R+V-Pflege FörderBahr: Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall mit staatlicher Zulage. Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden. Aber die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung Der Staat hilft Ihnen, die Versorgungslücke zu verringern und die Kosten im Pflegefall abzusichern.
Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit privater Absicherung für den Pflegefall erkannt. Daher fördert er die Eigenvorsorge mit einer staatlich bezuschussten privaten Pflege-Zusatzversicherung - dem sog. "Pflege-Bahr". Auch bei R+V können Sie von dieser staatlichen Zulage profitieren. Lassen Sie Ihren staatlichen Zuschuss in den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) einfließen.
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
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Gesetzliche Mindestleistung* | 10 % | 20 % | 30 % | 40 % | 100 % |
R+V-Pflege FörderBahr (PKB)* | 10 % | 30 % | 70 % | 100 % | 100 % |
* jeweils in Prozent des vereinbarten Tagessatzes (mindestens 20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat in Pflegegrad 5).
Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie
Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-Pflege FörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.
Für eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung im Pflegefall steht Ihnen neben dem R+V-Pflege FörderBahr die R+V-PflegeVorsorge zur Auswahl. Beide Produkte können jeweils für sich alleine oder auch in Kombination abgeschlossen werden – wie es für Sie am besten passt.
Die R+V-Pflegezusatzversicherungen ergänzen die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und bieten einen Einkommens- und Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen.
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.
Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.