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    Kein Geld für Kaution: Wer hilft, die Mietkaution zu finanzieren?

    Inhalt:

    Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und die Zusage vom Vermieter liegt vor. Eigentlich könnte das Abenteuer „Neuanfang“ direkt starten – wäre da nicht die hohe Kaution, die sich wie ein Klotz am Bein anfühlt. Doch keine Angst: Wer jetzt Bauchschmerzen bei der Vorstellung hat, eine hohe Summe auf einen Schlag zu zahlen, kann aufatmen. In diesem Ratgeberartikel zeigen wir Ihnen, welche Alternativen zur klassischen Mietkaution es gibt.
     

    Auf einen Blick

    Alles Wichtige zum Thema „Kein Geld für die Kaution“

    • Mietkaution ist keine Pflicht

      Die Mietkaution ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehört jedoch in den meisten Mietverhältnissen zum Standard. Üblich ist eine Kaution in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten.

    • Alternativen zur Kaution

      Wenn die Mietkaution nicht selbst gezahlt werden kann, bieten staatliche Programme Unterstützung an. Auch eine Mietkautionsbürgschaft, ein Darlehen oder ein Minikredit können helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken.

    • Mehr Flexibilität mit einer Mietkautionsbürgschaft

      Mit einer Mietkautionsbürgschaft müssen Sie die Kaution nicht selbst an Ihren Vermieter zahlen. Stattdessen bürgt die R+V für Sie. Sie zahlen lediglich einen geringen jährlichen Beitrag an die R+V und behalten Ihr Erspartes für andere wichtige Ausgaben.

    Was ist eine Mietkaution?

    Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Sie als Mieter an Ihren Vermieter zahlen. Sie bietet finanzielle Sicherheit für den Vermieter, falls Schäden an der Wohnung entstehen oder Mietzahlungen ausbleiben. Laut § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss in der Regel in bar oder als Überweisung hinterlegt werden. Ihr Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen auf einem insolvenzgeschützten Konto anlegen. Wenn er nach Mietende keine berechtigten Ansprüche an Sie hat, erhalten Sie die Kaution inklusive Zinsen zurück.

    Ihre Pflicht als Mieter

    Vermieter müssen keine Kaution verlangen, tun es aber in der Regel. Wenn die Kaution im Mietvertrag festgelegt ist und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften liegt, müssen Sie diese nach Vertragsunterzeichnung auch bezahlen.

    Keine Kaution, keine Wohnung: Das sind die Konsequenzen

    Wer die Mietkaution – egal aus welchen Gründen – nicht zahlt, obwohl das im Mietvertrag so festgelegt ist, begeht einen Vertragsbruch. In der Regel erhalten Sie zunächst eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist zur Zahlung. Kommen Sie dieser nicht nach, kann Ihr Vermieter Ihnen kündigen oder die Mietsicherheit gerichtlich einklagen. Manchmal wird die Übergabe der Wohnungsschlüssel verweigert, bis die Kaution bezahlt ist. Zudem kann der Streit um die Kaution Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen und zukünftige Mietanfragen gefährden.

    Was tun, wenn das Geld für die Kaution nicht reicht?

    Es gibt Phasen im Leben, da muss man schlichtweg jeden Cent umdrehen. In einer solchen Situation kann es schwierig sein, zusätzlich zu den laufenden Lebenshaltungskosten die Mietkaution für die neue Wohnung aufzubringen. Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende oder Berufseinsteiger mit befristetem Arbeitsvertrag und ohne eigene Ersparnisse stehen vor einer noch größeren Herausforderung, wenn neben der Mietkaution auch Kosten für den Umzug oder die neue Wohnungseinrichtung anfallen. Aber auch für Selbstständige und Freiberufler mit unregelmäßigem Einkommen kann die Kautionszahlung schwierig sein. Wenn Sie das Geld für die Kaution nicht aufbringen können oder wollen, ist eine Mietkautionsbürgschaft eine praktische Lösung. Anstatt die Kaution an den Vermieter zu zahlen, wird diese durch eine Bürgschaft abgedeckt.

    Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

    Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine verbindliche Zusage von Dritten an den Vermieter, für unbezahlte Schäden oder Schulden eines Mieters aufzukommen. Mietbürgen können sowohl Privatpersonen wie Eltern oder als auch Unternehmen, wie zum Beispiel Banken und Versicherungen, sein.

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft

    Bei der R+V können Sie eine Mietkautionsbürgschaft schon für einen geringen jährlichen Beitrag abschließen. Dadurch bleiben Sie finanziell unabhängig und können Ihren zukünftigen Vermieter auch bei finanziellen Engpässen oder schlechter Bonität überzeugen.

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    Die R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie ganz einfach online abschließen.

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    Kaution clever aufgeteilt: Drei Raten sind möglich

    Die Höhe der Mietkaution ist laut § 551 BGB auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Mieter müssen den Betrag nicht auf einmal zahlen: Sie können die Kaution auf bis zu drei monatliche Raten aufteilen.

    Kein Geld für die Mietkaution? Diese Alternativen gibt es

    Fehlt das Geld für die Mietkaution, stehen Ihnen in Deutschland verschiedene Finanzierungsoptionen offen. Von der Mietkautionsbürgschaft über die Aufnahme eines Darlehens bis hin zu staatlichen Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Je nach Lebenssituation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Wege, um die erforderliche Summe aufzubringen.

     

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist die clevere Alternative zur klassischen Barkaution oder zum Kautionssparbuch – sowohl für neue als auch für bestehende Mietverhältnisse. Statt die Miete für die neue Wohnung selbst zu zahlen, bürgt die R+V gegenüber Ihrem Vermieter für die Kaution. Sollten während der Mietdauer Schäden entstehen, übernimmt die R+V die Zahlungen an den Vermieter bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme. Sie zahlen die Schadenssumme anschließend direkt an die R+V zurück. Die Kosten der Mietkautionsbürgschaft hängen von der Höhe Ihrer vereinbarten Kaution ab.

    Ein weiteres Plus: Der übliche Verwaltungsaufwand wie bei einem Kautionssparbuch entfällt, die Rechtssicherheit ist jedoch die gleiche wie bei einer Barkaution. Auch Gebühren fallen für den Vermieter keine an. Einen Schaden an der Wohnung kann Ihr Vermieter ganz unkompliziert online melden.

    Als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) haben Sie keinen Anspruch auf ein Darlehen für die Mietkaution. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2) kann Ihnen das Jobcenter laut § 22 Abs. 6 SGB II unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen für die Mietkaution gewähren. Ein grundsätzliches Anrecht gibt es jedoch nicht.

    Für die Genehmigung des zinslosen Darlehens sind jedoch viele Nachweise erforderlich, ohne die Ihre Traumwohnung in weite Ferne rücken könnte. Denn das Kautionsdarlehen erhalten Sie nur, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanziellen Mittel fehlen und der Umzug vom Jobcenter angeordnet oder aus anderen Gründen notwendig ist. Zudem müssen Sie dem Jobcenter begründen, dass Sie keine angemessene Wohnung ohne das Darlehen finden können.

    Nach erfolgreicher Zusage zahlt das Jobcenter die Kaution meist direkt an den Vermieter oder die Vermieterin. Sie sind später verpflichtet, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.

    Unser Tipp: Sprechen Sie noch vor einem Wohnungswechsel mit dem Jobcenter und lassen Sie sich das Darlehen für die Kaution vorab bestätigen. Im Falle einer Ablehnung haben Sie so die Möglichkeit, noch rechtzeitig die MietkautionsBürgschaft der R+V zu beantragen.

    Wenn Sie wenig verdienen oder nur eine geringe Rente beziehen, können Sie bei der Wohngeldstelle des Bürgeramts einen staatlichen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten in Form von Wohngeld beantragen. Wer als Mieter Wohngeld erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Antrag für eine Finanzhilfe zur Mietkaution stellen.

    • Kredit bei der Bank:

      Sie haben ein regelmäßiges, ausreichend hohes Einkommen? Dann können Sie einen Kredit in Höhe der Mietkaution bei Ihrer Bank aufnehmen. Auf diese Weise können Sie kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken und das nötige Geld für die Mietkaution auf einen Schlag begleichen. Die Rückzahlung des Darlehens an die Bank erfolgt in einem festgelegten Zeitraum zu einem vorab vereinbarten Zinssatz. Je nach Zinsen kann der Rückzahlungsbetrag oft recht hoch ausfallen. Halten Sie den Finanzierungszeitraum deshalb möglichst kurz und nicht länger als ein paar Monate. Im Falle einer langfristigen Finanzierung kann eine Mietkautionsbürgschaft die bessere Alternative sein.

    • Bildungskredit:

      Ein Bildungskredit ist für Auszubildende und Studierende, die ihre Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen können, die ideale Alternative zum klassischen Bankkredit. Der Kredit bietet Ihnen nicht nur günstige Zinsen, sondern setzt auch keine Sicherheiten oder ein regelmäßiges Einkommen voraus. Erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate zahlen Sie das Darlehen zurück. 

    • Finanzielle Unterstützung für Schüler, Studierende und Auszubildende:

      Staatliche Förderungen wie zum Beispiel BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sind eine beliebte Methode, die Mietkaution anteilig zu zahlen. Denn obwohl beide Förderungen nicht direkt für die Mietsicherheit vorgesehen sind, können sie dennoch indirekt unterstützen. Sie helfen Schülern, Studierenden und Auszubildenden, ihre Ausbildung oder ihr Studium zu finanzieren und ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Erspartes oder zusätzliches Geld kann so direkt in die Mietkaution fließen, da Sie es nicht für die Existenzsicherung benötigen.

    Mehr Infos zu dem Thema finden Sie im Ratgeber „BaföG in der Ausbildung: Geld vom Staat für Azubis“

    Doch nicht immer möchte man als Student seine Ersparnisse in die Mietkaution investieren – vor allem dann, wenn der Laptop den Geist aufgegeben hat, das Auslandssemester oder der nächste Roadtrip bevorsteht. Mit der R+V-Mietkautions-Bürgschaft ist Ihr Umzug in eine neue Wohnung auch ohne finanzielle Abstriche möglich.

    Bei einer privaten Bürgschaft für die Mietkaution verpflichtet sich eine andere Person, oft ein Familienmitglied oder Freund, für die Mietkaution einzustehen. Dies geschieht in der Regel durch einen schriftlichen Bürgschaftsvertrag mit dem Vermieter. Laut Vertrag kommt der Bürge für die Kaution auf, falls Sie Ihre Miete nicht zahlen oder Schäden in der Wohnung verursachen. Ihr Bürge kann entstandene Zahlungen von Ihnen zurückfordern. Die private Bürgschaft bleibt in der Regel so lange gültig, wie das Mietverhältnis besteht. Sie erlischt meist erst mit der Rückgabe der Wohnung und der endgültigen Abrechnung.

    Manchen Vermietern ist eine private Mietkautionsbürgschaft zu riskant. Sie bevorzugen eine professionelle Absicherung, die mehr rechtliche Sicherheit bietet. Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft nehmen Sie Ihrem Vermieter diese Bedenken. Denn sie wird von einem renommierten Versicherungsunternehmen bereitgestellt, das Ihre Bonität zuvor prüft. Zudem entlasten Sie mit der MietkautionsBürgschaft der R+V Ihre Liebsten, da niemand persönlich für Ihre Kaution bürgen muss.

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    Sichern Sie sich jetzt Ihre Traumwohnung und zeigen Sie Ihrem potenziellen Vermieter, dass Sie einen finanzstarken Bürgen im Rücken haben. Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft garantieren Sie Ihrem Vermieter, dass die Kaution gesichert ist und er sich um nichts kümmern muss: Sie bietet die gleiche Rechtssicherheit wie eine Barkaution, keine zusätzlichen Gebühren und schnellen Zugriff auf die Kaution im Schadensfall.

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    Rund um die Kaution: Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter

    Sie haben den Mietvertrag für die neue Wohnung so gut wie in der Tasche, nur das Thema Kaution bereitet Ihnen noch Bauchschmerzen? Mit folgenden Tipps können Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter entspannt angehen:

    • Frühzeitig kommunizieren

      Sprechen Sie bereits bei der Wohnungsbesichtigung über die Mietkaution, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihrem Vermieter zu zeigen, dass Sie sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben.

    • Offen und ehrlich austauschen

      Sprechen Sie offen über Ihre finanzielle Situation. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Kaution aufzubringen, informieren Sie Ihren Vermieter frühzeitig. Viele Vermieter sind kompromissbereit und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

    • Schriftliche Vereinbarungen treffen

      Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Vermieter treffen, schriftlich festgehalten werden. Dies schafft Klarheit und schützt beide Parteien.

    • Alternativen anbieten

      Seien Sie proaktiv und schlagen Sie Alternativen vor, wie zum Beispiel eine Mietkautionsbürgschaft oder die Ratenzahlung der Kaution, um Ihrem Vermieter Ihre Entschlossenheit zu zeigen.

    • Freundlich sein und Respekt zeigen

      Kommunizieren Sie freundlich und respektvoll. Mit einer positiven Einstellung können Sie dazu beitragen, das Vertrauen Ihres Vermieters zu gewinnen und eine bessere Zusammenarbeit zu fördern.

    • Rechtliche Möglichkeiten kennen

      Machen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten als Mieter vertraut, um gut vorbereitet in Gespräche zu gehen und informierte Fragen stellen zu können.

    • Nachhaltige Lösungen anbieten

      Zeigen Sie Bereitschaft, langfristige Lösungen zu finden, die für beide Seiten vorteilhaft sind, z. B. indem Sie Angebote zur Verbesserung der Wohnung während der Mietdauer machen.

    Fazit: Sie müssen die Mietkaution nicht allein stemmen

    An der Mietkaution sollte es nicht scheitern, wenn Sie Ihre Traumwohnung gefunden haben. Es gibt immer eine Lösung, um Unterstützung zu erhalten, sei es durch private Bürgschaften, Ratenzahlungen oder staatliche Förderungen.

    Die R+V-Mietkautionsbürgschaft bietet Ihnen eine einfache und professionelle Lösung, ohne dass Sie die Kaution im Voraus aufbringen müssen. So können Sie sich ganz auf den Umzug freuen und schnell in Ihr neues Zuhause einziehen!

    FAQs

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mietkaution

    Die maximale Höhe einer Mietkaution ist in Deutschland gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel bis zu drei Nettomonatsmieten (also ohne Nebenkosten). Die genaue Kautionshöhe hängt vom Mietvertrag ab. Sie können mit dem Vermieter auch eine niedrigere Kaution vereinbaren, sofern dieser damit einverstanden ist. Oder Sie einigen sich mit Ihrem Vermieter auf alternative Sicherheiten, beispielsweise eine Mietkautionsbürgschaft, umgangssprachlich auch als Mietkautionsversicherung bezeichnet.

    Die Kaution dient Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin als Sicherheit. Er oder sie verwendet die Kaution hauptsächlich dazu, Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, zu decken und eventuell offene Mietforderungen zu begleichen. In der Regel muss die Kaution auf einem speziellen Kautionskonto angelegt werden, das Zinsen für die Mieterin oder den Mieter abwirft. Mit Ende des Mietverhältnisses zahlt der Vermieter die Kaution, sofern keine Ansprüche bestehen, innerhalb von drei bis sechs Monaten an Sie zurück.

    Die Kaution wird in der Regel vor oder spätestens bei der Übergabe der Wohnung oder mit der ersten Miete bezahlt. Der Mietvertrag legt fest, wann die Zahlung fällig ist. Zahlen Sie die Kaution rechtzeitig, um Verzögerungen beim Einzug zu vermeiden. Üblicherweise zahlen Sie als Mieter die gesamte Kaution vor oder beim Einzug in einer Summe. In einigen Fällen vereinbaren Vermieter mit den Mietern eine Ratenzahlung.

    Nach dem Gesetz darf die Höhe der Kaution nicht mehr als drei Monatsmieten betragen. Lassen Sie sich die Zahlung schriftlich bestätigen und heben Sie Belege wie Überweisungsbestätigungen oder Quittungen auf, um im Streitfall abgesichert zu sein. Viele Vermieter entscheiden sich dafür, die Kaution auf einem speziellen Kautionskonto anzulegen, das Zinsen für die Mieter abwirft.

    Informieren Sie sich über die Höhe der Kaution und klären Sie mit Ihrem Vermieter die Zahlungsmodalitäten vorab.

    Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, beginnen Sie frühzeitig mit dem Sparen, um Verzögerungen beim Einzug zu vermeiden. Noch einfacher ist es, eine Mietkautionsbürgschaft in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei der R+V.

    Überprüfen Sie vorher Ihre Chancen zur Übernahme der MietkautionsBürgschaft.

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    Ihr Vermieter sollte über Ihre aktuelle Situation Bescheid wissen. Sprechen Sie offen mit ihm. Zum Beispiel akzeptieren viele Vermieter Ratenzahlungen. Prüfen Sie über unseren kostenlosen ChancenCheck, ob die R+V-MietkautionsBürgschaft für Sie in Frage kommt.

    Alternativ können Sie Freunde oder Familienmitglieder als Bürgen anfragen, einen Bankkredit aufnehmen oder je nach Lebenssituation staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. 

    Sie können Freunde oder Familienmitglieder um ein Darlehen bitten, um die Kaution zu decken. Alternativ bieten einige Banken spezielle Darlehen für Mietkautionen an, die Sie nutzen können. Eine weitere Möglichkeit ist die R+V-MietkautionsBürgschaft, die Ihre Kaution garantiert, ohne dass Sie im Voraus Geld zahlen oder es zurückzahlen müssen. 

    Egal wofür Sie sich entscheiden: Prüfen Sie die Bedingungen und Modalitäten der verschiedenen Optionen sorgfältig. So wissen Sie bereits im Vorfeld, ob Sie die Kaution – falls notwendig – auch bequem zurückzahlen können. Das schafft Sicherheit!

    Informieren Sie zunächst die Agentur für Arbeit über Ihren geplanten Umzug, wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen. Eventuell stehen Ihnen Sozialleistungen zu. Eine Mietkautionsbürgschaft kann ebenfalls eine gute Option sein, da sie keine Vorauszahlung der Kaution erfordert.

    Die Mietkaution wird in der Regel nicht von einem Amt übernommen, sondern liegt in der Verantwortung des Mieters. In bestimmten Fällen kann das Jobcenter einen Vorschuss auf die Mietkaution gewähren, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Zudem bieten einige Sozialämter oder regionale Förderprogramme Unterstützung für einkommensschwache Haushalte an, die Hilfe bei der Mietkaution benötigen.

    Eine Bürgschaft als Kautionsersatz ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter, dem Mieter und einer dritten Partei, dem Bürgen. Der Bürge steht für die Kaution des Mieters ein, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dadurch ist der Vermieter rechtlich abgesichert und der Mieter erhält finanziellen Spielraum. Die Bürgschaft ersetzt die klassische Mietkaution, jedoch zahlt der Mieter kein Geld im Voraus.

    Bei einem Sparkonto mit Sperrvermerk zu Gunsten des Vermieters zahlen Sie als Mieter die Mietkaution ein, aber der Zugriff darauf ist eingeschränkt. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter oder die Bank die Auszahlung der Kaution nur unter bestimmten Bedingungen genehmigen kann. In der Regel ist das der Fall bei Beendigung des Mietverhältnisses und wenn alle Ansprüche geklärt sind. Das Sparkonto dient dazu, die Kaution sicher zu verwahren, bis Sie ausgezogen sind. Ihr Vermieter hat so die Möglichkeit, eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzurechnen.

    Ein Mietkautionskredit ist ein spezielles Darlehen, mit dem Sie die Mietkaution für Ihre Wohnung finanzieren. Der Kredit ermöglicht es Ihnen, die Kaution in voller Höhe zu bezahlen, anstatt das Geld selbst über einen langen Zeitraum anzusparen. Den Kreditbetrag überweisen Sie in der Regel direkt an Ihren Vermieter. Das Darlehen zahlen Sie anschließend in monatlichen Raten zurück. Da Sie auf die Darlehenssumme Zinsen zahlen, sollte die Laufzeit so kurz wie möglich sein, um die Kosten gering zu halten. Prüfen Sie, ob stattdessen eine Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung, nicht günstigere Konditionen bietet.

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2025

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