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In den Arzt- oder auch Heilpraktikerpraxen werden häufig sogenannte IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen – angeboten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff? Welche Leistungen gehören zu IGel und worauf müssen Sie achten? Wir zeigen außerdem, welche IGeL sinnvoll sind und welche eher nicht und haben einige Beispiele, welche Leistungen häufig angeboten und nachgefragt werden.
IGeL ist die Abkürzung für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Dazu gehören ärztliche, zahnärztliche oder auch psychotherapeutische Leistungen, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen müssen, weil die gesetzlichen Krankenkassen dafür in der Regel nicht aufkommen.
Beispiele hierfür sind:
Die Ärztinnen und Ärzte bieten diese Untersuchungen in den Beratungsgesprächen an. Die Leistungen gehen allerdings über den normalen Rahmen der medizinisch notwendigen Versorgung hinaus und müssen deshalb selbst bezahlt werden.
Ein gutes Beispiel dafür sind Schönheitsoperationen, wie z. B. Nasen-OPs oder Hallux-Valgus-Operationen. Diese werden nur in ganz seltenen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Damit das infrage kommt, müssen medizinische Gutachten vorliegen, die belegen, dass die Patientin oder der Patient durch Schmerzen oder psychische Belastungen deutlich eingeschränkt ist und kein normales Leben führen kann.
Eine der am häufigsten angebotenen und auch angenommenen Leistungen ist die Augeninnendruckmessung zur Früherkennung eines Glaukoms.
Auch Ultraschall-Untersuchungen zur Früherkennung von Eierstock-Krebs oder des Bauchraums werden häufig in Anspruch genommen.
Der PSA-Test zur Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens im Blut dient der Früherkennung von Prostata-Krebs. Die Kosten für den Test werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
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Der gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus Ärztinnen oder Ärzten und Vertretern der Krankenkassen, entscheidet, welche medizinischen Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Dafür werden wissenschaftliche Studien ausgewertet und Kosten, Nutzen sowie möglicher Schaden abgewogen.
Werden Leistungen als „negativ“ bewertet – das heißt sie sind medizinisch nicht notwendig, nicht wirtschaftlich oder mögliche Risiken für postoperative Schäden überwiegen – dann dürfen sie keine Kassenleistung werden. Als IGeL-Leistung sind sie jedoch erlaubt.
Eine genaue und aktuelle Übersicht über alle existierenden IGeL-Angebote gibt es nicht. Interessierte können aber auf der Internetseite IGeL-Monitor in einem Suchfeld die gewünschte Leistung eingeben, z. B. "Akupunktur in der Schwangerschaft", und erhalten dann alle wichtigen Informationen zum Verfahren und den Kosten. Auch weiterführende Links zu Studien sowie eine Einordnung, wie wirksam oder möglicherweise schädlich die Behandlung ist, sind dort zu finden.
Wichtig: Es werden nicht alle existierenden IGeL-Leistungen aufgeführt, sondern nur die folgenden:
IGeL können zu einer Kassenleistung werden, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht vorliegt. Darüber entscheidet zunächst die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Bei unklaren Fällen können Krankenkassen auch ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
Für jede IGeL ist ein Behandlungsvertrag und eine abschließende Rechnung gesetzlich vorgeschrieben.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, ob diese tatsächlich nicht für die Leistung aufkommt. Denn sobald Sie die Rechnung bezahlt haben, erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten nicht mehr.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in bestimmten festgeleten zeitlichen Abständen. Wenn die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen empfiehlt, zum Beispiel bei verdächtigen Befunden, werden diese ebenfalls übernommen.
Wenn Sie zusätzliche Untersuchungen und Checks, wie zum Beispiel den PSA-Test, durchführen lassen, müssen Sie die Kosten hierfür in der Regel selbst tragen.
Hier kann sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, wie beispielsweise der R+V-Zusatzversicherung Sehhilfen + Vorsorge, lohnen. Je nach gewähltem Tarif erstatten wir Ihnen bis zu 400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Erfahren Sie hier mehr: