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Rund ums Wohnen

Wasserschaden: Welche Versicherung kommt für die Folgen auf?

Inhalt:

Die Badewanne ist übergelaufen, ein Rohr ist gebrochen oder beim Anschließen der Waschmaschine ist etwas schiefgelaufen. Die ganze Wohnung steht unter Wasser. Und beim Gedanken an die Folgekosten steht Ihnen das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Was tun, damit schnell wieder Land in Sicht ist? Und vor allem: Welche Versicherung kommt jetzt für den Schaden auf? Die richtige Zuordnung zu Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung ist entscheidend für eine reibungslose Schadenabwicklung.

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema „Wasserschaden: Welche Versicherung?“

  • Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt was?

    Bei einem Wasserschaden ist entscheidend, was beschädigt wurde: Die Hausratversicherung ersetzt bewegliches Inventar, die Wohngebäudeversicherung schützt die feste Bausubstanz und die Haftpflicht springt ein, wenn Sie Dritten (z. B. Nachbarn) schaden.

  • Vorsicht bei Elementarschäden

    Schäden durch Starkregen oder Hochwasser sind nicht automatisch in jeder Police enthalten. Mit dem Baustein „Naturgefahren Plus“ der R+V schützen Sie sich zusätzlich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Unwetter oder ähnliche Naturereignisse an Ihrem Hab und Gut entstanden sind.

  • Schnelles Handeln rettet den Versicherungsschutz

    Im Ernstfall zählt jede Minute: Drehen Sie sofort den Haupthahn zu und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen – so sichern Sie sich die volle Entschädigung.

Die Badewanne läuft über: Wer haftet nun?

„Ich wollte mir nur kurz Badewasser einlassen, da klingelt das Telefon. Meine beste Freundin mit Liebeskummer, da habe ich mir natürlich Zeit genommen. Ich vergaß meine Badeabsichten vollkommen und nach einer Stunde Trösten standen plötzlich Bad, Flur und Küche unter Wasser“, berichtet Leni K. aus Ratingen. Der Überlauf ihrer Badewanne war verstopft. „Unter Aufbietung all meiner Handtücher und Decken, mehrerer Stunden Arbeit und jeder Menge Nerven konnte ich mir zum Glück selbst helfen.“ Noch ist von dem Missgeschick nichts bei den Nachbarn durchgesickert. Aber nicht immer geht es so glimpflich aus

Ein Wasserschaden durch die Waschmaschine oder andere Ursachen ist für Mieter und Vermieter oft gleichermaßen eine Misere. Damit daraus kein Desaster wird, sollten beide Parteien gut versichert sein. So kann der Schaden schneller behoben und vollständig entschädigt werden.

Schützen Sie Ihr Hab und Gut: einfach und direkt

Er ist schnell passiert: Ein Wasserschaden ist nur ein Risiko, auch Blitzschlag, Einbruch, Feuer und Überschwemmungsschäden treffen leider nicht nur die anderen.

Schauen Sie sich einmal in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus um: Möbel, Teppiche, Fernseher, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schmuck, Bücher, Fahrräder. Und jetzt stellen Sie sich vor, was es kosten würde, all diese Einrichtungsgegenstände zu ersetzen.

Wenn es zu einem Schaden kommt, kann das teuer werden. Mit der R+V-Hausratversicherung sichern Sie die beschädigten Sachen ab, damit Ihnen keine finanziellen Verluste entstehen.

 

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Bereits für einen geringen monatlichen Betrag versichern wir Ihren gesamten Hausrat – auch gegen Einbruchdiebstahl und viele weitere Schäden.

Die R+V-Hausratversicherung können Sie ganz einfach online abschließen:

 

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Nach einem Wasserschaden: Welche Versicherung ist da zu benachrichtigen?

  • Wenn Sie einen Wasserschaden in der Wohnung Ihrer Nachbarn verursacht haben, wenden Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung.

  • Haben Sie in Ihrer eigenen Wohnung durch Ihr Leitungswasser oder Abwasser einen Schaden an Ihrem Eigentum angerichtet, dann greift Ihre Hausratversicherung.

  • Schäden an der Wohnung oder am Gebäude selbst melden Sie Ihrem Vermieter, der als Wohnungseigentümer seine Wohngebäudeversicherung einschaltet.

Die häufigsten Ursachen für Wasserschäden

Haben Sie das Dachfenster versehentlich offen gelassen oder ist beim Anschluss der Waschmaschine etwas schiefgegangen? Dann sind Sie selbst Verursacher des Wasserschadens. Weitaus häufiger trifft es Mieter jedoch auf passive Art und Weise, z. B. durch Hochwasser, Starkregen (Elementarschäden), Rohrbrüche, Baumängel oder unvorsichtige Nachbarn.

Wenn Sie Feuchtigkeitsflecken an Ihrer Decke bemerken, benachrichtigen Sie umgehend die Wohnungsnachbarn, die über Ihnen wohnen, und Ihren Vermieter. Ist eine neue Waschmaschine nicht richtig angeschlossen worden, liegt die Ursache auf der Hand, bei einem Rohrbruch in der Wand muss man die Ursache allerdings zuerst lokalisieren – je schneller, desto besser.

Geplatzte Rohre oder defekte Schlauchleitungen zählen zu den häufigsten Ursachen für einen Wasserschaden. Rohrbrüche können durch schleichende Korrosion oder akute Frosteinwirkung entstehen. Oft werden sie nicht gleich erkannt, was gravierende Gebäudeschäden zur Folge haben kann, z. B. durchfeuchtete Wände und die Gesundheit gefährdende Schimmelpilz-Bildung.

Löst sich der Schlauch der Waschmaschine oder Spülmaschine, kann es schnell zu einer Überschwemmung kommen - auch, wenn die Maschine nicht in Betrieb ist. Lassen Sie Ihre Haushaltsgeräte daher immer von einem Fachmann anschließen und achten Sie darauf, dass alle Anschlüsse der Waschmaschine und die Zulaufschläuche intakt sind. Eine Aquastopp-Vorrichtung bringt zusätzliche Sicherheit.

Hochwasser und Sturzfluten nach starken Regengüssen treten auch in unseren Breiten immer häufiger auf. Oft überschwemmen sie ganze Wohngebiete und führen in kürzester Zeit zu starken Schäden.

Mehr Tipps und Infos zum Thema Überflutung nach Starkregen im Ratgeberartikel „Starkregen: Schutz vor Wasserschäden und Sachverlusten“.

Ob undichte Außenwand, mangelnde Isolierung oder defekte Abwasserleitung: Baumängel zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden. Denn oft werden Baumängel erst bemerkt, wenn ein daraus resultierender Schaden auftritt, was teuer werden kann.

Zur Lokalisierung und Behebung von Baumängeln sollten Sie einen Fachbetrieb heranziehen. Bei Mietwohnungen übernimmt das in der Regel der Vermieter.

Ein Beispiel

Die Hausratversicherung war der Schutzengel von Familie F.

Wie es sich anfühlt, nach einem Wochenendtrip nach Hause zu kommen und die eigene Wohnung knöcheltief überschwemmt vorzufinden, haben Mascha und Friedhelm F. erlebt. Auf den Schreck folgte die Suche nach der Ursache und als Nächstes stellt sich die Frage nach dem Schaden: Welche Möbel sind noch zu retten? Funktioniert die Digitalkamera noch, obwohl sie in der Pfütze lag? Stand die Steckdose etwa unter Wasser? Ist das Sofa vor Schimmel gefeit?

Schließlich folgt ein Gefühl der Erleichterung, weil eine Hausratversicherung vorhanden ist, mit der die beiden rechtzeitig für den Schutz des eigenen Zuhauses gesorgt haben – obwohl Friedhelm zunächst skeptisch war. „Man glaubt ja immer, so etwas passiert nur anderen. Aber wenn es einem tatsächlich selbst zustößt, ist man unheimlich froh, gut versichert zu sein und zumindest die materiellen Werte ersetzt zu bekommen“, bemerkt Friedhelm rückblickend.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Führen Sie Schadenminderungsmaßnahmen durch. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Wasserrohrbruch das Wasser so schnell wie möglich aufgewischt wird, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
  • Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung.

Haben Sie bereits eine Versicherung bei R+V?

Dann wenden Sie sich im Schadenfall direkt an die R+V-Schaden-Hotline 0800 533-1111* oder Sie melden den Schaden online.

* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

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Checkliste Sofortmaßnahmen: Was tun bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden ist schnelles, koordiniertes Handeln gefragt. Mit diesen Sofortmaßnahmen – auch „Schadensminderungspflichten“ genannt – dämmen Sie Folgeschäden ein und erleichtern Ihrer Versicherung die Abwicklung der Entschädigung:

  • Schritt 1: Wasser abstellen

    Ermitteln Sie die Schadensquelle und stellen Sie sofort die Wasserzufuhr ab, indem Sie den Wasserhahn oder das Absperrventil zudrehen. Bei einem Rohrbruch muss die Hauptwasserleitung für den betroffenen Bereich unterbunden werden.

    Merke: Wasserleitungen werden immer im Uhrzeigersinn zugedreht.

  • Schritt 2: Strom abschalten

    Wasser ist stromleitfähig und damit hochgefährlich. Ein Kurzschluss kann elektrische Leitungen und Haushaltsgeräte zerstören und einen Brand verursachen, Stromschläge können lebensbedrohlich sein. Betreten Sie einen überschwemmten Bereich nicht, wenn stromführende Leitungen und Steckdosen vom Wasserschaden betroffen sein könnten. Schalten Sie umgehend die Stromversorgung ab, wenn Sie gefahrlos an die Sicherungen gelangen können.

  • Schritt 3: Vermieter und Versicherung informieren

    Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung; wenn Sie Mieter sind, benachrichtigen Sie außerdem Ihren Vermieter. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Vermieter und Versicherung ab, um den Wasserschaden so schnell wie möglich beheben zu lassen.

  • Schritt 4: Räume trocknen

    Sind die Gefahrenquellen neutralisiert, ist es jetzt am wichtigsten, das ausgelaufene Wasser zu entfernen. Hier helfen Eimer, Lappen, Handtücher, Decken – und so viele fleißige Hände wie möglich: Legen Sie alle überschwemmten Böden großzügig aus. Setzen Sie bei größeren Wassermengen einen Nasssauger ein. Bei sehr starken Überschwemmungen rufen Sie die Feuerwehr und lassen Sie das Wasser fachgerecht abpumpen. Sind die Wände durchfeuchtet, müssen professionelle Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

  • Schritt 5: Mobiliar schützen

    Entfernen Sie Möbel, Teppiche und empfindlichen Hausrat aus dem Schadenbereich. Wischen Sie alle Schränke, Tische und Stühle gründlich ab. Holzmöbel, die im Wasser gestanden haben, aber (noch) nicht sichtbar aufgequollen sind, können Sie mit einem Fön oder Heizlüfter trocknen und so eventuell vor Schaden bewahren. Elektroheizlüfter und Bautrockner können Sie bei Bedarf in vielen Baumärkten mieten.

  • Schritt 6: Schaden dokumentieren

    Für die reibungslose Schadenabwicklung durch Ihre Versicherung sollten Sie jeden Schaden sorgfältig dokumentieren: Fotografieren Sie die Schadenstelle und alle betroffenen Möbel, am besten noch vor Beseitigung des Schadens.

Checkliste „Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden“

Hier finden Sie eine Checkliste „Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden“ zum Download:

Checkliste Sofortmaßnahmen Wasserschaden

Ein Klick genügt: Eigentum versichert, Hab und Gut geschützt

Wer hilft Ihnen, wenn ein Wasserschaden Ihre Plattensammlung durchfeuchtet hat, Ihre neue Küche aufgequollen ist und Ihre Kleidung ruiniert? Wir.

Wir schützen unsere Kunden vor den Folgen eines Wasserschadens: Mit der R+V-Hausratversicherung haben Sie Glück im Unglück – und einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

 

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Wer hilft bei einem Wasserschaden?

Sie haben die notwendigen Sofortmaßnahmen ergriffen und alles ist wieder trocken? Glück gehabt! Weitaus häufiger ist jedoch professionelle Hilfe erforderlich, um die Folgen eines Wasserschadens nachhaltig zu beseitigen:

  • Bei einem Rohrbruch oder Leitungsschaden sollten Sie sofort einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Fachbetrieb) verständigen. Neben der Ortung des Lecks und der Beseitigung der Ursache für den Wasserschaden bieten viele Betriebe eine kostenlose Schadenanalyse an und verhandeln gegebenenfalls direkt mit Ihrer Versicherung.
  • Schäden in der Bausubstanz kann eine spezialisierte Bautrocknungsfirma entfernen. Sie kümmert sich bei Bedarf auch um die Untersuchung der Raumluft, Schimmelbeseitigung, Geruchsneutralisation und Desinfektion.

Erst wenn die Feuchtigkeit rückstandslos beseitigt ist, kann die Sanierung und Renovierung der Wohnung beginnen.

Wer haftet bei einem Wasserschaden?

Ein Wasserschaden kann teuer werden. Bevor die Versicherung Entschädigung zahlt, ist erst einmal zu ermitteln, wer eigentlich haftbar gemacht werden kann.

  • Eigentümer oder Vermieter: Für Wasserschäden durch Rohrbrüche oder Baumängel muss in der Regel der Eigentümer oder Vermieter aufkommen. Für beide empfiehlt sich daher eine Wohngebäudeversicherung, um hohe Sanierungs- und Renovierungskosten abzudecken.
  • Mieter: Durch einen Wasserschaden werden häufig Möbel unbrauchbar. In der Regel kommt die Hausratversicherung des Mieters für die Folgekosten auf.
  • Nachbar: Verursacht ein anderer Mieter – z. B. in der Wohnung darüber – einen Wasserschaden bei Ihnen, kommt dessen Haftpflichtversicherung für die Folgekosten auf.

Wasserschäden vorbeugen: Vorsorge treffen für vollen Versicherungsschutz

Wenn der Schlauch Ihrer Waschmaschine oder Spülmaschine platzt oder sich ablöst, können Sie als Mieter empfindlich zur Kasse gebeten werden. Vorausgesetzt, Ihr Wasserzulauf war aufgedreht, Ihr Haushaltsgerät hatte keine Aquastopp-Funktion und Sie haben die Wohnung für längere Zeit zum Beispiel für einen Friseurbesuch verlassen.

In einem solchen Fall entschied das Landgericht Osnabrück 2012 auf „grob fahrlässig“: Der Hausratversicherung, die einen nicht grob fahrlässig verursachten Schaden an Mobiliar und beweglichem Eigentum in der Wohnung komplett ersetzt hätte, wurde das Recht zugesprochen, ihre Entschädigungsleistung signifikant zu reduzieren (LG Osnabrück, Urteil v. 20.4.2012, 9 O 762/10).

Unsere Tipps

  • Waschmaschine anschließen: Immer von einem ausgewiesenen Fachmann erledigen lassen.
  • Schläuche und Anschlüsse: Regelmäßig auf Dichtigkeit und Porosität prüfen.
  • Haupthahn: Für vollen Versicherungsschutz nach jedem Wasch- und Spülgang zudrehen und/oder Aqua-Stopp-Vorrichtung installieren.
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So bleibt Ihr Zuhause trocken

Musik: www.musicfox.com

Ein geplatzter Schlauch oder ein undichtes Rohr können enorme Schäden verursachen. Unsere Wohngebäude-Expertin erklärt, wie Sie Wasserschäden mit Leckageschutz, regelmäßiger Wartung und Frostschutz minimieren.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Wasserschaden: Welche Versicherung?“

Ja, die Hausratversicherung kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen (Möbel, Elektronik, Kleidung) auf, wenn diese durch austretendes Leitungswasser beschädigt wurden. Schäden am Gebäude selbst (Wände, Bodenbeläge) übernimmt hingegen die Wohngebäudeversicherung.

Achtung: Die einfache Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen decken dies Schäden meist nicht ab. Hierfür benötigen Sie den Baustein „Elementarschäden“ bzw. „Naturgefahren“. Nur dieser schützt Sie finanziell vor den Folgen von Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutsch.

In diesem Fall ist Ihr Nachbar bzw. dessen Privat-Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie ersetzt den Zeitwert Ihrer beschädigten Gegenstände. Haben Sie eine eigene Hausratversicherung, können Sie den Schaden auch dort melden, um den Neuwert zu erhalten; Ihre Versicherung holt sich das Geld dann unter Umständen vom Nachbarn zurück.

Als Versicherter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt: Sofort das Wasser abdrehen, Strom abschalten und Wasser aufwischen. Verletzen Sie diese Pflicht grob fahrlässig, kann Ihre Versicherung die Leistung kürzen.

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Zuletzt aktualisiert: März 2026

R+V-Team

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