Rund ums Wohnen

    Mietkaution-Rückzahlung: Fristen, Regeln und Bedingungen

    Wenn es daran geht, die Mietkaution zurückzuzahlen, kommt es zwischen Vermieter und Mieter leider häufig zum Streit. Oft reduzieren Vermieter sie aufgrund von echten oder vermeintlichen Schäden an der Immobilie. Was es allgemein bei der Mietkaution-Rückzahlung zu beachten gilt und wie man Unstimmigkeiten und Streitfälle vermeidet, lesen Sie hier.

    Wozu dient die Mietkaution überhaupt?

    Die Mietkaution oder Mietsicherheit können Vermieter nutzen, um sich finanziell gegen Schäden oder Vertragsbrüche seitens der Mieter abzusichern.

    Die Mietkaution-Höhe darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen. Wenn Reparaturen oder Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen, können Vermieter einen Teil der Kaution nutzen, um diese Kosten zu begleichen. Das gilt allerdings nur, wenn Mieterinnen und Mieter bestimmten im Vertrag festgelegten Pflichten nicht nachgekommen sind.

    Fristen zur Rückzahlung der Mietkaution

    Wenn sämtliche Pflichten erfüllt und keine Mängel vorhanden sind, müssen die Vermieter die Mietkaution wie folgt zurückzahlen:

    Wann bekommen Mieter die Kaution zurück?

    Die Mietkaution-Rückzahlung ist nach § 551 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig. Eine Frist hierfür ist im Gesetz nicht festgelegt, aber in der Regel sollte die Rückzahlung innerhalb von drei bis sechs Monaten erfolgen. In dieser Zeit können die Vermieter prüfen, ob es einen Grund gibt, die Kaution einzubehalten – ganz oder teilweise.

    Möglich ist es selbstverständlich auch, dass Mieterinnen und Mieter die Kaution schon unmittelbar nach Ende des Mietvertrags erhalten. In der Praxis lassen sich Vermieter aber häufig Zeit.

    Dürfen Vermieter die Rückzahlung bis zur Nebenkostenabrechnung hinauszögern?

    Die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung ganz einzubehalten, ist nicht rechtens.

    Tatsächlich dürfen Vermieter nur einen Teil einbehalten und das auch nur dann, wenn sehr konkret von einer Nachzahlung auszugehen ist.

    Was können Mieter tun, wenn die Rückzahlung der Mietkaution nicht erfolgt?

    Lässt sich der Vermieter ohne ersichtlichen Grund mehr als sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen, sollten Mieterinnen und Mieter diese schriftlich einfordern. Im Schreiben sollte dabei Folgendes enthalten sein:

    • das Datum, an dem das Mietverhältnis beendet wurde

    • Datum der Wohnungsübergabe mit Hinweis auf das Wohnungsübergabeprotokoll

    • die Höhe der Mietkaution

    • die Aufforderung, die Mietkaution-Rückzahlung bis zu einem bestimmten Datum zu leisten (Fristsetzung)

    • ein Hinweis darauf, dass die Mieter ansonsten rechtliche Schritte einleiten

    Wenn die Vermieter nicht auf das Schreiben reagieren, sollten Mieterinnen und Mieter sich umgehend rechtlich beraten lassen, zum Beispiel durch einen Anwalt oder beim Deutschen Mieterbund.

    Haben Mieter bei der Kautionsrückzahlung Anspruch auf Zinsen?

    Nach § 551 BGB Vermieter sind dazu verpflichtet, die Mietkaution zu verzinsen. Sie können die Kaution als Sparanlage oder Sparbuch anlegen oder auf ein Festgeldkonto einzahlen.

    Das Konto muss in jedem Fall von ihrem Privatvermögen getrennt sein. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, müssen Vermieter die Mietkaution inklusive Zinsen zurückzahlen.

    Wie ist die Kautionsrückzahlung bei Insolvenz oder Tod des Vermieters geregelt?

    Auch wenn Vermieter zahlungsunfähig sind oder unerwartet versterben, ist die Kaution sicher, solang diese ordnungsgemäß auf einem separaten Kautionskonto liegt. Die Pflicht zur Rückerstattung der Mietkaution geht auf deren Erben über.

    Wenn der Vermieter stirbt und hat die Kaution entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auf ein Privatkonto überwiesen, gilt sie als Teil der Insolvenzmasse. Wenn das Insolvenzgericht anschließend Anspruch auf sie erhebt, erhalten Mieterinnen und Mieter im schlimmsten Fall keine Mietkaution-Rückzahlungen – oder nur einen Teil des Geldes.

    Absichern können Sie sich mithilfe einer Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt.

    WISSENSWERT

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder als Sparbuch. Auch wenn Sie bereits eine Kaution hinterlegt haben, können Sie sie jederzeit durch die Bürgschaft der R+V ersetzen. Sie hat dabei keine Vertragslaufzeit und kann jederzeit zurückgegeben werden.

    Zur Mietkautionsbürgschaft

    Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Höhe der Mietkaution.

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    Zuletzt aktualisiert: August 2024

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