Naturereignisse

    Nicht nur im Herbst: Sturmschäden in Deutschland nehmen zu

    Inhalt:

    Schwere Sturmschäden in Deutschland sind nichts Ungewöhnliches mehr. Orkane, wie Kyrill 2007, Friederike 2018 und Sabine 2020 sorgen für Schäden in Millionenhöhe. Aber wie entsteht eigentlich solch ein Sturm, und ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen möglichen Schaden?

    Sturmschäden sind in Deutschland die größte Unwettergefahr

    Stürme verursachen ähnlich hohe Kosten wie Hochwasser. Denn Naturgewalten wie ein Sturm können ein großes Zerstörungspotenzial haben.

    Das Naturphänomen tritt zu jeder Jahreszeit auf: verstärkt im Frühjahr und Herbst, aber auch bei Sommergewittern. Oft wird der Sturm von starkem Regen begleitet.

    Sturmschäden in Deutschland entstehen an Wohnhäusern, in Gärten, an Fahrzeugen – und leider trifft es auch immer wieder Personen, die zu Schaden kommen.

    Wie entsteht ein Sturm?

    Ein Sturm ist eigentlich nicht mehr als ein Druckausgleich in der Atmosphäre – aber mit enormen Kräften. Er entsteht so: Die Sonneinstrahlung erhitzt die Luft in der Atmosphäre unterschiedlich stark. Die stärker aufgewärmte Luft dehnt sich aus und steigt nach oben. Sie erhöht dadurch dort den Luftdruck. Kühlere Luft sinkt dagegen nach unten und sorgt hier für höheren Luftdruck. Daher spricht man von Hochs und Tiefs.

    Um die Druckunterschiede auszugleichen, strömt die Luft von Gebieten mit hohem Luftdruck zu solchen mit niedrigerem Luftdruck. Je größer die Druckunterschiede sind, desto schneller vollzieht sich der Druckausgleich. Es entsteht Wind oder Sturm.

    Windstärken: Wann gilt ein Wind als Sturm?

    Meteorologen klassifizieren die Windstärke nach der Beaufort-Skala:

    • Bei einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h (Windstärke 8) sprechen Meteorologen von „stürmischem Wind“.
    • Bei einer Windgeschwindigkeit von 75 bis 88 km/h (Windstärke 9) handelt es sich um einen Sturm.
    • Ein Orkan beginnt bei einer Windgeschwindigkeit von 117 km/h. „Kyrill“ brachte es 2007 in Böen auf Spitzengeschwindigkeiten von 225 km/h.

    Die Beaufort-Skala geht von Windstärke 0 (Windstille) bis 12 (Orkan).

    Besonders gefährdete Bereiche durch Stürme

    Hier kann es vor allem zu Schäden kommen:

    Besonders gefährdet sind Häuser, die auf Anhöhen, Bergkuppen, Hanglagen oder auf freier Fläche stehen. Wenn der Sturm tragende Elemente beschädigt, kann das Gebäude sogar einstürzen.

    Ebenfalls eine große Gefahr besteht für Häuser, die sich noch im Rohbau befinden oder gerade umgebaut werden. Ein Sturmschaden durch umgerissene Baugerüste kann dabei hohe Kosten verursachen. 

    Blumenkästen oder leichte Möbel auf Balkon oder Terrasse, die  vom Sturm umgeweht werden, können Schäden verursachen. Auch die Aufräumungskosten für Bäume und deren Stark-Äste sowie die Kosten der Wiederaufforstung bzw. die Wiederherstellung der Gartenanlage können hohe Kosten verursachen.

    Auch das Dach ist bei Sturm in Gefahr. Hier tritt ein Sturmschaden besonders häufig auf. Gefährlich sind vor allem heruntergewehte Dachziegel, die Autos beschädigen oder Passanten verletzen können. Im schlimmsten Fall kann der Sturm ganze Dächer abdecken.

    Solche Schäden müssen sofort repariert werden, um weiteren Schaden zu verhindern. So sollten Bewohner beispielsweise undichte Stellen im Dach schnellstmöglich provisorisch schließen lassen, um Böden, Möbel und Geräte – etwa vor Regen – zu schützen.

    Bäume auf dem eigenen Grundstück bergen bei Sturm ein besonderes Risiko: Herabstürzende Äste oder ein komplett umkippender Stamm richten häufig Schäden an. Das kann Gebäude und Autos betreffen, aber auch Menschen, die sich während oder nach einem Sturm im Freien aufhalten. Dass bei einem Sturm Gefahr droht, kann der Grundstücksbesitzer schon vor einem Unwetter feststellen. Besonders anfällig für einen Sturmschaden sind freistehende, alte und kranke Bäume.

    Welche Versicherung deckt welche Sturmschäden?

    • Haftet der Hauseigentümer für einen Sturmschaden, übernimmt die Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.

    • Verursacht etwa ein herabstürzender Blumenkasten eines Mieters einen Schaden, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung dafür auf.

    • Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Police Sturmschäden mitversichert sind.

    • Die Hausratversicherung ist zuständig für Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden.

    • Das Auto ist über die Teilkaskoversicherung versichert.

    • Zerstört der Baum des Nachbarn ein Garagendach, sollte der Besitzer den Schaden zunächst der eigenen Gebäudeversicherung melden. Diese führt dann gegebenenfalls bei der Haftpflichtversicherung des Nachbarn einen Regress durch.

    • Wenn jemand durch herabfallende Baum- oder Gebäudeteile verletzt wird, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Zusätzliche Leistungen können über eine Unfallversicherung gedeckt sein.

    Wir tun noch mehr

    Weil Klimaschutz uns wichtig ist

    Wir unterstützen den Wiederaufbau des Gebäudes bzw. die Reparatur des Schadens im Sinne des Klimaschutzes mit folgenden Highlights:

    • Mehrkosten für verbesserte Energieeffizienz
    • Mehrkosten für umweltfreundliche Baustoffe 
    • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
    • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

    Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

    Beratungstermin vereinbaren
    Schäden vorbeugen

    Kontrollieren Sie Bäume in Ihrem Garten regelmäßig

    Mögliche Anzeichen, dass ein Baum erkrankt sein könnte, sind: abgestorbene Äste; dürres, trockenes Laub an einzelnen Ästen schon im Sommer Löcher in einem Ast oder im Stamm, da diese Schlupflöcher für Schädlinge sein können; beschädigte Rinde, austretendes Harz, Risse oder faule Stellen; Pilzbefall am Stamm oder an den Wurzeln.

    So können Grundstückseigentümer selber Vorsorge gegen Baumschäden treffen

    • umsturzgefährdete Bäume schnell sichern oder – wenn möglich und zulässig – fällen
    • morsche Äste entfernen
    • Bäume mindestens zweimal pro Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand überprüfen
    • zusätzliche Überprüfung nach Stürmen
    • hohe Baumkronen rechtzeitig zurechtschneiden lassen, da sie dem Wind besonders ausgesetzt sind

    Prüfung durch Fachleute

    Ob ein Baum noch standsicher oder bereits geschädigt ist, kann ein Hauseigentümer als Laie aber nicht immer erkennen. Die regelmäßige Prüfung sollte er deshalb bei ersten, verdächtigen Anzeichen von einem Fachmann vornehmen lassen. Ansonsten könnte der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt haben. So entschied 2012 das Landgericht Magdeburg in einem Urteil.

    Ähnlich liegt der Fall bei einem lockeren Dachziegel, der bei einem Sturm herabgefallen ist. Hat der Hauseigentümer die Dachziegel kurz zuvor von einem Fachmann überprüfen lassen, ist seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Waren die Dachziegel vorher erkennbar locker oder wurde das Dach nicht ausreichend überprüft, muss der Hauseigentümer die entstandenen Schäden und Folgekosten bezahlen.

    Hausbesitzer und Mieter müssen Vorsorge treffen

    Bei Sturmwarnung

    • Rollläden an allen Fenstern komplett hochziehen oder herunterlassen, da halb geschlossene Rollläden durch starken Wind ausgehebelt werden können

    • Blumenkästen und leichte Möbel auf Balkon oder Terrasse sichern oder ins Gebäude stellen

    Regelmäßig überprüfen

    • ob außen angebrachte Markisen, Satellitenschüsseln und Vordächer ausreichend befestigt sind

    • dass keine Dachziegel locker oder Dachrinnen, Regenfallrohre, Schneefanggitter lose oder verbogen sind

    • dass Schornsteine keine Risse aufweisen

    • ob Befestigungen von Antennenanlagen, Blitzableitern oder Solarmodulen intakt sind

    Wer haftet für Schäden?

    Wurde die Verkehrssicherungspflicht erfüllt? Das ist die zentrale Frage bei der Klärung, wer für einen Sturmschaden haftet. Die Entscheidung kann davon abhängen, ob beispielsweise ein Baum allein durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine Vorschädigung des Baums das begünstigt hat. Ist letzteres der Fall und hätte der Besitzer bei einer vorherigen Prüfung den Schaden erkennen und beseitigen können, muss er für den entstandenen Sturmschaden aufkommen.

    Gesetzliche Verkehrssiche­rungspflicht

    Vorsorge gegen mögliche Sturmschäden zu treffen, ist kein Luxus und erst recht keine Zeitverschwendung. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet, denn sie unterliegen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Sorgen sie nicht dafür, können nach einem Sturmschaden hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen.

    Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden in Deutschland?

    Hauseigentümer oder Mieter haften gegenüber Dritten immer dann für die Sturmschäden, wenn sie vorhersehbare Gefahrenstellen nicht rechtzeitig entschärft haben.

    Bei Mietern

    Bei Mietern deckt in dem Fall die Privathaftpflichtversicherung die entstandenen Schäden ab.

    Jetzt Beitrag berechnen

    Bei Hauseigentümern

    Sturmschäden sofort der Versicherung melden

    Wichtig ist, die Schäden sofort der Versicherung zu melden. Die Betroffenen sollten die beschädigten Gegenstände genau auflisten und fotografieren. Erst wenn die Versicherung sich ein Bild von den Schäden machen konnte und eine Reparaturfreigabe erteilt hat, sollten die Schäden beseitigt werden.

    Sind Sie bei der R+V versichert?

    Dann können Sie den Schaden ganz einfach online melden.

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zuletzt aktualisiert: Mai 2024

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.