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Eine junge Familie informiert sich über mögliche finanzielle Unterstützung für sie und ihr Baby.

Finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern: Überblick über Möglichkeiten zur Förderung

Inhalt:

Ob neue Schuhe, Klassenfahrt oder Nachmittagsbetreuung: Kinder bringen Freude, kosten aber auch viel Geld. Gut, dass Familien in Deutschland auf viele staatliche Hilfen zählen können, vom Kindergeld über Steuervorteile bis hin zu Zuschüssen für Bildung und Betreuung. Egal ob verheiratet, alleinerziehend oder Teil einer Patchwork-Familie: Zuschüsse, Steuerentlastungen und neue Förderprogramme sorgen dafür, dass Eltern im Alltag finanziell entlastet werden. Sie fragen sich, welche finanziellen Hilfen Ihnen und Ihrer Familie zustehen? In diesem Ratgeber zeigen wir die verschiedenen Möglichkeiten der Familienförderung in Deutschland.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern“

  • Staatliche Unterstützung entlastet Familien im Alltag

    Eltern erhalten in Deutschland eine Reihe staatlicher Leistungen für Familien: von Kindergeld über Kinderzuschlag bis hin zu Elterngeld und Wohngeld. Diese Hilfen sind darauf ausgerichtet, die finanzielle Belastung von Familien zu senken und Kindern faire Chancen auf Bildung und Teilhabe zu geben.

  • Steuerliche Vorteile sichern zusätzliches monatliches Geld für Familien

    Neben direkten Zahlungen profitieren Familien auch von steuerlichen Entlastungen, wie dem Kinderfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diese Regelungen mindern die Steuerlast und sorgen dafür, dass Eltern mehr Einkommen für die Versorgung und Absicherung ihrer Kinder zur Verfügung haben.

  • Private Vorsorge ergänzt die staatliche Förderung für Familien mit Kindern

    Staatliche Hilfen für Familien bilden die Basis, reichen aber nicht für eine langfristige Absicherung. Mit privater Vorsorge wie Sparplänen oder speziellen Versicherungen lässt sich zusätzlich Kapital aufbauen und eine Absicherung sicherstellen: ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung von Kindern und Familien.

Diese Förderungen und finanzielle Unterstützungen gibt es für Familien mit Kindern

In Deutschland können Familien mit Kindern auf eine Reihe staatlicher Zuschüsse und Leistungen zählen. Einige davon sind einkommensabhängig, andere gibt es unabhängig von der finanziellen Situation. Wer weiß, wo es Geld vom Staat gibt, kann spürbar entlastet werden. Diese staatlichen Förderungen stehen Familien unter anderem zur Verfügung:

  • Elterngeld und ElterngeldPlus

    Finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt

  • Kindergeld

    Monatliche Grundsicherung für alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern

  • Kinderzuschlag

    Für Eltern mit geringerem Einkommen als Ergänzung zum Kindergeld

  • Wohngeld

    Zuschuss für einkommensschwache Haushalte mit Kindern zu den Wohnkosten

  • Mutterschaftsgeld

    Finanzielle Absicherung vor und nach der Geburt für berufstätige Mütter

  • Steuerliche Entlastungen

    Zum Beispiel durch den Kinderfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Betreuungskosten-Zuschüsse

    Zum Teil Erstattungen oder Abzüge bei der Steuer möglich

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Zuschüsse für Kinder für Schulmaterial, Nachhilfe, Vereinsbeiträge oder Mittagessen

  • Unterhaltsvorschuss

    Für Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt

Elterngeld und ElterngeldPlus: Finanzielle Unterstützung nach der Geburt

Eltern, die nach der Geburt ihre Arbeitszeit reduzieren oder pausieren, können mit Elterngeld oder ElterngeldPlus einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleichen. Der Anspruch besteht auch, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, etwa bei Eltern in Elternzeit, Arbeitssuchenden oder Schülern.

Wichtig ist nur, dass Sie während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. So erhalten auch Eltern ohne festen Job finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt. Dies soll einen finanziellen Spielraum in den ersten Monaten mit Kind schaffen und Eltern eine flexible Aufteilung zwischen Familienzeit und Beruf ermöglichen.

Beide staatlichen Leistungen für Eltern verfolgen denselben Zweck, unterscheiden sich aber in Dauer und Höhe.

Elterngeld (Basis-Elterngeld)
  • Zweck: Ausgleich des wegfallenden Einkommens nach der Geburt – auch, wenn Eltern vorübergehend nicht arbeiten. Anspruch besteht unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, solange maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet wird.

  • Dauer: Bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile sich die Zeit teilen; mindestens 2 Monate pro Elternteil.

  • Höhe: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 EUR, höchstens 1.800 EUR pro Monat.

  • Voraussetzungen: Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen, das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt und wird überwiegend selbst betreut. Das Einkommen darf die festgelegte Einkommensgrenze (bei Paaren 300.000 EUR, bei Alleinerziehenden 150.000 EUR) nicht überschreiten.

ElterngeldPlus
  • Zweck: Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und länger abgesichert sein möchten.

  • Dauer: Bis zu 28 Monate, also doppelt so lange wie das Basis-Elterngeld.

  • Höhe: Gleiche Berechnung wie beim Basis-Elterngeld, aber die monatlichen Beträge halbieren sich.

  • Voraussetzungen: Anspruch besteht, wenn Eltern während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten und die weiteren Grundvoraussetzungen wie Wohnsitz in Deutschland, gemeinsamer Haushalt und eigene Betreuung des Kindes erfüllt sind.

Wichtig zu wissen: Elterngeld oder ElterngeldPlus können nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige und Eltern ohne Beschäftigung beantragen. Entscheidend ist allein, dass sie ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Leistung muss aktiv beantragt werden bei den Elterngeldstellen der Bundesländer.

Kindergeld: Staatliche Förderung für Familien als Grundpfeiler der finanziellen Unterstützung

Das Kindergeld soll die Grundversorgung von Kindern sicherstellen und beträgt seit dem 1. Januar 2026 für jedes kindergeldberechtigte Kind 259 EUR pro Monat. Der Anspruch gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse.

Das Kindergeld ist die zentrale staatliche Leistung für Familien: einfach zu beantragen und eine sichere Basisunterstützung für jedes Kind.

Kinderzuschlag: Zuschuss vom Staat für Familien mit geringem Einkommen

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe vom Staat für Familien mit niedrigem Einkommen und soll dafür sorgen, dass Kinder trotz begrenzter Mittel finanziell abgesichert sind. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 297 EUR pro Kind und Monat. Darin enthalten ist ein sogenannter Sofortzuschlag von 25 EUR je Kind.

Die genaue Höhe des Kinderzuschlags hängt von der finanziellen Situation der Familie ab. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt der Zuschlag aus.

Wichtige Fakten zum Kinderzuschlag
  • Zweck: Unterstützung für Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf, aber nicht vollständig für den Bedarf der Kinder reicht.
  • Anspruch: Einkommensabhängig und richtet sich nach der individuellen Familiensituation.
  • Antrag: Zuständig ist die Familienkasse (gemeinsam mit dem Kindergeld beantragbar).
  • Voraussetzungen: Voraussetzung ist, dass Kindergeld bezogen wird, das monatliche Einkommen eine bestimmte Mindestgrenze erreicht, aber unterhalb der Höchsteinkommensgrenze liegt. Zudem muss das Kind im Haushalt leben und unter 25 Jahre alt sein.

Sofortzuschlag für Kinder

Der Sofortzuschlag für Kinder wurde 2022 eingeführt, um einkommensschwache Familien kurzfristig zu entlasten. Er betrug ursprünglich 20 EUR pro Monat und Kind. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es den Sofortzuschlag nicht mehr als eigene Leistung. Stattdessen ist er vollständig in den Kinderzuschlag integriert, der nun bis zu 297 EUR pro Kind und Monat umfasst (Stand 2025). Damit wurde die Förderung vereinfacht und dauerhaft gestärkt.

  • Kein zusätzlicher Antrag nötig, der Betrag wird automatisch mitausgezahlt.
  • Der Zuschlag stärkt die Grundsicherung Ihrer Familie.
  • Gleichzeitig soll er die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder fördern, ob in Schule, Freizeit oder im Alltag.

 

Wohngeld: Finanzielle Hilfe für Familien mit geringem Einkommen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu entlasten und sicherzustellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Der Antrag wird bei der örtlichen Wohngeldstelle, meist im Rathaus, Landratsamt oder Bürgerbüro, gestellt. Viele Kommunen bieten inzwischen auch die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen. Erforderlich sind Nachweise zu Einkommen, Miet- oder Belastungshöhe und zur Haushaltsgröße. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Nach Einreichung der Einkommens- und Mietnachweise prüft die Behörde individuell, ob ein Anspruch besteht. So wird das Wohngeld für viele Eltern zu einer spürbaren finanziellen Unterstützung im Alltag. Anspruch auf Wohngeld haben, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind: Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss).

Wichtig: Einkommen, Haushaltsgröße und Miethöhe bestimmen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Für Familien mit Kindern kann sich dieser Zuschuss besonders lohnen.

Wichtige Hinweise zum Wohngeld
  • Wohngeld ist keine Sozialleistung, sondern ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Anspruch ist unabhängig davon, ob zusätzlich Kindergeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.
  • Seit 2023 profitieren deutlich mehr Haushalte von Wohngeld durch die Wohngeldreform („Wohngeld Plus“).

Unterhaltsvorschuss: Unterstützung Alleinerziehender bei fehlendem Kindesunterhalt

Der Unterhaltsvorschuss ist eine gezielte staatliche Hilfe für Alleinerziehende, die von dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bekommen. Bei Uneinigkeit oder Unsicherheit darüber, wie viel Geld dem alleinerziehenden Elternteil überhaupt zusteht, unterstützt das Jugendamt dabei, den zustehenden Unterhalt zu berechnen und die Ansprüche korrekt festzulegen.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes, wenn keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen vorliegen.

Die Leistung richtet sich nach dem Alter des Kindes und orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes (Stand 2025):

  • bis 5 Jahre: 230 EUR monatlich
  • 6 bis 11 Jahre: 301 EUR monatlich
  • 12 bis 17 Jahre: 395 EUR monatlich

Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt gestellt. Erforderlich sind Nachweise über das fehlende Einkommen durch Unterhalt sowie Angaben zu Kind und Elternteil.

Wichtige Hinweise zum Unterhaltsvorschuss
  • Der Unterhaltsvorschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Das Jugendamt prüft, ob der andere Elternteil später zur Rückzahlung verpflichtet werden kann.

Bürgergeld in der Schwangerschaft: Zuschüsse für Familien und werdende Eltern

Das Bürgergeld unterstützt Schwangere, die die Voraussetzungen erfüllen, mit einem festen Mehrbedarf und zusätzlichen Einmalzahlungen für die Erstausstattung. Wichtig dabei ist, die Leistungen frühzeitig beim Jobcenter zu beantragen.

Anspruch auf Mehrbedarf
  • Schwangere Bürgergeld-Empfängerinnen haben Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelbedarfs.
  • Dieser Zuschuss soll die zusätzlichen Kosten in der Schwangerschaft abdecken (z. B. für Ernährung, Kleidung, Gesundheit).
Einmalige Leistungen und Erstausstattung
  • Zusätzlich gibt es einmalige Zahlungen für die Erstausstattung von Schwangerschaft und Geburt.
  • Dazu zählen u. a. Kosten für Umstandskleidung, Babybett, Kinderwagen oder Erstausstattung mit Babykleidung.
  • Diese Leistungen müssen separat beantragt werden, sie gibt es zusätzlich zum Regelbedarf.
Wichtige Hinweise
  • Zuständig ist das Jobcenter, bei dem auch der Antrag auf Bürgergeld gestellt wird.
  • Belege (z. B. ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft) sind erforderlich.
  • Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob die werdende Mutter verheiratet ist, in einer Partnerschaft lebt oder alleinerziehend ist.
  • Leistungen für die Erstausstattung können nicht auf andere übertragen oder als Pauschale ausgezahlt werden, sondern werden nach individuellem Bedarf bewilligt.

Mutterschaftsgeld: Finanzielle Unterstützung für Mütter vor und nach der Geburt

Das Mutterschaftsgeld soll sicherstellen, dass Frauen in den Wochen vor und nach der Geburt finanziell abgesichert sind. Es ersetzt teilweise den Verdienstausfall während des Mutterschutzes und ist eine staatliche Leistung für werdende Mütter.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
  • Anspruch haben grundsätzlich gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen.
  • Auch Arbeitslose, Studentinnen oder Minijobberinnen können unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld erhalten.
  • Privatversicherte erhalten statt Mutterschaftsgeld oft eine Einmalzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Wie hoch ist die Leistung?
  • Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld erhalten bis zu 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse, ergänzt durch den Arbeitgeber bis zum Nettolohn.
  • Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld als einmalige Zahlung von maximal 210 EUR vom BAS. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, der die Differenz zu Ihrem Nettoeinkommen ausgleicht
  • Die Zahlung erfolgt für die Dauer des Mutterschutzes: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen).
Wie beantragt man das Mutterschaftsgeld?
  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
  • Für privat Versicherte ist das BAS zuständig.

Steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern

Familien profitieren nicht nur von direkten Zahlungen wie Kindergeld oder Zuschüssen, sondern auch von steuerlichen Vorteilen. Diese Entlastungen sollen die alltäglichen Kosten für Kinder abfedern und mehr Geld für die Familie lassen. Dazu zählen zum Beispiel der Kinderfreibetrag, das Kindergeld im Steuerrecht, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder die Möglichkeit, Betreuungskosten steuerlich abzusetzen.

Welche Entlastungen im Einzelnen greifen, hängt von der Familiensituation ab: z. B. ob Sie verheiratet oder alleinerziehend sind oder von der Anzahl der Kinder. Hier ein Überblick:

Das Finanzamt prüft bei jeder Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Eltern finanziell günstiger ist. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Steuer berücksichtigt werden. Es zählt also immer die Variante, die zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt.

Keine Sorge: Das Kindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, es geht bei der Günstigerprüfung nur um die Anrechnung bei der Steuererklärung.

Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird er steuerlich angesetzt. Das senkt das zu versteuernde Einkommen. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dabei nur rechnerisch angerechnet, um eine doppelte Förderung zu vermeiden.

Ein Beispiel: Eine Familie hat im Jahr 3.000 EUR Kindergeld erhalten. Durch den Kinderfreibetrag würde sich laut Steuerberechnung eine Entlastung von 3.500 EUR ergeben. Das Finanzamt zieht die 3.000 EUR Kindergeld ab. Übrig bleiben 500 EUR steuerlicher Vorteil, ohne dass etwas zurückgezahlt werden muss.

Der Kinderfreibetrag mindert die zu versteuernden Einkünfte und sorgt so für ein höheres Netto vom Brutto. Seit 2024 beträgt der jährliche Kinderfreibetrag 3.192 EUR pro Kind und Elternteil bzw. 6.384 EUR bei Zusammenveranlagung.

Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 1.464 EUR pro Elternteil bzw. 2.928 EUR bei Zusammenveranlagung.

Freibeträge: Kinderfreibetrag & BEA (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) auf einen Blick:

  2024 2025 2026 (geplant)
Kinderfreibetrag pro Kind (gesamt) 9.540 EUR 9.600 EUR 9.756 EUR
Davon pro Elternteil 4.770 EUR 4.800 EUR 4.878 EUR
Freibetrag BEA pro Kind (gesamt) 2.928 EUR 2.928 EUR 2.928 EUR
Davon pro Elternteil 1.464 EUR 1.464 EUR 1.464 EUR

Eltern können einen Teil der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Bis einschließlich 2024 sind zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr, absetzbar.

2025 steigt die steuerliche Förderung auf 80 % der Betreuungskosten, bis zu 4.800 EUR pro Kind und Jahr. Absetzbar sind unter anderem Ausgaben für Kita, Tagesmutter, Hort oder außerschulische Betreuung. Nicht berücksichtigt werden dagegen Kosten für Unterricht, Freizeitangebote oder Verpflegung.

Voraussetzung ist, dass die Betreuung aus beruflichen oder privaten Gründen notwendig ist und die Zahlungen unbar nachgewiesen werden können, z. B. durch einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug.

Ein Beispiel: Eine Familie hat im Jahr 3.000 EUR Kindergeld erhalten. Durch den Kinderfreibetrag würde sich laut Steuerberechnung eine Entlastung von 3.500 EUR ergeben. Das Finanzamt zieht die 3.000 EUR Kindergeld ab. Übrig bleiben 500 EUR steuerlicher Vorteil, ohne dass etwas zurückgezahlt werden muss.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt die Einkommensteuer und sorgt dafür, dass ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Wer ein Kind allein erzieht, kann pro Monat 355 EUR steuerlich geltend machen. Das entspricht bis zu 4.260 EUR pro Jahr.

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro jährlich (Stand 2025). Die Entlastung wird gewährt, wenn das Kind im Haushalt lebt und Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht.

Der Entlastungsbetrag berücksichtigt die höheren Kosten für Alleinerziehende und schafft so einen spürbaren finanziellen Ausgleich.

Bildungs- und Teilhabepaket: Staatliche Förderung für Kinder

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben wie andere. Es umfasst Zuschüsse und Sachleistungen für Kinder, die den Alltag spürbar erleichtern.

Zuschüsse gibt es für diese Bereiche
  • Schulbedarf: Zuschüsse für Hefte, Stifte, Ranzen und andere wichtige Materialien.
  • Schulausflüge: Übernahme der Kosten für Klassenfahrten.
  • Lernförderung: Finanzierung von Nachhilfe, wenn die schulischen Leistungen gefährdet sind.
  • Schülerbeförderung: Unterstützung bei den Kosten für den Weg zur Schule.
  • Mittagessen: Zuschüsse für gemeinschaftliche Mahlzeiten in Schule oder Kita.
  • Freizeitangebote: Kostenübernahme für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder andere Aktivitäten.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen, falls die Voraussetzungen erfüllt sind?
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
  • Voraussetzung: Die Familie bezieht Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld.
  • Wichtig: Leistungen gelten in der Regel nur für Kinder, die eine Schule besuchen oder sich in Ausbildung befinden.
Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Die staatlichen Leistungen für Familien aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in der Regel bei der zuständigen Kommune oder dem Jobcenter beantragt. Je nach Art der Förderung können auch die Wohngeldstelle oder die Stadt- und Gemeindeverwaltung zuständig sein. In manchen Fällen unterstützen auch Schulen oder Kitas direkt bei der Antragstellung.

Wichtig ist, alle notwendigen Nachweise, z. B. zu Einkommen, Schulbesuch oder Teilnahme an Freizeitangeboten, beizulegen, damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann.

Frühstart-Rente: Geld vom Staat für die Altersvorsorge von Kindern

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Ziel ist es, Eltern dabei zu unterstützen, frühzeitig die Altersvorsorge ihrer Kinder in die Hand zu nehmen.

Nach den bisherigen Plänen will der Staat mit einem monatlichen Zuschuss von 10 EUR den Aufbau eines kapitalgedeckten Vorsorgedepots fördern. Der Start für die Frühstart-Rente ist aktuell für Januar 2026 vorgesehen.

Zur Frühstart-Rente

Sobald die gesetzlichen Details vorliegen, wird die R+V Familien passende Lösungen anbieten, die optimal zur neuen Förderung passen. Bis dahin halten wir Sie auf dem Laufenden. Tipp: Melden Sie sich jetzt für unseren Frühstart-Rente Newsletter an. So erfahren Sie sofort, wenn es Neuigkeiten gibt. Gerne beraten unsere Experten Sie hierzu persönlich.

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Private Vorsorge: Eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Familienförderung

Staatliche Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder steuerliche Entlastungen bilden eine wichtige Basis, um den Alltag in der Gegenwart zu entlasten. Sie reichen aber bei Weitem nicht aus, um langfristig alle Bedürfnisse einer Familie abzusichern. Darum ist eine zusätzliche private Vorsorge ist wichtig, um Sicherheit und Stabilität auch für die Zukunft zu schaffen. Hier einige wichtige Versicherungen zur privaten Vorsorge im Überblick:

Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie, wenn eine Krankheit oder ein Unfall das Arbeiten unmöglich machen. Im Fall der Fälle bekommen Sie statt Ihres Gehalts Geld aus der Versicherung. Sie greift dann, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft oder voraussichtlich für mehr als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

Auch für Schüler ab 10 Jahren kann der Abschluss einer BU-Versicherung bereits sinnvoll sein: Wird der Grundstock für die BU-Versicherung bereits in jungen Jahren gelegt, sind die Beiträge sehr niedrig. Der Vorteil der günstigen Beiträge bleibt auch bei einem späteren Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bestehen. Eltern sichern ihren Kindern somit günstigere Beiträge und einen Verzicht auf Risikozuschläge für später. 

Eine Risikolebensversicherung schützt die Familie finanziell, wenn die versicherte Person – meistens ist das der Hauptverdiener der Familie – stirbt. Zum Beispiel zur Absicherung von Krediten oder laufenden Kosten.

Mit der R+V-Risikolebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Todesfall finanziell abgesichert ist. Sie zahlt im Falle des Todes der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.

Ein Unfall kann schnell passieren, ob beim Sport, auf dem Spielplatz oder im Haushalt. Eine private Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen in der Freizeit, zuhause oder im Urlaub ab – dort wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.

Die R+V-Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn ein Unfall bleibende Folgen hat. Sie hilft, Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen oder Umbauten im Zuhause zu stemmen und sichert so die Lebensqualität der Familie ab. So sind Kinder und Eltern jederzeit gut abgesichert. Sie zahlt in der Regel eine einmalige Kapitalleistung und/oder eine monatliche lebenslange Unfall-Rente.

Ermöglicht den gezielten Vermögensaufbau durch flexible Einzahlungen und bietet langfristige Sicherheit – etwa für Ausbildung, Studium oder eine private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Mit den Safe+Smart-Produkten der R+V beispielsweise lassen sich Sicherheit und Renditechancen gezielt kombinieren: ideal für Familien, die langfristig Kapital aufbauen möchten.

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur finanziellen Unterstützung für Familien

Ja, verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden. Z. B. lassen sich seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 Wohngeld und Kinderzuschlag miteinander kombinieren, um Familien mit geringem Einkommen besser zu unterstützen.

Wichtig ist, dass für jede Leistung ein eigener Antrag gestellt wird. Die zuständigen Behörden prüfen dann, ob die Ansprüche nebeneinander bestehen.

Viele Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Elterngeld hängen vom Einkommen der Eltern ab. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Freibeträge überschreitet, verringern sich die Zahlungen oder entfallen ganz. 

Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe sind dabei die Einkommensnachweise, die bei jedem Antrag geprüft werden.

In bestimmten Fällen gibt es Zuschüsse.

Familien mit geringem Einkommen können über das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung für Schüleraustausche oder Auslandsaufenthalte erhalten. Zudem fördern einige Bundesländer oder Stiftungen solche Programme. Es lohnt sich, frühzeitig bei Schulen oder kommunalen Stellen nachzufragen.

Familien mit Kindern mit Behinderung können zusätzliche staatliche Unterstützung erhalten.

Dazu gehören erhöhte Freibeträge in der Steuer, ein Anspruch auf Eingliederungshilfe sowie Leistungen der Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Auch die Übernahme von Mehrbedarfen, etwa für Fahrten oder Therapien, ist möglich. Die Beantragung erfolgt je nach Leistung bei unterschiedlichen Stellen wie Pflegekassen, Jugendämtern oder Sozialämtern.

Kindergeld wird bereits ab dem Monat der Geburt des Kindes ausgezahlt, wenn der Antrag früh genug eingereicht wurde. Nach der Antragstellung dauert es meist wenige Wochen bis zur monatlichen Auszahlung.

Die Auszahlung des Elterngelds kann je nach Bearbeitungszeit der Elterngeldstelle mehrere Wochen bis Monate dauern. Rückwirkend wird es höchstens für 3 Monate vor Antragstellung gezahlt. Ein früher Antrag beschleunigt den Prozess und verhindert finanzielle Engpässe.

Familien können verschiedene Förderungen nutzen, zum Beispiel das Wohngeld Plus, regionale Zuschüsse oder vergünstigte Kredite der KfW. Auch Programme einzelner Bundesländer unterstützen Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum.

Die Förderhöhe hängt oft von Einkommen, Kinderzahl und Bauprojekt ab. Wichtig ist, vorab die regionalen Programme zu prüfen.

Einen zentralen Überblick bietet das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auf seiner Website. Dort finden sich Informationen zu Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und weiteren Leistungen.

Auch die Familienkasse und die Bürgerportale der Bundesländer stellen übersichtliche Informationen bereit. 

Studierende mit Kind können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Zusätzlich gibt es Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. 

Auch Hochschulen bieten oft eigene Fördergelder oder Unterstützungsprogramme für Eltern an, etwa Notfallfonds oder Betreuungsangebote. Entscheidend sind die persönliche Lebenssituation und das Einkommen.

Ja, neben den bundesweiten Leistungen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an.

Dazu gehören Zuschüsse für Betreuungskosten, Bildungsangebote oder regionale Familienkarten mit Vergünstigungen. Welche Leistungen verfügbar sind, variiert je nach Wohnort. Ein Blick auf die Website der Kommune oder des Bundeslandes lohnt sich daher immer.

Für die meisten Leistungen sind grundlegende Nachweise erforderlich:

  • eine Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise zum Einkommen der Eltern
  • Angaben zur Haushaltsgröße.

Bei speziellen Förderungen können weitere Unterlagen hinzukommen, zum Beispiel Schulbescheinigungen oder Mietverträge. Da die Anforderungen je nach Leistung variieren, lohnt sich ein Blick in die Antragsformulare der zuständigen Stelle.

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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025

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