Ob neue Schuhe, Klassenfahrt oder Nachmittagsbetreuung: Kinder bringen Freude, kosten aber auch viel Geld. Gut, dass Familien in Deutschland auf viele staatliche Hilfen zählen können, vom Kindergeld über Steuervorteile bis hin zu Zuschüssen für Bildung und Betreuung. Egal ob verheiratet, alleinerziehend oder Teil einer Patchwork-Familie: Zuschüsse, Steuerentlastungen und neue Förderprogramme sorgen dafür, dass Eltern im Alltag finanziell entlastet werden. Sie fragen sich, welche finanziellen Hilfen Ihnen und Ihrer Familie zustehen? In diesem Ratgeber zeigen wir die verschiedenen Möglichkeiten der Familienförderung in Deutschland.
Finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern: Überblick über Möglichkeiten zur Förderung
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Staatliche Unterstützung entlastet Familien im Alltag
Eltern erhalten in Deutschland eine Reihe staatlicher Leistungen für Familien: von Kindergeld über Kinderzuschlag bis hin zu Elterngeld und Wohngeld. Diese Hilfen sind darauf ausgerichtet, die finanzielle Belastung von Familien zu senken und Kindern faire Chancen auf Bildung und Teilhabe zu geben.
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Steuerliche Vorteile sichern zusätzliches monatliches Geld für Familien
Neben direkten Zahlungen profitieren Familien auch von steuerlichen Entlastungen, wie dem Kinderfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diese Regelungen mindern die Steuerlast und sorgen dafür, dass Eltern mehr Einkommen für die Versorgung und Absicherung ihrer Kinder zur Verfügung haben.
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Private Vorsorge ergänzt die staatliche Förderung für Familien mit Kindern
Staatliche Hilfen für Familien bilden die Basis, reichen aber nicht für eine langfristige Absicherung. Mit privater Vorsorge wie Sparplänen oder speziellen Versicherungen lässt sich zusätzlich Kapital aufbauen und eine Absicherung sicherstellen: ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung von Kindern und Familien.
In Deutschland können Familien mit Kindern auf eine Reihe staatlicher Zuschüsse und Leistungen zählen. Einige davon sind einkommensabhängig, andere gibt es unabhängig von der finanziellen Situation. Wer weiß, wo es Geld vom Staat gibt, kann spürbar entlastet werden. Diese staatlichen Förderungen stehen Familien unter anderem zur Verfügung:
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Elterngeld und ElterngeldPlus
Finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt
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Kindergeld
Monatliche Grundsicherung für alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern
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Kinderzuschlag
Für Eltern mit geringerem Einkommen als Ergänzung zum Kindergeld
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Wohngeld
Zuschuss für einkommensschwache Haushalte mit Kindern zu den Wohnkosten
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Mutterschaftsgeld
Finanzielle Absicherung vor und nach der Geburt für berufstätige Mütter
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Steuerliche Entlastungen
Zum Beispiel durch den Kinderfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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Betreuungskosten-Zuschüsse
Zum Teil Erstattungen oder Abzüge bei der Steuer möglich
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Bildungs- und Teilhabepaket
Zuschüsse für Kinder für Schulmaterial, Nachhilfe, Vereinsbeiträge oder Mittagessen
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Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt
Eltern, die nach der Geburt ihre Arbeitszeit reduzieren oder pausieren, können mit Elterngeld oder ElterngeldPlus einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleichen. Der Anspruch besteht auch, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, etwa bei Eltern in Elternzeit, Arbeitssuchenden oder Schülern.
Wichtig ist nur, dass Sie während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. So erhalten auch Eltern ohne festen Job finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt. Dies soll einen finanziellen Spielraum in den ersten Monaten mit Kind schaffen und Eltern eine flexible Aufteilung zwischen Familienzeit und Beruf ermöglichen.
Beide staatlichen Leistungen für Eltern verfolgen denselben Zweck, unterscheiden sich aber in Dauer und Höhe.
Wichtig zu wissen: Elterngeld oder ElterngeldPlus können nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige und Eltern ohne Beschäftigung beantragen. Entscheidend ist allein, dass sie ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Leistung muss aktiv beantragt werden bei den Elterngeldstellen der Bundesländer.
Kindergeld: Staatliche Förderung für Familien als Grundpfeiler der finanziellen Unterstützung
Das Kindergeld soll die Grundversorgung von Kindern sicherstellen und beträgt seit dem 1. Januar 2026 für jedes kindergeldberechtigte Kind 259 EUR pro Monat. Der Anspruch gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse.
Das Kindergeld ist die zentrale staatliche Leistung für Familien: einfach zu beantragen und eine sichere Basisunterstützung für jedes Kind.
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe vom Staat für Familien mit niedrigem Einkommen und soll dafür sorgen, dass Kinder trotz begrenzter Mittel finanziell abgesichert sind. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 297 EUR pro Kind und Monat. Darin enthalten ist ein sogenannter Sofortzuschlag von 25 EUR je Kind.
Die genaue Höhe des Kinderzuschlags hängt von der finanziellen Situation der Familie ab. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt der Zuschlag aus.
Sofortzuschlag für Kinder
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu entlasten und sicherzustellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Der Antrag wird bei der örtlichen Wohngeldstelle, meist im Rathaus, Landratsamt oder Bürgerbüro, gestellt. Viele Kommunen bieten inzwischen auch die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen. Erforderlich sind Nachweise zu Einkommen, Miet- oder Belastungshöhe und zur Haushaltsgröße. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Nach Einreichung der Einkommens- und Mietnachweise prüft die Behörde individuell, ob ein Anspruch besteht. So wird das Wohngeld für viele Eltern zu einer spürbaren finanziellen Unterstützung im Alltag. Anspruch auf Wohngeld haben, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind: Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss).
Wichtig: Einkommen, Haushaltsgröße und Miethöhe bestimmen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Für Familien mit Kindern kann sich dieser Zuschuss besonders lohnen.
- Wohngeld ist keine Sozialleistung, sondern ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Der Anspruch ist unabhängig davon, ob zusätzlich Kindergeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.
- Seit 2023 profitieren deutlich mehr Haushalte von Wohngeld durch die Wohngeldreform („Wohngeld Plus“).
Der Unterhaltsvorschuss ist eine gezielte staatliche Hilfe für Alleinerziehende, die von dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bekommen. Bei Uneinigkeit oder Unsicherheit darüber, wie viel Geld dem alleinerziehenden Elternteil überhaupt zusteht, unterstützt das Jugendamt dabei, den zustehenden Unterhalt zu berechnen und die Ansprüche korrekt festzulegen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes, wenn keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen vorliegen.
Die Leistung richtet sich nach dem Alter des Kindes und orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes (Stand 2025):
- bis 5 Jahre: 230 EUR monatlich
- 6 bis 11 Jahre: 301 EUR monatlich
- 12 bis 17 Jahre: 395 EUR monatlich
Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt gestellt. Erforderlich sind Nachweise über das fehlende Einkommen durch Unterhalt sowie Angaben zu Kind und Elternteil.
- Der Unterhaltsvorschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
- Das Jugendamt prüft, ob der andere Elternteil später zur Rückzahlung verpflichtet werden kann.
Familien profitieren nicht nur von direkten Zahlungen wie Kindergeld oder Zuschüssen, sondern auch von steuerlichen Vorteilen. Diese Entlastungen sollen die alltäglichen Kosten für Kinder abfedern und mehr Geld für die Familie lassen. Dazu zählen zum Beispiel der Kinderfreibetrag, das Kindergeld im Steuerrecht, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder die Möglichkeit, Betreuungskosten steuerlich abzusetzen.
Welche Entlastungen im Einzelnen greifen, hängt von der Familiensituation ab: z. B. ob Sie verheiratet oder alleinerziehend sind oder von der Anzahl der Kinder. Hier ein Überblick:
Das Finanzamt prüft bei jeder Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Eltern finanziell günstiger ist. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Steuer berücksichtigt werden. Es zählt also immer die Variante, die zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt.
Keine Sorge: Das Kindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, es geht bei der Günstigerprüfung nur um die Anrechnung bei der Steuererklärung.
Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird er steuerlich angesetzt. Das senkt das zu versteuernde Einkommen. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dabei nur rechnerisch angerechnet, um eine doppelte Förderung zu vermeiden.
Ein Beispiel: Eine Familie hat im Jahr 3.000 EUR Kindergeld erhalten. Durch den Kinderfreibetrag würde sich laut Steuerberechnung eine Entlastung von 3.500 EUR ergeben. Das Finanzamt zieht die 3.000 EUR Kindergeld ab. Übrig bleiben 500 EUR steuerlicher Vorteil, ohne dass etwas zurückgezahlt werden muss.
Der Kinderfreibetrag mindert die zu versteuernden Einkünfte und sorgt so für ein höheres Netto vom Brutto. Seit 2024 beträgt der jährliche Kinderfreibetrag 3.192 EUR pro Kind und Elternteil bzw. 6.384 EUR bei Zusammenveranlagung.
Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 1.464 EUR pro Elternteil bzw. 2.928 EUR bei Zusammenveranlagung.
Freibeträge: Kinderfreibetrag & BEA (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) auf einen Blick:
| 2024 | 2025 | 2026 (geplant) | |
| Kinderfreibetrag pro Kind (gesamt) | 9.540 EUR | 9.600 EUR | 9.756 EUR |
| Davon pro Elternteil | 4.770 EUR | 4.800 EUR | 4.878 EUR |
| Freibetrag BEA pro Kind (gesamt) | 2.928 EUR | 2.928 EUR | 2.928 EUR |
| Davon pro Elternteil | 1.464 EUR | 1.464 EUR | 1.464 EUR |
Eltern können einen Teil der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Bis einschließlich 2024 sind zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr, absetzbar.
2025 steigt die steuerliche Förderung auf 80 % der Betreuungskosten, bis zu 4.800 EUR pro Kind und Jahr. Absetzbar sind unter anderem Ausgaben für Kita, Tagesmutter, Hort oder außerschulische Betreuung. Nicht berücksichtigt werden dagegen Kosten für Unterricht, Freizeitangebote oder Verpflegung.
Voraussetzung ist, dass die Betreuung aus beruflichen oder privaten Gründen notwendig ist und die Zahlungen unbar nachgewiesen werden können, z. B. durch einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug.
Ein Beispiel: Eine Familie hat im Jahr 3.000 EUR Kindergeld erhalten. Durch den Kinderfreibetrag würde sich laut Steuerberechnung eine Entlastung von 3.500 EUR ergeben. Das Finanzamt zieht die 3.000 EUR Kindergeld ab. Übrig bleiben 500 EUR steuerlicher Vorteil, ohne dass etwas zurückgezahlt werden muss.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt die Einkommensteuer und sorgt dafür, dass ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Wer ein Kind allein erzieht, kann pro Monat 355 EUR steuerlich geltend machen. Das entspricht bis zu 4.260 EUR pro Jahr.
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro jährlich (Stand 2025). Die Entlastung wird gewährt, wenn das Kind im Haushalt lebt und Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht.
Der Entlastungsbetrag berücksichtigt die höheren Kosten für Alleinerziehende und schafft so einen spürbaren finanziellen Ausgleich.
Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie, wenn eine Krankheit oder ein Unfall das Arbeiten unmöglich machen. Im Fall der Fälle bekommen Sie statt Ihres Gehalts Geld aus der Versicherung. Sie greift dann, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft oder voraussichtlich für mehr als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Auch für Schüler ab 10 Jahren kann der Abschluss einer BU-Versicherung bereits sinnvoll sein: Wird der Grundstock für die BU-Versicherung bereits in jungen Jahren gelegt, sind die Beiträge sehr niedrig. Der Vorteil der günstigen Beiträge bleibt auch bei einem späteren Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bestehen. Eltern sichern ihren Kindern somit günstigere Beiträge und einen Verzicht auf Risikozuschläge für später.
Eine Risikolebensversicherung schützt die Familie finanziell, wenn die versicherte Person – meistens ist das der Hauptverdiener der Familie – stirbt. Zum Beispiel zur Absicherung von Krediten oder laufenden Kosten.
Mit der R+V-Risikolebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Todesfall finanziell abgesichert ist. Sie zahlt im Falle des Todes der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.
Ein Unfall kann schnell passieren, ob beim Sport, auf dem Spielplatz oder im Haushalt. Eine private Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen in der Freizeit, zuhause oder im Urlaub ab – dort wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.
Die R+V-Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn ein Unfall bleibende Folgen hat. Sie hilft, Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen oder Umbauten im Zuhause zu stemmen und sichert so die Lebensqualität der Familie ab. So sind Kinder und Eltern jederzeit gut abgesichert. Sie zahlt in der Regel eine einmalige Kapitalleistung und/oder eine monatliche lebenslange Unfall-Rente.
Ermöglicht den gezielten Vermögensaufbau durch flexible Einzahlungen und bietet langfristige Sicherheit – etwa für Ausbildung, Studium oder eine private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Mit den Safe+Smart-Produkten der R+V beispielsweise lassen sich Sicherheit und Renditechancen gezielt kombinieren: ideal für Familien, die langfristig Kapital aufbauen möchten.
Ja, verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden. Z. B. lassen sich seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 Wohngeld und Kinderzuschlag miteinander kombinieren, um Familien mit geringem Einkommen besser zu unterstützen.
Wichtig ist, dass für jede Leistung ein eigener Antrag gestellt wird. Die zuständigen Behörden prüfen dann, ob die Ansprüche nebeneinander bestehen.
Viele Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Elterngeld hängen vom Einkommen der Eltern ab. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Freibeträge überschreitet, verringern sich die Zahlungen oder entfallen ganz.
Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe sind dabei die Einkommensnachweise, die bei jedem Antrag geprüft werden.
In bestimmten Fällen gibt es Zuschüsse.
Familien mit geringem Einkommen können über das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung für Schüleraustausche oder Auslandsaufenthalte erhalten. Zudem fördern einige Bundesländer oder Stiftungen solche Programme. Es lohnt sich, frühzeitig bei Schulen oder kommunalen Stellen nachzufragen.
Familien mit Kindern mit Behinderung können zusätzliche staatliche Unterstützung erhalten.
Dazu gehören erhöhte Freibeträge in der Steuer, ein Anspruch auf Eingliederungshilfe sowie Leistungen der Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Auch die Übernahme von Mehrbedarfen, etwa für Fahrten oder Therapien, ist möglich. Die Beantragung erfolgt je nach Leistung bei unterschiedlichen Stellen wie Pflegekassen, Jugendämtern oder Sozialämtern.
Kindergeld wird bereits ab dem Monat der Geburt des Kindes ausgezahlt, wenn der Antrag früh genug eingereicht wurde. Nach der Antragstellung dauert es meist wenige Wochen bis zur monatlichen Auszahlung.
Die Auszahlung des Elterngelds kann je nach Bearbeitungszeit der Elterngeldstelle mehrere Wochen bis Monate dauern. Rückwirkend wird es höchstens für 3 Monate vor Antragstellung gezahlt. Ein früher Antrag beschleunigt den Prozess und verhindert finanzielle Engpässe.
Familien können verschiedene Förderungen nutzen, zum Beispiel das Wohngeld Plus, regionale Zuschüsse oder vergünstigte Kredite der KfW. Auch Programme einzelner Bundesländer unterstützen Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum.
Die Förderhöhe hängt oft von Einkommen, Kinderzahl und Bauprojekt ab. Wichtig ist, vorab die regionalen Programme zu prüfen.
Einen zentralen Überblick bietet das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auf seiner Website. Dort finden sich Informationen zu Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und weiteren Leistungen.
Auch die Familienkasse und die Bürgerportale der Bundesländer stellen übersichtliche Informationen bereit.
Studierende mit Kind können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Zusätzlich gibt es Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Auch Hochschulen bieten oft eigene Fördergelder oder Unterstützungsprogramme für Eltern an, etwa Notfallfonds oder Betreuungsangebote. Entscheidend sind die persönliche Lebenssituation und das Einkommen.
Ja, neben den bundesweiten Leistungen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an.
Dazu gehören Zuschüsse für Betreuungskosten, Bildungsangebote oder regionale Familienkarten mit Vergünstigungen. Welche Leistungen verfügbar sind, variiert je nach Wohnort. Ein Blick auf die Website der Kommune oder des Bundeslandes lohnt sich daher immer.
Für die meisten Leistungen sind grundlegende Nachweise erforderlich:
- eine Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise zum Einkommen der Eltern
- Angaben zur Haushaltsgröße.
Bei speziellen Förderungen können weitere Unterlagen hinzukommen, zum Beispiel Schulbescheinigungen oder Mietverträge. Da die Anforderungen je nach Leistung variieren, lohnt sich ein Blick in die Antragsformulare der zuständigen Stelle.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025
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