Pflegeversicherung

    Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Pflicht. Wer privat krankenversichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, werden Sie automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. In beiden Fällen gilt: wenn es zum Pflegefall kommt, sind die Leistungen oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Betroffene müssen selbst hohe Eigenleistungen aufbringen. So können schnell 2.000 EUR und mehr pro Monat auf Sie zukommen – das sind schon nach fünf Jahren Pflegeheim über 100.000 EUR. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schützen Sie Ihr Vermögen. Unser Tipp: Kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um eine private Vorsorge, denn für den Abschluss der meisten Pflegezusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und der Beitrag ist bei Abschluss in jungen Jahren deutlich günstiger.

    Warum ist die Pflegeversicherung so wichtig?

    Wir werden immer älter. Was an sich eine gute Nachricht ist, hat aber auch seine Nachteile. Denn je älter wir werden, umso mehr Hilfe werden wir brauchen. Aber Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter eintreten. Das Risiko im Lebensverlauf pflegebedürftig zu werden liegt für Frauen bei 74 %, für Männer bei 54 %. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Partnerschaft mindestens einer der beiden Partner pflegebedürftig wird, liegt somit bei 89%.

    Wenn ein Pflegefall eintritt, bedeutet das für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen. Der Gesetzgeber hat das erkannt. In Deutschland ist die gesetzliche Pflegeversicherung Pflicht und jeder leistet einen Beitrag, damit zumindest ein Teil der Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgefedert wird. Gesetzlich Krankenversicherte müssen in die soziale Pflegeversicherung einzahlen. Privat Krankenversicherte sind durch die private Pflegepflichtversicherung gesetzlich pflegeversichert. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, seine Bürger im Pflegefall zu schützen. Aber die Gemeinschaft kann nicht alle Kosten übernehmen. Es bleibt in der Regel ein hoher Eigenanteil für den Einzelnen.

    Beispiel: Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst (Angaben in EUR/Monat)

    * Entlastungsbeitrag 125 EUR; dieser ist in den Pflegegraden 2 bis 5 auch möglich, aber nicht berücksichtigt.
    Quelle: Assekurata (2020), Absicherung im Pflegefall – Mit der Pflegezusatz-Versicherung von der Teil- zur Vollkasko (Stand Februar 2020 – Werte kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet.)

    Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen

    Leistungen aus der Pflegekasse erhält, wer pflegebedürftig ist. Das heißt, wer in seiner Selbstständigkeit soweit eingeschränkt ist, dass er dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist, um den Alltag zu meistern. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflegegrad definiert. Den müssen Versicherte vorab beantragen, damit sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung haben.

    In Deutschland nehmen heute rund 3,4 Millionen Menschen jeden Monat Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Die Leistungen der gesetzlichen oder der privaten Pflegekassen sind nach SGB XI prinzipiell gleich. Für folgende Bereiche können die Leistungen für das Begleichen der Kosten eingesetzt werden:

    • Ambulante Pflege: Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Kinder, Freunde oder Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Bei Bedarf ist auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.
    • Tages- oder Nachtpflege: Für die stundenweise professionelle Pflege von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
    • Stationäre Pflege: Wer stationäre Pflege in einem Pflegeheim benötigt, erhält von seiner Pflegekasse je nach Pflegegrad spezielle Leistungen.
    • Weitere Leistungen: Die Pflegeversicherung gewährt unter anderem auch Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, zu Pflegehilfsmitteln wie Lagerungsmatratzen, Zuschüsse zum Hausnotruf, zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Wohngemeinschaft sowie zur altersgerechten Wohnraumanpassung.

    Grundsätzlich gilt: Die Maximalhöhe der Leistungen ist festgeschrieben. Die tatsächlichen Kosten der Pflege liegen in der Regel deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und es verbleiben hohe Eigenanteile, die aus eigener Tasche zu zahlen sind. Ohne private Zusatzversicherung steht oft die Sorge im Vordergrund, welche Pflege und Betreuung finanziell tragbar ist, wo es doch eigentlich um die Wünsche des Betroffenen gehen sollte.

     

           

    Kinder Pflegeversicherung

    Leider sind auch Kinder nicht vor Pflegebedürftigkeit geschützt. Wenn es zu einem solchen dramatischen Fall kommt, gilt auch hier, dass in der Regel nur ein Teil der anfallenden Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen wird. Denken Sie frühzeitig daran, auch Ihre Kleinen abzusichern. Die Beiträge sind für Kinder noch extrem günstig.
    Tipp für zukünftige Eltern: Wenn Sie selbst eine Pflegezusatzversicherung haben, können sie ihr Kind nach der Geburt unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Gesundheitsprüfung nachversichern.

    Pflegeversicherung und Familie

    Alle Entscheidungen rund um die Pflege betreffen nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch seine Angehörigen und eventuell seine Eltern und Kinder. Diese unterstützen oft beim Antrag auf Pflegeleistungen und der Bestimmung des Pflegegrads. Sie müssen helfen, die Pflege zu organisieren und wichtige Entscheidungen zu treffen: ist zur Versorgung des Pflegebedürftigen eine Pflege im Heim (stationäre Pflege) notwendig oder die Pflege zu Hause (ambulante oder häusliche Pflege) möglich? Kann der Partner oder die Kinder einen Teil der Pflege übernehmen und inwieweit ist es Ihnen – auch finanziell – überhaupt möglich, im Job für diese Aufgabe zurückzustecken? Dazu kommt die Frage, was professionelle Pflege kostet und wer das bezahlen soll. Die gesetzliche Pflegeversicherung, d. h. die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Für den Rest müssen die Betroffenen und ihre Familie aufkommen - mit Einkommen und dem Privatvermögen. Gerade bei Pflegebedürftigkeit in jungem Alter ist dies oft mit erheblichen Problemen verbunden, denn hier tritt der Pflegefall meist völlig unerwartet ein: Junge Familien befinden sich häufig noch im Vermögensaufbau und haben keinerlei Rücklagen für den Pflegefall eingeplant. Oft wird eine Immobilie finanziert. Die hohen Kosten der Pflegebedürftigkeit können aus dem laufenden Einkommen meist nicht getragen werden, weil das Geld bereits für die Tilgung des Kredits eingeplant ist. Geht die Pflegebedürftigkeit mit einer Berufsunfähigkeit einher, verstärkt sich das Problem. Die hohen Kosten treffen auf ein vermindertes Einkommen. Die wirtschaftliche Grundlage der Familie gerät in Gefahr.
    Reicht das Einkommen nicht aus und ist das Vermögen bis auf das sogenannte „Schonvermögen“ aufgebraucht, springt das Sozialamt ein. Das gilt natürlich auch bei Pflegebedürftigkeit in hohem Alter. Doch auch hier gilt: Grundsätzlich müssen Betroffene und deren Familie selbst für die Pflege aufkommen. Das Sozialamt fordert also das Geld von den bereits erwachsenen Kindern zurück (Elternunterhalt). Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab.

    Mit einer Pflegezusatzversicherung entlasten Sie Ihre Familie. Sie schützt das Familienvermögen und ermöglicht pflegerische Aufgaben an professionelle Dienstleister abzugeben und die gemeinsame Zeit bestmöglich zu nutzen.

    Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegezusatzversicherung

    Grundsätzlich gilt in der Pflegeversicherung: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Das heißt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung.

    In beiden Fällen gilt: es werden im Bundesdurchschnitt nur ca. 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst. Darum ist es für gesetzlich wie privat Versicherte sinnvoll, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

    Beispiel: Verteilung der monatlichen ambulanten Kosten in Pflegegrad 4

    Beispiel: Verteilung der monatlichen ambulanten Kosten in Pflegegrad 4

    Quelle: Assekurata (2020), Absicherung im Pflegefall - Mit der Pflegezusatz-Versicherung von der Teil- zur Vollkasko (Stand Februar 2020)

    Quelle: Assekurata (2020), Absicherung im Pflegefall - Mit der Pflegezusatz-Versicherung von der Teil- zur Vollkasko (Stand Februar 2020)

    Gesetzliche Pflegeversicherung
    Eigenanteil

    Beispiel: Verteilung der monatlichen vollstationären Kosten in Pflegegrad 4

    Beispiel: Verteilung der monatlichen vollstationären Kosten in Pflegegrad 4

    Pflegeeinrichtungsdatenbank der PKV (Stand September 2020)

    Pflegeeinrichtungsdatenbank der PKV (Stand September 2020)

    Gesetzliche Pflegeversicherung
    Eigenanteil

    Pflegekostenversicherung und Co.

    Wer den Schutz seiner gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung verbessern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

    Pflegekostenversicherung

    Bei der Pflegekostenversicherung sind die Leistungen direkt an die Pflege gekoppelt. Das bedeutet, dass die Versicherung nur den vereinbarten Anteil an den unmittelbar die Pflege betreffende Kosten gegen Nachweis bezahlt – etwa einen Kostenanteil für den ambulanten Pflegedienst. Nachteil: es wird kein pauschaler Betrag ausgezahlt, den Sie flexibel nach Ihren Bedürfnissen einsetzen können. Wenn Sie z. B. unentgeltlich von Angehörigen zu Hause gepflegt werden, entstehen keine unmittelbaren Pflegekosten und Sie bekommen von einer Pflegekostenversicherung in der Regel entsprechend nichts ausgezahlt.

    Pflegerentenversicherung

    Die Pflegerentenversicherung ist meist mit einer anderen Versicherung gekoppelt, in der Regel mit einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung. Gegen eine monatliche Prämie oder einen Einmalbeitrag wird Ihnen eine lebenslange Pflegerente ausgezahlt – ähnlich wie eine Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung. Nachteil: Die Pflegerente ist deutlich teurer als eine Pflegemonatsgeldversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung.

    Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldversicherung

    Eine Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung bezahlt im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit für die versicherten Pflegegrade ein sogenanntes Tagegeld bzw. Monatsgeld. Wie hoch das ist, legen Sie bei Abschluss der Versicherung selbst fest. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie üblicherweise nach Pflegegrad abgestufte Leistungen. Die ausgezahlte Leistung ist nicht zweckgebunden und steht zu Ihrer freien Verfügung. Pflegemonatsgelder bzw. Pflegetagegelder sind in Deutschland die beliebteste Form der Pflegezusatzversicherung.

    Zu den Pflegetagegeldversicherungen bzw. -monatsgeldversicherungen gehört auch der Pflege-Bahr. Er ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, bei der Versicherte jeden Monat einen Beitrags-Zuschuss vom Staat erhalten (5 EUR im Monat/60 EUR im Jahr). Vorteil: Beim Pflege Bahr entfällt die Gesundheitsprüfung! Nachteil: Meist gibt es eine Wartezeit. Sollte der Versicherte pflegebedürftig werden, reichen die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung meist nicht aus, um den Eigenanteil zu decken. Darum macht es oft Sinn, ihn mit einer Pflegemonatsgeldversicherung zu kombinieren.

     

     

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    Seit wann ist die Pflegeversicherung Pflicht?

    Seit 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Jeder, der in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, zahlt demnach bereits in eine Pflegeversicherung ein. Gesetzlich Versicherte sind bei der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert, die sich an die jeweilige Krankenkasse angliedert. Privat Versicherte sind über die private Krankenversicherungsgesellschaft im Rahmen der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) abgesichert.

    Wie hoch sind die Versorgungslücken nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bzw. mit welchem Eigenanteil müssen Pflegebedürftige rechnen?

    Die Pflegekosten sind je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, Versorgungsart und Wohnort unterschiedlich hoch. Dementsprechend staffeln sich auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegegrad und Art der Versorgung. Regionale Unterschiede werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht berücksichtigt. Bei stationärer Pflege fallen im Bundesdurchschnitt aktuell monatliche Eigenanteile in Höhe von 2.057 EUR für Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 an. Diese müssen von den Betroffenen selbst bezahlt werden. Die Eigenanteile sind hier je Pflegeheim für die Pflegegrade 2-5 einheitlich, sie variieren jedoch stark regional und zwischen den einzelnen Pflegeheimen.

     

        

    Lücken der Pflegepflichtversicherung

    Pflegeheimkosten*: Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil.

    *Durchschnittswerte in Euro je Bundesland, ohne Sondereinrichtungen, EEE inklusive Ausbildungsvergütung. Stand 01.09.2020

    Quelle: PKV-Verband
    Quelle: PKV-Verband

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