1. Einmalige Kapitalleistung ab 1 % Invalidität
Bereits ab einer unfallbedingten Invalidität von nur 1 % erhalten Sie eine Kapitalauszahlung. Damit können Sie z. B. Umbauten an Ihrem Haus, Ihrer Wohnung und Ihrem Auto finanzieren oder an einer Berufsumschulung teilnehmen. Zusätzlich können Sie eine Progression oder Mehrleistung vereinbaren: Dadurch steigt die Versicherungsleistung bei schweren Verletzungen in besonderem Maße.
Die Gliedertaxe zeigt Ihnen, welche Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten.
Bei Verlust eines Auges erhalten Sie z. B. 50 % der vereinbarten Invaliditätssumme.
Beispiel: Verlust eines Auges bei 100.000 EUR Invaliditätssumme = 50.000 EUR Kapitalleistung (zuzüglich einer vereinbarten Unfall-Rente).
2. Krankenhaustagegeld
Sollten Sie nach einem Unfall stationär behandelt werden müssen, erhalten Sie einen fest vereinbarten Betrag für jeden Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes.
3. Leistung bei Unfalltod
Zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen zahlen wir eine Todesfallleistung, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.
4. Unfall-Serviceleistungen bis zu 10.000 EUR
Ersatz von Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie Erstattung von Transportkosten zum Krankenhaus oder einer Spezialklinik und für die ärztlich angeordnete Rückkehr zum Wohnsitz