Wer den Schutz seiner gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung verbessern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung sind die Leistungen direkt an die Pflege gekoppelt. Das bedeutet, dass die Versicherung nur den vereinbarten Anteil an den unmittelbar die Pflege betreffende Kosten gegen Nachweis bezahlt – etwa einen Kostenanteil für den ambulanten Pflegedienst. Nachteil: es wird kein pauschaler Betrag ausgezahlt, den Sie flexibel nach Ihren Bedürfnissen einsetzen können. Wenn Sie z. B. unentgeltlich von Angehörigen zu Hause gepflegt werden, entstehen keine unmittelbaren Pflegekosten und Sie bekommen von einer Pflegekostenversicherung in der Regel entsprechend nichts ausgezahlt.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist meist mit einer anderen Versicherung gekoppelt, in der Regel mit einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung. Gegen eine monatliche Prämie oder einen Einmalbeitrag wird Ihnen eine lebenslange Pflegerente ausgezahlt – ähnlich wie eine Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung. Nachteil: Die Pflegerente ist deutlich teurer als eine Pflegemonatsgeldversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung.
Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldversicherung
Eine Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung bezahlt im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit für die versicherten Pflegegrade ein sogenanntes Tagegeld bzw. Monatsgeld. Wie hoch das ist, legen Sie bei Abschluss der Versicherung selbst fest. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie üblicherweise nach Pflegegrad abgestufte Leistungen. Die ausgezahlte Leistung ist nicht zweckgebunden und steht zu Ihrer freien Verfügung. Pflegemonatsgelder bzw. Pflegetagegelder sind in Deutschland die beliebteste Form der Pflegezusatzversicherung.
Zu den Pflegetagegeldversicherungen bzw. -monatsgeldversicherungen gehört auch der Pflege-Bahr. Er ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, bei der Versicherte jeden Monat einen Beitrags-Zuschuss vom Staat erhalten (5 EUR im Monat/60 EUR im Jahr). Vorteil: Beim Pflege Bahr entfällt die Gesundheitsprüfung! Nachteil: Meist gibt es eine Wartezeit. Sollte der Versicherte pflegebedürftig werden, reichen die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung meist nicht aus, um den Eigenanteil zu decken. Darum macht es oft Sinn, ihn mit einer Pflegemonatsgeldversicherung zu kombinieren.