag gekündigt und schließen einen neuen Mietvertrag ab, erhalten Sie vielleicht die alte Mietkaution inklusive Zinsen frühzeitig. In diesem Fall können Sie die alte Kaution vielleicht sogar für die neue Wohnung heranziehen. Müssen Sie hingegen lange auf die alte Kaution warten und die neue bereits hinterlegen, entsteht schnell eine Doppelbelastung. Am besten entscheiden Sie sich dann für eine Mietkautionsbürgschaft, mit der die hohen Kosten durch einen kleinen Monatsbeitrag ersetzt werden.
Die Mietkaution darf maximal 3 Netto-Kaltmieten betragen.
Ja. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst anzulegen.
Nach Ende des Mietverhältnisses und der Prüfung möglicher Ansprüche muss die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. Vermieter haben dafür in der Regel bis zu 6 Monate Zeit.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
R+V-Team
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