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Ein Immobilien-Rechtsschutz sichert Sie gegen hohe Kosten ab, wenn es rund um Ihre Immobilie zu rechtlichen Konflikten kommt. Das können Streitigkeiten mit Vermieter, Nachbarn, Behörden oder Hausverwaltungen sein. In solchen Fällen übernimmt die Immobilien-Rechtsschutzversicherung die gesetzlichen Gebühren für beispielsweise Anwälte, Gerichte und Sachverständige. Der R+V-Immobilien-Rechtsschutz als Teil der R+V-Rechtschutzversicherung lässt sich flexibel mit weiteren Bausteinen kombinieren, z. B. für Beruf und Verkehr. Die Absicherung können Sie für selbst genutzte Immobilien abschließen. Für vermietete Immobilien gibt es den R+V-Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter.
R+V-Immobilien-Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten
R+V-Immobilien-Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten
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Anwaltstelefon – sofortige Hilfe:
Rechtliche Ersteinschätzung durch Anwälte – ohne vertragliche Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung
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Mediation statt Streit vor Gericht:
Wir schlagen auf Wunsch einen neutralen Mediator vor und übernehmen die Kosten für das Verfahren
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Digitale Versichertenkarte:
Alle Vertragsdetails im Blick und direkter Zugang zu rechtlicher Hilfe, auch über den Anwalts-Chat
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Starker Schutz für viele Fälle:
Versicherungsschutz bei Streitigkeiten rund um Eigentum, Nutzung, Verwaltung, Nachbarn u. v. m.
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Kombinierbar mit weiteren Bausteinen:
Einfach ergänzen um z. B. Privat-, Verkehrs- oder Berufs-Rechtsschutz, alles aus einer Hand
Sie haben die Wahl zwischen zwei Leistungspaketen: classic oder comfort. Beide Varianten enthalten den vollen Immobilien-Rechtsschutz unterscheiden sich aber bei Versicherungssumme, Kautionshöhe und digitalen Zusatzleistungen.
Für unsere Kunden
Sie benötigen schnelle juristische Hilfe oder eine Deckungszusage?
Egal, ob Sie Eigentümer, Mieter oder Vermieter sind: Rund um Immobilien entstehen immer wieder Streitigkeiten, die teuer werden können. Der R+V-Immobilien-Rechtsschutz greift genau dann ein.
Hier haben wir einige typische Beispiele für den Einsatz des Immobilien-Rechtsschutz im Alltag zusammengestellt:
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Wenn es mit dem Nachbarn kracht
Die Hecke an der Grundstücksgrenze wird zum Zankapfel. Sie einigen sich im Schlichtungsverfahren. Der Rechtsschutz im privaten Immobilienbereich übernimmt.
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Wenn der Lkw die Grundstücksmauer rammt
Ein Lastwagen kommt von der Straße ab und beschädigt Ihre Mauer. Der Immobilien-Rechtsschutz hilft bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
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Wenn es in der Mietwohnung Ärger gibt
Ihre Tochter wohnt in einer Studentenwohnung. Die tatsächliche Wohnfläche stimmt nicht mit den Angaben im Mietvertrag überein. Mit unserem Rechtsschutz im Bereich Immobilienrecht klären Sie die Sache rechtlich.
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Wenn es in der Wohneigentümergemeinschaft kracht
In der Eigentümergemeinschaft gibt es Streit über Renovierungskosten nach einem Wasserschaden. Der Immobilien-Rechtsschutz für Immobilienbesitzer hilft bei der Auseinandersetzung mit der Hausverwaltung.
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Wenn Sie kündigen müssen
Sie kündigen einem Mieter wegen Eigenbedarf und der Mieter weigert sich umzuziehen. Mit dem Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter sind Sie abgesichert.
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Wenn die Nebenkosten nicht stimmen
Sie streiten mit dem Vermieter über die Betriebskosten oder Mietanpassungen – ein Fall für den Immobilien-Rechtsschutz ohne Wartezeit, wenn Sie das Anwaltstelefon nutzen.
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Wenn die Kosten für Müll und Abwasser steigen
Sie erhalten einen Bescheid über neue Abgaben für Abwasser und Müll. Innerhalb des Rechtsschutzes im privaten Immobilienbereich prüfen wir gemeinsam mit Ihnen den Bescheid.
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Wenn Ihr Mieter die Miete mindert
Lärm aus der Nachbarwohnung führt zur Mietminderung. Der Immobilien-Rechtsschutz zeigt, wo Sie rechtlich stehen.
Der R+V-Immobilien-Rechtsschutz greift bei vielen rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre Immobilie – ganz gleich, ob Sie Eigentümer, Mieter, Vermieter oder Pächter sind. Versichert sind z. B. Streitigkeiten über Nebenkosten, Mietverhältnisse, Eigentümergemeinschaften oder Nachbarschaftskonflikte. Auch Rechtsfragen mit Behörden, Steuer- und Sozialthemen sowie Mediationsverfahren können abgedeckt sein.
Auch ein starker Rechtsschutz kann bestimmte Ausschlüsse haben, vor allem wenn es um vorsätzliche Straftaten geht. Nicht im R+V-Immobilien-Rechtsschutz versichert sind z. B.:
- Konflikte mit Architekten, Bauunternehmen oder Handwerkern beim Hausbau
- vorsätzlich begangene Gesetzesverstöße
- Auseinandersetzungen rund um nicht mitversicherte gewerblich genutzte Objekte
- Komplikationen beim Hauskauf oder -verkauf
- die steuerliche Bewertung von Grundstücken
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall darunterfällt, sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie bestmöglich absichern.
Ob mit Mieter, Nachbar oder Behörde – manche Streitigkeiten entstehen schnell. Umso wichtiger zu wissen, wann der Schutz greift. Beim R+V-Immobilien-Rechtsschutz gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten. Sie gilt z. B. bei Streitigkeiten aus Mietverträgen oder bei Konflikten.
Tipp: Wenn Sie das Anwaltstelefon nutzen, profitieren Sie sofort – ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung und ohne Wartezeit. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrem Versicherungsschein. Wir erklären Ihnen gern, was für Ihren Fall gilt.
Die Kosten Ihrer Versicherung hängen davon ab, welches Paket Sie wählen. Sie wählen zwischen den Leistungspaketen classic und comfort – die Unterschiede liegen z. B. bei der Versicherungssumme oder der Kautionshöhe. Welche Variante zu Ihrer Situation passt, klären wir gerne gemeinsam.
Die Selbstbeteiligung wirkt sich auf die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge aus: Je höher sie ist, desto günstiger wird in der Regel der Beitrag. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen Sie bei Vertragsabschluss. Welche Variante zu Ihrer Lebenssituation passt, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Die R+V-Immobilien-Rechtsschutzversicherung ist besonders sinnvoll für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Vermieter, die sich vor rechtlichen Auseinandersetzungen rund um ihre Immobilie oder Mietverhältnisse schützen möchten.
Sinnvoll ist die Versicherung z. B. dann, wenn:
- Sie Eigentum absichern möchten – privat genutzt oder vermietet
- Sie regelmäßig mit Mietverträgen, Abrechnungen oder Behördenthemen zu tun haben
- Sie rechtliche Hilfe brauchen, auch ohne direkt vor Gericht zu ziehen
Die Versicherung schützt Sie bei typischen Konflikten rund um Ihre Immobilie und übernimmt Kosten, die im Streitfall schnell in die Höhe gehen können.
Schönheitsreparaturen sind oft ein Streitpunkt. Sie betreffen die Instandhaltung der Wohnung, wie Malerarbeiten oder kleine Ausbesserungen. Diese Verantwortung liegt grundsätzlich beim Vermieter, es sei denn, der Mietvertrag regelt klar und wirksam eine Übertragung auf den Mieter. Unklar formulierte Klauseln sind häufig unwirksam.
Die Kaution dient der Absicherung des Vermieters für mögliche Schadensersatzansprüche. Nach Mietende muss der Vermieter sie innerhalb einer angemessenen Frist von meist drei bis sechs Monaten zurückzahlen. Abzüge sind möglich, wenn Schäden oder ausstehende Kosten bestehen.
Bei der Haltung von Haustieren in Mietwohnungen gibt es keine pauschale Regelung, sie ist oft im Mietvertrag individuell geregelt. Kleintiere wie Hamster, Vögel oder Fische darf man grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters halten, da sie wenig Einfluss auf die Mieträumlichkeiten haben. Für größere Tiere wie Hunde oder Katzen braucht man meist die Zustimmung des Vermieters. Mietvertragsklauseln, die das Halten von Haustieren komplett verbieten, sind oftmals unwirksam.
Die Kaution wird in der Regel als Sicherheit für den Vermieter hinterlegt und beträgt meist bis zu drei Nettokaltmieten. Sie kann in Form von Geld, einer Bürgschaft oder anderen Sicherheiten gestellt werden. Wichtig ist, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird, üblicherweise auf einem verzinsten Konto. Bei Mietende muss die Kaution inklusive Verzinsung zurückgezahlt werden, sofern keine Ansprüche aufgrund von Schäden oder ausstehenden Kosten bestehen.
In der Eigentümergemeinschaft besitzt jeder Eigentümer bestimmte Rechte. Dazu zählen das Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen und das Recht auf Einsicht in Unterlagen der Hausverwaltung. Eigentümer dürfen über die Nutzung und Gestaltung von Gemeinschaftseigentum mitentscheiden und haben Anspruch auf Informationen über die finanzielle Situation sowie geplante Maßnahmen. Zudem können sie Anträge zur Abstimmung einbringen.
Als Immobilieneigentümer hat man verschiedene Pflichten. Dazu gehört die Instandhaltung der Immobilie, um Wert und Sicherheit zu gewährleisten, beispielsweise durch regelmäßige Reparaturen und Wartungen. Zudem müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden, wie Energieeffizienzrichtlinien oder Brandschutzbestimmungen. Bei vermieteten Objekten ist der Eigentümer verpflichtet, Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen korrekt zu führen sowie Kautionen ordnungsgemäß zu verwalten. Auch steuerliche Pflichten, wie die Zahlung von Grundsteuer, und Kommunalabgaben müssen erfüllt werden.
Wohnungseigentümer haben Pflichten gegenüber der Hausverwaltung, welche die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums organisiert. Dazu gehört die fristgerechte Zahlung des Hausgeldes, das die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und gemeinschaftliche Ausgaben deckt. Eigentümer müssen sich an die Hausordnung halten und bei Entscheidungen in der Versammlung mitwirken. Bei Problemen oder Anfragen sollte die Kommunikation mit der Hausverwaltung professionell und lösungsorientiert erfolgen.