Die Mietkaution ist ein wichtiges Hilfsmittel für Vermieter, um sich gegen von Mietern verursachte Schäden oder Ausfälle der Mietzahlungen und mehr abzusichern. Wie legt man die Höhe der Mietkaution regelkonform fest und was ist dabei zu beachten? Das klären wir im Folgenden.
Rund ums Wohnen
Höhe der Mietkaution: Wie viel dürfen Vermieter verlangen?
Wie hoch die Mietkaution sein darf, ist in § 551 BGB gesetzlich geregelt: Demzufolge darf die Kaution nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Mieter müssen sie nicht auf einmal überweisen, sondern können sie auch ratenweise zahlen: in bis zu drei monatlichen Raten. Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag festgehalten werden
Auch bei einer Mieterhöhung dürfen Vermieter die Mietkaution nicht nachträglich erhöhen. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit gilt die Höhe der Mietsicherheit, die bei Abschluss des Vertrags festgelegt wurde.
Sind Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zu verzinsen?
Seit 1983 ist müssen Vermieter die Mietkaution verzinsen. Eine Verzinsung gehört also zu den Bedingungen für die Mietkaution.
Wie hoch der Zinssatz für die Mietkaution in voller Höhe ausfällt, legt die jeweilige Bank fest. Der Zinssatz ist vom aktuellen Leitzins abhängig, er kann also mal höher, mal niedriger ausfallen.
Die Mietkautions-Höhe darf maximal drei Kaltmieten betragen. Dabei ist es selbstverständlich möglich, sich vor Vertragsabschluss auf einen niedrigeren Betrag zu einigen. Vermieter können auf die Kaution auch ganz verzichten. Wenn der Vermieter allerdings auf der maximalen Kautionshöhe besteht, können Mieter wenig dagegen tun. Einklagbar ist eine niedrigere Mietkaution nicht.
Der Vermieter kann auf der anderen Seite die Mietkaution einbehalten, wenn Mieterinnen und Mieter sich beispielsweise nicht an die Vertragsvereinbarungen halten: Schönheitsreparaturen nicht durchführen, Schäden am Mietobjekt verursachen oder im Mietrückstand sind.
Gilt die Mietkautions-Höhe auch für ein gewerbliches Verhältnis?
Ist eine Kautionsminderung bei gewerblichen Verhältnissen im Nachhinein möglich?
Vermieterinnen und Vermieter können frei festlegen, ob sie eine, zwei oder drei Monatsmieten für die Kaution verlangen. Sie können auch ganz auf diese verzichten.
Die Mietkautions-Höhe darf nur bei gewerblichen Verhältnissen mehr als drei Kaltmieten betragen. Wird die Wohnfläche gewerblich genutzt, gibt es keine gesetzliche Grenze.
Zuletzt aktualisiert: August 2024
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