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    R+V-Pflege FörderBahr

    Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall mit staatlicher Zulage

    • staatliche Zulage von 60 EUR/Jahr
    • keine Gesundheitsprüfung
    • Leistungen in allen Pflegegraden
    • keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Staatlich geförderte Pflegetage­geldversicherung.

    Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden. Aber die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung Der Staat hilft Ihnen, die Versorgungslücke zu verringern und die Kosten im Pflegefall abzusichern.

    Ihre Vorteile des R+V-Pflege FörderBahr



    staatliche Zulage

    5 EUR/Monat bzw. 60 EUR/Jahr

    keine Formalitäten

    Beantragung und Verwaltung der Zulage übernimmt R+V

    Leistungen in allen Pflegegraden

    in den Pflege­graden 2 bis 4 deut­lich über den gesetz­lichen Min­dest­an­for­de­rungen

    keine Gesundheitsprüfung

    keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge

    Entfall der 5-jährigen Wartezeit

    bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit

    Leistungen

    Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit privater Absicherung für den Pflegefall erkannt. Daher fördert er die Eigenvorsorge mit einer staatlich bezuschussten privaten Pflege-Zusatzversicherung - dem sog. "Pflege-Bahr". Auch bei R+V können Sie von dieser staatlichen Zulage profitieren. Lassen Sie Ihren staatlichen Zuschuss in den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) einfließen.

    • R+V-Leistungen deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen

      Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen des R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) übersteigen das geforderte Mindestmaß:

      • keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle

      Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit.

      • Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes

      Der Versicherungsschutz ist dynamisch. Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.

      • R+V bietet schon in den Pflegegraden 2 bis 4 überdurchschnittliche prozentuale Leistungen
    • Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften und / oder von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird

      Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.

    • keine Kostennachweise erforderlich

      Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall - unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.

    Pflege­grad Pflege­grad 1 Pflege­grad 2 Pflege­grad 3 Pflege­grad 4 Pflege­grad 5
    Gesetzliche Mindestleistung* 10 % 20 % 30 % 40 % 100 %
    R+V-Pflege FörderBahr (PKB)* 10 % 30 % 70 % 100 % 100 %

    * jeweils in Prozent des vereinbarten Tagessatzes (mindestens 20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat in Pflegegrad 5).

    Wer kann den R+V-Pflege FörderBahr abschließen?

    Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie

    • mindestens 18 Jahre alt,
    • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
    • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

    Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-Pflege FörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.

    Gemeinsam durch den Pflege-Dschungel

    Mein digitaler PflegeBerater

    Sich im Pflege-Dschungel zurechtzufinden ist anstrengend – besonders für pflegende Angehörige. Mit unserem digitalen PflegeBerater erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu Ihren Fragestellungen rund um das Thema Pflege. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt was zu tun ist und wie Sie Ihre neue Aufgabe organisieren.

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    Zwei Frauen verschiedener Generationen stehen sich gegenüber.

    Weitere Absicherungsmöglichkeit: R+V-PflegeVorsorge

    Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - unabhängig vom Alter.

    Mit der R+V-PflegeVorsorge schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen und sichern sich eine optimale Versorgung.

    Zur Pflegemonatsgeldversicherung
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