Zum Hauptinhalt überspringen
Naturereignisse

Sturmschäden: Ab welcher Windstärke leisten Versicherungen?

Inhalt:

Sturmschäden in Deutschland nehmen zu. Orkane, wie Kyrill 2007, Friederike 2018 und Sabine 2020 sorgen für Schäden in Millionenhöhe. Aber wie entsteht eigentlich solch ein Sturm, und ab welcher Windstärke leistet die Versicherung? In der Regel gilt Windstärke 8 als Grenze, wobei moderne Tarife teils schon bei Windstärke 7 greifen oder Schäden in der direkten Nachbarschaft als Nachweis anerkennen.

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema „Absicherung gegen Sturmschäden“

  • Zunahme extremer Wetterereignisse

    Schwere Stürme und Orkane treten in Deutschland mittlerweile zu jeder Jahreszeit auf und verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Besonders gefährdet sind Gebäude in exponierten Lagen wie auf Anhöhen, freien Flächen oder Häuser im Rohbau.

  • Zuständigkeit nach Schadensart

    Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden direkt am Haus (z. B. abgedeckte Dächer), während die Hausratversicherung bei Schäden an Einrichtungsgegenständen im Gebäude greift. Für Sturmschäden am Auto ist die Teilkaskoversicherung zuständig.

  • Pflicht zur Schadensminderung

    Versicherte sind gesetzlich verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten. Provisorische Sofortmaßnahmen, wie das Abdecken eines Lochs im Dach mit einer Plane, sollten umgehend durchgeführt werden, um teure Folgeschäden durch Regen zu verhindern.

Sturmschäden sind in Deutschland die größte Unwettergefahr

Stürme verursachen ähnlich hohe Kosten wie Hochwasser. Denn Naturgewalten wie ein Sturm können ein großes Zerstörungspotenzial haben. Das Naturphänomen tritt zu jeder Jahreszeit auf: verstärkt im Frühjahr und Herbst, aber auch bei Sommergewittern. Oft wird der Sturm von starkem Regen begleitet.

Sturmschäden in Deutschland entstehen an Wohnhäusern, in Gärten, an Fahrzeugen – und leider trifft es auch immer wieder Personen, die zu Schaden kommen.

Wie entsteht ein Sturm?

Ein Sturm ist eigentlich nicht mehr als ein Druckausgleich in der Atmosphäre – aber mit enormen Kräften. Er entsteht so:

Die Sonneinstrahlung erhitzt die Luft in der Atmosphäre unterschiedlich stark. Die stärker aufgewärmte Luft dehnt sich aus und steigt nach oben. Am Boden entsteht dadurch ein niedriger Luftdruck (Tief). Kühlere Luft ist schwerer, sinkt nach unten und sorgt dort für einen hohen Luftdruck (Hoch). Um diese Unterschiede auszugleichen, strömt die Luft vom Hoch zum Tief – es entsteht Wind.

Beaufort-Skala: Ab wann gilt Wind als Sturm?

Meteorologen klassifizieren die Windstärke nach der Beaufort-Skala: Die Beaufort-Skala geht von Windstärke 0 (Windstille) bis 12 (Orkan).

  • Bei einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h (Windstärke 8) sprechen Meteorologen von „stürmischem Wind“.
  • Bei einer Windgeschwindigkeit von 75 bis 88 km/h (Windstärke 9) handelt es sich um einen Sturm.
  • Ein Orkan (Windstärke 12) beginnt bei einer Windgeschwindigkeit von 118 km/h. „Kyrill“ brachte es 2007 in Böen auf Spitzengeschwindigkeiten von 225 km/h.

Besonders gefährdete Bereiche durch Stürme

Vor allem in diesen Bereichen kann es zu Schäden kommen:

  • Häuser, die auf Anhöhen, Bergkuppen, Hanglagen oder auf freier Fläche stehen

    Besonders gefährdet sind Häuser, die auf Anhöhen, Bergkuppen, Hanglagen oder auf freier Fläche stehen. Wenn der Sturm tragende Elemente beschädigt, kann das Gebäude sogar einstürzen.

  • Häuser im Rohbau

    Ebenfalls eine große Gefahr besteht für Häuser, die sich noch im Rohbau befinden oder gerade umgebaut werden. Ein Sturmschaden durch umgerissene Baugerüste kann dabei hohe Kosten verursachen. 

  • Balkon, Garten und Terrasse

    Blumenkästen oder leichte Möbel auf Balkon oder Terrasse, die  vom Sturm umgeweht werden, können Schäden verursachen. Auch die Aufräumungskosten für Bäume und deren Stark-Äste sowie die Kosten der Wiederaufforstung bzw. die Wiederherstellung der Gartenanlage können hohe Kosten verursachen.

  • Hausdächer

    Auch das Dach ist bei Sturm in Gefahr. Hier tritt ein Sturmschaden besonders häufig auf. Gefährlich sind vor allem heruntergewehte Dachziegel, die Autos beschädigen oder Passanten verletzen können. Im schlimmsten Fall kann der Sturm ganze Dächer abdecken.

    Solche Schäden müssen sofort repariert werden, um weiteren Schaden zu verhindern. So sollten Bewohner beispielsweise undichte Stellen im Dach schnellstmöglich provisorisch schließen lassen, um Böden, Möbel und Geräte – etwa vor Regen – zu schützen.

  • Bäume

    Bäume auf dem eigenen Grundstück bergen bei Sturm ein besonderes Risiko: Herabstürzende Äste oder ein komplett umkippender Stamm richten häufig Schäden an. Das kann neben Autos auch das Gebäude betreffen. Dass bei einem Sturm Gefahr droht, kann der Grundstücksbesitzer schon vor einem Unwetter feststellen. Besonders anfällig für einen Sturmschaden sind freistehende, alte und kranke Bäume.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

  • Wenn der Hauseigentümer für einen Sturmschaden haftet, übernimmt die Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.

  • Verursacht etwa ein herabstürzender Blumenkasten eines Mieters einen Schaden, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung dafür auf.

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Police Sturmschäden mitversichert sind.

  • Die Hausratversicherung ist zuständig für Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden.

  • Das Auto ist über die Teilkaskoversicherung versichert.

  • Zerstört der Baum des Nachbarn Ihr Garagendach, ist Ihre eigene Wohngebäudeversicherung der erste Ansprechpartner. Ein Regress beim Nachbarn erfolgt nur, wenn dieser seine Prüfpflicht (Verkehrssicherungspflicht) vernachlässigt hat. War der Baum gesund und stürzte durch pure Naturgewalt um, gilt dies als „höhere Gewalt“ und Ihre eigene Versicherung trägt den Schaden.

  • Wenn jemand durch herabfallende Baum- oder Gebäudeteile verletzt wird, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Zusätzliche Leistungen können über eine Unfallversicherung gedeckt sein.

Schäden durch Bäume vorbeugen

Kontrollieren Sie Bäume in Ihrem Garten regelmäßig

Das Wichtigste ist, dass Sie die Bäume in Ihrem Garten rechtzeitig kontrollieren bzw. von einem Fachmann prüfen lassen.

Mögliche Anzeichen, dass ein Baum erkrankt sein könnte

  • abgestorbene Äste
  • dürres, trockenes Laub an einzelnen Ästen schon im Sommer
  • Löcher in Ästen oder im Stamm (Hinweis auf Schädlinge)
  • Rindenabplatzungen, austretendes Harz, tiefe Risse oder faule Stellen
  • Pilzkörper (Baumpilze) am Stammfuß oder an den Wurzeln

So können Grundstückseigentümer Vorsorge treffen

  • umsturzgefährdete Bäume schnell sichern oder – wenn möglich und zulässig – fällen
  • morsche Äste entfernen
  • Bäume mindestens 2 Mal pro Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand überprüfen
  • zusätzliche Überprüfung nach Stürmen
  • hohe Baumkronen rechtzeitig zurechtschneiden lassen, da sie dem Wind besonders ausgesetzt sind

Prüfung durch Fachleute

Ob ein Baum noch standsicher oder bereits geschädigt ist, kann ein Hauseigentümer als Laie aber nicht immer erkennen. Die regelmäßige Prüfung sollte er deshalb bei ersten, verdächtigen Anzeichen von einem Fachmann vornehmen lassen. Ansonsten könnte der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt haben. So entschied 2012 das Landgericht Magdeburg in einem Urteil.

Ähnlich liegt der Fall bei einem lockeren Dachziegel, der bei einem Sturm herabgefallen ist. Hat der Hauseigentümer die Dachziegel kurz zuvor von einem Fachmann überprüfen lassen, ist seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Waren die Dachziegel vorher erkennbar locker oder wurde das Dach nicht ausreichend überprüft, muss der Hauseigentümer die entstandenen Schäden und Folgekosten bezahlen.

So können Hausbesitzer und Mieter bei einer Sturmwarnung Vorsorge treffen

  • Rollläden sichern

    Rollläden an allen Fenstern entweder vollständig hochziehen oder komplett schließen und verriegeln. Halb geschlossene Rollläden bieten eine Angriffsfläche für Windböen und können leicht aus der Verankerung gerissen werden.

  • Blumenkästen und leichte Möbel

    Blumenkästen und leichte Möbel auf Balkon oder Terrasse sichern oder ins Gebäude stellen.

  • Markisen und Satellitenschüsseln

    Checken, ob außen angebrachte Markisen, Satellitenschüsseln und Vordächer ausreichend befestigt sind.

  • Dachziegel

    Sicherstellen, dass keine Dachziegel locker oder Dachrinnen, Regenfallrohre, Schneefanggitter lose oder verbogen sind.

  • Schornstein

    Sicherstellen, dass Schornsteine keine Risse aufweisen.

  • Antennenanlagen & Co.

    Prüfen, ob Befestigungen von Antennenanlagen, Blitzableitern oder Solarmodulen intakt sind.

Wer haftet für Schäden?

Wurde die Verkehrssicherungspflicht erfüllt? Das ist die zentrale Frage bei der Klärung, wer für einen Sturmschaden haftet.

Die Entscheidung kann davon abhängen, ob beispielsweise ein Baum allein durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine Vorschädigung des Baums das begünstigt hat. Ist Letzteres der Fall und hätte der Besitzer bei einer vorherigen Prüfung den Schaden erkennen und beseitigen können, muss er für den entstandenen Sturmschaden aufkommen.

Gesetzliche Verkehrssiche­rungspflicht

Vorsorge gegen mögliche Sturmschäden zu treffen, ist kein Luxus und erst recht keine Zeitverschwendung. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem verkehrssichereren Zustand befindet, denn sie unterliegen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht.

Das bedeutet: Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für Dritte (z. B. durch morsche Bäume oder lose Dachziegel) ausgehen.

Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden in Deutschland?

Hauseigentümer oder Mieter haften gegenüber Dritten immer dann für die Sturmschäden, wenn sie vorhersehbare Gefahrenstellen nicht rechtzeitig entschärft haben.

Bei Mietern

Bei Mietern deckt in dem Fall die Privathaftpflichtversicherung die entstandenen Schäden ab.

Zur R+V-Privathaftpflicht

Bei Hauseigentümern

Sturmschäden sofort der Versicherung melden

Wichtig ist, die Schäden sofort der Versicherung zu melden. Die Betroffenen sollten die beschädigten Gegenstände genau auflisten und fotografieren. Erst wenn die Versicherung sich ein Bild von den Schäden machen konnte und eine Reparaturfreigabe erteilt hat, sollten die Schäden beseitigt werden.

Sind Sie bei der R+V versichert?

Dann können Sie den Schaden ganz einfach online melden.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Sturmschäden

Häufig sind nur das Hauptgebäude und direkt angebautes Zubehör versichert. Prüfen Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung, ob Nebengebäude (Schuppen, Gartenhäuser) und Grundstücksbestandteile (Zäune, Hecken) explizit eingeschlossen sind.

Sie sind verpflichtet, den Schaden nicht größer werden zu lassen. Decken Sie z. B. ein beschädigtes Dach provisorisch mit einer Plane ab oder stellen Sie Eimer bei Undichtigkeiten auf. Die Kosten für diese Notmaßnahmen übernimmt in der Regel die Versicherung.

Dokumentieren Sie alles (Fotos/Videos), aber warten Sie mit der endgültigen Reparatur auf die Freigabe der Versicherung. Notfall-Reparaturen zur Schadensminimierung (z. B. Glasnotdienst) dürfen und sollten Sie jedoch sofort beauftragen.

Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Zuletzt aktualisiert: März 2026

R+V-Team

Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.