Die Badewanne ist übergelaufen, ein Rohr ist gebrochen oder beim Anschließen der Waschmaschine ist etwas schiefgelaufen. Die ganze Wohnung steht unter Wasser. Und beim Gedanken an die Folgekosten steht Ihnen das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Was tun, damit schnell wieder Land in Sicht ist? Und vor allem: Welche Versicherung kommt jetzt für den Schaden auf?

Wasserschaden: Welche Versicherung haftet?

„Ich wollte mir nur kurz Badewasser einlassen, da klingelt das Telefon. Meine beste Freundin mit Liebeskummer, da habe ich mir natürlich Zeit genommen. Ich vergaß meine Badeabsichten vollkommen und nach einer Stunde Trösten standen plötzlich Bad, Flur und Küche unter Wasser“, berichtet Leni K. aus Ratingen. Der Überlauf ihrer Badewanne war verstopft. „Unter Aufbietung all meiner Handtücher und Decken, mehrerer Stunden Arbeit und jeder Menge Nerven konnte ich mir zum Glück selbst helfen.“ Noch ist von dem Missgeschick nichts bei den Nachbarn durchgesickert.
Nicht immer geht es so glimpflich aus
Ein Wasserschaden durch die Waschmaschine oder andere Ursachen ist für Mieter und Vermieter oft gleichermaßen eine Misere. Damit daraus kein Desaster wird, sollten beide Parteien gut versichert sein. So kann der Schaden schneller behoben und vollständig entschädigt werden.
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Wenn Sie einen Wasserschaden in der Wohnung Ihrer Nachbarn verursacht haben, wenden Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung.
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Haben Sie in Ihrer eigenen Wohnung durch Ihr Leitungswasser oder Abwasser einen Schaden an Ihrem Eigentum angerichtet, dann greift Ihre Hausratversicherung.
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Schäden an der Wohnung oder am Gebäude selbst melden Sie Ihrem Vermieter, der als Wohnungseigentümer seine Wohngebäudeversicherung einschaltet.
Haben Sie das Dachfenster versehentlich offen gelassen oder ist beim Anschluss der Waschmaschine etwas schiefgegangen? Dann sind Sie selbst Verursacher des Wasserschadens. Weitaus häufiger trifft es Mieter jedoch auf passive Art und Weise, z. B. durch Hochwasser, Starkregen, Rohrbrüche, Baumängel oder unvorsichtige Nachbarn.
Wenn Sie Feuchtigkeitsflecken an Ihrer Decke bemerken, benachrichtigen Sie umgehend die Wohnungsnachbarn, die über Ihnen wohnen, und Ihren Vermieter. Ist eine neue Waschmaschine nicht richtig angeschlossen worden, liegt die Ursache auf der Hand, bei einem Rohrbruch in der Wand muss man die Ursache allerdings zuerst lokalisieren – je schneller, desto besser.

Wasserschaden durch Rohrbruch

Wasserschaden durch falschen Anschluss der Waschmaschine

Wasserschaden durch Überflutung

Wasserschaden durch Baumängel

Wie es sich anfühlt, nach einem Wochenendtrip nach Hause zu kommen und die eigene Wohnung knöcheltief überschwemmt vorzufinden, haben Mascha und Friedhelm F. erlebt. Auf den Schreck folgte die Suche nach der Ursache und als Nächstes stellt sich die Frage nach dem Schaden: Welche Möbel sind noch zu retten? Funktioniert die Digitalkamera noch, obwohl sie in der Pfütze lag? Stand die Steckdose etwa unter Wasser? Ist das Sofa vor Schimmel gefeit?
Schließlich folgt ein Gefühl der Erleichterung, weil eine Hausratversicherung vorhanden ist, mit der die beiden rechtzeitig für den Schutz des eigenen Zuhauses gesorgt haben – obwohl Friedhelm zunächst skeptisch war. „Man glaubt ja immer, so etwas passiert nur anderen. Aber wenn es einem tatsächlich selbst zustößt, ist man unheimlich froh, gut versichert zu sein und zumindest die materiellen Werte ersetzt zu bekommen“, bemerkt Friedhelm rückblickend.
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Schritt 1: Wasser abstellen. Ermitteln Sie die Schadensquelle und stellen Sie sofort die Wasserzufuhr ab, indem Sie den Wasserhahn oder das Absperrventil zudrehen. Bei einem Rohrbruch muss die Hauptwasserleitung für den betroffenen Bereich unterbunden werden.
Merke: Wasserleitungen werden immer im Uhrzeigersinn zugedreht. -
Schritt 2: Strom abschalten. Wasser ist stromleitfähig und damit hochgefährlich. Ein Kurzschluss kann elektrische Leitungen und Haushaltsgeräte zerstören und einen Brand verursachen, Stromschläge können lebensbedrohlich sein. Betreten Sie einen überschwemmten Bereich nicht, wenn stromführende Leitungen und Steckdosen vom Wasserschaden betroffen sein könnten. Schalten Sie umgehend die Stromversorgung ab, wenn Sie gefahrlos an die Sicherungen gelangen können.
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Schritt 3: Vermieter und Versicherung informieren. Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung; wenn Sie Mieter sind, benachrichtigen Sie außerdem Ihren Vermieter. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Vermieter und Versicherung ab, um den Wasserschaden so schnell wie möglich beheben zu lassen.
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Schritt 4: Räume trocknen. Sind die Gefahrenquellen neutralisiert, ist es jetzt am wichtigsten, das ausgelaufene Wasser zu entfernen. Hier helfen Eimer, Lappen, Handtücher, Decken – und so viele fleißige Hände wie möglich: Legen Sie alle überschwemmten Böden großzügig aus. Setzen Sie bei größeren Wassermengen einen Nasssauger ein. Bei sehr starken Überschwemmungen rufen Sie die Feuerwehr und lassen Sie das Wasser fachgerecht abpumpen. Sind die Wände durchfeuchtet, müssen professionelle Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
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Schritt 5: Mobiliar schützen. Entfernen Sie Möbel, Teppiche und empfindlichen Hausrat aus dem Schadenbereich. Wischen Sie alle Schränke, Tische und Stühle gründlich ab. Holzmöbel, die im Wasser gestanden haben, aber (noch) nicht sichtbar aufgequollen sind, können Sie mit einem Fön oder Heizlüfter trocknen und so eventuell vor Schaden bewahren. Elektroheizlüfter und Bautrockner können Sie bei Bedarf in vielen Baumärkten mieten.
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Schritt 6: Schaden dokumentieren. Für die reibungslose Schadenabwicklung durch Ihre Versicherung sollten Sie jeden Schaden sorgfältig dokumentieren: Fotografieren Sie die Schadenstelle und alle betroffenen Möbel, am besten noch vor Beseitigung des Schadens.
Wer hilft bei einem Wasserschaden?
Wer haftet bei einem Wasserschaden?
Wenn der Schlauch Ihrer Waschmaschine oder Spülmaschine platzt oder sich ablöst, können Sie als Mieter empfindlich zur Kasse gebeten werden. Vorausgesetzt, Ihr Wasserzulauf war aufgedreht, Ihr Haushaltsgerät hatte keine Aquastopp-Funktion und Sie haben die Wohnung für längere Zeit, zum Beispiel für einen Friseurbesuch, verlassen.
In einem solchen Fall entschied das Landgericht Osnabrück 2012 auf „grob fahrlässig“: Der Hausratversicherung, die einen nicht grob fahrlässig verursachten Schaden an Mobiliar und beweglichem Eigentum in der Wohnung komplett ersetzt hätte, wurde das Recht zugesprochen, ihre Entschädigungsleistung um 70 Prozent zu reduzieren (LG Osnabrück, Urteil v. 20.4.2012, 9 O 762/10).
Unsere Tipps
- Waschmaschine anschließen: immer von einem ausgewiesenen Fachmann erledigen lassen
- Schläuche und Anschlüsse: regelmäßig auf Dichtigkeit und Porosität prüfen
- Haupthahn: für vollen Versicherungsschutz nach jedem Wasch- und Spülgang zudrehen und/oder Aqua-Stopp-Vorrichtung installieren
Zuletzt aktualisiert: März 2024
R+V-Team
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