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    Digitale Gesundheitsanwendungen

    Inhalt:

    Digitale Gesundheitsanwendungen

    Ein Service der R+V

    Wir unterstützen Sie dabei, gesund zu sein, gesund zu bleiben und gesund zu werden. Als Ihr Gesundheitspartner sind wir bei entscheidenden Themen, die Ihre und die Gesundheit Ihrer Familie betreffen, an Ihrer Seite.

    Die R+V-Krankenversicherung bietet Ihnen nun auch die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zu nutzen. Für Sie bedeutet das: wir erstatten Ihnen die Kosten im tariflichen Umfang. Aber was heißt das konkret?

    Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

    Digitale Anwendungen Service-Bereich

    Digitale Gesundheitsanwendungen sind unter anderem medizinische Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in einem Verzeichnis gelistet sind.

    Das Digitale-Versorgung-Gesetz beschreibt digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Techniken beruht. Sie sind dazu bestimmt, die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen.

    Diese digitalen Helfer sollen Sie als Patientin und Patient bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen. Wenn Sie eine private Krankenvollversicherung oder eine private Krankenvollversicherung für Beihilfeberechtigte bei uns abgeschlossen haben, übernehmen wir die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, die im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelistet sind, im gleichen Umfang wie für ambulante Behandlungen.

     

    In vier Schritten zu Ihrer digitalen Gesundheitsanwendung


    1. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt

    Gehen Sie zu Ihrem Arzt, Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten. Mit ihm besprechen Sie, ob es eine zugelassene DiGA für Ihre Beschwerden gibt und ob die Nutzung und eine Verordnung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wenn ja, wird Ihr behandelnder Arzt Ihnen die passende DiGA verordnen und ein entsprechendes Rezept ausstellen.

    2. Laden Sie Ihre DiGA in einem App Store herunter

    Mit dieser Verordnung bzw. dem Rezept können Sie die verschriebene digitale Gesundheitsanwendung kaufen. Voraussetzung ist, dass die DiGA zum Zeitpunkt des Kaufs im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelistet ist. Entsprechende Online-Angebote finden Sie in einem App Store oder beim Hersteller. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Rechnung erhalten.

    3. Informieren Sie sich über die Nutzung der App

    Informieren Sie sich genau, wie die digitale Gesundheitsanwendung korrekt genutzt wird. Hersteller bzw. Anbieter liefern mit der App eine Beschreibung und alle wichtigen Informationen.

    4. Reichen Sie die Rechnung zur Erstattung ein

    Sie können die Verordnung mit der Rechnung für die DiGA ganz einfach mit der Post bei uns einreichen. Noch einfacher geht es mit der R+V-Scan App: Rechnung mit dem Smartphone scannen, den Scan checken und hochladen. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

    Zusammengefasst: So nutzen Sie DiGA.

    Arzt im Gespräch mit einer Patientin

    Damit Sie eine digitale Gesundheitsanwendung einsetzen können und die Kosten von der R+V Krankenversicherung übernommen werden, gilt: Sie brauchen eine Verordnung bzw. ein Rezept durch einen Arzt, Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten. Bereits jetzt gibt es DiGA für eine Vielzahl an Diagnosen, unter anderem: Depressionen, Angst-/ Schlafstörungen, Migräne, Adipositas, Rückenschmerzen, Knie-Beschwerden, Hüftschmerzen etc. Darüber hinaus sind viele weitere Themenfelder und Anforderungen in der Entwicklung. So haben digitale Gesundheitsanwendungen ein enormes Potenzial im Hinblick auf die digitale Versorgung und die Digitalisierung des Gesundheitssystems. Einen Überblick über die aktuell zugelassenen Anwendungen sowie weitere Informationen gibt das sogenannte DiGA-Verzeichnis.

    Das aktuelle DiGA-Verzeichnis

    Zum DiGA-Verzeichnis

    DiGA-Apps unterliegen festgelegten Anforderungen

    Digitale Gesundheitsanwendungen sind CE-Medizinprodukte. Gesundheits-Apps wie Fitness-Apps (z. B. Schrittzähler) sowie reine Dokumentations-Apps zum Eintrag von Gewichtswerten, Blutdruckwerten ohne weiteren medizinischen Nutzen entsprechen nicht diesen Anforderungen, werden nicht in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und sind auch nicht erstattungsfähig. Für Digitale Gesundheitsanwendungen gelten hohe Anforderungen an Qualität, Funktion, Sicherheit personenbezogener Daten und Datenschutz. Das heißt:

    • Die digitale Hauptfunktion hat die Aufgabe, den medizinischen Zweck zu erreichen.

    • Sie dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Kompensierung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.

    • Sie werden vom Patienten oder von Leistungserbringer und Patient gemeinsam genutzt.

    • Sie sind zugelassene Medizinprodukte.

    • Sie basieren auf digitaler Technologie (App oder Desktop- / Browseranwendung).

    FAQs

    Die wichtigsten Fragen zu digitalen Gesundheitsanwendungen

    Bei der Kostenerstattung einer digitalen Gesundheitsanwendung kommt es darauf an, wo Sie versichert sind. Sind Sie als angestellte, verbeamtete oder selbstständige Person bei der R+V krankenvollversichert, gilt: Wir haben DiGA als erstattungsfähige behandlungsunterstützende Technik in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgenommen. Somit ist grundsätzlich eine Kostenerstattung für DiGA zur Unterstützung einer notwendigen Behandlung im tariflichen Umfang möglich.

    Sind Sie gesetzlich krankenversichert und bei der R+V BKK Mitglied, können Sie hier alle Informationen nachlesen: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept (ruv-bkk.de)

    Sollten Sie nicht bei der R+V BKK Mitglied sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Die Voraussetzungen, damit Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung bei uns abrechnen können, sind:

    • Ein aktiver Versicherungsschutz durch eine R+V-Krankenvollversicherung (R+V-GesundheitsKonzept AGIL, R+V-BeihilfeKonzept)
    • Eine Verordnung durch einen Arzt, Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten mit Vermerk der entsprechenden Diagnose,
    • Sie befinden sich wegen der entsprechenden Erkrankung, Beschwerden in Behandlung
    • Die verordnete DIGA muss zum Zeitpunkt des Kaufs im DiGA-Verzeichnis gelistet sein

    Die Erstattung einer digitalen Gesundheitsanwendung kann nur erfolgen, wenn Sie bei der R+V-Krankenversicherung privat krankenvoll versichert sind oder Sie das BeihilfeKonzept bei R+V abgeschlossen haben und Sie über ein entsprechendes Rezept verfügen.

    Wir erstatten Ihnen dabei nur die Kosten der APP, nicht aber die Kosten für Zusatzgeräte (mobile Devices) wie z.B. koppelbare Waagen, Messgeräte und auch keine Kosten für das notwendige Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop).

    Sind diese Anforderungen gegeben, erfolgt eine Erstattung im tariflichen Umfang (unter Berücksichtigung von zum Beispiel Selbstbehalten, Beihilfe, dem individuellen Versicherungsschutz, etc.). Die Erstattung erfolgt nachträglich nach Einreichen der Rechnung durch die Versicherten. Nutzen Sie dazu gerne unsere R+V-Scan App.

    Wichtige Information für Sie: eine DiGA wirkt sich wie jede andere Therapie bzw. Behandlung auf eine mögliche Beitragsrückerstattung sowie eventuelle Selbstbehalte aus.

    scanapp

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) prüft alle Anträge der Hersteller (zunächst im sog. “Fast-Track“ Verfahren). Wenn alle Anforderungen erfüllt wurden, wird die Anwendung vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und kann ab diesem Zeitpunkt verordnet und erstattet werden. Für die endgültige Zulassung erfolgt noch eine eingehendere Prüfung. Details zum Verfahren sind in der Rechtsverordnung DiGAV des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Im BfArM arbeiten rund 1.100 Personen – darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter – an der Zulassung, der Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und -bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und der Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Damit leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger.

    Ein Schwerpunkt der Arbeit des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft. Darüber hinaus nimmt das BfArM wichtige Aufgaben im Rahmen der europäischen Arzneimittelzulassung wahr und zeichnet verantwortlich für das Digitale- Versorgung-Gesetz. (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

    Wir sind für Sie da. Online und persönlich!