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    Rund ums Wohnen

    Wasserschaden: Welche Versicherung haftet?

    Die Badewanne ist übergelaufen, ein Rohr ist gebrochen oder beim Anschließen der Waschmaschine ist etwas schiefgelaufen. Die ganze Wohnung steht unter Wasser. Und beim Gedanken an die Folgekosten steht Ihnen das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Was tun, damit schnell wieder Land in Sicht ist? Und vor allem: Welche Versicherung kommt jetzt für den Schaden auf?

    Die Badewanne läuft über: Wasserschaden. Wer haftet nun?

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    „Ich wollte mir nur kurz Badewasser einlassen, da klingelt das Telefon. Meine beste Freundin mit Liebeskummer, da habe ich mir natürlich Zeit genommen. Ich vergaß meine Badeabsichten vollkommen und nach einer Stunde Trösten standen plötzlich Bad, Flur und Küche unter Wasser“, berichtet Leni K. aus Ratingen. Der Überlauf ihrer Badewanne war verstopft. „Unter Aufbietung all meiner Handtücher und Decken, mehrerer Stunden Arbeit und jeder Menge Nerven konnte ich mir zum Glück selbst helfen.“ Noch ist von dem Missgeschick nichts bei den Nachbarn durchgesickert.

    Nicht immer geht es so glimpflich aus

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    Ein Wasserschaden durch die Waschmaschine oder andere Ursachen ist für Mieter und Vermieter oft gleichermaßen eine Misere. Damit daraus kein Desaster wird, sollten beide Parteien gut versichert sein. So kann der Schaden schneller behoben und vollständig entschädigt werden.

    Nach einem Wasserschaden, welche Versicherung ist da zu benachrichtigen?

    • Wenn Sie einen Wasserschaden in der Wohnung Ihrer Nachbarn verursacht haben, wenden Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung.

    • Haben Sie in Ihrer eigenen Wohnung durch Ihr Leitungswasser oder Abwasser einen Schaden an Ihrem Eigentum angerichtet, dann greift Ihre Hausratversicherung.

    • Schäden an der Wohnung oder am Gebäude selbst melden Sie Ihrem Vermieter, der als Wohnungseigentümer seine Gebäudeversicherung einschaltet.

    Schützen Sie Ihr Hab und Gut – einfach und direkt

    Er ist schnell passiert – ein Vorfall, bei dem Ihre Möbel, neue Geräte, der gesamte Hausrat und auch Ihre Kleidung beschädigt oder zerstört werden.

    Ein Wasserschaden ist nur ein Risiko, auch Blitzschlag, EinbruchFeuer und Überschwemmungsschäden treffen leider nicht nur die anderen. Vielleicht denken Sie, dass Sie keine Schätze in Ihrer Wohnung haben. Sicher? Stellen Sie sich vor, wie es wäre, alle Küchengeräte und -utensilien auf einmal nachkaufen zu müssen – im Haushalt summiert sich der Wert aller Gegenstände überraschend schnell.

    Sie ist auch schnell passiert – die Absicherung Ihres gesamten in der Wohnung befindlichen Eigentums. Der Tarifrechner für die R+V-Hausratversicherung macht es Ihnen ganz einfach, Ihre kleinen und großen Schätze effektiv zu schützen – transparent, bequem und direkt online.

     

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    Das sind die häufigsten Gründe für Wasserschäden

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    Haben Sie das Dachfenster versehentlich offen gelassen oder ist beim Anschluss der Waschmaschine etwas schiefgegangen? Dann sind Sie selbst Verursacher des Wasserschadens. Weitaus häufiger trifft es Mieter jedoch auf passive Art und Weise, z. B. durch Hochwasser, Starkregen, Rohrbrüche, Baumängel oder unvorsichtige Nachbarn.

    Wenn Sie Feuchtigkeitsflecken an Ihrer Decke bemerken, benachrichtigen Sie umgehend die Wohnungsnachbarn, die über Ihnen wohnen, und Ihren Vermieter. Ist eine neue Waschmaschine nicht richtig angeschlossen worden, liegt die Ursache auf der Hand, bei einem Rohrbruch in der Wand muss man die Ursache allerdings zuerst lokalisieren – je schneller, desto besser.

    Mögliche Ursachen eines Wasserschadens

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    Wasserschaden durch Rohrbruch

    Geplatzte Rohre oder defekte Schlauchleitungen zählen zu den häufigsten Ursachen für einen Wasserschaden. Rohrbrüche können durch schleichende Korrosion oder akute Frosteinwirkung entstehen. Oft werden sie nicht gleich erkannt, was gravierende Gebäudeschäden zur Folge haben kann, z. B. durchfeuchtete Wände und die Gesundheit gefährdende Schimmelpilz-Bildung.

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    Wasserschaden durch falschen Anschluss der Waschmaschine

    Löst sich der Schlauch der Waschmaschine oder Spülmaschine, kann es schnell zu einer Überschwemmung kommen - auch, wenn die Maschine nicht in Betrieb ist. Lassen Sie Ihre Haushaltsgeräte daher immer von einem Fachmann anschließen und achten Sie darauf, dass alle Anschlüsse der Waschmaschine und die Zulaufschläuche intakt sind. Eine Aquastopp-Vorrichtung bringt zusätzliche Sicherheit.

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    Wasserschaden durch Überflutung

    Hochwasser oder Sturzfluten nach starken Regengüssen treten auch in unseren Breiten immer häufiger auf. Oft überschwemmen sie ganze Wohngebiete und führen in kürzester Zeit zu starken Schäden.

    Mehr Tipps und Infos zum Thema Überflutung nach Starkregen im Ratgeberartikel

    Starkregen: Richtiger Schutz vor Wasser­schäden und Sachverlusten ►

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    Wasserschaden durch Baumängel

    Ob undichte Außenwand, mangelnde Isolierung oder defekte Abwasserleitung - Baumängel zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden. Denn oft werden Baumängel erst bemerkt, wenn ein daraus resultierender Schaden auftritt, was teuer werden kann. Zur Lokalisierung und Behebung von Baumängeln sollten Sie einen Fachbetrieb heranziehen. Bei Mietwohnungen übernimmt das in der Regel der Vermieter.

    Die Hausratversicherung war der Schutzengel von Familie F.

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    Wie es sich anfühlt, nach einem Wochenendtrip nach Hause zu kommen und die eigene Wohnung knöcheltief überschwemmt vorzufinden, haben Mascha und Friedhelm F. erlebt. Auf den Schreck folgte die Suche nach der Ursache und als Nächstes stellt sich die Frage nach dem Schaden: Welche Möbel sind noch zu retten? Funktioniert die Digitalkamera noch, obwohl sie in der Pfütze lag? Stand die Steckdose etwa unter Wasser? Ist das Sofa vor Schimmel gefeit?

    Schließlich folgt ein Gefühl der Erleichterung, weil eine Hausratversicherung vorhanden ist, mit der die beiden rechtzeitig für den Schutz des eigenen Zuhauses gesorgt haben – obwohl Friedhelm zunächst skeptisch war. „Man glaubt ja immer, so etwas passiert nur anderen. Aber wenn es einem tatsächlich selbst zustößt, ist man unheimlich froh, gut versichert zu sein und zumindest die materiellen Werte ersetzt zu bekommen“, bemerkt Friedhelm rückblickend.

    Checkliste Sofortmaßnahmen: Was tun bei einem Wasserschaden?

    Bei einem Wasserschaden ist schnelles, koordiniertes Handeln gefragt. Mit diesen Sofortmaßnahmen – auch „Schadensminderungspflichten“ genannt – dämmen Sie Folgeschäden ein und erleichtern Ihrer Versicherung die Abwicklung der Entschädigung:

    • Schritt 1: Wasser abstellen. Ermitteln Sie die Schadensquelle und stellen Sie sofort die Wasserzufuhr ab, indem Sie den Wasserhahn oder das Absperrventil zudrehen. Bei einem Rohrbruch muss die Hauptwasserleitung für den betroffenen Bereich unterbunden werden.
      Merke: Wasserleitungen werden immer im Uhrzeigersinn zugedreht.

    • Schritt 2: Strom abschalten. Wasser ist stromleitfähig und damit hochgefährlich. Ein Kurzschluss kann elektrische Leitungen und Haushaltsgeräte zerstören und einen Brand verursachen, Stromschläge können lebensbedrohlich sein. Betreten Sie einen überschwemmten Bereich nicht, wenn stromführende Leitungen und Steckdosen vom Wasserschaden betroffen sein könnten. Schalten Sie umgehend die Stromversorgung ab, wenn Sie gefahrlos an die Sicherungen gelangen können.

    • Schritt 3: Vermieter und Versicherung informieren. Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung; wenn Sie Mieter sind, benachrichtigen Sie außerdem Ihren Vermieter. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Vermieter und Versicherung ab, um den Wasserschaden so schnell wie möglich beheben zu lassen.

    • Schritt 4: Räume trocknen. Sind die Gefahrenquellen neutralisiert, ist es jetzt am wichtigsten, das ausgelaufene Wasser zu entfernen. Hier helfen Eimer, Lappen, Handtücher, Decken – und so viele fleißige Hände wie möglich: Legen Sie alle überschwemmten Böden großzügig aus. Setzen Sie bei größeren Wassermengen einen Nasssauger ein. Bei sehr starken Überschwemmungen rufen Sie die Feuerwehr und lassen Sie das Wasser fachgerecht abpumpen. Sind die Wände durchfeuchtet, müssen professionelle Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    • Schritt 5: Mobiliar schützen. Entfernen Sie Möbel, Teppiche und empfindlichen Hausrat aus dem Schadenbereich. Wischen Sie alle Schränke, Tische und Stühle gründlich ab. Holzmöbel, die im Wasser gestanden haben, aber (noch) nicht sichtbar aufgequollen sind, können Sie mit einem Fön oder Heizlüfter trocknen und so eventuell vor Schaden bewahren. Elektroheizlüfter und Bautrockner können Sie bei Bedarf in vielen Baumärkten mieten.

    • Schritt 6: Schaden dokumentieren. Für die reibungslose Schadenabwicklung durch Ihre Versicherung sollten Sie jeden Schaden sorgfältig dokumentieren: Fotografieren Sie die Schadenstelle und alle betroffenen Möbel, am besten noch vor Beseitigung des Schadens.

    Hier finden Sie die „Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden“ zum Download:

    Checkliste Sofortmaßnahmen: Was tun bei einem Wasserschaden? ►

    Ein Klick genügt: Eigentum versichert, Hab und Gut geschützt

    Wer hilft Ihnen, wenn ein Wasserschaden Ihre Plattensammlung durchfeuchtet hat, Ihre neue Küche aufgequollen ist und Ihre Kleidung ruiniert? Wir.

    Wir schützen unsere Kunden vor den Folgen eines Wasserschadens: Mit der R+V-Hausratversicherung haben Sie Glück im Unglück – und einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

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    Wer hilft bei einem Wasserschaden?

    Sie haben die notwendigen Sofortmaßnahmen ergriffen und alles ist wieder trocken? Glück gehabt! Weitaus häufiger ist jedoch professionelle Hilfe erforderlich, um die Folgen eines Wasserschadens nachhaltig zu beseitigen:

    • Bei einem Rohrbruch oder Leitungsschaden sollten Sie sofort einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Fachbetrieb) verständigen. Neben der Ortung des Lecks und der Beseitigung der Ursache für den Wasserschaden bieten viele Betriebe eine kostenlose Schadenanalyse an und verhandeln gegebenenfalls direkt mit Ihrer Versicherung.
    • Schäden in der Bausubstanz kann eine spezialisierte Bautrocknungsfirma entfernen. Sie kümmert sich bei Bedarf auch um die Untersuchung der Raumluft, Schimmelbeseitigung, Geruchsneutralisation und Desinfektion.
    • Erst wenn die Feuchtigkeit rückstandslos beseitigt ist, kann die Sanierung und Renovierung der Wohnung beginnen.
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    Ein Wasserschaden kann teuer werden. Bevor die Versicherung Entschädigung zahlt,

    Ein Wasserschaden kann teuer werden. Bevor die Versicherung Entschädigung zahlt, ist erst einmal zu ermitteln, wer eigentlich haftbar gemacht werden kann.

    • Eigentümer oder Vermieter: Für Wasserschäden durch Rohrbrüche oder Baumängel muss in der Regel der Eigentümer oder Vermieter aufkommen. Für beide empfiehlt sich daher eine Wohngebäudeversicherung, um hohe Sanierungs- und Renovierungskosten abzudecken.
    • Mieter: Durch einen länger andauernden Wasserschaden werden viele Möbel unbrauchbar. In der Regel kommt die Hausratversicherung des Mieters für die Folgekosten auf.
    • Nachbar: Verursacht ein anderer Mieter – z. B. in der Wohnung darüber – einen Wasserschaden bei Ihnen, kommt dessen Haftpflichtversicherung für die Folgekosten auf.

    Was ist im Schadenfall zu tun?

    • Führen Sie Schadenminderungsmaßnahmen durch. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Wasserrohrbruch das Wasser so schnell wie möglich aufgewischt wird, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
    • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
    • Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung.
    Haben Sie bereits eine Versicherung bei R+V?

    Dann wenden Sie sich im Schadenfall direkt an die R+V-Schaden-Hotline 0800 533-1111* oder Sie melden den Schaden online.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Wasserschaden Vorsorge treffen für vollen Versicherungsschutz

    Wenn der Schlauch Ihrer Waschmaschine oder Spülmaschine platzt oder sich ablöst, können Sie als Mieter empfindlich zur Kasse gebeten werden. Vorausgesetzt, Ihr Wasserzulauf war aufgedreht, Ihr Haushaltsgerät hatte keine Aquastopp-Funktion und Sie haben die Wohnung für längere Zeit, zum Beispiel für einen Friseurbesuch, verlassen.

    In einem solchen Fall entschied das Landgericht Osnabrück 2012 auf „grob fahrlässig“: Der Hausratversicherung, die einen nicht grob fahrlässig verursachten Schaden an Mobiliar und beweglichem Eigentum in der Wohnung komplett ersetzt hätte, wurde das Recht zugesprochen, ihre Entschädigungsleistung um 70 Prozent zu reduzieren (LG Osnabrück, Urteil v. 20.4.2012, 9 O 762/10).

    Unsere Tipps
    • Waschmaschine anschließen: immer von einem ausgewiesenen Fachmann erledigen lassen
    • Schläuche und Anschlüsse: regelmäßig auf Dichtigkeit und Porosität prüfen
    • Haupthahn: für vollen Versicherungsschutz nach jedem Wasch- und Spülgang zudrehen und/oder Aqua-Stopp-Vorrichtung installieren

    Mehr Infos rund um das Thema Wasserschaden

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2021

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