Jagdhaftpflicht­versicherung

    Pflicht und Schutz für alle Jäger

    • Kostenübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • Jagdhunde sind mitversichert
    • weltweit gültiger Versicherungsschutz
    • Sparpotential durch Abschluss einer Selbstbeteiligung
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Jagdhaftpflicht­versicherung

    Wer zur Jagd gehen will, muss unter anderem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen können. Diese bietet verlässlichen Schutz vor den finanziellen Folgen von Jagdunfällen.

    Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner mit der Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.

    Freuen Sie sich auf umfassende Leistungen

    Ihre Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger übernimmt alle Schäden bis zu einer Höhe von:

    5 Millionen EUR

    bei Personen- und Sachschäden

    100.000 EUR

    bei Vermögensschäden
    Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatzforderungen nachkommen müssen.
    Gilt es unberechtigte Ansprüche - im Zweifel auch gerichtlich - abzuwehren, übernehmen wir die Kosten.

    Auch in diesen Fällen greift die Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger:

    • Sie gehen gerne auch im Urlaub auf die Jagd? Kein Problem: Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit.
    • Der Haftpflichtschutz für Ihre Jagdhunde ist inklusive. Und zwar auch dann, wenn Sie außerhalb der Jagd mit den Hunden unterwegs sind. So sparen Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
    • Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 EUR für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger).
    • Der Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen ist ebenfalls mitversichert.
    • Kommen Sie selbst während der Jagd zu schaden und der Verursacher ist nicht versichert bzw. zahlungsunfähig, greift ebenfalls Ihre Jagdhaftpflicht. Sie übernimmt die Kosten bis zu einer Summe von 500.000 EUR.

    • Stellung der Kautionsleistung bis 30.000 EUR-, wenn Hinterlegung bei Versicherungsfall im europäischen Ausland behördlich angeordnet wurde.

    Versicherungsbedingungen für die Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    R+V Verbraucherinformation

    Service Hotlines

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    Vertragsservice

    0800 533-1112

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

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