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Rund ums Wohnen

Ihr Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück? Das können Sie tun

Inhalt:

Die Mietkaution dient Vermietern als Sicherheit für mögliche Beschädigungen oder Zahlungsrückstände. Sie haben den Mietvertrag gekündigt und wohnen bereits in einer neuen Wohnung. Jetzt weigert sich Ihr Vermieter, die Kaution zurückzuzahlen? Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie jetzt tun können, damit Sie Ihre Kaution wiederbekommen. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Vermieter zahlt Kaution nicht zurück“

  • Berechtigte Ansprüche des Vermieters

    Es gibt berechtigte Gründe für Vermieter, die Mietkaution einzubehalten: Beispielsweise, wenn Sie Kleinreparaturen nicht durchgeführt haben, die Wohnung nicht in einem besenreinen Zustand übergeben haben, oder bei Mietrückständen.

  • Prüfen Sie die Regelungen im Mietvertrag

    Prüfen Sie, ob Sie alle Regelungen im Mietvertrag erfüllt haben. Sie können zum Beispiel verpflichtet sein, beim Auszug die Wände neu zu streichen.

  • Fordern Sie die Zahlung schriftlich ein

    Wenn Sie alle Mieterpflichten erfüllt haben und der Vermieter zahlt die Kaution nach einer angemessenen Frist trotzdem nicht zurück, sollten Sie ihm schriftlich einen Termin für die Kautionsrückzahlung setzen.

Darum verlangen die meisten Vermieter eine Kaution

Die Mietkaution dient der Absicherung von Vermietern für den Fall, dass Mieter ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen. Wenn diese z. B. nach Mietende Beschädigungen an der Wohnung hinterlassen, wenn Mietrückstände bestehen oder die Nebenkosten nicht vollständig bezahlt wurden, können Eigentümer die Mietsicherheit zum Ausgleich der Kosten einbehalten.  

Die maximale Höhe der Mietkaution ist im Paragrafen 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie darf bis zu 3 Monatskaltmieten betragen. Als Mieter haben Sie das Recht, die Kaution in 3 Raten mit Beginn des Mietverhältnisses und zusammen mit den nächsten beiden Monatsmieten zu zahlen. Die Kaution muss der Vermieter separat auf einem Spar- oder Kautionskonto anlegen. Die auf den Betrag anfallenden Zinsen stehen Ihnen als Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zu.

Nach der Kündigung und Übergabe der Wohnung haben Sie als ehemaliger Mieter Anspruch darauf, Ihr Geld mit den Zinsen zurückzubekommen, sofern der Vermieter keine berechtigten Ansprüche gegen Sie hat (siehe Abschnitt „Berechtigte Gründe für das Einbehalten der Kaution durch Vermieter“). Vermieter haben gemäß Paragraf 548 BGB bis zu 6 Monate Zeit, Ersatzansprüche geltend zu machen. Nur in berechtigten Fällen können sie die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. 

Wichtig: Zahlungsbelege immer gut aufheben

Über die Zahlung der Kaution bei Einzug sollten Sie Belege besitzen. Wenn Sie die Mietsicherheit von Ihrem Bankkonto überwiesen haben, dienen dazu die Kontoauszüge. Falls Sie diese nicht mehr besitzen, stellt Ihre Bank möglicherweise Ersatzbelege aus. 

Wenn Sie das Geld für die Kaution bar übergeben haben, dienen die Quittungen als Belege. Auch die Zahlungen von Miete, Nebenkosten und Nebenkostennachzahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre sollten Sie belegen können.  

Verlangen Sie außerdem sowohl beim Einzug als auch beim Auszug bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll, das Sie und Ihr Vermieter unterzeichnen. In diesem Übergabeprotokoll ist der Zustand der Wohnung bei der Wohnungsübergabe dokumentiert. Auch wenn Ihr Vermieter bei der Übergabe keine Mängel feststellt, sollten Sie sich das im Übergabeprotokoll schriftlich bestätigen lassen. 

Kaution: Mit einer MietkautionsBürgschaft auf Nummer sicher gehen

Wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung beziehen, kommen einige Kosten auf Sie zu. Gerade in der ersten Wohnung fehlen z. B. noch viele Haushaltsutensilien. Unter Umständen müssen Sie die Wohnung vor dem Einzug erst noch renovieren. In dieser Situation kann es schwierig sein, das Geld für die Mietkaution aufzubringen. 

Hier hilft die R+V-MietkautionsBürgschaft. Damit müssen Sie die Kaution nicht selbst hinterlegen. Stattdessen bürgt die R+V für Ihre Kaution. Sie erhalten die gewünschte Sicherheit von uns und können Ihr Geld so für die Wohnungseinrichtung nutzen. 

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Die R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie ganz einfach online abschließen.

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Berechtigte Gründe für das Einbehalten der Kaution durch Vermieter

Vermieter haben das Recht, einen Teil der Kaution bis zur abschließenden Nebenkostenabrechnung zu behalten. Dies gilt jedoch nur, wenn aus begründetem Anlass eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die Nachzahlung muss der Vermieter belegen und darf sie dann von der Kaution abziehen. 

Darüber hinaus gibt es 5 wesentliche Gründe, warum Ihr Vermieter die Kaution einbehalten kann. Kosten, die für ihn dadurch entstehen, muss er belegen und darf sie dann von der Kaution abziehen. 

 

5 Gründe, warum ihr Vermieter die Kaution einbehalten darf

  • Wohnung bei Übergabe nicht besenrein

    Sie haben die Wohnung vor der Übergabe nicht gereinigt bzw. sie nicht in einem besenreinen Zustand übergeben. 

  • Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt

    Sie haben die im Mietvertrag vorgeschriebenen Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt. 

  • Mietrückstände

    Es bestehen noch Mietrückstande oder es sind noch Forderungen aus den Nebenkosten-Abrechnungen offen. 

  • Beschädigungen an der Mietsache

    Sie haben Beschädigungen an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen, nicht behoben. 

  • Fehlende Schlüssel

    Sie haben dem Vermieter nicht alle Schlüssel für die Wohnung, Haustür, Keller und Garage zurückgegeben. 

Kaution vom Vermieter zurückfordern: Fristen und Regeln

Welche Fristen gelten für die Rückzahlung?

Gesetzliche Regelungen über Fristen zur Kautionsrückzahlung enthält das Mietrecht nicht. In der Vergangenheit gab es daher unterschiedliche Gerichtsentscheidungen.  

  • Als Frist für Forderungen aus der Beseitigung von Schäden oder Zahlungsrückständen halten Richter regelmäßig 6 Monate für angemessen. 
  • Als Frist für zu erwartende Nebenkosten-Nachzahlungen gelten bis zu 12 Monate als angemessen. 

Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück: Was tun?

Wenn Ihr Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückzahlt, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Mietvertrag eine rechtmäßige Kautionsregelung enthält. Der Inhalt muss den Vorschriften des Paragrafen 551 BGB entsprechen. 

Wenn die Kautionsvereinbarung rechtens ist, sollte Ihr Vermieter bei der Wohnungsübergabe darlegen, ob und warum er die Sicherheitsleistung einbehalten will. 

Alles erledigt, aber der Vermieter zahlt die Kaution trotzdem nicht zurück?

Wenn Ihr Vermieter die Kaution ohne Grund einbehält, suchen Sie zunächst das Gespräch.

Wenn es keinen triftigen Grund für sein Verhalten gibt, sollten Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein ein Zahlungsziel von 2 Wochen setzen. 

Reagiert der Vermieter nicht, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die Mahngerichte stellen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online zur Verfügung.  

Was ist ein Mahngericht?

Das Mahngericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren zuständig. Es bearbeitet Fälle, in denen Gläubiger offene Geldforderungen ohne aufwändigen Zivilprozess geltend machen wollen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, erhalten Sie schnell und kostengünstig einen Vollstreckungsbescheid für Ihre Forderung.

So funktioniert das Mahnverfahren

Das Mahngericht stellt Ihrem Vermieter den Mahnbescheid zu. Danach hat dieser 2 Wochen Zeit, Ihnen das Geld zurückzuzahlen oder Widerspruch einzulegen. Erfolgt ein Widerspruch, müssen Sie Ihre Forderung gerichtlich einklagen. 

Wenn der Vermieter nicht auf den Mahnbescheid reagiert, erhalten Sie automatisch vom Mahngericht den Antrag auf Ausstellung des Vollstreckungsbescheids. Bleibt auch dieser unbeachtet, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. 

Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren

Streitwert* Gerichtsgebühr
Mahnbescheid über einen Betrag von 1.000 bis 1.999 EUR 36 bis 39 EUR
Mahnbescheid über einen Betrag von 2.000 bis 3.999 EUR  49 bis 59,50 EUR 
Mahnbescheid über einen Betrag von 4.000 bis 5.999 EUR  70 bis 80,50 EUR 
Mahnbescheid über einen Betrag von 6.000 bis 7.999 EUR  91 bis 101,50 EUR 

 

*Die Gebühr für den Mahnbescheid richtet sich nach dem Streitwert, also nach der Höhe der gezahlten Kaution zuzüglich der auf den Kautionsbetrag angefallenen Zinsen. Sie enthält bereits die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid.

Gut beraten mit dem Rechtsschutz der R+V

Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter? Gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, wenn es hart auf hart kommt: Mit der R+V-Rechtsschutzversicherung setzen Sie Ihr gutes Recht durch.  

Wir helfen bereits, bevor ein Streit vor Gericht landet. Mit Angeboten wie Anwaltstelefon und Mediation unterstützen wir Sie frühzeitig dabei, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. 

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Vermieter zahlt Kaution nicht vollständig zurück: Was tun?

Häufig behalten Vermieter einen Teil der Kaution ein. Damit sichern sie sich für eventuell noch bestehende Forderungen ab, wie zum Beispiel: 

  • Sie möchten noch Kosten für die Reparatur eines vom Mieter verursachten Schadens ermitteln. 
  • Es bestehen noch Zahlungsrückstände seitens des Mieters. 
  • Es ist noch eine Nebenkosten-Nachforderung zu erwarten.  

Wenn Ihr Vermieter aus einem dieser Gründe einen Teil der Mietkaution einbehält, muss der Betrag angemessen sein. Besonders bei den Nebenkosten muss der zurückbehaltene Betrag realistisch kalkuliert sein, da stark gestiegene Energiekosten zwar eine höhere Nachzahlung erwarten lassen können, aber keine pauschale Zurückbehaltung rechtfertigen. 

Wenn es keinen ersichtlichen Grund gibt, einen Teil der Kaution einzubehalten, oder wenn der Betrag nach Ihrer Einschätzung unangemessen hoch ist, sollten Sie Ihren Vermieter um eine schriftliche Begründung bitten. 

Wenn es zu keiner Einigung kommt, sollten Sie dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Rückzahlung des restlichen Kautionsbetrags zu setzen. 

Tipp zur Rückforderung der Kaution: Einschreiben mit Rückschein an Vermieter schicken

Wenn Sie den Brief an Ihren Vermieter per Einschreiben mit Rückschein versenden, muss dieser oder eine empfangsbevollmächtige Person bei der Zustellung den Empfang bestätigen. Außerdem können Sie den Versandweg online verfolgen.

Die Alternative zur Zahlung der Kaution an den Vermieter

Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft bleiben Sie finanziell flexibel. Denn wir bürgen für Ihre Mietkaution gegenüber Ihrem Vermieter.

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Fazit zur Rückforderung der Kaution

Wenn Sie in Ihrer gekündigten Wohnung keine Schäden verursacht haben und keine Zahlungsrückstände bestehen, hat der Vermieter auch kein Recht, die Kaution nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuzahlen. Wenn Ihr Vermieter keinen triftigen Grund nennt, warum er die Kaution einbehält, sollten Sie ihm schriftlich per Einschreiben eine Rückzahlungsfrist setzen

Nach Ablauf der Frist befindet Ihr Vermieter sich in Zahlungsverzug und Sie können das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Vermieter zahlt Kaution nicht zurück“

Die Vereinbarung der Kautionszahlung erfolgt in der Regel im Mietvertrag. Dazu enthält der Mietvertrag einen eigenen Artikel oder Absatz. Dieser muss die Höhe der Kaution enthalten sowie die Möglichkeit, diese in 3 Raten zu bezahlen. Lesen Sie sich den Inhalt vor der Unterschrift genau durch. Die Höhe der Kaution darf 3 Monatkaltmieten nicht überschreiten. 

Einige Vermieter verlangen die gesamte Kautionssumme spätestens bei der Schlüsselübergabe. Dieses Verhalten ist nicht rechtmäßig. Paragraf 551 BGB legt fest, dass Sie die Kaution in 3 Raten beim Einzug und zusammen mit den nächsten beiden Monatsmieten bezahlen dürfen. 

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und damit kein Eigentum von Vermietern. Daher sind diese nach Paragraf 551 BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von ihrem privaten Vermögen und insolvenzsicher anzulegen. Dazu eignet sich ein typisches Kautionskonto oder ein verpfändetes Sparbuch. Eine praktische Alternative zur Kautionszahlung bietet eine MietkautionsBürgschaft.

Vermieter sind verpflichtet, Ihnen eine sichere Anlage der Kaution zu belegen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haken Sie am besten einige Monate nach dem Einzug nach. Wenn sie das Geld längere Zeit einbehalten, gehen Zinsen verloren. Zudem ist die Kaution dann nicht vor einem möglichen Verlust geschützt. 

Ihr Vermieter kann Ihnen beim Auszug die Kaution um vermeintlich nicht geleistete Zahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre kürzen. Mit Belegen wie Kontoauszügen und Einzahlungsquittungen weisen Sie die Bezahlung nach: 

  • Bewahren Sie neben dem Mietvertrag die Quittungen für die gezahlte Kaution auf. 
  • Während der gesamten Mietdauer sollten Sie außerdem alle Belege über die Zahlungen von Mieten, Nebenkosten und Nebenkosten-Nachzahlungen jeweils für die letzten 3 Jahre aufbewahren. 

Sehen Sie sich in Ihrem Mietvertrag den Abschnitt über die Kaution noch einmal genau an. Er darf keine Aussagen über eine längere als die angemessene gesetzliche Rückzahlungsdauer der Kaution enthalten. Prüfen Sie außerdem im Mietvertrag, in welchem Zustand Sie die Wohnung nach dem Auszug zu übergeben haben. Möglicherweise sind Sie verpflichtet, die Wände zu streichen, bestimmte Schönheitsreparaturen vorzunehmen oder bestimmte Einbauten zu entfernen. 

Gehen Sie nach Ihrem Auszug nicht einfach zur Vermietung oder Hausverwaltung, um die Schlüssel zurückzugeben. Bestehen Sie auf einer gemeinsamen Begehung der Wohnung und auf der Erstellung eines Übergabeprotokolls. Während der Begehung kann Ihr Vermieter bereits auf mögliche Schäden hinweisen, die Sie noch zu beheben haben, und diese in das Übergabeprotokoll aufnehmen. Das Protokoll unterschreiben alle Beteiligten. Gibt es keine Mängel an der Wohnung, gehört auch dieser Hinweis in das Übergabeprotokoll. Dann können Vermieter sich später nicht mehr auf mögliche Mängel berufen. 

Das Mietrecht enthält keine festn Fristen für die Rückzahlung der Kaution. Gerichtsurteile legen regelmäßig Fristen zwischen 3 und 6 Monaten für die Kautionsrückzahlung fest. Ist mit einer Nebenkosten-Nachzahlung zu rechnen, dürfen Vermieter einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten einbehalten. Gerichte gewähren in diesen Fällen häufig eine Frist von 12 Monaten. 

Geben Sie Ihrer Ihrem Vermieter zunächst etwas Zeit für die Abrechnung der Kaution und die Auflösung des Kautionskontos. Enthält das Übergabeprotokoll keine durch Sie verursachten Schäden, sollten Sie spätestens nach 3 Monaten an die Rückzahlung der Kaution erinnern.  

Tatsächlich kann auch Ihr Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution nach 3 Jahren verjähren

Wenn Sie bereits an die Rückzahlung der Mietkaution erinnert haben, sollten Sie spätestens nach 6 Monaten schriftlich per Einschreiben und Rückschein eine Frist zur Rückzahlung setzen. Prüfen Sie vorher noch einmal Ihren Mietvertrag bezüglich der darin enthaltenen Kautions- und Übergaberegelungen. Vergewissern Sie sich außerdem, dass Sie alle Miet- und Nebenkostenzahlungen geleistet haben. 

Sie können zunächst einen Mahnbescheid beantragen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Dieser Schritt ist auch wichtig, um die Verjährung Ihrer Ansprüche zu hemmen.  

Wenn Ihr Vermieter auch auf den Mahnbescheid nicht reagiert, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Widerspricht Ihr Vermieter dem Vollstreckungsbescheid nicht, dient dieser Ihnen als Pfändungstitel. 

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Zuletzt aktualisiert: Juli 2025

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