Impfungen sind ein wichtiges Werkzeug zum Schutz vor Infektionskrankheiten: Nicht nur senkt die Immunisierung das eigene Risiko für bestimmte Erkrankungen. Hohe Impfquoten sorgen zudem dafür, dass Krankheitserreger zurückgedrängt oder sogar ausgerottet werden. Das schützt auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Welche Impfungen in welchem Alter empfohlen werden, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und ob es Pflichtimpfungen in Deutschland gibt, erfahren Sie hier.
Impfempfehlungen: Welche Impfungen sollte man haben?
In der folgenden Tabelle zum Download erhalten Sie einen Überblick über alle empfohlenen Schutzimpfungen. Außerdem ist angegeben, in welchem Lebensalter diese idealerweise durchgeführt werden sollten.
G1 bis G3 stehen für die bis zu drei Teilimpfungen der Grundimmunisierung, A1 bis A3 für die aufeinanderfolgenden Auffrischimpfungen und S für Standardimpfungen im Erwachsenenalter.
Impfung | Empfohlenes Alter | Auffrischimpfung |
Rotaviren: führen zu starkem Durchfall und Erbrechen | Bis zu 3 Teilimpfungen im Alter von 6 Wochen bis 4 Monaten | keine |
Tetanus |
G1: 2 Monate |
A1: 5 bis 6 Jahre |
Diphterie |
G1: 2 Monate |
A1: 5 bis 6 Jahre |
Keuchhusten (Pertussis) |
G1: 2 Monate |
A1: 5 bis 6 Jahre |
Hib (Haemophilus influenzae Typ b): kann Hirnhaut-, Herzmuskel- und Lungenentzündung sowie Sepsis auslösen |
G1: 2 Monate |
A1: 5 bis 6 Jahre |
Kinderlähmung (Poliomyelitis) |
G1: 2 Monate |
A1: 9 bis 16 Jahre |
Hepatitis B | G1: 2 Monate G2: 4 Monate G3: 11 Monate |
keine |
Pneumokokken | G1: 2 Monate G2: 4 Monate G3: 11 Monate S: ab 60 Jahren |
keine |
Meningokokken | G1: 12 Monate | keine |
Masern | G1: 11 Monate G2: 15 Monate S: ab 18 Jahren |
keine |
Mumps | G1: 11 Monate G2: 15 Monate |
keine |
Röteln | G1: 11 Monate G2: 15 Monate |
keine |
Windpocken (Varizellen) | G1: 11 Monate G2: 15 Monate |
keine |
HPV (Humane Papillomviren) | G1 und G2: 9 bis 14 Jahre | keine |
Herpes zoster (Gürtelrose) | G1 und G2: ab 60 Jahren im Abstand von 5 Monaten | keine |
Grippe (Influenza) | S: ab 60 Jahren jährlich | keine |
Eine allgemeine Impfpflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht. Von generellen Pflichtimpfungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, kann daher nicht die Rede sein.
Manche Bevölkerungsgruppen müssen sich trotzdem impfen lassen. So sieht das Masernschutzgesetz vor, dass Menschen mit bestimmten Berufen und Kinder, die eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sind.
Das Masernschutzgesetz für Kinder ist nicht unumstritten. Einige Eltern argumentieren, dass es einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder bedeutet. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2022 hat das Gesetz jedoch noch einmal bekräftigt, denn der Schutz gefährdeter Menschen – solche, die sich nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Kinder unter einem Jahr – habe Vorrang. Der Staat sei zum Schutz von diesen Risikogruppen verpflichtet.
Babys und Kleinkinder sind besonders gefährdet, durch bestimmte Erreger schwer zu erkranken. Daher werden die meisten Impfungen bereits im Säuglingsalter durchgeführt. Eltern halten sich dabei idealerweise an das empfohlene Impfschema der STIKO. Demnach sollte man die Grundimmunisierung – die sich meist über zwei bis drei Teilimpfungen erstreckt – frühzeitig beginnen und bis zum Alter von 15 Monaten abschließen. Dafür nutzen Eltern am besten die vorgesehenen Kontrolluntersuchungen (etwa die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 oder Schuleingangsuntersuchung).
Gegen diese Infektionskrankheiten sollten Kinder geimpft werden:
- Rotaviren
- Tetanus
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Hib
- Kinderlähmung
- Hepatitis B
- Pneumokokken
- Meningokokken C
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
- HPV (zwischen 9 und 14 Jahren)
Die erste Impfung für Babys findet ab einem Alter von 6 Wochen statt und ist in der Regel jene gegen Rotaviren. Diese Viren lösen bei Ungeimpften starken Durchfall und Erbrechen aus.
Danach folgen im Alter von acht Wochen die ersten Grundimmunisierungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung und Hepatitis B (in einer Sechsfachimpfung verabreicht) sowie gegen Pneumokokken.
Die erste Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Windpocken (als Vierfachimpfung möglich) ist mit elf Monaten vorgesehen.
Zwischen neun und 14 Jahren lassen sich Heranwachsende idealerweise zweimal gegen HPV impfen.
Für Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sind Auffrischimpfungen vorgesehen:
- Eine erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erhalten fünf- bis sechsjährige Kinder idealerweise als Kombinationsimpfung, eine weitere folgt im Alter von neun bis einschließlich 16 Jahren. Die nächste Auffrischimpfung gegen diese drei Krankheiten findet ab 18 Jahren statt. Danach wird etwa alle 10 Jahre gegen Tetanus und Diphtherie geimpft.
- Für Kinderlähmung ist eine einzige Auffrischimpfung im Alter von neun bis einschließlich 16 Jahren vorgesehen.
Idealerweise hält man sich an das Impfschema der STIKO und lässt sich im empfohlenen Zeitraum (siehe Tabelle oben) impfen. Hat man dieses Zeitfenster verpasst, sind Nachholimpfungen sinnvoll. Eine Ausnahme bilden Impfungen, die nur bis zu einem bestimmten Alter empfohlen werden, etwa gegen Rotaviren, Pneumokokken oder Hib.
Falls Auffrischimpfungen ausgelassen wurden, können diese ebenfalls nachgeholt werden. Die Impfserie muss dazu nicht neu begonnen werden.
Ist Ihr Impfausweis verschollen und Sie wissen nicht, welche Impfungen Sie wann erhalten haben?
Wenn sich Ihr Impfstatus auch aus ärztlichen Dokumenten nicht ermittelt lässt, geht man von einer unzureichenden Immunisierung aus. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bedeuten zusätzliche Impfungen selbst bei bereits bestehendem Impfschutz in der Regel kein erhöhtes Risiko.
Auch wenn die meisten Schutzimpfungen bereits im Kindesalter empfohlen werden, sollten sich auch Erwachsene gegen diese Krankheiten schützen. Es ist also sinnvoll, eine mangelnde Immunisierung nachzuholen oder zu vervollständigen.
Standardimpfungen, die explizit Erwachsenen ab 60 Jahren empfohlenen werden, sind:
- jährliche Grippeschutzimpfung
- Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose)
- Impfung gegen Pneumokokken
Sollten Sie im Erwachsenenalter noch nicht ausreichend gegen Masern immunisiert sein, holen Sie diese Impfungen bitte nach, falls Sie nach 1970 geboren sind. Menschen, die vor 1970 geboren sind, haben aufgrund des damals fehlenden Masernschutzes die Krankheit aller Wahrscheinlichkeit nach durchgemacht und sind bereits immun.
Bitte vergessen Sie nicht die Auffrischimpfungen für Erwachsene: Ab 18 Jahren sollten Sie sich nochmals gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten impfen lassen. Danach unterziehen Sie sich idealerweise alle zehn Jahre einer Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie.
Auch Indikationsimpfungen, die nur bestimmten Risikogruppen empfohlen werden, zahlt die Krankenkasse. Darunter fällt etwa die Grippeschutzimpfung für schwangere Frauen.
Kosten für Impfungen, die aus beruflichen Gründen sinnvoll sind, trägt dagegen gewöhnlich der Arbeitgeber. Darunter fallen möglicherweise die Impfung gegen FSME für Forstbeschäftigte oder die Tollwutimpfung für Laborpersonal, falls dieses mit Tollwutviren in Kontakt kommt.
Zuletzt aktualisiert: August 2022
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