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Mehrgenerationenfamilie steht auf Hügel mit Herbstwald und Nebeltal im Hintergrund
Rund ums Erben

Immobilien richtig vererben und Erbschaftsteuer sparen

INHALT

Wer Immobilienbesitz vererbt oder verschenkt, möchte, dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an die Erben übergeht. Doch der Fiskus hält beim Nachlass die Hand weit auf. Wir geben Tipps, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an die Nachkommen übergeben und dabei möglichst wenig Steuern zahlen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Immobilien richtig vererben und Erbschaftsteuer sparen“

  • Immobilie richtig vererben

    Mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich frühzeitig festlegen, wer das Haus oder die Wohnung nach dem Tod erhalten soll. Dabei sind die gesetzliche Erbfolge und mögliche Pflichtteilsansprüche zu beachten.

  • Erbschaftsteuer und Freibeträge berücksichtigen

    Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die steuerlichen Möglichkeiten bei der Übertragung einer Immobilie zu berücksichtigen.

  • Vererben oder verschenken?

    Eine Immobilie kann bereits zu Lebzeiten verschenkt oder erst im Erbfall übertragen werden. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Vermögen, Alter, Familienverhältnissen, eigener Absicherung und steuerlichen Rahmenbedingungen ab.

Vererben will geplant sein

Sich zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, was nach dem Tod mit dem eigenen Besitz passiert, ist nicht angenehm. Wenn es aber beispielsweise darum geht, eine Immobilie zu vererben, kann das für die Erben von großem Vorteil sein. Beim Aufsetzen des Testaments gibt es wichtige Punkte, die der Vererbende beachten sollte.

Gerade unter dem Aspekt der Erbschaftsteuer können Immobilienbesitzer und Erben bereits im Vorfeld einige Dinge regeln und dadurch verhindern, dass unnötig Steuern anfallen. Denn wer seinen Immobilienbesitz vererbt, hat ein Interesse daran, dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an die Familie geht.

Die gesetzliche Erbfolge

Wer hat welchen Anspruch?

Grundsätzlich gilt auch bei den eigenen 4 Wänden, dass Pflichtteile gemäß der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden müssen. Als Pflichtteil gilt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruch darauf haben neben dem Ehepartner in sogenannter erster Ordnung die Kinder. An die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder, also die Enkelkinder. 

Gut zu wissen: Erben können auf Auszahlung bestehen

Es besteht immer nur ein Anspruch auf Geld, nicht auf Sachwerte. Der Pflichtberechtigte kann also eine Auszahlung verlangen, auch wenn dafür die Immobilie verkauft werden muss. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel:

Auch die Vermögens­übertragung rechtzeitig planen

Wer Vermögen hat, möchte es später an seine Erben weitergeben.

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Nachlass regeln: Testament oder Erbvertrag?

Testament auch ohne Notar möglich

Eine wichtige Absicherung ist ein notariell beurkundetes Testament.

Die Alternative ist, das Testament selbst zu verfassen, dann aber zwingend handschriftlich und vor allem die Unterschrift sowie Orts- und Datumsangabe nicht vergessen. Die Unterschrift des Erblassers muss den Abschluss eines jeden Testaments bilden.

Der Gang zum Notar bietet aber Rechtssicherheit und erspart in der Regel die Kosten für einen Erbschein, der schnell die Anwaltskosten übersteigen kann.

Bei Erbvertrag immer zum Notar

Ein Erbvertrag wird zwischen 2 oder mehr Personen geschlossen. Anders als das Testament muss er zwingend notariell beurkundet werden und kann auch nur mit Einverständnis aller Unterzeichner geändert werden. Nach dem Tod eines Vertragspartners ist keine Änderung mehr möglich.

Vorteilhaft ist diese Lösung zum Beispiel für unverheiratete Paare, denn hier besteht kein gesetzliches Erbrecht, wenn ein Partner verstirbt.

Immobilie vererben oder verschenken?

Wer sich als Immobilienbesitzer frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, sollte sich eine weitere Frage stellen: Hat es vielleicht Vorteile, mein Haus oder meine Wohnung zu Lebzeiten weiterzugeben, also zu verschenken? Ob es günstiger ist, eine Immobilie zu verschenken oder zu vererben, hängt vom Einzelfall ab. Oft ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

Vererben: Pro und Contra

  • Auf den Erbfall sollte in jedem Fall gewartet werden, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt oder die Erbin beziehungsweise der Erbe noch minderjährig ist. Denn bei minderjährigen Erben würde über eine künftige Veräußerung oder Belastung das Familiengericht mitentscheiden.

  • Wenn das Eigenheim bei Berufsunfähigkeit oder im Alter zur Versorgung benötigt wird, sollte ebenfalls das Vererben dem Verschenken vorgezogen werden.

  • Aus rein steuerlichen Gründen sollte sich kein Immobilienbesitzer für eine Schenkung entscheiden, weil es Aspekte geben kann, die wichtiger sind, als Steuern zu sparen.

  • So oder so gilt aber, dass jeder Immobilienbesitzer zu Lebzeiten festlegen sollte, wer das Haus oder die Wohnung erbt – etwa mit einem Testament oder einem Erbvertrag.

Verschenken: Pro und Contra

  • Gerade bei größerem Vermögen bietet es sich an, die Immobilie bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Das kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, vor allem, wenn man dabei eine Generation überspringt – also die Immobilie direkt an ein Enkelkind weitergibt. Enkel haben grundsätzlich einen Freibetrag von 200.000 EUR. Ist das Elternteil des Enkelkindes bereits verstorben, kann für das Enkelkind der höhere Freibetrag von 400.000 EUR gelten. Für manche geht es aber nicht nur um Geld, sondern um das beruhigende Gefühl, alles geregelt zu haben.

  • Der größte Unterschied zwischen Vererben und Verschenken besteht in den persönlichen Freibeträgen, die bei einer Schenkung alle 10 Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden können.

  • Grundsätzlich gilt: Geschenkt ist geschenkt. Sie sollten deshalb die eigenen 4 Wände nur dann zu Lebzeiten übertragen, wenn die Familien- und Vermögensverhältnisse gefestigt sind.

  • Wer sein Eigenheim vor dem Tod überträgt, muss aber auch an sich denken. Ein ausgefeilter Übergabevertrag hilft dabei – er regelt Wohnungsrecht, Nießbrauch oder auch ein Rückforderungsrecht, falls der Beschenkte insolvent wird oder sich scheiden lässt.

Clever vererben und Freibeträge nutzen

Freibeträge mindern die Steuerlast. Setzen Sie das seit 2009 geltende neue Erbrecht so ein, dass die erhöhten Freibeträge zu einer finanziellen Entlastung führen.

Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge und desto geringer kann die Steuer ausfallen.

Unterschiedliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad

Verwand­schafts­grad Höhe des Frei­betrags
Ehe­gatten, ein­ge­tra­gene Lebens­partner 500.000 EUR
Kinder, Stief­kinder 400.000 EUR
Enkel 200.000 EUR
Eltern, Groß­eltern (bei Erwerben von Todes wegen) 100.000 EUR
alle anderen Erben 20.000 EUR

 

 

 

 

     

Erben können eine Immobilie auch ablehnen

Wenn der Gegenwert für jeden Einzelnen klein ist und um diesen noch dazu ein rechtlicher Streit entbrennt, übersteigen die Rechtskosten schnell den möglichen Gewinn.

Ebenso wichtig ist eine genaue Rechnung, welche Altlasten das Erbe durch Kredite oder dringende Sanierungen noch hat. In manchen Fällen ist es für potenzielle Erben daher sinnvoll, ihr Erbe abzulehnen.

Unsere Tipps zum Thema „Richtig vererben“

  • Mit einem Testament unbedingt noch zu Lebzeiten festlegen, wer Ihre Immobilie erben soll. Oder Sie verschenken Ihr Eigenheim und regeln damit alles im Vorhinein.

  • Nutzen Sie die Freibeträge des zu Beschenkenden, indem Sie Ihre Immobilie Stück für Stück verschenken, damit der Beschenkte den Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausnutzen kann.

  • An erster Stelle steht Ihre Altersvorsorge. Nur wenn diese gesichert ist, sollten Sie Ihren Besitz verschenken.

  • Lassen Sie sich bei einer Schenkung einen Nießbrauch eintragen, damit Sie die Immobilie zu Lebzeiten selbst nutzen oder vermieten können.

  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht, einem Steuerberater oder Notar beraten, ob in Ihrer individuellen Situation eine Erbschaft oder eine Schenkung sinnvoll ist.

  • Wer eine Immobilie im Ausland besitzt und diese vererben möchte, sollte in jedem Fall juristischen Rat heranziehen. Auf der Seite Erbrecht-heute.de finden Sie weiterführende Informationen, nach Ländern sortiert.

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FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Immobilien richtig vererben

Wer ein Haus oder eine Wohnung gezielt vererben möchte, kann die gewünschte Erbfolge in einem Testament oder Erbvertrag festlegen. Dabei sollten gesetzliche Pflichtteilsansprüche sowie die persönliche und finanzielle Situation berücksichtigt werden.

Die Höhe des Erbschaftsteuer-Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Im Text gelten beispielsweise 500.000 EUR für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 EUR für Kinder und 200.000 EUR für Enkel. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Ob eine Immobilie besser vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einer Schenkung können persönliche Freibeträge grundsätzlich nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Gleichzeitig sollten die eigene Altersvorsorge und mögliche Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht berücksichtigt werden.

Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich ohne notarielle Beurkundung erstellt werden. Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein und sollte außerdem Ort und Datum enthalten. Ein Erbvertrag muss dagegen notariell beurkundet werden.

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Disclaimer

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu rechtlichen bzw. steuerlichen Themen und kann keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater ersetzen. Sie stellen keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sollen einen ersten Überblick über mögliche rechtliche und steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten geben. Eine Haftung für die Inhalte wird nicht übernommen.

Zuletzt aktualisiert: September 2026

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