Schwere Sturmschäden in Deutschland sind nichts Ungewöhnliches mehr. Orkane, wie Kyrill 2007, Friederike 2018 und Sabine 2020 sorgen für Schäden in Millionenhöhe. Aber wie entsteht eigentlich solch ein Sturm, und ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen möglichen Schaden?
Nicht nur im Herbst: Sturmschäden in Deutschland nehmen zu
Stürme verursachen ähnlich hohe Kosten wie Hochwasser. Denn Naturgewalten wie ein Sturm können ein großes Zerstörungspotenzial haben.
Das Naturphänomen tritt zu jeder Jahreszeit auf: verstärkt im Frühjahr und Herbst, aber auch bei Sommergewittern. Oft wird der Sturm von starkem Regen begleitet.
Sturmschäden in Deutschland entstehen an Wohnhäusern, in Gärten, an Fahrzeugen – und leider trifft es auch immer wieder Personen, die zu Schaden kommen.
Besonders gefährdet sind Häuser, die auf Anhöhen, Bergkuppen, Hanglagen oder auf freier Fläche stehen. Wenn der Sturm tragende Elemente beschädigt, kann das Gebäude sogar einstürzen.
Ebenfalls eine große Gefahr besteht für Häuser, die sich noch im Rohbau befinden oder gerade umgebaut werden. Ein Sturmschaden durch umgerissene Baugerüste kann dabei hohe Kosten verursachen.
Blumenkästen oder leichte Möbel auf Balkon oder Terrasse, die vom Sturm umgeweht werden, können Schäden verursachen. Auch die Aufräumungskosten für Bäume und deren Stark-Äste sowie die Kosten der Wiederaufforstung bzw. die Wiederherstellung der Gartenanlage können hohe Kosten verursachen.
Auch das Dach ist bei Sturm in Gefahr. Hier tritt ein Sturmschaden besonders häufig auf. Gefährlich sind vor allem heruntergewehte Dachziegel, die Autos beschädigen oder Passanten verletzen können. Im schlimmsten Fall kann der Sturm ganze Dächer abdecken.
Solche Schäden müssen sofort repariert werden, um weiteren Schaden zu verhindern. So sollten Bewohner beispielsweise undichte Stellen im Dach schnellstmöglich provisorisch schließen lassen, um Böden, Möbel und Geräte – etwa vor Regen – zu schützen.
Bäume auf dem eigenen Grundstück bergen bei Sturm ein besonderes Risiko: Herabstürzende Äste oder ein komplett umkippender Stamm richten häufig Schäden an. Das kann Gebäude und Autos betreffen, aber auch Menschen, die sich während oder nach einem Sturm im Freien aufhalten. Dass bei einem Sturm Gefahr droht, kann der Grundstücksbesitzer schon vor einem Unwetter feststellen. Besonders anfällig für einen Sturmschaden sind freistehende, alte und kranke Bäume.
-
Haftet der Hauseigentümer für einen Sturmschaden, übernimmt die Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.
-
Verursacht etwa ein herabstürzender Blumenkasten eines Mieters einen Schaden, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
-
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Police Sturmschäden mitversichert sind.
-
Die Hausratversicherung ist zuständig für Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden.
-
Das Auto ist über die Teilkaskoversicherung versichert.
-
Zerstört der Baum des Nachbarn ein Garagendach, sollte der Besitzer den Schaden zunächst der eigenen Gebäudeversicherung melden. Diese führt dann gegebenenfalls bei der Haftpflichtversicherung des Nachbarn einen Regress durch.
-
Wenn jemand durch herabfallende Baum- oder Gebäudeteile verletzt wird, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Zusätzliche Leistungen können über eine Unfallversicherung gedeckt sein.
Mögliche Anzeichen, dass ein Baum erkrankt sein könnte, sind: abgestorbene Äste; dürres, trockenes Laub an einzelnen Ästen schon im Sommer Löcher in einem Ast oder im Stamm, da diese Schlupflöcher für Schädlinge sein können; beschädigte Rinde, austretendes Harz, Risse oder faule Stellen; Pilzbefall am Stamm oder an den Wurzeln.
So können Grundstückseigentümer selber Vorsorge gegen Baumschäden treffen
Prüfung durch Fachleute
Wurde die Verkehrssicherungspflicht erfüllt? Das ist die zentrale Frage bei der Klärung, wer für einen Sturmschaden haftet. Die Entscheidung kann davon abhängen, ob beispielsweise ein Baum allein durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine Vorschädigung des Baums das begünstigt hat. Ist letzteres der Fall und hätte der Besitzer bei einer vorherigen Prüfung den Schaden erkennen und beseitigen können, muss er für den entstandenen Sturmschaden aufkommen.
Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
Vorsorge gegen mögliche Sturmschäden zu treffen, ist kein Luxus und erst recht keine Zeitverschwendung. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet, denn sie unterliegen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Sorgen sie nicht dafür, können nach einem Sturmschaden hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen.
Wichtig ist, die Schäden sofort der Versicherung zu melden. Die Betroffenen sollten die beschädigten Gegenstände genau auflisten und fotografieren. Erst wenn die Versicherung sich ein Bild von den Schäden machen konnte und eine Reparaturfreigabe erteilt hat, sollten die Schäden beseitigt werden.
Sind Sie bei der R+V versichert?
Dann können Sie den Schaden ganz einfach online melden.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2024
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.