Es ist ein Gedanke, den viele Eltern am liebsten verdrängen: Was kümmert sich um ihr minderjähriges Kind, wenn ihnen etwas zustößt? Eine klare Antwort gibt die Sorgerechtsverfügung: Mit ihr bestimmen Sie, wer bei einem Todesfall das Sorgerecht für Ihr Kind übernimmt. Diese Verfügung sorgt für Sicherheit – nicht nur für Sie, sondern vor allem für Ihr Kind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine Sorgerechtsverfügung erstellen, welche rechtlichen Anforderungen gelten und was der Unterschied zur Sorgerechtsvollmacht ist. Außerdem zeigen wir Ihnen, wer das Sorgerecht erhält, wenn keine Verfügung vorliegt, und wie Sie Ihr Kind im Ernstfall umfassend absichern können.
Sorgerechtsverfügung: Das Sorgerecht für ein Kind im Todesfall der Eltern regeln
-
Klare Regelung für den Ernstfall treffen
Eine Sorgerechtsverfügung legt fest, wer beim Tod der Eltern das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind übernimmt. Sie sorgt dafür, dass die Betreuung des Kindes nach den Wünschen der verstorbenen Eltern erfolgt. Eine Sorgerechtsvollmacht hingegen greift bereits zu Lebzeiten, wenn Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, das Sorgerecht selbst auszuüben.
-
Rechtsgültigkeit und Formvorschriften beachten
Die Sorgerechtsverfügung ist rechtlich bindend und ist in § 1776 BGB und § 1782 BGB geregelt. Sie muss unter anderem handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, um ihre Gültigkeit zu erlangen.
-
Aufbewahrung und Hinterlegung sicherstellen
Sie sollten die Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht oder einem Notar hinterlegen, damit sie im Todesfall schnell zugänglich ist und Ihre Wünsche ohne Verzögerung oder Unsicherheiten umgesetzt werden können.
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine letztwillige Verfügung, mit der Eltern festlegen, wer im Todesfall das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernimmt. Sie sorgt dafür, dass der Nachwuchs nach dem Tod eines oder beider Elternteile in die Obhut vertrauter Menschen kommt. Die Sorgerechtsverfügung dokumentiert klar die Wünsche beider Elternteile und stellt sicher, dass das Kind nach dem Tod der Eltern nach deren Vorstellungen betreut wird.
Für unverheiratete Eltern und Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht ist eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig, um zu verhindern, dass ein Gericht eine Vormundschaft festlegt, die nicht ihren Vorstellungen entspricht. Auch Patchwork-Familien oder Adoptiveltern kann die Verfügung helfen, das Sorgerecht im Todesfall klar und eindeutig zu regeln.
-
Bestimmung des Vormunds
In der Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, wer die Vormundschaft übernehmen soll. Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der gewählten Person ab, um die Entscheidung gemeinsam abzusichern.
-
Ausschluss bestimmter Personen
Es ist möglich, Personen explizit von der Vormundschaft auszuschließen, falls Sie diese als ungeeignet ansehen. So können Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder nicht bei Menschen aufwachsen, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen.
-
Rechtssicherheit für das Kind
Die Sorgerechtsverfügung gibt den Eltern die Möglichkeit, Rechtssicherheit für ihre Kinder zu schaffen, indem sie eine vertraute Person für die Betreuung festlegen.
Sowohl die Sorgerechtsverfügung als auch die Vollmacht zum Sorgerecht unterstützen Eltern dabei, ihre Wünsche zum Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder festzulegen. Sie unterscheiden sich im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und in den Situationen, die sie abdecken.
Sorgerechtsverfügung
Sorgerechtsvollmacht
Da die Sorgerechtsverfügung im Todesfall greift und die Vollmacht für den Fall einer Handlungsunfähigkeit zu Lebzeiten gedacht ist, können Sie beide Dokumente miteinander kombinieren. Auf diese Weise treffen Eltern umfassende Vorsorge und stellen sicher, dass ihre Wünsche sowohl im Todesfall als auch bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit berücksichtigt werden.
Wenn keine Sorgerechtsverfügung vorliegt, entscheidet das Familiengericht, wer die Vormundschaft für das minderjährige Kind übernimmt. Grundlage jeder Entscheidung ist das Kindeswohl. Das Familiengericht stellt sich also die Frage, welche Lösung dem Kind emotional, sozial und wirtschaftlich die meiste Stabilität und Sicherheit bietet.
Dabei bezieht das Gericht verschiedene Behörden und Angehörige ein und folgt einem festgelegten Ablauf, um sicherzustellen, dass das Kind gut versorgt wird:
-
Anhörung des Jugendamts
Das Familiengericht bezieht das Jugendamt ein, um die familiäre Situation und mögliche Bezugspersonen zu bewerten.
-
Suche nach einem Vormund
Das Gericht prüft sorgfältig, welche Person sich am besten eignet, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen und seine Interessen zu vertreten.
-
Einbeziehung von Angehörigen
Bei der Wahl des Vormunds berücksichtigt das Gericht ohne entsprechende Sorgerechtsverfügung vorrangig nahe Angehörige wie Großeltern, Onkel, Tanten oder enge Freunde der Familie, sofern sie für die Betreuung des Kindes geeignet sind. Taufpaten werden dabei rechtlich nicht bevorzugt, da die Patenschaft eine rein religiöse und symbolische Verpflichtung ist und keine gesetzliche Bedeutung im Sorgerecht hat.
-
Bewertung der persönlichen Umstände
Neben emotionalen Bindungen bewertet das Gericht auch die Lebensumstände, die Stabilität und die finanzielle Situation der möglichen Vormunde, um festzustellen, wer dem Kind dauerhaft ein sicheres und stabiles Umfeld bieten kann.
-
Bestellung eines externen Vormunds
Findet sich keine geeignete Person aus dem nahen Umfeld, kann das Gericht das Jugendamt damit beauftragen, die rechtliche Betreuung und Fürsorge für das Kind zu übernehmen.
Wenn beim Tod beider Elternteile keine Sorgerechtsverfügung existiert, besteht die Gefahr, dass das Kind nicht in vertrauter Umgebung aufwächst. Personen, die den Eltern nahestehen, etwa Paten oder Freunde, werden nicht automatisch als Vormund eingesetzt. Mit einer klar formulierten Sorgerechtsverfügung können Eltern deshalb frühzeitig festlegen, wer die Verantwortung im Ernstfall übernehmen soll und damit Rechtssicherheit für ihr Kind schaffen.
Wenn unerwartet beide Elternteile sterben, entscheidet ohne Sorgerechtsverfügung das Familiengericht, wer die Vormundschaft für den minderjährigen Nachwuchs übernimmt. Das kann zu Konflikten führen – etwa, wenn hinterbliebene Angehörige unterschiedlicher Meinung sind.
Beim Tod der Eltern dokumentiert eine Sorgerechtsverfügung laut §§ 1776 und 1782 BGB, wem sie ihr Kind anvertrauen möchten.
Auch für alleinerziehende Elternteile ist eine Sorgerechtsverfügung wichtig. In den meisten Fällen besteht trotz Trennung ein gemeinsames Sorgerecht. Wenn ein Elternteil verstirbt, geht die elterliche Sorge in der Regel automatisch auf den anderen über – selbst dann, wenn kaum Kontakt besteht.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können alleinerziehende oder getrennt erziehende Eltern dennoch festlegen, wer im Todesfall ihres Kindes betreuen soll, falls der andere Elternteil das Sorgerecht nicht übernehmen kann.
In Patchworkfamilien ist das Sorgerecht oft komplex. Stirbt der leibliche Elternteil, hat der Stiefvater oder die Stiefmutter ohne Sorgerechtsverfügung keine rechtliche Grundlage, die Betreuung fortzuführen, selbst wenn er oder sie das Kind seit Jahren miterzieht. Das Sorgerecht geht zunächst auf den anderen Elternteil über, auch wenn dieser nicht Teil der neuen Familienkonstellation ist.
In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern den Stiefvater oder die Stiefmutter des Kindes als dessen Vormund vorschlagen. Das Gericht prüft dann, ob diese Lösung dem Kindeswohl entspricht und kann den Wunsch berücksichtigen, wenn der andere Elternteil das Sorgerecht nicht übernehmen kann oder möchte.
Bei unverheirateten Paaren hat laut § 1626a BGB zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Erst wenn das Paar eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder Notar abgibt, erhält es nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB das gemeinsame Sorgerecht. Stirbt die sorgeberechtigte Mutter, entscheidet ohne Sorgerechtsverfügung das Familiengericht, wer die Vormundschaft übernimmt. Mit einer Sorgerechtsverfügung können unverheiratete Elternteile festlegen, dass der überlebende Partner für das Kind sorgt.
Eine sichere und leicht zugängliche Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung ermöglicht dem Familiengericht nach dem Tod der Eltern schnell auf das Dokument zuzugreifen. Zwar ist die Hinterlegung an einem bestimmten Ort nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch sie sorgt für Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten. Möglichkeiten zum Hinterlegen der Sorgerechtsverfügung sind:
-
Beim Notar oder Nachlassgericht
Die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht oder einem Notar gilt als die sicherste Variante. Hier wird die Verfügung registriert und im zentralen Testamentsregister erfasst.
-
Beim benannten Vormund
Sie können die Sorgerechtsverfügung als Kopie der im Dokument als Vormund genannten Person aushändigen.
-
Zuhause in einem Notfallordner
Auch die Aufbewahrung zuhause ist möglich, z. B. in einem gut organisierten Notfallordner, in dem sich alle Unterlagen zur Vorsorge befinden. Wichtig ist, dass auch Angehörige, wie beispielsweise die Großeltern der Kinder, wissen, wo die Sorgerechtsverfügung hinterlegt ist und im Todesfall schnell darauf zugreifen können.
Wenn es um die Bestimmung der Vormundschaft beim Tod der Eltern geht, können Sie keinen vorgefertigten Vordruck nutzen, weil die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst werden muss. Allerdings gibt es einige Formulierungen, an denen Sie sich orientieren können, um Ihre Wünsche klar und rechtlich korrekt zu dokumentieren:
-
Vormund benennen
„Ich, [Ihr Vor- und Nachname], benenne für den Fall, dass ich die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, für meine minderjährigen Kinder [Vor- und Nachnamen] folgenden Vormund: [Vor- und Nachname des Vormunds, Geburtsdatum und -ort].“
-
Ersatzperson benennen:
„Falls die oben genannte Person nicht als Vormund tätig werden kann, bestimme ich hiermit als Ersatzvormund: [Vor- und Nachname des Ersatzvormunds, Geburtsdatum und -ort].“
-
Personen als Vormund ausschließen
„Ich möchte nicht, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname des Ausgeschlossenen, Geburtsdatum] zum Vormund bestellt wird. Meine Begründung lautet: [Notieren Sie hier eine detaillierte Begründung].“
-
Umfang des Sorgerechts verdeutlichen
„Der Vormund soll sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben und die Verantwortung für die Erziehung, Gesundheit und das Wohl meiner Kinder übernehmen.“
Eine Sorgerechtsverfügung ist nur ein Teil einer umfassenden Vorsorgeplanung. Wenn es um die Absicherung des Kindeswohls geht, ist es nicht nur wichtig, für den Fall des Unvorhergesehenen rechtliche Vorkehrungen zu treffen, sondern auch, die finanzielle und gesundheitliche Zukunft des Kindes abzusichern.
Die R+V bietet verschiedene Lösungen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Kinder auf mehreren Ebenen abzusichern. So können Sie mit einem guten Gefühl in die Zukunft blicken, weil Sie sicher wissen, dass Ihre Kinder bestens vorbereitet sind – egal, was kommt.
R+V-KinderVorsorge IndexInvest
Mit der R+V-KinderVorsorge IndexInvest können Sie Kapital für Ihre Kinder, Enkel- und Patenkinder aufbauen, um ihnen einen sicheren Start ins Erwachsenwerden zu ermöglichen. Und das schon für einen geringen monatlichen Betrag. Denn eine gute Zukunft kostet viel Geld, z. B. ein Studium rund 50.000 EUR, eine ausgedehnte Auslandsreise bis zu 6.000 EUR oder das erste Auto bis zu 10.000 EUR.
Bis zur Fälligkeit des aufgebauten Kapitals haben Sie jedes Jahr die Wahl, ob Sie die Gewissheit einer sicheren Verzinsung vorziehen oder von der Entwicklung des SOMAS Index profitieren wollen.
R+V-AnsparKombi Safe+Smart
Die R+V-AnsparKombi Safe+Smart ist eine flexible private Rentenversicherung mit sicherem Kapital und Chancen-Kapitel. Dabei entscheiden Sie selbst, wie viel Ihrer monatlichen Sparrate in das sichere Kapital und wieviel in das Chancen-Kapital investiert wird. Das Verhältnis können Sie jederzeit selbst neu anpassen. Der angesparte Betrag kann zum Rentenbeginn, als lebenslange Rente oder als einmalige Summe ausgezahlt werden. Teilauszahlungen sind jederzeit kostenfrei möglich.
Frühstart-Rente: Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche mit staatlicher Förderung
Die Frühstart-Rente ist ein staatliches Förderinstrument, das Kinder ab dem 6. Lebensjahr beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge helfen soll. Ab 2026 ist geplant, dass der Staat monatlich 10 EUR für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr in ein Altersvorsorge-Produkt einzahlt. Voraussetzung ist, dass das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht.
Die genauen Rahmenbedingungen für die Frühstart-Rente sind aktuell noch nicht endgültig beschlossen. Die R+V bereitet sich darauf vor, passende Produkte zur Verfügung zu stellen, sobald die gesetzlichen Vorgaben und Details der Förderung feststehen.
R+V-Kinderunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Unfälle in der Schule, im Kindergarten und auf dem Weg dorthin ab. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit, dann greift der gesetzliche Schutz nicht. Darum ist eine private Unfallversicherung so wichtig – sie bietet die nötige Absicherung im Ernstfall.
Die R+V bietet 2 Alternativen zum Unfallschutz für Kinder: R+V-Risiko- oder die R+V-Kapital-Unfallversicherung. Sie haben die Wahl.
R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler schützt bereits ab der 5. Klasse und ab einem Alter von 10 Jahren vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sollte Ihr Kind aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, die Schule zu besuchen, greift die Versicherung mit einer monatlichen BU-Rente.
Ein weiterer Vorteil: Wird der Grundstock für die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren gelegt, sind die Beiträge in der Regel noch niedrig. Der Vorteil der günstigen Beiträge bleibt auch bei einem späteren Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bestehen.
R+V-KinderRundumschutz
Mit dem R+V-KinderRundumschutz kombinieren Sie finanzielle Vorsorge, Gesundheitsschutz und Unfallschutz in einem flexiblen Paket und sorgen auf diese Weise für eine ganzheitliche Absicherung.
R+V-Risikolebensversicherung
Für den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin der Familie ist eine Risikolebensversicherung besonders sinnvoll. So sorgen Sie mit einem geringen Beitrag dafür, dass Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes versorgt sind. Wenn Sie Kinder haben, die noch nicht auf eigenen Beinen stehen, ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig. Denn so sichern Sie die Zukunft Ihrer Kinder.
Die R+V-Risikolebensversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Ihre Familie, wenn Sie versterben. Sie hilft, Ausgaben wie Miete, Kredite oder die Ausbildung der Kinder weiterhin zu decken. Die Versicherungssumme lässt sich flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen und mit verschiedenen Zusatzoptionen kann der Schutz individuell erweitert werden.
Ob Sorgerechtsverfügung, Kindervorsorge oder Absicherung der Familie im Ernstfall – jede Situation ist individuell. Unsere R+V-Experten unterstützen Sie dabei, den passenden Schutz für Ihre Familie zu finden und alle Fragen zu rechtlicher und finanzieller Vorsorge zu klären. Wir sind online und in Ihrer Nähe für Sie da.
Ja, Sie können die Sorgerechtsverfügung im Testament aufnehmen. Wichtig ist jedoch, dass die Verfügung klar als solche gekennzeichnet ist und alle formalen Anforderungen erfüllt, also handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben wird. Damit das Familiengericht sie im Todesfall eindeutig zuordnen kann, können Sie den Abschnitt zur Vormundschaft deutlich vom restlichen Testament trennen oder eine separate Sorgerechtsverfügung anlegen.
Ja, das Sorgerecht können Sie in einer Sorgerechtsverfügung auf verschiedene Personen aufteilen. So können Eltern beispielsweise festlegen, dass eine Person die Personensorge – also Erziehung und Alltag – übernimmt, während eine andere für die Vermögenssorge zuständig ist.
Eine gleichberechtigte Aufteilung beider Bereiche auf mehrere Personen ist allerdings in der Regel nicht möglich. In Fällen, in denen sich Personensorge und Vermögenssorge überschneiden, müssen sich die beteiligten Vormünder eng miteinander abstimmen, um im Sinne des Kindes zu handeln.
Wenn Sie die Sorgerechtsverfügung selbst handschriftlich verfassen und zu Hause oder beim benannten Vormund aufbewahren, entstehen keine Kosten. Entscheiden Sie sich jedoch dafür, die Verfügung notariell beurkunden oder hinterlegen zu lassen, fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Aufwand und dem Vermögenswert, liegen aber in der Regel bei bis zu 150 EUR.
Sie sollten Ihre Sorgerechtsverfügung idealerweise alle paar Jahre oder nach wichtigen Lebensereignissen überprüfen. So stellen Sie sicher, dass die getroffenen Regelungen weiterhin zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen. Eine Überprüfung ist besonders dann sinnvoll, wenn sich familiäre oder persönliche Umstände ändern, zum Beispiel:
- Veränderungen in der Familie: Eine neue Ehe, eine Scheidung oder die Geburt weiterer Kinder können Auswirkungen auf die Wahl des Vormunds haben.
- Beziehung zum Vormund oder Kind: Wenn sich Ihr Verhältnis zum vorgesehenen Vormund oder zu Ihrem Kind verändert, sollten Sie auch die Verfügung anpassen.
- Umzug: Ein Ortswechsel kann den Alltag und die Betreuung Ihres Kindes beeinflussen. Der bisher benannte Vormund könnte dadurch räumlich oder organisatorisch nicht mehr in der Lage sein, die Sorge wie vorgesehen auszuüben. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob eine Anpassung der Sorgerechtsverfügung sinnvoll ist.
- Gesundheit oder finanzielle Situation: Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Lage können Anlass sein, die Verfügung zu überarbeiten.
Grundsätzlich ist das Familiengericht an die in der Sorgerechtsverfügung getroffene Bestimmung eines Vormunds gebunden. Die Richter müssen den benannten Vormund einsetzen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf das Gericht davon abweichen. Dazu gehören:
- Kindeswohlgefährdung: Wenn die Wahl der Eltern das Wohl des Kindes gefährden würde, etwa durch Überforderung oder ungeeignete Lebensumstände des Vormunds, kann das Gericht eine andere Person bestimmen.
- Verhinderung: Wenn der benannte Vormund die Verantwortung nicht übernehmen kann, z. B. aus aus gesundheitlichen Gründen, wird eine andere geeignete Person als Vormund eingesetzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn in der Sorgerechtsverfügung die Großeltern der Kinder als Vormund genannt werden, diese jedoch aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
- Widerspruch des Kindes: Kinder ab 14 Jahren können der Entscheidung der Verfügung widersprechen. In diesem Fall prüft das Gericht, ob eine andere Lösung besser mit dem Willen und dem Wohl des Kindes vereinbar ist.
Wenn sich die in der Sorgerechtsverfügung benannte Person weigert, das Sorgerecht zu übernehmen, wird sie nicht zur Vormundschaft verpflichtet. In einem solchen Fall prüft das Familiengericht, wer stattdessen geeignet ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Vorrangig werden enge Angehörige – wie Großeltern, Onkel oder Tanten – berücksichtigt.
Wenn keine passende Person im familiären Umfeld verfügbar ist, kann das Gericht auch eine externe Vormundschaft anordnen, etwa durch einen Vormundschaftsverein oder das Jugendamt. Wichtig ist, dass das Gericht bei jeder Entscheidung das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.
Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit der vorgesehenen Person sprechen und sicherstellen, dass sie bereit und in der Lage ist, die Verantwortung tatsächlich zu übernehmen.
Eine Sorgerechtsverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange die Eltern geschäftsfähig sind. Da es sich um ein handschriftliches Dokument handelt, muss auch jede Änderung erneut handschriftlich erfolgen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein, um rechtlich wirksam zu werden.
Der Widerruf kann formlos erfolgen, etwa durch das Vernichten der alten Verfügung oder durch eine neue Fassung, die den vorherigen Inhalt ausdrücklich aufhebt. Wird die Verfügung beim Nachlassgericht oder Notar hinterlegt, sollte auch dort die aktualisierte Version eingereicht werden, damit im Ernstfall nur die aktuelle Fassung berücksichtigt wird.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.